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 19. März 2010

Roland Freisler
Der oberste Blutrichter des Dritten Reichs

Von Wolf Middendorff

Am 23. August 1942 wurde der Staatssekretär im Reichsjustizministerium, Dr. Roland Freisler, zum Präsidenten des Volksgerichtshofes ernannt. Am 3. Februar 1945 starb er bei einem Bombenangriff auf Berlin. Seine knapp zweieinhalbjährige Tätigkeit genügte, um ihn im Urteil der Nachwelt z. B. folgendermaßen zu charakterisieren: "Dämon der Justiz" und "abscheulichste Verzerrung einer Richtergestalt" (Graf Schwerin v. Krosigk). Im Urteil des Nürnberger Militärgerichtshofes wird Freisler im Juristenprozeß der düsterste, brutalste und blutigste Richter der gesamten deutschen Justizverwaltung genannt und mit Himmler, Bormann, Heydrich und Thierack zu jenen Männern gerechnet, "deren desperate und verabscheuungswürdige Charaktere der Welt bekannt sind". Die noch lebenden Angeklagten hatten alle Schuld auf den toten Freisler abgeladen. In der Zeit vom 22. Februar 1985 wird Freisler als der prominenteste Massenmörder der NS-Justiz bezeichnet. 1985 gerieten die Rentenbezüge der Witwe Freislers mit der Überschrift "Blutgeld" in die Schlagzeilen der Presse.

Diese Diabolisierung erschwert die abgewogene Beurteilung eines Menschen, denn den oft beschworenen Teufel in Menschengestalt gibt es nicht. Es ist eine alte Grunderkenntnis der Kriminologie, daß es keine ganz guten und keine ganz schlechten Menschen gibt. Jedes Individuum ist ein gemischter Charakter, und seine Taten sind ein Produkt aus Anlage und Umwelteinflüssen, wobei das jeweilige Mischungsverhältnis zwischen beiden nicht genau festgestellt werden kann.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnis soll im folgenden versucht werden, ein kriminalpsychologisches Porträt Freislers zu erarbeiten und seine Tätigkeit im Volksgerichtshof so zu beurteilen, wie es in Form eines kriminologischen Gutachtens geschehen könnte, wenn Freisler - heute - vor Gericht gestellt würde.

Die Quellenlage über die Persönlichkeit Freislers ist nicht gut. Kriminologen haben sich, soweit bekannt, bisher überhaupt nicht, und die Historiker zu wenig mit der Persönlichkeit Freislers, insbesondere auch nicht mit seiner Familie und seinem Privatleben, beschäftigt. Der Quellenwert der Erinnerungen von Zeitgenossen ist begrenzt; die in einer Diktatur notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und der Tod vieler Beteiligter haben dazu geführt, daß es für viele Aussagen keine Beweise gibt.

Lebenslauf

Roland Freisler wurde am 30. Oktober 1893 in Celle geboren, sein Bruder Oswald war zwei Jahre jünger. Beider Vater war Diplomingenieur und arbeitete in verschiedenen Stellungen, bis sich die Familie 1908 in Kassel niederließ. Von politischen Gegnern wurde später bestritten, daß die Familie deutschblütigen Ursprungs gewesen sei. In den Personalakten findet sich jedenfalls nicht der sonst übliche Hinweis auf die arische Abstammung.

Roland Freisler legte das Abitur als Bester seiner Klasse ab und trat nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges als Fahnenjunker in das Ersatzbataillon eines Infanterieregimentes in Kassel ein. Im Herbst 1914 wurde er bei den Kämpfen um Langemarck verwundet und kam nach seiner Genesung an die Ostfront. Gerade erst zum Leutnant befördert und mit beiden Eisernen Kreuzen dekoriert, geriet er bei einem Spähtruppunternehmen im Oktober 1915 in russische Gefangenschaft. Über seine Jahre in Rußland gibt es verschiedene Versionen; so soll er sich intensiv mit dem Marxismus beschäftigt haben und bolschewistischer Kommissar gewesen sein. Wichtiger für seine spätere Laufbahn war wohl nicht, ob diese Behauptungen wahr sind, sondern daß ihn Hitler später für einen früheren Kommunisten hielt.

Im Juli 1920 kehrte Freisler aus Rußland zurück, studierte in Jena und bestand schon 1921 sein juristisches Doktorexamen mit summa cum laude. Im Februar 1924 ließ er sich nach Ableistung des Assessorenexamens in Kassel als Rechtsanwalt nieder und führte zusammen mit seinem Bruder Oswald die Kanzlei. Oswald bearbeitete die Zivilsachen, Roland ausschließlich die Strafsachen. Während Oswald nur Durchschnittliches leistete, wird Roland als wendiger, gerissener Jurist mit messerscharfem Verstand geschildert. Durchaus für angenehme Umgangsformen begabt, war doch sein Auftreten vor allem in politischen Prozessen als maßlos und skrupellos gefürchtet. Nicht zu bestreiten ist es, daß er sich als Verteidiger vehement für seine Angeklagten einsetzte. Seine Arbeitskraft muß erstaunlich gewesen sein.

