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Von der Folter in die
Flammen
Hexenprozesse
in Deutschland
Von Jürgen
Lotz
Es war gegen Ende des 16.
Jahrhunderts, als ein Priester über das Ausmaß
der Hexenprozesse, die die Stadt Bonn wie eine Pest
heimsuchten, klagte: "Es geht gewiß die halbe Stadt
drauf. Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris,
Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und
verbrannt. Ihre Fürstlichen Gnaden haben siebzig
Alumnos (Zöglinge des Priesterseminars), welche
folgends Pastores werden sollten. . ., gestern eingelegt;
zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen. Der
Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii
Hausfrau sind schon fort und gerichtet. Am Abend unserer
lieben Frauen (7. September) ist eine Tochter allhier, so
den Namen gehabt, daß sie die schönste und
züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn
Jahren, hingerichtet, welche von dem Bischofe selbst von
Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit Namen Rotensahe habe
ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen. Kinder
von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel).
Studenten und Edelknaben von neun, von zehn, von elf,
zwölf, dreizehn, vierzehn Jahren sind hier verbrannt.
Summa, es ist ein solcher Jammer, daß man nicht
weiß, mit was Leuten man conversieren und umgehen
soll."
In der Tat. Die Hexenverfolgungen
breiteten sich in Deutschland seit dem Ende des 16.
Jahrhunderts, scheinbar durch nichts aufzuhalten, wie eine
Epidemie aus. Was Wunder, daß sich die Menschen von
ihren Ängsten und Phantasien treiben ließen und
das Groteske zur Wahrheit erklärten, wenn in einer weit
verbreiteten Heidelberger Publikation von 1585 quasi
verbindlich bestimmt wurde, daß "das ganze Universum,
inwendig und auswendig, Wasser und Luft, überall voller
Teufel, böser und unsichtbarer Geister" sei.
In der Praxis sah das beispielsweise
so aus: In der Stadt Buchen im Kurmainzischen habe in einer
Sommernacht zwischen elf und zwölf Uhr ein
Torwächter ein geisterhaftes Tanzen und Springen,
begleitet von "rumorenden" Geräuschen, entdeckt,
während
sich sein Kollege in einem anderen Stadtteil
umhersprengender Reiter erinnerte, Pfeifen und Trommeln
vernahm, und ein später Heimkehrer teuflischer Gesellen
in Menschengestalt bei ihren Vergnügungen ansichtig
wurde. Dem Rat der Stadt war dieser nächtliche Umtrieb
eine Eingabe an den Kurfürsten wert, dem er schrieb, es
"wolle die liebe, von Gott eingesetzte und von Gott mit dem
scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame
Strafe gegen die dem leidigen Satan fürsichtig
ergebenen Zauberer verordnen". Als die "mit dem scharfen
Verstande begabte Obrigkeit" die Eingabe als "Allfanserei"
abtat, wuchs in der aufgeschreckten Bevölkerung das
Spannungspotential der Verleumdungen und Anschuldigungen
bedenklich. Rädelsführer erteilten sich das Wort,
erklärten zwei mißliebige Frauen zu Hexen und
forderten deren Flammentod. Zwar machte der Kurfürst
dem Spuk dadurch ein Ende, daß er die Wortführer
ins Gefängnis werfen ließ. Doch nicht immer
zügelten Einsicht und Vernunft die archaische Blutgier,
die nach Opfern rief, wenn es galt, der eigenen Ängste
Herr zu werden. Erschreckend ist zu beobachten, in welch
explosivem Ausmaße der Haß - mit der Angst
korrespondierend - das Zusammenleben bestimmte.
