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19. März
2010
Roland
Freisler
Der oberste
Blutrichter des Dritten Reichs
Von Wolf
Middendorff
Am 23. August 1942 wurde der
Staatssekretär im Reichsjustizministerium, Dr. Roland
Freisler, zum Präsidenten des Volksgerichtshofes
ernannt. Am 3. Februar 1945 starb er bei einem Bombenangriff
auf Berlin. Seine knapp zweieinhalbjährige
Tätigkeit genügte, um ihn im Urteil der Nachwelt
z. B. folgendermaßen zu charakterisieren: "Dämon
der Justiz" und "abscheulichste Verzerrung einer
Richtergestalt" (Graf Schwerin v. Krosigk). Im Urteil des
Nürnberger Militärgerichtshofes wird Freisler im
Juristenprozeß der düsterste, brutalste und
blutigste Richter der gesamten deutschen Justizverwaltung
genannt und mit Himmler, Bormann, Heydrich und Thierack zu
jenen Männern gerechnet, "deren desperate und
verabscheuungswürdige Charaktere der Welt bekannt
sind". Die noch lebenden Angeklagten hatten alle Schuld auf
den toten Freisler abgeladen. In der Zeit vom 22.
Februar 1985 wird Freisler als der prominenteste
Massenmörder der NS-Justiz bezeichnet. 1985 gerieten
die Rentenbezüge der Witwe Freislers mit der
Überschrift "Blutgeld" in die Schlagzeilen der Presse.
Diese Diabolisierung erschwert die
abgewogene Beurteilung eines Menschen, denn den oft
beschworenen Teufel in Menschengestalt gibt es nicht. Es ist
eine alte Grunderkenntnis der Kriminologie, daß es
keine ganz guten und keine ganz schlechten Menschen gibt.
Jedes Individuum ist ein gemischter Charakter, und seine
Taten sind ein Produkt aus Anlage und Umwelteinflüssen,
wobei das jeweilige Mischungsverhältnis zwischen beiden
nicht genau festgestellt werden kann.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnis
soll im folgenden versucht werden, ein
kriminalpsychologisches Porträt Freislers zu erarbeiten
und seine Tätigkeit im Volksgerichtshof so zu
beurteilen, wie es in Form eines kriminologischen Gutachtens
geschehen könnte, wenn Freisler - heute - vor Gericht
gestellt würde.
Die Quellenlage über die
Persönlichkeit Freislers ist nicht gut. Kriminologen
haben sich, soweit bekannt, bisher überhaupt nicht, und
die Historiker zu wenig mit der Persönlichkeit
Freislers, insbesondere auch nicht mit seiner Familie und
seinem Privatleben, beschäftigt. Der Quellenwert der
Erinnerungen von Zeitgenossen ist begrenzt; die in einer
Diktatur notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und der Tod
vieler Beteiligter haben dazu geführt, daß es
für viele Aussagen keine Beweise gibt.
Lebenslauf
Roland Freisler wurde am 30. Oktober
1893 in Celle geboren, sein Bruder Oswald war zwei Jahre
jünger. Beider Vater war Diplomingenieur und arbeitete
in verschiedenen Stellungen, bis sich die Familie 1908 in
Kassel niederließ. Von politischen Gegnern wurde
später bestritten, daß die Familie
deutschblütigen Ursprungs gewesen sei. In den
Personalakten findet sich jedenfalls nicht der sonst
übliche Hinweis auf die arische Abstammung.
Roland Freisler legte das Abitur als
Bester seiner Klasse ab und trat nach Ausbruch des Ersten
Weltkrieges als Fahnenjunker in das Ersatzbataillon eines
Infanterieregimentes in Kassel ein. Im Herbst 1914 wurde er
bei den Kämpfen um Langemarck verwundet und kam nach
seiner Genesung an die Ostfront. Gerade erst zum Leutnant
befördert und mit beiden Eisernen Kreuzen dekoriert,
geriet er bei einem Spähtruppunternehmen im Oktober
1915 in russische Gefangenschaft. Über seine Jahre in
Rußland gibt es verschiedene Versionen; so soll er
sich intensiv mit dem Marxismus beschäftigt haben und
bolschewistischer Kommissar gewesen sein. Wichtiger für
seine spätere Laufbahn war wohl nicht, ob diese
Behauptungen wahr sind, sondern daß ihn Hitler
später für einen früheren Kommunisten hielt.
Im Juli 1920 kehrte Freisler aus
Rußland zurück, studierte in Jena und bestand
schon 1921 sein juristisches Doktorexamen mit summa cum
laude. Im Februar 1924 ließ er sich nach
Ableistung des Assessorenexamens in Kassel als Rechtsanwalt
nieder und führte zusammen mit seinem Bruder Oswald die
Kanzlei. Oswald bearbeitete die Zivilsachen, Roland
ausschließlich die Strafsachen. Während Oswald
nur Durchschnittliches leistete, wird Roland als wendiger,
gerissener Jurist mit messerscharfem Verstand geschildert.
Durchaus für angenehme Umgangsformen begabt, war doch
sein Auftreten vor allem in politischen Prozessen als
maßlos und skrupellos gefürchtet. Nicht zu
bestreiten ist es, daß er sich als Verteidiger
vehement für seine Angeklagten einsetzte. Seine
Arbeitskraft muß erstaunlich gewesen sein.