Mit nicht geringerer Energie befaßte sich Freisler mit politischen Fragen. Im Juli 1925 trat er in die NSDAP ein. Bald schon vertrat er seine Partei als Stadtverordneter von Kassel und als Abgeordneter im Landtag, Kommunallandtag und Provinziallandtag. Schon damals verschrieb er sich der Partei "mit Haut und Haaren", entwickelte ein revolutionäres Pathos, war kompromißlos hart in der Verfechtung seiner Thesen und Ziele und wurde bald in ganz Deutschland - neben dem Rechtsanwalt Hans Frank, dem späteren Reichsrechtsführer und Generalgouverneur im besetzten Polen - ein bekannter Verteidiger seiner Parteigenossen, was häufig zu Zusammenstößen mit dem jeweiligen vorsitzenden Richter führte. Im Verlauf einer Stadtverordnetensitzung in Kassel wurde Freisler vorgeworfen, er sei in nicht weniger als fünf Ehrengerichtsverfahren der Anwaltskammern und in zwei Strafprozessen durch die ordentlichen Gerichte verurteilt worden. Freisler höhnisch: "Es kommen noch mehr dazu!"

Es war selbstverständlich, daß ein so engagierter Parteigenosse nach dem 30. Januar 1933 rasch Karriere machte. Kaum zum Ministerialdirektor ernannt, wurde Freisler zum Staatssekretär im Preußischen Justizministerium berufen. In seiner Behörde mußte man sich zwar auf jähe Stimmungsumschwünge einstellen, doch wußte er sich durchaus auch liebenswürdig und zuvorkommend zu geben. Ja, es gibt sogar Beispiele von Hilfsbereitschaft gegenüber früheren Kollegen, die unter dem neuen Regime mit beruflichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. So stellte er einen ehemaligen Anwalt, der sich nicht als Parteigenosse empfahl, als Landgerichtsrat in den Justizdienst ein und bemerkte bei dieser Gelegenheit: "Sehen Sie, das ist der große Vorteil und der große Nachteil des Nationalsozialismus, daß zuviel Macht in einer Hand vereinigt wird."

Es ist der zynische Satz eines Mächtiggewordenen, der sich die Geste der Großzügigkeit leisten kann, dessen Hilfe sich als genußvoll erteilte Gnade erweist. Doch zu keiner Zeit verdeckte diese Attitüde den Fanatiker. Bereits im März 1933 zu Beginn der radikalen Gleichschaltung, die die Diktatur einleitete, stürmte Freisler an der Spitze der SA das Kasseler Rathaus. Einen Tag später zog er mit seinen Leuten vor das Gerichtsgebäude, um auch diese Behörde zu "erobern". Nur mühsam gelang es dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, den Eiferer davon zu überzeugen, daß ein Ministerialdirektor im Justizministerium wohl nicht der richtige Mann für ein solches Vorhaben sei . . .

Wie es um das Recht in Deutschland bestellt war, das machte der 30. Juni 1934 schlagartig deutlich, als Hitler den sogenannten Röhm-Putsch inszenierte, hohe SA-Führer und politische Gegner umbringen ließ und diese Morde, die Justiz ausschaltend, in seiner Eigenschaft als "oberster Gerichtsherr" legitimierte. Roland Freisler beeilte sich, sich als "Stimme seines Herrn" zu profilieren und Unrecht zu Recht zu erklären. Unter der Überschrift "Des Führers Tat" schrieb er u. a.: "Ein reinigendes Gewitter ist über die deutschen Gaue dahingebraust. Fortgefegt ist die Schwüle, verschwunden das drückende Etwas. Frisch und rein und kühl ist die Luft, und frohen Mutes und mit vervielfachter Kraft und unendlich gesteigerter Siegesgewißheit setzt jeder seine Arbeit fort . . . , und dann wurde Gericht gehalten, ein Gericht, wie es gerechter und notwendiger in der Welt noch nie gehalten wurde, ein Gericht, dessen Spruch unmittelbar aus dem klaren und tiefen Quell unserer deutschen Sittenordnung geschöpft war; ein Gericht, das also Recht im höchsten Sinne verwirklichte."

Volksgerichtshof

Mit der Verreichlichung der deutschen Justiz wurde Freisler am 1. April 1935 Staatssekretär im Reichsjustizministerium. In dieser Stellung entwickelte er sofort eine hektische Tätigkeit; er überschüttete die Justiz und die Öffentlichkeit mit einer Fülle von Veröffentlichungen und Vorträgen, die ihm schon damals die Kennzeichnung "rasender Roland" eintrug. Bereits 1934 war Freisler entscheidend an der Konstituierung des Volksgerichtshofes beteiligt. Hitler hatte diese Institution als Gegengewicht zum Reichsgericht angeordnet, nachdem dessen Freisprüche im Reichstagsbrandprozeß als gegen die Bewegung gerichtet mißbilligt worden waren. Zunächst wurde der Volksgerichtshof nur in Landes- und Hochverratsprozessen tätig, später wurde seine Zuständigkeit auf andere Delikte, insbesondere die sogenannte Wehrkraftzersetzung, ausgeweitet. Am Ende seiner Tätigkeit waren in sechs Senaten 106 Berufsrichter tätig gewesen.

Neun Jahre lang übte Freisler mit außergewöhnlicher Aktivität großen Einfluß auf Gesetzgebung und Rechtsprechung aus. Sobald er sich mit eher neutralen Fragen wie der Organisation der Justiz oder mit Zuständigkeitsfragen befaßte, formulierte er sachlich, nüchtern und klar. Äußerte er sich jedoch politisch-publizistisch, so ging der Fanatismus mit ihm durch. So schrieb er z. B.: "Organisches Denken ist eines der hervorstechendsten Charakteristiken des Nationalsozialismus. Nicht phantastisches Hineinbauen von Hirngespinsten in das Nichts und nicht lebensfernes und damit lebensfeindliches Erbauen von verstandesmäßig erklügelten Konstruktionen, sondern naturhaft kräftiges und naturhaftes wahres Denken."