Immer dann, wenn sich die
menschliche Urerfahrung der Angst zu einem kollektiven
Syndrom zusammenballt, wenn Ratlosigkeit dominiert, wenn -
wie man heute sagt - die Perspektive fehlt, dann vermag die
latente Kampfbereitschaft, die dieser Angst innewohnt, in
Aggression umzuschlagen. In den Endzeitvisionen der
Jahrtausendwende und in den Heimsuchungen der großen
Pestepidemien spiegeln sich solche Ängste ebenso wie im
Orkan der Glaubenskämpfe nach den stürmischen
Jahren der Reformation. Stets wußte die Aggression ihr
Feindbild zu zeichnen, ihr Opfer zu nennen - so, als
stünde zu hoffen, mit diesem Opfer die Angst zu bannen.
Opfer gab es genug: Juden waren es, zu
Sündenböcken für das Unerklärliche
gestempelt; christliche Ketzer nicht minder, nicht nur im
Mittelalter, als der päpstliche Bannstrahl keine Gnade
verhieß, sondern auch und gerade jetzt, als die
Neuzeit den unversöhnlichen Kampf zwischen
Katholizismus und Protestantismus einläutete und jeder
jeden einen Ketzer hieß. Und dort, wo man keinen
äußeren Feind auszumachen vermochte, richtete
sich die Wut der Angst gegen einen selbst, etwa in den
mittelalterlichen Geißlerzügen, jenen
Prozessionen der Marter und Qual gegen den eigenen
Körper.
Aufgeheizte Zeiten kennen keine
Logik, sie leben vom Vorurteil, der Schwester der
Willkür, die das Gesetz dreht und wendet und mit ihm
spielt. Einer jungen Frau, deren Bruder ein vornehmer
Domherr war, wurde dies zum Verhängnis. Obwohl alle
Grade der Folter es nicht vermocht hatten, sie durch ein
Geständnis als Hexe zu überführen, wurde sie
zum Feuer verurteilt. Nahe Freunde wagten einen letzten
Rettungsversuch und engagierten einen kaiserlichen Notar,
der in einem förmlichen Protestschreiben Verwahrung
gegen das Willkürverfahren einlegte. Als er der
Verurteilten, bereits auf dem Gang zum Richtplatz, die
Verwahrungsurkunde zur Unterschrift reichte und sie nur mit
der linken Hand unterzeichnen konnte, erklärten dies
die begleitenden Jesuiten dem gaffenden Volk als weiteren
Beweis für die Rechtmäßigkeit des Urteils,
das eine Hexe den Flammen übergebe. Da riß die
geschundene Frau ihre Verbände herunter und zeigte,
ihre Unschuld beteuernd, der Menge ihre durch die Folter
verstümmelte rechte Hand. Mitleid begann sich zu regen,
Unmut machte sich breit. Doch die Jesuiten waren Herr der
Situation. Laut übertönten ihre
Psalmengesänge die Proteste und Zweifel, und
ungehindert bewegte sich der Todeszug seiner Bestimmung
entgegen. So geschehen in Köln anno 1627.
Nur wenn man sich
vergegenwärtigt, welche existentielle Bedrohung die
Vernichtung von Ernten und Nutztieren für die
frühneuzeitliche Agrargesellschaft bedeutete, wird die
tiefe Verunsicherung begreifbar, die sich in einer
wütend-pathologischen Suche nach Sündenböcken
ein Ventil schuf. Was dem Mittelalter seine Judenpogrome
waren, wurden der Neuzeit ihre Hexenverfolgungen.
Greifen wir aus der Vielzahl von
Beispielen wahllos eines heraus. Sommer 1570: Eine Elisabeth
Schmidt aus Altheim liegt in Ketten, denn Zeugen sagen aus,
sie habe in jeder Walpurgisnacht das Vieh auf der Weide
verhext und zu Tode gebracht. Auch seien "den Leuten, so die
Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach
und krank geworden." Dem Gemeindehirten seien während
eines Gewitters die Kühe nur deshalb davongelaufen,
weil sich in der Nähe die Beklagte aufgehalten habe.