Mit nicht geringerer Energie
befaßte sich Freisler mit politischen Fragen. Im Juli
1925 trat er in die NSDAP ein. Bald schon vertrat er seine
Partei als Stadtverordneter von Kassel und als Abgeordneter
im Landtag, Kommunallandtag und Provinziallandtag. Schon
damals verschrieb er sich der Partei "mit Haut und Haaren",
entwickelte ein revolutionäres Pathos, war
kompromißlos hart in der Verfechtung seiner Thesen und
Ziele und wurde bald in ganz Deutschland - neben dem
Rechtsanwalt Hans Frank, dem späteren
Reichsrechtsführer und Generalgouverneur im besetzten
Polen - ein bekannter Verteidiger seiner Parteigenossen, was
häufig zu Zusammenstößen mit dem jeweiligen
vorsitzenden Richter führte. Im Verlauf einer
Stadtverordnetensitzung in Kassel wurde Freisler
vorgeworfen, er sei in nicht weniger als fünf
Ehrengerichtsverfahren der Anwaltskammern und in zwei
Strafprozessen durch die ordentlichen Gerichte verurteilt
worden. Freisler höhnisch: "Es kommen noch mehr dazu!"
Es war selbstverständlich,
daß ein so engagierter Parteigenosse nach dem 30.
Januar 1933 rasch Karriere machte. Kaum zum
Ministerialdirektor ernannt, wurde Freisler zum
Staatssekretär im Preußischen Justizministerium
berufen. In seiner Behörde mußte man sich zwar
auf jähe Stimmungsumschwünge einstellen, doch
wußte er sich durchaus auch liebenswürdig und
zuvorkommend zu geben. Ja, es gibt sogar Beispiele von
Hilfsbereitschaft gegenüber früheren Kollegen, die
unter dem neuen Regime mit beruflichen Schwierigkeiten zu
kämpfen hatten. So stellte er einen ehemaligen Anwalt,
der sich nicht als Parteigenosse empfahl, als
Landgerichtsrat in den Justizdienst ein und bemerkte bei
dieser Gelegenheit: "Sehen Sie, das ist der große
Vorteil und der große Nachteil des
Nationalsozialismus, daß zuviel Macht in einer Hand
vereinigt wird."
Es ist der zynische Satz eines
Mächtiggewordenen, der sich die Geste der
Großzügigkeit leisten kann, dessen Hilfe sich als
genußvoll erteilte Gnade erweist. Doch zu keiner Zeit
verdeckte diese Attitüde den Fanatiker. Bereits im
März 1933 zu Beginn der radikalen Gleichschaltung, die
die Diktatur einleitete, stürmte Freisler an der Spitze
der SA das Kasseler Rathaus. Einen Tag später zog er
mit seinen Leuten vor das Gerichtsgebäude, um auch
diese Behörde zu "erobern". Nur mühsam gelang es
dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, den Eiferer
davon zu überzeugen, daß ein Ministerialdirektor
im Justizministerium wohl nicht der richtige Mann für
ein solches Vorhaben sei . . .
Wie es um das Recht in Deutschland
bestellt war, das machte der 30. Juni 1934 schlagartig
deutlich, als Hitler den sogenannten Röhm-Putsch
inszenierte, hohe SA-Führer und politische Gegner
umbringen ließ und diese Morde, die Justiz
ausschaltend, in seiner Eigenschaft als "oberster
Gerichtsherr" legitimierte. Roland Freisler beeilte sich,
sich als "Stimme seines Herrn" zu profilieren und Unrecht zu
Recht zu erklären. Unter der Überschrift "Des
Führers Tat" schrieb er u. a.: "Ein reinigendes
Gewitter ist über die deutschen Gaue dahingebraust.
Fortgefegt ist die Schwüle, verschwunden das
drückende Etwas. Frisch und rein und kühl ist die
Luft, und frohen Mutes und mit vervielfachter Kraft und
unendlich gesteigerter Siegesgewißheit setzt jeder
seine Arbeit fort . . . , und dann wurde Gericht gehalten,
ein Gericht, wie es gerechter und notwendiger in der Welt
noch nie gehalten wurde, ein Gericht, dessen Spruch
unmittelbar aus dem klaren und tiefen Quell unserer
deutschen Sittenordnung geschöpft war; ein Gericht, das
also Recht im höchsten Sinne verwirklichte."
Volksgerichtshof
Mit der Verreichlichung der
deutschen Justiz wurde Freisler am 1. April 1935
Staatssekretär im Reichsjustizministerium. In dieser
Stellung entwickelte er sofort eine hektische
Tätigkeit; er überschüttete die Justiz und
die Öffentlichkeit mit einer Fülle von
Veröffentlichungen und Vorträgen, die ihm schon
damals die Kennzeichnung "rasender Roland" eintrug. Bereits
1934 war Freisler entscheidend an der Konstituierung des
Volksgerichtshofes beteiligt. Hitler hatte diese Institution
als
Gegengewicht zum Reichsgericht angeordnet, nachdem dessen
Freisprüche im Reichstagsbrandprozeß als gegen
die Bewegung gerichtet mißbilligt worden waren.
Zunächst wurde der Volksgerichtshof nur in Landes- und
Hochverratsprozessen tätig, später wurde seine
Zuständigkeit auf andere Delikte, insbesondere die
sogenannte Wehrkraftzersetzung, ausgeweitet. Am Ende seiner
Tätigkeit waren in sechs Senaten 106 Berufsrichter
tätig gewesen.
Neun Jahre lang übte Freisler
mit außergewöhnlicher Aktivität großen
Einfluß auf Gesetzgebung und Rechtsprechung aus.
Sobald er sich mit eher neutralen Fragen wie der
Organisation der Justiz oder mit Zuständigkeitsfragen
befaßte, formulierte er sachlich, nüchtern und
klar. Äußerte er sich jedoch
politisch-publizistisch, so ging der Fanatismus mit ihm
durch. So schrieb er z. B.: "Organisches Denken ist eines
der hervorstechendsten Charakteristiken des
Nationalsozialismus. Nicht phantastisches Hineinbauen von
Hirngespinsten in das Nichts und nicht lebensfernes und
damit lebensfeindliches Erbauen von
verstandesmäßig erklügelten Konstruktionen,
sondern naturhaft kräftiges und naturhaftes wahres
Denken."