Die Leitgedanken Freislers gingen immer in politische Richtung. Er forderte einen Richterspruch, der "von der Ausübung richterlicher Freiheit im Geiste des Nationalsozialismus" getragen wurde. "Man kann eben an die Frage der Stellung des Richters zu Recht und Gesetz in seiner Berufsarbeit nur herangehen von dem gleichen Standpunkt aus, von dem der Soldat, dem eine Aufgabe gestellt ist, an die Erfüllung seiner Aufgabe herangeht: Achtung des Führerwillens als Selbstverständlichkeit und Stolz auf die Vertrauensbelehnung . . . und das Gefühl, verpflichtet zu sein, dabei unter allen Umständen, dem sozialistischen Befehl entsprechend, gerecht zu werden." Und dann das NS-Credo: "Ausgang und Zielpunkt allen Handelns ist nicht der einzelne, sondern das Volk in seiner ewigen Geschlechterfolge." Daß diese in ähnlichen Variationen immer wieder vorgetragenen Leitsätze die Richterschaft allmählich beeinflußten, kann wohl nicht bestritten werden. Schließlich schrieb Freisler 1935: "Die deutsche Rechtspflege kann stolz darauf sein, daß sie die erste Hoheitssparte des Dritten Reiches ist, die in der Personalpolitik den Grundsatz der Einheit von Bewegung, Volk und Staat im ganzen Reich und für alle Beamtengruppen restlos durchgeführt hat."

Der Präsident - ein "politischer Soldat"

Im Oktober 1942 wurde der Fanatiker Roland Freisler Präsident des Volksgerichtshofes und löste Dr. Thierack ab, der Reichsjustizminister wurde. Freisler hatte nunmehr Gelegenheit, seine politischen Ansichten in die Praxis umzusetzen und tat dies mit großer Konsequenz. Freisler war zuvor nie Richter gewesen und hatte nie gelernt, als Richter Auffassungen, Rechtsanschauungen, Beweise gegeneinander abzuwägen oder Motive von Angeklagten zu würdigen. Was war nach diesem Lebenslauf anderes zu erwarten als harte, schnelle und politische Urteile und in den Prozessen emotionale Ausbrüche - zum Teil im Kaschemmenton?

Nach seinem Amtsantritt bat Freisler um eine Audienz bei Hitler, deren Gewährung eigentlich für den Präsidenten des damals höchsten deutschen Gerichtes selbstverständlich gewesen wäre. Sie wurde ihm jedoch versagt.

Nach der Übernahme der Amtsgeschäfte, die einige Wochen in Anspruch nahm, schrieb Freisler an Hitler u. a.: "Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und als Führer der Männer des Volksgerichtshofes arbeite, stolz, Ihnen, mein Führer, dem Obersten Gerichtsherrn und Richter des Deutschen Volkes, für die Rechtsprechung Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu sein. Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden. Heil, mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland Freisler."

Mit Vehemenz machte sich Freisler an die ihm gestellte Aufgabe und suchte sich auf dem Wege über die Geschäftsverteilung eine totale Zuständigkeit für seinen, den 1. Senat zu sichern. Als Mittel benutzte Freisler den "außerordentlichen Einspruch", mit dem er jede ihm nicht passende Entscheidung eines anderen Senates zur nochmaligen Verhandlung an seinen Senat bringen konnte. Von dieser Möglichkeit machte er häufig Gebrauch und fällte auf diesem Wege allein 1944 fünfundsiebzig Todesurteile.

Der Prozeß um die "Weiße Rose"

Am 22. Februar 1942 verhandelte Freisler mit seinem Senat in München gegen die Geschwister Scholl und einen ihrer Freunde, die sich zusammen mit dem Professor Huber als Widerstandsgruppe betätigt hatten. Zuletzt hatten sie im Lichthof der Münchner Universität Flugblätter gegen das Regime verteilt. Dabei wurden sie verhaftet. Die Anklageschrift wurde ihnen an einem Sonntagnachmittag, am Tage vor der Hauptverhandlung, zugestellt, eine ausreichende Verteidigung konnte nicht mehr sichergestellt werden. Wie beabsichtigt, war es am folgenden Tag den Angeklagten nicht möglich, ihre Motive darzulegen. Sie wurden selbigen Tags noch wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilt und abends hingerichtet. In der Hauptverhandlung soll Freisler das ihm von einem Beisitzer zugereichte Strafgesetzbuch mit den Worten in den Zuhörerraum geworfen haben: "Wir brauchen kein Gesetz, wer gegen uns ist, wird vernichtet!"

In einer weiteren Hauptverhandlung am 19. April 1943, unter anderem gegen Professor Huber, sprach eine mitangeklagte Studentin einmal von "Professor Huber", worauf Freisler sie anschrie: "Ich kenne keinen Professor Huber, auch keinen Dr. Huber, nur einen Angeklagten Huber. Dieser verdient gar nicht, ein Deutscher zu sein, er ist ein Lump."

Freisler und die Kirchen

Freisler, wie auch seine Familie, waren evangelisch-reformierter Konfession. Er trat nie aus der Kirche aus und bezeichnete sich auch nicht - was damals gerne gesehen wurde - als gottgläubig, demonstrierte aber in Hauptverhandlungen gegen Angehörige christlicher Kirchen eine tiefe Feindschaft. In der Hauptverhandlung gegen den Jesuitenpater Alois Grimm sagte er über dessen Qualitäten als Erzieher deutscher Jugend: "Zu deren Erziehung sind Sie völlig ungeeignet. Das überlassen Sie gefälligst uns. Im Diesseits regieren wir, der nationalsozialistische Staat. Erzählen Sie meinetwegen vom Jenseits. Von mir aus können Sie lehren, daß die Engel im Himmel Foxtrott tanzen! . . . Sie sind alle Staatsfeinde, die nach Rom schielen und internationalen Geist predigen und dadurch die jüdisch-kapitalistischen Cliquen fördern. Deutschland ist Ihnen ja ganz gleichgültig."