Ein anderer Fall: 1657 legten die Bürger von Amorbach
einen Entwurf vor, der vorsah, alle diejenigen zu
verbrennen, die Fröste gemacht und dadurch die
Weinernte vernichtet hätten. Der Mainzer Kurfürst
freilich, der offensichtlich die wirtschaftlichen Sorgen
seiner Untertanen nicht zum Maßstab seines Handelns
machte, winkte ab.
Ohne eine exakte Analyse vorweisen
zu können, steht doch zu vermuten, daß auch der
Dreißigjährige Krieg den Hexenverfolgungen
förderlich war. Seuchen, Hungersnöte, die
Willkür einer marodierenden Soldateska verdichteten
sich zu einem Angstsyndrom, das durch die Umwälzungen
der Konfessionsverhältnisse noch gesteigert wurde. Hier
der Versuch des kaiserlichen Restitutionsedikts von 1629,
dem Katholizismus die von den Protestanten seit 1552
eingezogenen geistlichen Güter zurückzugewinnen;
dort seit 1630 der Vormarsch der Lutherischen, der "Ketzer",
durch das Eingreifen Schwedens; und gleichzeitig eine
überbordende Welle der Hexenverfolgungen. Wie sich
diese Ereignisse miteinander verzahnen, in welchem
Maße die religionspolitische Entwicklung das
Krisenbewußtsein der Menschen steigerte, so daß
sich ihre Ohnmacht in einem Kampf gegen den Nächsten
entlud, das kann nur erahnt werden. Sicher scheint zu sein,
daß die von außen einwirkenden Krisen, die die
Ängste stimulierten, als Nährboden der
Hexenverfolgungen nicht ausreichten. Denn wann je in der
Geschichte gab es keine bedrohenden Krisen, wann keine
Umbruchzeiten, die verunsichern? Es muß ein Weiteres
hinzugekommen sein. Während die Angst aus der Abwehr
heraus in Aggression umschlägt, ist der Haß
apriori auf den Angriff, auf den Willen zur Schädigung
bis hin zur Vernichtung gerichtet. Diese Komponenten
zusammengenommen erzeugten ein geistiges Klima, in dessen
vergifteter Atmosphäre der religiös motivierte
Wahn sein tödliches Werk vollenden konnte.
Sehen wir einen Augsburger
Urteilsspruch vom 18. April 1654 ein. In dem heißt es:
"Der verhaßten Anna Schäfflerin von Erlingen
sollen ihrer bekannten Hexerei halber und daß sie
nicht allein der allerheiligsten Dreifaltigkeit, der Mutter
Gottes Maria und allen lieben Heiligen abgesagt, selbe
geschändet, geschmäht und gelästert, wie
nicht weniger das hochheilige Sakrament des Altars zum
zweiten Mal mit Füßen getreten und grausamlich
verunehrt, sondern auch mit dem bösen Geist Unzucht
getrieben und sich demselben mit Leib und Seele auf ewig
ergeben, auch die verstorbene Maria Pihlerin von
Haustätten durch Gifteingebung gewalttätig
ermordet und also selbe ums Leben gebracht, mit
glühenden Zangen zween Griffe in ihren Leib gegeben,
folgens sie mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet und
der Körper zu Asche verbrannt werden soll." Ein
landläufiges Urteil, das zwei einander bedingende
Tatmotive unterstellt: fluchwürdige Schändung der
von Gott gelenkten Welt und fluchwürdiger sexueller
Umtrieb in der satanischen Gegenwelt, daraus resultierend
der gesellschaftliche Haß, der sich im Todesurteil
entlädt.