Die Leitgedanken Freislers gingen
immer in politische Richtung. Er forderte einen
Richterspruch, der "von der Ausübung richterlicher
Freiheit im Geiste des Nationalsozialismus" getragen wurde.
"Man kann eben an die Frage der Stellung des Richters zu
Recht und Gesetz in seiner Berufsarbeit nur herangehen von
dem gleichen Standpunkt aus, von dem der Soldat, dem eine
Aufgabe gestellt ist, an die Erfüllung seiner Aufgabe
herangeht: Achtung des Führerwillens als
Selbstverständlichkeit und Stolz auf die
Vertrauensbelehnung . . . und das Gefühl, verpflichtet
zu sein, dabei unter allen Umständen, dem
sozialistischen Befehl entsprechend, gerecht zu werden." Und
dann das NS-Credo: "Ausgang und Zielpunkt allen Handelns ist
nicht der einzelne, sondern das Volk in seiner ewigen
Geschlechterfolge." Daß diese in ähnlichen
Variationen immer wieder vorgetragenen Leitsätze die
Richterschaft allmählich beeinflußten, kann wohl
nicht bestritten werden. Schließlich schrieb Freisler
1935: "Die deutsche Rechtspflege kann stolz darauf sein,
daß sie die erste Hoheitssparte des Dritten Reiches
ist, die in der Personalpolitik den Grundsatz der Einheit
von Bewegung, Volk und Staat im ganzen Reich und für
alle Beamtengruppen restlos durchgeführt hat."
Der Präsident - ein
"politischer Soldat"
Im Oktober 1942 wurde der Fanatiker
Roland Freisler Präsident des Volksgerichtshofes und
löste Dr. Thierack ab, der Reichsjustizminister wurde.
Freisler hatte nunmehr Gelegenheit, seine politischen
Ansichten in die Praxis umzusetzen und tat dies mit
großer Konsequenz. Freisler war zuvor nie Richter
gewesen und hatte nie gelernt, als Richter Auffassungen,
Rechtsanschauungen, Beweise gegeneinander abzuwägen
oder Motive von Angeklagten zu würdigen. Was war nach
diesem Lebenslauf anderes zu erwarten als harte, schnelle
und politische Urteile und in den Prozessen emotionale
Ausbrüche - zum Teil im Kaschemmenton?
Nach seinem Amtsantritt bat Freisler
um eine Audienz bei Hitler, deren Gewährung eigentlich
für den Präsidenten des damals höchsten
deutschen Gerichtes selbstverständlich gewesen
wäre. Sie wurde ihm jedoch versagt.
Nach der Übernahme der
Amtsgeschäfte, die einige Wochen in Anspruch nahm,
schrieb Freisler an Hitler u. a.: "Mein Dank für die
Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll darin
bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der
Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit des
deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und als
Führer der Männer des Volksgerichtshofes arbeite,
stolz, Ihnen, mein Führer, dem Obersten Gerichtsherrn
und Richter des Deutschen Volkes, für die
Rechtsprechung Ihres höchsten politischen Gerichtes
verantwortlich zu sein. Der Volksgerichtshof wird sich stets
bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, daß Sie,
mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.
Heil, mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat
Roland Freisler."
Mit Vehemenz machte sich Freisler an
die ihm gestellte Aufgabe und suchte sich auf dem Wege
über die Geschäftsverteilung eine totale
Zuständigkeit für seinen, den 1. Senat zu sichern.
Als Mittel benutzte Freisler den "außerordentlichen
Einspruch", mit dem er jede ihm nicht passende Entscheidung
eines anderen Senates zur nochmaligen Verhandlung an seinen
Senat bringen konnte. Von dieser Möglichkeit machte er
häufig Gebrauch und fällte auf diesem Wege allein
1944 fünfundsiebzig Todesurteile.
Der Prozeß um die
"Weiße Rose"
Am 22. Februar 1942 verhandelte
Freisler mit seinem Senat in München gegen die
Geschwister Scholl und einen ihrer Freunde, die sich
zusammen mit dem Professor Huber als Widerstandsgruppe
betätigt hatten. Zuletzt hatten sie im Lichthof der
Münchner Universität Flugblätter gegen das
Regime verteilt. Dabei wurden sie verhaftet. Die
Anklageschrift wurde ihnen an einem Sonntagnachmittag, am
Tage vor der Hauptverhandlung, zugestellt, eine ausreichende
Verteidigung konnte nicht mehr sichergestellt werden. Wie
beabsichtigt, war es am folgenden Tag den Angeklagten nicht
möglich, ihre Motive darzulegen. Sie wurden selbigen
Tags noch wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode
verurteilt und abends hingerichtet. In der Hauptverhandlung
soll Freisler das ihm von einem Beisitzer zugereichte
Strafgesetzbuch mit den Worten in den Zuhörerraum
geworfen haben: "Wir brauchen kein Gesetz, wer gegen uns
ist, wird vernichtet!"
In einer weiteren Hauptverhandlung
am 19. April 1943, unter anderem gegen Professor Huber,
sprach eine mitangeklagte Studentin einmal von "Professor
Huber", worauf Freisler sie anschrie: "Ich kenne keinen
Professor Huber, auch keinen Dr. Huber, nur einen
Angeklagten Huber. Dieser verdient gar nicht, ein Deutscher
zu sein, er ist ein Lump."
Freisler und die Kirchen
Freisler, wie auch seine Familie,
waren evangelisch-reformierter Konfession. Er trat nie aus
der Kirche aus und bezeichnete sich auch nicht - was damals
gerne gesehen wurde - als gottgläubig, demonstrierte
aber in Hauptverhandlungen gegen Angehörige
christlicher Kirchen eine tiefe Feindschaft. In der
Hauptverhandlung gegen den Jesuitenpater Alois Grimm sagte
er über dessen Qualitäten als Erzieher deutscher
Jugend: "Zu deren Erziehung sind Sie völlig ungeeignet.