Der badische Priester Dr. Max Josef Metzger war angeklagt worden, an den schwedischen Erzbischof in Uppsala ein Memorandum übermittelt zu haben, in dem er für ein Nachkriegsdeutschland eine demokratische Ordnung entworfen hatte. In der Hauptverhandlung versuchte Metzger, die Una Sancta-Bewegung, (Die Una-Sancta-Bewegung setzte sich die christliche Glaubenseinheit zum Ziel) an deren Gründung er maßgeblich beteiligt gewesen war, zu erklären, worauf Freisler ihn anschrie: "Una Sancta, Una Sanctissima, Una - das sind wir, und weiter gibt es nichts!"

Den Jesuitenpater Alfred Delp, der in die Verschwörung vom 20. Juli 1944 verwickelt war, brüllte Freisler an: "Sie Jämmerling. . . Sie pfäffisches Würstchen - und so was erdreistet sich, unserm geliebten Führer ans Leben zu wollen . . . eine Ratte - austreten, zertreten sollte man so was. Kein Deutscher kann doch einen Jesuiten auch nur mit der Feuerzange anfassen."

Mitangeklagter von Pater Delp war der Konsistorialrat Eugen Gerstenmaier. Auch er stand wegen seiner Zugehörigkeit zum Kreisauer Kreis (Der Kreisauer Kreis versammelte auf Initiative der Grafen Helmut James von Moltke und Peter Yorck von Wartenburg Persönlichkeiten aus unterschiedlichen sozialen Schichten mit z. T. gegensätzlichen weltanschaulichen und politischen Zielen zu einer Widerstandsgruppe gegen den Nationalsozialismus, deren Mehrheit sich dem Kreis um Stauffenberg näherte) vor Gericht. In dem Prozeßbericht, der nach jeder Hauptverhandlung Reichsleiter Bormann zur Weiterleitung an Hitler vorgelegt wurde, wird Gerstenmaier folgendermaßen charakterisiert: "Geschwätziger kleiner Mann, sprach viel mit den Händen. Man hatte das Gefühl, daß, wenn das Reich Gottes in Gefahr gewesen wäre, Gerstenmaier besser funktioniert hätte." In seiner Vernehmung durch Freisler erweckte Gerstenmaier, insbesondere auch durch seine mundartliche Aussprache, erfolgreich den Eindruck, von all den Besprechungen in Kreisau um die Gestaltung eines neuen Deutschland wenig oder gar nichts verstanden zu haben. In der Urteilsbegründung nannte ihn Freisler "vollkommen weltfremd". Er kam deshalb mit der für damalige Verhältnisse geringen Strafe von sieben Jahren Zuchthaus davon.

In dem Prozeßbericht wurde Freisler, wie früher schon mehrfach, wegen seiner Verhandlungsführung kritisiert. So habe er aus seiner ablehnenden Haltung gegenüber den christlichen Kirchen kein Hehl gemacht und habe mit Bezug auf die deutschen Bischöfe von "jenen Herren" gesprochen, die "im Jenseits ihre Herden weiden" sollten. Insgesamt seien die Ausfälle Freislers sachlich nicht notwendig gewesen, die Art und Weise, wie Freisler Gerstenmaier vernommen habe, sei im großen und ganzen nicht befriedigend gewesen, Freisler habe den peinlichen Eindruck hinterlassen, daß das Gericht sich dem Angeklagten gegenüber ins Unrecht setze. Im übrigen sei die Verhandlungsführung wiederum wahrhaft glänzend gewesen.

Der in den Staatsstreich vom 20. Juli 1944 verwickelte Major Freiherr von Leonrod sagte in seiner Vernehmung durch Freisler, er habe vor seiner Entscheidung für die Verschwörung den Rat seines Beichtvaters in München, des Kaplans Wehrle, eingeholt, und ihm die Frage gestellt: "Ist es eine Sünde, erfahren zu haben, daß gegen eine führende Persönlichkeit, die allein die Geschicke eines Staates lenkt und das Volk ins Elend führt, ein Attentat geplant ist?" Kaplan Wehrle unterrichtete sich in seiner Bibliothek über die Probleme des Tyrannenmordes und sagte von Leonrod, die Mitwisserschaft an einem geplanten Attentat sei jedenfalls keine Sünde, da sie noch nicht die Verwirklichung eines Mordes sei. Beide vereinbarten, daß dieses seelsorgerliche Gespräch unter dem Siegel strengster Verschwiegenheit stehen sollte.

Freisler ließ Wehrle sofort aus München als Zeugen holen, Wehrle bestätigte diese Unterredung und wurde, wie von Leonrod, zum Tode verurteilt, wobei es im Urteil heißt: "Hermann Wehrle beruhigte als Priester das Gewissen eines Verrats-Mitwissers, der von ihm wissen wollte, ob er seine Kenntnis vom Mordplan melden müsse, solche Mitwisserschaft sei keine Sünde. Er ließ also den Verrat reifen und bewahrte den Plan vor der Gefahr, aufgedeckt zu werden. So wurde auch er Mitverräter."