Nicht minder gefährlich als der
Haß, der seine Kräfte aus der
Sündenbockmentalität bezog, war der, der sich von
Mißgunst und Geldgier nährte. So etwa
dokumentiert im Auftreten des Oynhausischen Justitiars
Geiß, der aus persönlicher Habsucht die Zahl der
Hexenprozesse steigerte, um sich als Hexenrichter bereichern
zu können. So etwa belegt durch den Fall der Anna Maria
Hoffmann, einer reichen Bürgersfrau aus Offenburg,
deren Vermögen Anlaß genug war, sie ins Gerede
der Zauberei zu bringen. Im Bambergischen nahmen die
Gelderpressungen zeitweise solche Dimensionen an, daß
nicht nur die Angeklagten ihres Vermögens beraubt
wurden, sondern noch deren Hinterbliebene. "Man raubte",
heißt es lapidar, "solange noch etwas da war."
Daß die Hexenprozesse auch
dafür herhalten mußten, persönliche
Rechnungen zwischen unversöhnlichen Gegnern zu
begleichen, versteht sich aus dem bisher Gesagten fast von
selbst.
Rache in zweierlei Form: Man
entledigte sich des Feindes, indem man ihn durch
Gerüchte auf die Anklagebank brachte und gegen ihn als
Zeuge auftrat; der Angeklagte benannte seine Feinde als
Helfershelfer des Satans und riß sie so mit in den
Abgrund.
Gravierender erscheint, daß
selbst familiärer Zwist und Hader nicht selten zu
mörderischen Beschuldigungen führten. Ein
allgemeines Bild entwarf 1608 der Präsident des
Kammergerichts in Speyer: "Bosheit und Gemeinheit feiern
Orgien. Der Schwiegersohn beschuldigt die Schwiegermutter,
die Frau und die Schwägerin der Hexerei, die Mutter den
eigenen Sohn der Blutschande mit ihr und Zauberei, eine Frau
ihren Mann, um die Scheidungsklage wirksam zu
unterstützen . . ." Vor dem Amt Herborn zeigte eine
Mutter ihre Tochter der Zauberei an, woraufhin diese
erklärte, ihr seien die Künste von der Mutter
gelehrt worden. 1631 mußte die Anna Scherer aus
Breitscheid den Flammentod sterben, nachdem der Ehemann,
jahrelang von ihrer Stieftochter gegen sie aufgehetzt, auf
dem Totenbett sie vor Zeugen der Hexerei beschuldigt hatte.
Und selbst in höchsten Kreisen ging die tödliche
Anklage um. Als der stark verschuldete Herzog Heinrich von
Wolfenbüttel seine Bilanzen in Ordnung bringen wollte,
verdingte er sich dem spanischen König Philipp II. Das
hieß: Er mußte zum Katholizismus konvertieren.
Seine Ehe mit der Herzogin Sidonie kann nicht glücklich
gewesen sein, denn er nahm diesen Glaubenswechsel zum
Anlaß, seine Gemahlin des Mordversuchs zu zeihen. Um
seinen Abfall vom Protestantismus zu rächen, habe sie,
mit dem Teufel im Bund, vier Frauen engagiert, die ihn durch
Zauberkünste aus diesem Leben befördern sollten.
Nur durch die Flucht konnte sich die Herzogin der
tödlichen Bedrohung entziehen. Für die vier
"Zauberinnen" indessen gab es kein Entrinnen. Sie starben
einen barbarischen Tod.
Daß auch das Absurde noch
steigerungsfähig war, beweist u. a. ein Prozeß in
Halberstadt. Durch Folterung und Einflößen eines
Hexentranks, eines "Arcanum des Scharfrichters", gelang es
einem blindwütigen Hexenrichter, einer Angeklagten das
Geständnis abzupressen, daß sie "ihrem Ehemann
eine Schar Teufel in den Bart gezaubert habe, die von
anderen Hexen wieder hinausgewiesen werden mußten."
Auf dem Scheiterhaufen vollendete sich die Tragödie.