Das überlassen Sie gefälligst uns. Im Diesseits
regieren wir, der nationalsozialistische Staat.
Erzählen Sie meinetwegen vom Jenseits. Von mir aus
können Sie lehren, daß die Engel im Himmel
Foxtrott tanzen! . . . Sie sind alle Staatsfeinde, die nach
Rom schielen und internationalen Geist predigen und dadurch
die jüdisch-kapitalistischen Cliquen fördern.
Deutschland ist Ihnen ja ganz gleichgültig."
Der badische Priester Dr. Max Josef
Metzger war angeklagt worden, an den schwedischen Erzbischof
in Uppsala ein Memorandum übermittelt zu haben, in dem
er für ein Nachkriegsdeutschland eine demokratische
Ordnung entworfen hatte. In der Hauptverhandlung versuchte
Metzger, die Una Sancta-Bewegung, (Die
Una-Sancta-Bewegung setzte sich die christliche
Glaubenseinheit zum Ziel) an deren Gründung er
maßgeblich beteiligt gewesen war, zu erklären,
worauf Freisler ihn anschrie: "Una Sancta, Una Sanctissima,
Una - das sind wir, und weiter gibt es nichts!"
Den Jesuitenpater Alfred Delp, der
in die Verschwörung vom 20. Juli 1944 verwickelt war,
brüllte Freisler an: "Sie Jämmerling. . . Sie
pfäffisches Würstchen - und so was erdreistet
sich, unserm geliebten Führer ans Leben zu wollen . . .
eine Ratte - austreten, zertreten sollte man so was. Kein
Deutscher kann doch einen Jesuiten auch nur mit der
Feuerzange anfassen."
Mitangeklagter von Pater Delp war
der Konsistorialrat Eugen Gerstenmaier. Auch er stand wegen
seiner Zugehörigkeit zum Kreisauer Kreis (Der
Kreisauer Kreis versammelte auf Initiative der Grafen Helmut
James von Moltke und Peter Yorck von Wartenburg
Persönlichkeiten aus unterschiedlichen sozialen
Schichten mit z. T. gegensätzlichen weltanschaulichen
und politischen Zielen zu einer Widerstandsgruppe gegen den
Nationalsozialismus, deren Mehrheit sich dem Kreis um
Stauffenberg näherte) vor Gericht. In dem
Prozeßbericht, der nach jeder Hauptverhandlung
Reichsleiter Bormann zur Weiterleitung an Hitler vorgelegt
wurde, wird Gerstenmaier folgendermaßen
charakterisiert: "Geschwätziger kleiner Mann, sprach
viel mit den Händen. Man hatte das Gefühl,
daß, wenn das Reich Gottes in Gefahr gewesen
wäre, Gerstenmaier besser funktioniert hätte." In
seiner Vernehmung durch Freisler erweckte Gerstenmaier,
insbesondere auch durch seine mundartliche Aussprache,
erfolgreich den Eindruck, von all den Besprechungen in
Kreisau um die Gestaltung eines neuen Deutschland wenig oder
gar nichts verstanden zu haben. In der
Urteilsbegründung nannte ihn Freisler "vollkommen
weltfremd". Er kam deshalb mit der für damalige
Verhältnisse geringen Strafe von sieben Jahren
Zuchthaus davon.
In dem Prozeßbericht wurde
Freisler, wie früher schon mehrfach, wegen seiner
Verhandlungsführung kritisiert. So habe er aus seiner
ablehnenden Haltung gegenüber den christlichen Kirchen
kein Hehl gemacht und habe mit Bezug auf die deutschen
Bischöfe von "jenen Herren" gesprochen, die "im
Jenseits ihre Herden weiden" sollten. Insgesamt seien die
Ausfälle Freislers sachlich nicht notwendig gewesen,
die Art und Weise, wie Freisler Gerstenmaier vernommen habe,
sei im großen und ganzen nicht befriedigend gewesen,
Freisler habe den peinlichen Eindruck hinterlassen,
daß das Gericht sich dem Angeklagten gegenüber
ins Unrecht setze. Im übrigen sei die
Verhandlungsführung wiederum wahrhaft glänzend
gewesen.
Der in den Staatsstreich vom 20.
Juli 1944 verwickelte Major Freiherr von Leonrod sagte in
seiner Vernehmung durch Freisler, er habe vor seiner
Entscheidung für die Verschwörung den Rat seines
Beichtvaters in München, des Kaplans Wehrle, eingeholt,
und ihm die Frage gestellt: "Ist es eine Sünde,
erfahren zu haben, daß gegen eine führende
Persönlichkeit, die allein die Geschicke eines Staates
lenkt und das Volk ins Elend führt, ein Attentat
geplant ist?" Kaplan Wehrle unterrichtete sich in seiner
Bibliothek über die Probleme des Tyrannenmordes und
sagte von Leonrod, die Mitwisserschaft an einem geplanten
Attentat sei jedenfalls keine Sünde, da sie noch nicht
die Verwirklichung eines Mordes sei. Beide vereinbarten,
daß dieses seelsorgerliche Gespräch unter dem
Siegel strengster Verschwiegenheit stehen sollte.
Freisler ließ Wehrle sofort
aus München als Zeugen holen, Wehrle bestätigte
diese Unterredung und wurde, wie von Leonrod, zum Tode
verurteilt, wobei es im Urteil heißt: "Hermann Wehrle
beruhigte als Priester das Gewissen eines
Verrats-Mitwissers, der von ihm wissen wollte, ob er seine
Kenntnis vom Mordplan melden müsse, solche
Mitwisserschaft sei keine Sünde. Er ließ also den
Verrat reifen und bewahrte den Plan vor der Gefahr,
aufgedeckt zu werden. So wurde auch er Mitverräter."