Diese Verurteilung Wehrles war eine Verletzung des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933, in dem Artikel 9 festlegte, daß Geistliche vor Gericht die Auskunft über Tatsachen verweigern können, die ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut wurden; sie dürfen auch nicht angehalten werden, Auskünfte über derartige Tatsachen zu geben.

Am 28. Juli 1944 wurde der katholische Pfarrer Josef Müller von Freisler wegen Wehrkraftzersetzung verurteilt. Er hatte zwei "Volksgenossen" den folgenden Witz erzählt: Ein Verwundeter habe als Sterbender gebeten, die noch einmal zu sehen, für die er sterben müsse; da habe man das Bild des Führers rechts, das des Reichsmarschalls links neben ihn gestellt, und da habe er gesagt: Jetzt sterbe ich wie Christus!

In der Urteilsbegründung hieß es u. a., Müller habe "mit der Autorität des Priesters einen der gemeinsten und gefährlichsten Angriffe auf unser Vertrauen zu unserem Führer gerichtet, einen Angriff, der unsere Bereitschaft, uns mit aller Kraft im Gefühl unseres Rechtes, in diesem großen Kampf für unseres Volkes Leben einzusetzen, mindern kann . . . Ein solches Attentat auf unsere moralische Kriegskraft kann - damit ähnliche Verratslüsterne abgeschreckt werden - nicht anders als mit dem Tode bestraft werden".

Die Prozesse des 20. Juli 1944

Kernstück der Tätigkeit Freislers waren die Strafverfahren gegen die Verschwörer des 20. Juli 1944. Bei der Durchsicht des Schrifttums über diese Prozesse zeigen sich drei Tendenzen:

a) die Taten der Angeklagten als einmalig hochzustilisieren, ein Gesinnungsstrafrecht zu praktizieren und die Motive der Angeklagten zu ignorieren und zu unterdrücken;
b) die Täter herabzuwürdigen, sie verächtlich zu behandeln, zu beschimpfen und zu verspotten, sowie gleichzeitig die eigenen schauspielerischen Fähigkeiten und dialektischen Kenntnisse zu zeigen, und
c) mit alle dem in beispiellosem Byzantinismus seinem Führer als "politischer Soldat" zu huldigen.

a) In der ersten Hauptverhandlung gegen den Feldmarschall von Witzleben und den Generalobersten Hoepner sagte Freisler: "Diese Anklage ist die ungeheuerste, die in der Geschichte des deutschen Volkes je erhoben worden ist . . . Es gibt nämlich Taten derart grausigen Verrats, daß vor ihnen alles, was jemand vorher im Leben begangen hat, verlöscht." Weiter sprach Freisler von einer "hundsgemeinen Schandtat" und von der "entsetzlichen Tat, wie es in der deutschen Geschichte nie eine gegeben hat". Die Schuld der Angeklagten sprenge jedes Maß. Er habe in der ganzen Geschichte keinen Fall gefunden, in dem in den siebzig Generationen des deutschen Volkes dergleichen je geschehen oder je geplant worden wäre.

b) Freislers Maßlosigkeit zeigte sich auch in der Behandlung der Angeklagten. So sprach er vom "Mordbuben Graf Stauffenberg" oder von "Lumpen", von "Ehrgeizling" und "Jammerfigur", von "hundsföttischer Gemeinheit". Hoepner fragte er gar, ob dieser ein "Esel" oder ein "Schweinehund" sei. Schließlich nannte er die Angeklagten "einen kleinen Kreis ehrvergessener Lumpen"; der frühere Zentrums-Politiker Rechtsanwalt Wirmer soll Freisler unangenehm widersprochen haben, und so wird berichtet, er habe gesagt: "Wenn ich hänge, habe nicht ich die Angst, sondern Sie", worauf ihn Freisler wütend unterbrochen habe: "Bald werden Sie in der Hölle sein." Darauf Wirmer unbeirrt: "Es wird mir ein Vergnügen sein, wenn Sie bald nachkommen, Herr Präsident."

Die Angeklagten der ersten Hauptverhandlung wurden in Handfesseln und schäbiger Kleidung ohne Schlips, Gürtel und Hosenträger vorgeführt, damit sie auch äußerlich als Verbrecher erscheinen sollten, wobei offen bleibt, ob Freisler dies persönlich angeordnet hatte. Auf entsprechende Kritik hin wurde diese Praxis später geändert. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Kaltenbrunner, kritisierte in einem Bericht an Hitler die Prozeßführung Freislers, und in einem Brief von Thierack an Bormann hieß es, die Verhandlungsführung des Vorsitzers sei teilweise unbedenklich und sachlich gewesen, Freisler habe aber wiederholt die Angeklagten nicht ausreden lassen und sie überschrien. Wiederholte, auf Propagandawirkung abzielende Reden des Vorsitzers hätten abstoßend gewirkt, "auch hierunter litt der Ernst und die Würde des Gerichts. Es fehlt dem Präsidenten völlig an eiskalter, überlegener Zurückhaltung, die in einem solchen Prozeß allein geboten ist".

Eine Zuhörerin in einer Hauptverhandlung, die sich als in Opposition zu dem Regime stehend betrachtete, erlebte diese Verhandlung so: "Und Roland Freisler, der Meister-Akteur von größter Bühnenwirksamkeit, mit ununterbrochener, nie nachlassender Leistungsfähigkeit, durch zehn Stunden . . . sprühend, glitzernd, gleißend, von enormer Sprachgewalt und Modulationsfähigkeit, einmal väterlich milde, verständnisvoll, dann wieder scharf inquisitorisch, sachlich kühl, plötzlich wieder wie ein Blitz einschlagend und zupackend. Die Angeklagten sind Spielzeuge seines Geistes. Er jongliert mit Menschenschicksalen und gibt die Wendung, Beleuchtung und Farbe, die er braucht, um aus einer Bedeutungslosigkeit einen effektvollen Akt zu gestalten und ihn auf die beabsichtigte und schon vorher geplante und skizzierte Tragödie hinzuführen." (Elisabeth von Thadden.)