Angst und Haß, diese
emotionalen Grundpfeiler der Hexenverfolgungen, wurden in
den Prozessen von einem Hauptindiz gespeist: dem
Gerücht. Der Jesuitenpater Friedrich von Spee
(1591-1635), der mit seiner Streitschrift "Cautio
criminalis" leidenschaftlich gegen die Massenhysterie zu
Felde zog, hat sich ausführlich mit dem Gerücht
und seinen Folgewirkungen auseinandergesetzt. Eine
Darstellung, in der sich das vergiftete Klima im
Zusammenleben der Menschen deutlich widerspiegelt: "Die
meisten Gerüchte haben heute ihren Ursprung in Zank,
Streit, Verleumdung, Ehrabschneidung, falscher
Verdächtigung, unüberlegtem Urteilen, Wahrsagerei,
kindischem Gespött und ähnlichen Anlässen und
werden aus unglaublicher Schwatzhaftigkeit und
Mißgunst, denen keine Strafdrohung Schranken setzt,
überall verbreitet. Die gesunde Vernunft gebietet
deshalb, einem Gerücht keine Bedeutung beizumessen,
weil es auf schlechter Grundlage steht. Mich packt immer
wieder das Staunen, wenn ich bedenke, in was für
verdorbene Zeiten wir geraten sind. Alles ringsum ist
erfüllt von Ehrabschneidung und Verleumdung. Begegnet
uns irgendein Unheil, dann haben wir stets diese oder jene
Person im Sinn, die uns behext hat. Man läuft zu
Wahrsagern, verdächtigt die anständigsten Leute.
Überall wird das Gift des leichtfertigen Aburteilens
ausgestreut, und das ist jedenfalls um so schändlicher
und verbrecherischer, je heimlicher und ungestrafter es
geschieht, während die Obrigkeit schläft. Die
Zischeleien schleichen durch Häuser und Städte,
eine gesellt sich zur anderen, bis sie allmählich stark
genug geworden sind, als ein offenes Gerücht
aufzutreten, von dem dann aber keiner weiß, wer seine
Urheber waren. Und nicht einmal dann wacht die Obrigkeit
auf, um nachzuforschen, wer den Pesthauch verbreitet hat. .
. Von Rechts wegen sollte man gegen die giftigen Zungen zu
allererst mit der Inquisition vorgehen, man sollte sie den
Ehrabschneidern und Verleumdern ausreißen und an den
Schandpfahl nageln lassen."
So weit Spees geharnischte
Philippika. Tat die "Cautio criminalis" ihre Wirkung?
Langfristig sicher, leitet sich doch von Spees flammender
Anklage ein Umdenkungsprozeß her, der für den
allmählichen Abbau des Hexenwahns Voraussetzung war.
Zunächst aber triumphierte die Besessenheit weiter. Die
Statistik liest sich als Hauptbuch des Massenmordes,
regional säuberlich aufgelistet: 1590 starben in
Ellwangen 71 Hexen den Flammentod, in Trier und Umgebung
waren es zwischen 1587 und 1693 306 Menschen, in Hallstadt
1617/18 102, Offenburg meldete zwischen 1627 und 1631 60
Todesurteile, Büdingen 1633/34 114, in Salzburg waren
es 1678 97, das berüchtigte Bamberg druckte 1659 eine
Broschüre, die 600 Hexenverbrennungen auswies - und so
weiter und so weiter. Ein gespenstischer Katalog, der
über das regionale Ausmaß der Verfolgungen
Auskunft gibt, wenn man die Todeszahlen zur Zahl der
Einwohner in Beziehung setzt. Das oberhessische Wohra wurde
mit dem Schandmal eines "Hexendorfes" belegt, weil nur drei
Einwohner als "hexenfrei" galten.