Diese Verurteilung Wehrles war eine
Verletzung des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933, in dem
Artikel 9 festlegte, daß Geistliche vor Gericht die
Auskunft über Tatsachen verweigern können, die
ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut wurden; sie
dürfen auch nicht angehalten werden, Auskünfte
über derartige Tatsachen zu geben.
Am 28. Juli 1944 wurde der
katholische Pfarrer Josef Müller von Freisler wegen
Wehrkraftzersetzung verurteilt. Er hatte zwei
"Volksgenossen" den folgenden Witz erzählt: Ein
Verwundeter habe als Sterbender gebeten, die noch einmal zu
sehen, für die er sterben müsse; da habe man das
Bild des Führers rechts, das des Reichsmarschalls links
neben ihn gestellt, und da habe er gesagt: Jetzt sterbe ich
wie Christus!
In der Urteilsbegründung
hieß es u. a., Müller habe "mit der
Autorität des Priesters einen der gemeinsten und
gefährlichsten Angriffe auf unser Vertrauen zu unserem
Führer gerichtet, einen Angriff, der unsere
Bereitschaft, uns mit aller Kraft im Gefühl unseres
Rechtes, in diesem großen Kampf für unseres
Volkes Leben einzusetzen, mindern kann . . . Ein solches
Attentat auf unsere moralische Kriegskraft kann - damit
ähnliche Verratslüsterne abgeschreckt werden -
nicht anders als mit dem Tode bestraft werden".
Die Prozesse des 20. Juli 1944
Kernstück der Tätigkeit
Freislers waren die Strafverfahren gegen die
Verschwörer des 20. Juli 1944. Bei der Durchsicht des
Schrifttums über diese Prozesse zeigen sich drei
Tendenzen:
a) die Taten der
Angeklagten als einmalig hochzustilisieren, ein
Gesinnungsstrafrecht zu praktizieren und die Motive der
Angeklagten zu ignorieren und zu unterdrücken;
b) die Täter herabzuwürdigen, sie
verächtlich zu behandeln, zu beschimpfen und zu
verspotten, sowie gleichzeitig die eigenen
schauspielerischen Fähigkeiten und dialektischen
Kenntnisse zu zeigen, und
c) mit alle dem in beispiellosem Byzantinismus seinem
Führer als "politischer Soldat" zu huldigen.
a) In der ersten Hauptverhandlung
gegen den Feldmarschall von Witzleben und den
Generalobersten Hoepner sagte Freisler: "Diese Anklage ist
die ungeheuerste, die in der Geschichte des deutschen Volkes
je erhoben worden ist . . . Es gibt nämlich Taten
derart grausigen Verrats, daß vor ihnen alles, was
jemand vorher im Leben begangen hat, verlöscht." Weiter
sprach Freisler von einer "hundsgemeinen Schandtat" und von
der "entsetzlichen Tat, wie es in der deutschen Geschichte
nie eine gegeben hat". Die Schuld der Angeklagten sprenge
jedes Maß. Er habe in der ganzen Geschichte keinen
Fall gefunden, in dem in den siebzig Generationen des
deutschen Volkes dergleichen je geschehen oder je geplant
worden wäre.
b) Freislers Maßlosigkeit
zeigte sich auch in der Behandlung der Angeklagten. So
sprach er vom "Mordbuben Graf Stauffenberg" oder von
"Lumpen", von "Ehrgeizling" und "Jammerfigur", von
"hundsföttischer Gemeinheit". Hoepner fragte er gar, ob
dieser ein "Esel" oder ein "Schweinehund" sei.
Schließlich nannte er die Angeklagten "einen kleinen
Kreis ehrvergessener Lumpen"; der frühere
Zentrums-Politiker Rechtsanwalt Wirmer soll Freisler
unangenehm widersprochen haben, und so wird berichtet, er
habe gesagt: "Wenn ich hänge, habe nicht ich die Angst,
sondern Sie", worauf ihn Freisler wütend unterbrochen
habe: "Bald werden Sie in der Hölle sein." Darauf
Wirmer unbeirrt: "Es wird mir ein Vergnügen sein, wenn
Sie bald nachkommen, Herr Präsident."
Die Angeklagten der ersten
Hauptverhandlung wurden in Handfesseln und schäbiger
Kleidung ohne Schlips, Gürtel und Hosenträger
vorgeführt, damit sie auch äußerlich als
Verbrecher erscheinen sollten, wobei offen bleibt, ob
Freisler dies persönlich angeordnet hatte. Auf
entsprechende Kritik hin wurde diese Praxis später
geändert. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD,
Kaltenbrunner, kritisierte in einem Bericht an Hitler die
Prozeßführung Freislers, und in einem Brief von
Thierack an Bormann hieß es, die
Verhandlungsführung des Vorsitzers sei teilweise
unbedenklich und sachlich gewesen, Freisler habe aber
wiederholt die Angeklagten nicht ausreden lassen und sie
überschrien. Wiederholte, auf Propagandawirkung
abzielende Reden des Vorsitzers hätten abstoßend
gewirkt, "auch hierunter litt der Ernst und die Würde
des Gerichts. Es fehlt dem Präsidenten völlig an
eiskalter, überlegener Zurückhaltung, die in einem
solchen Prozeß allein geboten ist".
Eine Zuhörerin in einer
Hauptverhandlung, die sich als in Opposition zu dem Regime
stehend betrachtete, erlebte diese Verhandlung so: "Und
Roland Freisler, der Meister-Akteur von größter
Bühnenwirksamkeit, mit ununterbrochener, nie
nachlassender Leistungsfähigkeit, durch zehn Stunden .