Die Urteilsbegründung im ersten großen Prozeß schloß der fanatische politische Soldat Freisler mit den folgenden Worten: "Wir kehren zurück in das Leben, in den Kampf . . . wir kämpfen. Die Wehrmacht grüßt: Heil Hitler! Wir grüßen alle: Heil Hitler! Wir kämpfen mit unserem Führer, ihm nach für Deutschland. Wir haben die Gefahr jetzt abgeschüttelt. Wir marschieren mit totaler Kraft bis hin zum totalen Sieg." Pathetischer Abgesang in einem widerlichen Katz-und-Maus-Spiel, dessen Ausgang von vorneherein feststand.

c) Hitler erschien in Freislers Urteilen als der jedem Deutschen verehrungswürdige Menschenfreund, als größter Stratege und genialer Heerführer; die leisesten Zweifel hieran wurden als ungeheuerlich bezeichnet und mit härtesten Strafen geahndet. Die Rettung des "Führers" nach dem Attentat am 20. Juli 1944 wurde als ein Wunder bezeichnet; bei anderer Gelegenheit äußerte Freisler: "Der Führer ist ewig im deutschen Volke. Wenn der Führer stirbt, dann muß sein Werk als ein Vermächtnis in unserer Seele leben . . ." Die Tat vom 20. Juli sei eine hundsgemeine Felonie, ein Verrat des Lehensmannes gegenüber dem Lehensherrn, des Deutschen gegenüber dem Führer, "gegenüber unserem Herzog". Hitler trage vor dem deutschen Schicksal die volle Verantwortung "für unseres Volkes Blutstrom".

Im übrigen beschwor Freisler die Pflicht zur Treue gegenüber dem Führer und bezog sich dabei auch auf die letzten Ostgoten, die unter Teja am Vesuv gekämpft hatten. Seine Quelle für diese und ähnliche Zitate waren wohl weniger rechtshistorische Erkenntnisse als vielmehr der Roman von Felix Dahn "Ein Kampf um Rom".

Die Belastungen Freislers

Freisler war äußerlich gegenüber den Angeklagten Herr über Leben und Tod, gegen seine Urteile gab es kein Rechtsmittel. Im Innenverhältnis, vor allem gegenüber Hitler, war Freisler jedoch zahlreichen Belastungen und Beschränkungen unterworfen. Hitler hatte die Justiz nie geschätzt und befand sich damit im Einklang mit der traditionellen Einstellung in Deutschland, wonach die Exekutive und vor allem das Militär höher eingestuft wurden als die Justiz. Bezeichnend hierfür ist die schon im Kaiserreich verbreitete Anekdote, wonach ein Oberlandesgerichtspräsident vor Freude wahnsinnig geworden sei, als sein Oberster Kriegsherr ihn zum Leutnant der Reserve ernannt hatte und er damit in Militäruniform zu allen gesellschaftlichen Veranstaltungen erscheinen durfte.

Hitlers Abneigung gegen die Juristen steigerte sich allmählich bis zu jener Äußerung in einem seiner Tischgespräche, ein Jurist müsse entweder von Natur defekt sein oder es aber mit der Zeit werden. Niemandem komme der Jurist näher als dem Verbrecher, und eigentlich verdiene er es, wie früher die Schauspieler, auf dem Schindanger begraben zu werden.

Freisler gehörte daher nie zum inneren Kreis um Hitler, er hatte auch keine Hausmacht hinter sich wie Göring die Luftwaffe, Himmler die SS oder Bormann die Partei. Das Verhältnis Freislers zum Reichsjustizminister war nicht gut, Thierack war dem Drang Freislers nach Allzuständigkeit im Volksgerichtshof entgegengetreten, hatte ihn, wie gezeigt, kritisiert und sogar zeitweise Freislers Absetzung betrieben. Außerdem mußte Freislers Vergangenheit in Hitlers Augen belastend wirken: so die Zweifel an seiner arischen Abstammung oder seine frühere Zugehörigkeit zum linken Flügel der Partei in Verbindung mit seiner Freundschaft mit Gregor Strasser, der dem Blutbad vom 30. Juni 1934 zum Opfer gefallen war. Schließlich kam noch eine Affäre des Freisler-Bruders Oswald hinzu (er soll sich stark parteischädigend verhalten haben), die mit dessen Selbstmord endete. In einem Tischgespräch hatte Hitler einmal bemerkt, Freisler sei ja in seiner ganzen Art ein Bolschewik, und anläßlich der Prozesse um den 20. Juli 1944 hatte er ihn "unseren Wyschinski" genannt (Wyschinski war der Hauptankläger in Stalins Schauprozessen von 1936 bis 1938 gewesen).

Schließlich sei daran erinnert, daß über jede Hauptverhandlung Freislers genaue Berichte über Bormann an Hitler gelangten, Freisler also stets unter Kontrolle stand - wie ja die ganze Strafjustiz engmaschiger Lenkung und Kontrolle unterlag. Wenn Hitler von Urteilen erfuhr, die seiner Ansicht nach zu milde waren, fühlte er sich in seinem radikalen Plan gestärkt, Teile der Strafjustiz in die SS- und Polizeigerichtsbarkeit zu überführen, um die Ausmerzung der "Staatsfeinde" sicherzustellen.

Kriminologische Würdigung

Eine umfassende kriminologische Beurteilung Freislers ist bei dem derzeitigen Quellenstand nicht möglich. Sicher war er eine ungewöhnliche und vielseitige Persönlichkeit. Rechtsanwalt Professor Dr. Grimm, der mehrfach mit ihm zusammentraf, schrieb: "In seiner Art war er zweifellos ein Idealist und Aktivist, aber er war zügellos, eine ausgesprochene Kämpfernatur. Er hätte Rechtsanwalt bleiben müssen. In seiner leidenschaftlichen Art paßte er nicht in das Amt eines Staatssekretärs, noch viel weniger auf den Platz eines Richters."

Kurz vor Kriegsende verteidigte Grimm vor Freisler einen ehemaligen Kreisleiter, der wegen Defaitismus angeklagt war. Grimm schrieb darüber in seinen Erinnerungen: "Diese Verhandlung ist mir in schrecklicher Erinnerung geblieben. Mein Klient hatte Glück. Er war von einem anderen Kreisleiter denunziert worden. Hinter diesem stand die Gestapo, die meinen Klienten erledigen wollte. Der örtliche Anwalt aber hatte sich große Mühe gegeben, erhebliches Entlastungsmaterial zusammenzutragen, auch solches, das den Denunzianten in schlechtem Licht erscheinen ließ. Freisler kannte die Akten sehr genau. Es war eine erstaunliche Leistung, da er sehr überlastet war. Durch das Studium der Akten war er zugunsten des Angeklagten gegen den Denunzianten eingenommen. Freisler führte die Verhandlung ganz allein. Es kam niemand zu Wort. Als erster Zeuge wurde der Denunziant vernommen und von Freisler fertiggemacht. Er war plötzlich der Angeklagte. Ich kam mir als Verteidiger völlig überflüssig vor. Mein Mandant wurde mit großem Pathos wegen erwiesener Unschuld freigesprochen und auch vor der Gestapo geschützt. Ich aber fragte mich besorgt, wie wohl die Verhandlung verlaufen wäre, wenn Freisler aus den Akten ein ungünstiges Bild von dem Angeklagten gewonnen hätte."

Der Präsident des Volksgerichtshofes war ein Fanatiker, ein Eiferer, der sich vollständig dem Geist und den Zielen des Nationalsozialismus verschrieben hatte. Seine Aufsätze in den dreißiger Jahren sind oft voll unverständlicher Phrasen, die einem halbwegs vernünftigen Menschen nicht unterlaufen dürften. Freisler wiederholt sich auch häufig, was allerdings damit zusammenhängen kann, daß er viele Aufsätze auf Reisen geschrieben hat, auf denen ihm nur wenige Unterlagen zur Verfügung standen. Es muß wohl so gewesen sein, daß sein Verstand immer dann in bizarrer Weise aussetzte, wenn es um seinen "Führer" ging. Man hat schon die Frage gestellt, ob Freisler wirklich so hundertprozentig vom Nationalsozialismus überzeugt war, ob Hitler wirklich für ihn ein so genialer, übermenschlicher Heros war, und ob er tatsächlich an den Endsieg so fest glaubte, wie er vorgab, es zu tun. Es ist möglich, daß er sich durch seine Phrasen und das ewige Gerede vom Endsieg selbst illusionierte und daß er eigene mögliche Zweifel, also seine Schuld, wie er sie sah, auf die Angeklagten übertrug und sie dann für diese Schuld verantwortlich machte.

Daß Freisler an vielem zweifelte, ist neuerdings durch den deutsch-englischen Historiker H. W Koch bekanntgeworden. Von etwa 1936 an hatte sich zwischen Freisler und einem damaligen Amtsgerichtsrat, dessen Frau Halbjüdin war, eine Freundschaft entwickelt. Freisler wußte, daß die Frau Halbjüdin war, wollte aber den Amtsgerichtsrat sogar als Richter an den Volksgerichtshof berufen, was jedoch durch das Reichssicherheitshauptamt verhindert wurde. Kurz nach Ausbruch des Krieges sorgte Freisler dafür, daß sein Freund zur Luftwaffe eingezogen wurde und den größten Teil des Krieges im besetzten Gebiet in Westeuropa verbrachte. Freislers Briefe an diesen Amtsgerichtsrat sind noch vorhanden; so klagte er, es wäre wohl der totale Krieg proklamiert worden, er würde aber nicht in seiner vollen und notwendigen Totalität geführt, es gäbe für die Prominenz zahllose Nischen und Sonderrestaurants, und es komme einen hart an, einen kleinen Mann über die Klinge springen zu lassen, nur, weil er sich abfällig gegen manche Mitglieder unserer Staats- und Parteiführung geäußert habe.

Angesichts der schillernden, facettenreichen, stark unausgeglichenen und emotionalen Persönlichkeit Freislers, seiner oft unverständlichen Entscheidungen und seines oft auffälligen, ihm selbst schadenden und vernunftwidrigen Verhaltens tauchte bereits im Dritten Reich die Frage nach seinem Geisteszustand auf. Reichsjustizminister Thierack hielt den "rasenden Roland" denn auch für geisteskrank. Staatssekretär Rothenberger bezeichnete ihn als einen "krankhaften Pathologen". Begründungen für diese Urteile sind nicht vorhanden. Walter Wagner beendet in seinem Werk über den Volksgerichtshof die Ausführungen über die Persönlichkeit Freislers mit den Worten, es sei ungewiß, ob eine psychiatrische Untersuchung eine zuverlässige Diagnose erbracht hätte, "sicher bewegte sich Freisler in jener Sphäre, in der sich Genie und Wahnsinn berühren, wobei er eher dem letzteren zuneigte".