. . sprühend, glitzernd, gleißend, von enormer
Sprachgewalt und Modulationsfähigkeit, einmal
väterlich milde, verständnisvoll, dann wieder
scharf inquisitorisch, sachlich kühl, plötzlich
wieder wie ein Blitz einschlagend und zupackend. Die
Angeklagten sind Spielzeuge seines Geistes. Er jongliert mit
Menschenschicksalen und gibt die Wendung, Beleuchtung und
Farbe, die er braucht, um aus einer Bedeutungslosigkeit
einen effektvollen Akt zu gestalten und ihn auf die
beabsichtigte und schon vorher geplante und skizzierte
Tragödie hinzuführen." (Elisabeth von Thadden.)
Die Urteilsbegründung im ersten
großen Prozeß schloß der fanatische
politische Soldat Freisler mit den folgenden Worten: "Wir
kehren zurück in das Leben, in den Kampf . . . wir
kämpfen. Die Wehrmacht grüßt: Heil Hitler!
Wir grüßen alle: Heil Hitler! Wir kämpfen
mit unserem Führer, ihm nach für Deutschland. Wir
haben die Gefahr jetzt abgeschüttelt. Wir marschieren
mit totaler Kraft bis hin zum totalen Sieg." Pathetischer
Abgesang in einem widerlichen Katz-und-Maus-Spiel, dessen
Ausgang von vorneherein feststand.
c) Hitler erschien in Freislers
Urteilen als der jedem Deutschen verehrungswürdige
Menschenfreund, als größter Stratege und genialer
Heerführer; die leisesten Zweifel hieran wurden als
ungeheuerlich bezeichnet und mit härtesten Strafen
geahndet. Die Rettung des "Führers" nach dem Attentat
am 20. Juli 1944 wurde als ein Wunder bezeichnet; bei
anderer Gelegenheit äußerte Freisler: "Der
Führer ist ewig im deutschen Volke. Wenn der
Führer stirbt, dann muß sein Werk als ein
Vermächtnis in unserer Seele leben . . ." Die Tat vom
20. Juli sei eine hundsgemeine Felonie, ein Verrat des
Lehensmannes gegenüber dem Lehensherrn, des Deutschen
gegenüber dem Führer, "gegenüber unserem
Herzog". Hitler trage vor dem deutschen Schicksal die volle
Verantwortung "für unseres Volkes Blutstrom".
Im übrigen beschwor Freisler
die Pflicht zur Treue gegenüber dem Führer und
bezog sich dabei auch auf die letzten Ostgoten, die unter
Teja am Vesuv gekämpft hatten. Seine Quelle für
diese und ähnliche Zitate waren wohl weniger
rechtshistorische Erkenntnisse als vielmehr der Roman von
Felix Dahn "Ein Kampf um Rom".
Die Belastungen Freislers
Freisler war äußerlich
gegenüber den Angeklagten Herr über Leben und Tod,
gegen seine Urteile gab es kein Rechtsmittel. Im
Innenverhältnis, vor allem gegenüber Hitler, war
Freisler jedoch zahlreichen Belastungen und
Beschränkungen unterworfen. Hitler hatte die Justiz nie
geschätzt und befand sich damit im Einklang mit der
traditionellen Einstellung in Deutschland, wonach die
Exekutive und vor allem das Militär höher
eingestuft wurden als die Justiz. Bezeichnend hierfür
ist die schon im Kaiserreich verbreitete Anekdote, wonach
ein Oberlandesgerichtspräsident vor Freude wahnsinnig
geworden sei, als sein Oberster Kriegsherr ihn zum Leutnant
der Reserve ernannt hatte und er damit in
Militäruniform zu allen gesellschaftlichen
Veranstaltungen erscheinen durfte.
Hitlers Abneigung gegen die Juristen
steigerte sich allmählich bis zu jener
Äußerung in einem seiner Tischgespräche, ein
Jurist müsse entweder von Natur defekt sein oder es
aber mit der Zeit werden. Niemandem komme der Jurist
näher als dem Verbrecher, und eigentlich verdiene er
es, wie früher die Schauspieler, auf dem Schindanger
begraben zu werden.
Freisler gehörte daher nie zum
inneren Kreis um Hitler, er hatte auch keine Hausmacht
hinter sich wie Göring die Luftwaffe, Himmler die SS
oder Bormann die Partei. Das Verhältnis Freislers zum
Reichsjustizminister war nicht gut, Thierack war dem Drang
Freislers nach Allzuständigkeit im Volksgerichtshof
entgegengetreten, hatte ihn, wie gezeigt, kritisiert und
sogar zeitweise Freislers Absetzung betrieben.
Außerdem mußte Freislers Vergangenheit in
Hitlers Augen belastend wirken: so die Zweifel an seiner
arischen Abstammung oder seine frühere
Zugehörigkeit zum linken Flügel der Partei in
Verbindung mit seiner Freundschaft mit Gregor Strasser, der
dem Blutbad vom 30. Juni 1934 zum Opfer gefallen war.
Schließlich kam noch eine Affäre des
Freisler-Bruders Oswald hinzu (er soll sich stark
parteischädigend verhalten haben), die mit dessen
Selbstmord endete. In einem Tischgespräch hatte Hitler
einmal bemerkt, Freisler sei ja in seiner ganzen Art ein
Bolschewik, und anläßlich der Prozesse um den 20.
Juli 1944 hatte er ihn "unseren Wyschinski" genannt
(Wyschinski war der Hauptankläger in Stalins
Schauprozessen von 1936 bis 1938 gewesen).
Schließlich sei daran
erinnert, daß über jede Hauptverhandlung
Freislers genaue Berichte über Bormann an Hitler
gelangten, Freisler also stets unter Kontrolle stand - wie
ja die ganze Strafjustiz engmaschiger Lenkung und Kontrolle
unterlag. Wenn Hitler von Urteilen erfuhr, die seiner
Ansicht nach zu milde waren, fühlte er sich in seinem
radikalen Plan gestärkt, Teile der Strafjustiz in die
SS- und Polizeigerichtsbarkeit zu überführen, um
die Ausmerzung der "Staatsfeinde" sicherzustellen.