Die drakonische Rechtsprechung des Volksgerichtshofes hatte Freisler von seinem Vorgänger Thierack übernommen, und er verstärkte sie noch, insbesondere nach der Katastrophe von Stalingrad, als der totale Krieg proklamiert wurde. Der Volksgerichtshof fällte 1942 fast 1200 Todesurteile; von denen fast 650, also mehr als die Hälfte, auf Freislers 1. Senat fiel, dem allerdings auch die schwersten Fälle zugewiesen waren. Auch 1943 wurde wiederum beinahe die Hälfte der 1662 Todesurteile vom 1. Senat gefällt. 1944 waren es 2200 Todesurteile mit einem Anteil des 1. Senats von 866, wozu noch 75 Todesurteile in Fällen kamen, die Freisler mit dem besonderen Einspruch an sich gezogen hatte. 1942 wurden vom Volksgerichtshof 107 Angeklagte freigesprochen, 1943 waren es 181 und 1944 489. Viele dieser Angeklagten wurden allerdings nach Verlassen des Gerichtssaales verhaftet und in Konzentrationslager überführt.

Hintergrund aller politischen Urteile im Dritten Reich war Hitlers Furcht vor einer Revolution. Seit 1919 hatte Hitler in fast allen Reden betont, daß es einen "Dolchstoß" nie wieder geben dürfe. Diese Furcht zeigte sich vor allen Dingen in den Prozessen wegen Wehrkraftzersetzung. 1944 erreichten 13 986 Anzeigen den Volksgerichtshof, die in 2120 Anklagen mündeten. Es war eine wahrhafte Flut von Denunziationen - die es, mit umgekehrten Vorzeichen, auch nach 1945 gab. In diesem Zusammenhang fühlte sich Freisler veranlaßt, in einem Brief an seinen Freund zu schreiben, die ganze Gesetzgebung, die das Abhören ausländischer Sender verbiete, sei eigentlich lächerlich. Die entsprechenden Gesetze wären wohl niemals erlassen worden, "wenn wir Deutsche ein wirklich auch im Innersten geeintes Volk wären, mit einem Nationalbewußtsein und einem Nationalstolz, die man als gegeben, als selbstverständlich betrachten könnte".

In einem Brief vom 25. Oktober 1944 schrieb Freisler: "In seinem Innersten muß man zugeben, daß es nicht mehr unmöglich ist, daß Deutschland den Krieg verlieren könnte." Er drückte die Hoffnung aus, daß der Volksgerichtshof wie die Tribunale 1792 in Frankreich die Reinigung der Nation vollbringen würde. Der Nationalsozialismus werde auch nach einem verlorenen Krieg wiedererstehen und triumphieren. Aber immer noch war Freislers Angst vor Hitler und dessen Mißtrauen wahrscheinlich größer als seine rationalen Erkenntnisse.

Insgesamt wird man sich dem Urteil Wagners anschließen müssen, daß der Volksgerichtshof, seine Geschichte und sein Präsident "eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte der Hitlerjahre bleiben" werden. Albrecht Haushofer schrieb als Häftling in Moabit kurz vor seiner Ermordung ein Sonett auf diesen Blutrichter, der am 3. Februar 1945 während eines Bombenangriffs im Volksgerichtshof von einem herabstürzenden Balken erschlagen worden war:

 Nemesis

Noch gestern hat er vier zum Strick verdammt,
und heute liegt er tot in den Ruinen,
wird keinen mehr zu Strang und Beil bedienen,
ein Haufe Trümmer ist sein ganzes Amt.

 Gericht - ein schweres Wort! Ihn hat' s gefreut,
wenn er die Waage tief zum Bösen wandte,
wenn er dem Henker neue Hälse sandte,
kein Todesurteil hat ihn je gereut.

 Gericht - ein Zufall? Tausend Bomben schlugen
in dieser großen Stadt auf Menschen ein -
und eine Bombe durfte Richter sein?

 Gericht - so viele von den Toten frugen
vergeblich nach dem Sinn . . .
drum richtet nicht!
Uns allen gilt ein höheres Gericht!

 

LITERATURHINWEISE:
Buchheit, Gert: Richter in Roter Robe. München 1968.
Grimm, Friedrich: Politische Justiz. Die Krankheit unserer Zeit. Bonn 1953.
Koch, Hansjoachim W: Volksgerichtshof. München 1988.
Wagner, Albrecht: Die Umgestaltung der Gerichtsverfassung und des Verfahrens- und Richterrechts im nationalsozialistischen Staat. Stuttgart 1968.
Wagner, Walter: Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat. Stuttgart 1974.

Prof. Dr. Wolf Middendorff, Jahrgang 1916, Richter am Amtsgericht i. R. und Honorarprofessor in Freiburg für Historische Kriminologie und Kriminalpsychologie. Er war u. a. als Sachverständiger für den Europarat tätig und ist Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Neben zahlreichen Rundfunk- und Zeitschriftenbeiträgen publizierte er u. a. die Bücher: "Soziologie des Verbrechens" (1959), "Beiträge zur Historischen Kriminologie" (1972), "Maximilian, Kaiser von Mexiko!" (1981), "Badischer Pitaval" (1985).


Quelle: DAMALS - Das Geschichtsmagazin
Juli 1989

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