Kriminologische Würdigung
Eine umfassende kriminologische
Beurteilung Freislers ist bei dem derzeitigen Quellenstand
nicht möglich. Sicher war er eine ungewöhnliche
und vielseitige Persönlichkeit. Rechtsanwalt Professor
Dr. Grimm, der mehrfach mit ihm zusammentraf, schrieb: "In
seiner Art war er zweifellos ein Idealist und Aktivist, aber
er war zügellos, eine ausgesprochene Kämpfernatur.
Er hätte Rechtsanwalt bleiben müssen. In seiner
leidenschaftlichen Art paßte er nicht in das Amt eines
Staatssekretärs, noch viel weniger auf den Platz eines
Richters."
Kurz vor Kriegsende verteidigte
Grimm vor Freisler einen ehemaligen Kreisleiter, der wegen
Defaitismus angeklagt war. Grimm schrieb darüber in
seinen Erinnerungen: "Diese Verhandlung ist mir in
schrecklicher Erinnerung geblieben. Mein Klient hatte
Glück. Er war von einem anderen Kreisleiter denunziert
worden. Hinter diesem stand die Gestapo, die meinen Klienten
erledigen wollte. Der örtliche Anwalt aber hatte sich
große Mühe gegeben, erhebliches
Entlastungsmaterial zusammenzutragen, auch solches, das den
Denunzianten in schlechtem Licht erscheinen ließ.
Freisler kannte die Akten sehr genau. Es war eine
erstaunliche Leistung, da er sehr überlastet war. Durch
das Studium der Akten war er zugunsten des Angeklagten gegen
den Denunzianten eingenommen. Freisler führte die
Verhandlung ganz allein. Es kam niemand zu Wort. Als erster
Zeuge wurde der Denunziant vernommen und von Freisler
fertiggemacht. Er war plötzlich der Angeklagte. Ich kam
mir als Verteidiger völlig überflüssig vor.
Mein Mandant wurde mit großem Pathos wegen erwiesener
Unschuld freigesprochen und auch vor der Gestapo
geschützt. Ich aber fragte mich besorgt, wie wohl die
Verhandlung verlaufen wäre, wenn Freisler aus den Akten
ein ungünstiges Bild von dem Angeklagten gewonnen
hätte."
Der Präsident des
Volksgerichtshofes war ein Fanatiker, ein Eiferer, der sich
vollständig dem Geist und den Zielen des
Nationalsozialismus verschrieben hatte. Seine Aufsätze
in den dreißiger Jahren sind oft voll
unverständlicher Phrasen, die einem halbwegs
vernünftigen Menschen nicht unterlaufen dürften.
Freisler wiederholt sich auch häufig, was allerdings
damit zusammenhängen kann, daß er viele
Aufsätze auf Reisen geschrieben hat, auf denen ihm nur
wenige Unterlagen zur Verfügung standen. Es muß
wohl so gewesen sein, daß sein Verstand immer dann in
bizarrer Weise aussetzte, wenn es um seinen "Führer"
ging. Man hat schon die Frage gestellt, ob Freisler wirklich
so hundertprozentig vom Nationalsozialismus überzeugt
war, ob Hitler wirklich für ihn ein so genialer,
übermenschlicher Heros war, und ob er tatsächlich
an den Endsieg so fest glaubte, wie er vorgab, es zu tun. Es
ist möglich, daß er sich durch seine Phrasen und
das ewige Gerede vom Endsieg selbst illusionierte und
daß er eigene mögliche Zweifel, also seine
Schuld, wie er sie sah, auf die Angeklagten übertrug
und sie dann für diese Schuld verantwortlich machte.
Daß Freisler an vielem
zweifelte, ist neuerdings durch den deutsch-englischen
Historiker H. W Koch bekanntgeworden. Von etwa 1936 an hatte
sich zwischen Freisler und einem damaligen Amtsgerichtsrat,
dessen Frau Halbjüdin war, eine Freundschaft
entwickelt. Freisler wußte, daß die Frau
Halbjüdin war, wollte aber den Amtsgerichtsrat sogar
als Richter an den Volksgerichtshof berufen, was jedoch
durch das Reichssicherheitshauptamt verhindert wurde. Kurz
nach Ausbruch des Krieges sorgte Freisler dafür,
daß sein Freund zur Luftwaffe eingezogen wurde und den
größten Teil des Krieges im besetzten Gebiet in
Westeuropa verbrachte. Freislers Briefe an diesen
Amtsgerichtsrat sind noch vorhanden; so klagte er, es
wäre wohl der totale Krieg proklamiert worden, er
würde aber nicht in seiner vollen und notwendigen
Totalität geführt, es gäbe für die
Prominenz zahllose Nischen und Sonderrestaurants, und es
komme einen hart an, einen kleinen Mann über die Klinge
springen zu lassen, nur, weil er sich abfällig gegen
manche Mitglieder unserer Staats- und Parteiführung
geäußert habe.
Angesichts der schillernden,
facettenreichen, stark unausgeglichenen und emotionalen
Persönlichkeit Freislers, seiner oft
unverständlichen Entscheidungen und seines oft
auffälligen, ihm selbst schadenden und vernunftwidrigen
Verhaltens tauchte bereits im Dritten Reich die Frage nach
seinem Geisteszustand auf. Reichsjustizminister Thierack
hielt den "rasenden Roland" denn auch für geisteskrank.
Staatssekretär Rothenberger bezeichnete ihn als einen
"krankhaften Pathologen". Begründungen für diese
Urteile sind nicht vorhanden. Walter Wagner beendet in
seinem Werk über den Volksgerichtshof die
Ausführungen über die Persönlichkeit
Freislers mit den Worten, es sei ungewiß, ob eine
psychiatrische Untersuchung eine zuverlässige Diagnose
erbracht hätte, "sicher bewegte sich Freisler in jener
Sphäre, in der sich Genie und Wahnsinn berühren,
wobei er eher dem letzteren zuneigte".
Die drakonische Rechtsprechung des
Volksgerichtshofes hatte Freisler von seinem Vorgänger
Thierack übernommen, und er verstärkte sie noch,
insbesondere nach der Katastrophe von Stalingrad, als der
totale Krieg proklamiert wurde. Der Volksgerichtshof
fällte 1942 fast 1200 Todesurteile; von denen fast 650,
also mehr als die Hälfte, auf Freislers 1. Senat fiel,
dem allerdings auch die schwersten Fälle zugewiesen
waren. Auch 1943 wurde wiederum beinahe die Hälfte der
1662 Todesurteile vom 1. Senat gefällt. 1944 waren es
2200 Todesurteile mit einem Anteil des 1. Senats von 866,
wozu noch 75 Todesurteile in Fällen kamen, die Freisler
mit dem besonderen Einspruch an sich gezogen hatte. 1942
wurden vom Volksgerichtshof 107 Angeklagte freigesprochen,
1943 waren es 181 und 1944 489. Viele dieser Angeklagten
wurden allerdings nach Verlassen des Gerichtssaales
verhaftet und in Konzentrationslager überführt.
Hintergrund aller politischen
Urteile im Dritten Reich war Hitlers Furcht vor einer
Revolution. Seit 1919 hatte Hitler in fast allen Reden
betont, daß es einen "Dolchstoß" nie wieder
geben dürfe. Diese Furcht zeigte sich vor allen Dingen
in den Prozessen wegen Wehrkraftzersetzung. 1944 erreichten
13 986 Anzeigen den Volksgerichtshof, die in 2120 Anklagen
mündeten. Es war eine wahrhafte Flut von Denunziationen
- die es, mit umgekehrten Vorzeichen, auch nach 1945
gab. In diesem Zusammenhang fühlte sich Freisler
veranlaßt, in einem Brief an seinen Freund zu
schreiben, die ganze Gesetzgebung, die das Abhören
ausländischer Sender verbiete, sei eigentlich
lächerlich. Die entsprechenden Gesetze wären wohl
niemals erlassen worden, "wenn wir Deutsche ein wirklich
auch im Innersten geeintes Volk wären, mit einem
Nationalbewußtsein und einem Nationalstolz, die man
als gegeben, als selbstverständlich betrachten
könnte".
In einem Brief vom 25. Oktober 1944
schrieb Freisler: "In seinem Innersten muß man
zugeben, daß es nicht mehr unmöglich ist,
daß Deutschland den Krieg verlieren könnte." Er
drückte die Hoffnung aus, daß der
Volksgerichtshof wie die Tribunale 1792 in Frankreich die
Reinigung der Nation vollbringen würde. Der
Nationalsozialismus werde auch nach einem verlorenen Krieg
wiedererstehen und triumphieren. Aber immer noch war
Freislers Angst vor Hitler und dessen Mißtrauen
wahrscheinlich größer als seine rationalen
Erkenntnisse.
Insgesamt wird man sich dem Urteil
Wagners anschließen müssen, daß der
Volksgerichtshof, seine Geschichte und sein Präsident
"eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte der
Hitlerjahre bleiben" werden. Albrecht Haushofer schrieb als
Häftling in Moabit kurz vor seiner Ermordung ein Sonett
auf diesen Blutrichter, der am 3. Februar 1945 während
eines Bombenangriffs im Volksgerichtshof von einem
herabstürzenden Balken erschlagen worden war:
Nemesis
Noch gestern hat er vier zum
Strick verdammt,
und heute liegt er tot in den Ruinen,
wird keinen mehr zu Strang und Beil bedienen,
ein Haufe Trümmer ist sein ganzes Amt.
Gericht - ein
schweres Wort! Ihn hat' s gefreut,
wenn er die Waage tief zum Bösen wandte,
wenn er dem Henker neue Hälse sandte,
kein Todesurteil hat ihn je gereut.
Gericht - ein
Zufall? Tausend Bomben schlugen
in dieser großen Stadt auf Menschen ein -
und eine Bombe durfte Richter sein?
Gericht - so viele
von den Toten frugen
vergeblich nach dem Sinn . . .
drum richtet nicht!
Uns allen gilt ein höheres
Gericht!
LITERATURHINWEISE:
Buchheit, Gert:
Richter in Roter Robe. München 1968.
Grimm, Friedrich: Politische Justiz. Die Krankheit unserer
Zeit. Bonn 1953.
Koch, Hansjoachim W: Volksgerichtshof. München
1988.
Wagner, Albrecht: Die Umgestaltung der Gerichtsverfassung
und des Verfahrens- und Richterrechts im
nationalsozialistischen Staat. Stuttgart 1968.
Wagner, Walter: Der Volksgerichtshof im
nationalsozialistischen Staat. Stuttgart
1974.
Prof. Dr. Wolf
Middendorff,
Jahrgang 1916, Richter am Amtsgericht i. R. und
Honorarprofessor in Freiburg für Historische
Kriminologie und Kriminalpsychologie. Er war u. a. als
Sachverständiger für den Europarat tätig und
ist Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht. Neben
zahlreichen Rundfunk- und Zeitschriftenbeiträgen
publizierte er u. a. die Bücher: "Soziologie des
Verbrechens" (1959), "Beiträge zur Historischen
Kriminologie" (1972), "Maximilian, Kaiser von Mexiko!"
(1981), "Badischer Pitaval" (1985).
Quelle: DAMALS - Das
Geschichtsmagazin
Juli 1989
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