Doch trotz Kenntnis eines
umfangreichen Zahlenmaterials bleibt eine Schätzung der
Gesamtzahl der Opfer problematisch. Längst noch nicht
ist alles Quellenmaterial ausgewertet, vieles gilt als
verschollen. Die Näherungswerte entbehren nicht einer
gewissen Willkür, wenn gegen Ende des 19. Jahrhunderts
noch von Millionen Opfern gesprochen wurde, in späteren
Publikationen von einigen Hunderttausend die Rede ist, die
moderne Forschung hingegen die Obergrenze von 100 000 Toten
nicht überschreiten will - dies, wohlgemerkt, auf
Deutschland bezogen. Warum sich Deutschland, Frankreich, die
Niederlande, die Schweiz, Norditalien und Schottland zu
Kernländern der Hexenverfolgungen entwickelten,
Böhmen, Polen, Ungarn, England, Irland und Skandinavien
hingegen nur peripher und Süditalien, die iberische
Halbinsel, von wenigen Sonderfällen abgesehen,
überhaupt nicht berührt wurden, warum zudem die
meisten Opfer wahrscheinlich in Deutschland zu beklagen
waren - das sind Fragen, bei deren Beantwortung man bislang
über Mutmaßungen nicht hinausgekommen ist. Selbst
wenn wir dieses düstere Kapitel europäischer
Menschheitsgeschichte auf Deutschland eingrenzen, erschreckt
die Tatsache, daß eine reiche Fülle an
Detailwissen bisher nicht dazu geführt hat, ein
Gesamttableau zu erstellen. Die Mosaiksteine, über die
die Forschung verfügt, lassen zwar Bildteile erkennen,
aber kein Bild. Anders gesagt: Es lassen sich sehr wohl
regionale Darstellungen der Hexenverfolgungen nachzeichnen,
doch reichen sie nicht für eine präzise Aussage
aus, die die Summe aus allen Einzelfaktoren zu ziehen vermag
und definitive Gültigkeit für Deutschland (oder
gar Europa) in Anspruch nehmen kann.
Das Dilemma wird in der Formulierung
Gerhard Schormanns deutlich, dessen präziser Studie
dieser Aufsatz wichtige Impulse verdankt: "Hexenprozesse
haben in Deutschland die nach den Judenverfolgungen
größte nicht kriegsbedingte Massentötung von
Menschen durch Menschen bewirkt - und doch gibt es bis heute
keine schlüssige und allgemein akzeptierte
Erklärung dafür." Daraus ergibt sich: Auch unsere
heraus präparierten Aussagen über Angst und
Haß treffen nur Glieder einer Motivationskette, nicht
aber die Kette als Ganzes.
Am 30. Juni 1718 schrieb die
berühmte Liselotte von der Pfalz, eine Frau, die sich
ihre Glaubensstärke nicht von Wahnvorstellungen
vernebeln ließ, in ihrem kernigen Deutsch: Der Hagel
"hatt 7 dörffer in Lottringen ruiniert undt alles
zerschlagen, sollen noch in andern ortten auch geweßen
sein und schloßen von 2 pfundt schwer gefallen sein.
In Lottringen, wie mein dochter mir schreibt, contribuiren
sie es den hexen. Daß ist eine alberne Meinung,
daß sich weiber undt maner in den wolcken verstecken
können undt hageln, umb alles zu verderben." Zu diesem
Zeitpunkt war Leibniz (1649-1716), Liselottes großer
Brieffreund, schon zwei Jahre tot, das Morgenlicht der
Aufklärung zeigte sich am Horizont. Trotzdem
züngelten immer noch die Flammen der Scheiterhaufen: so
1749 in Würzburg, 1775 in Kempten und in Posen gar noch
1793, als in Westeuropa die Französische Revolution
Furcht und Hoffnung verbreitete. Spannen wir vom Ende her
den Bogen zum Anfang des Hexenwahns, so stoßen wir auf
das Jahr 1239, als in Südfrankreich eine Frau gestand,
ein weiblicher Dämon habe mit ihrem Mann geschlechtlich
verkehrt, während sie vom Teufel zu den ketzerischen
Katharern entführt worden sei. Daß der Teufel vom
Menschen Besitz ergreifen könne, daß er ihn
"besessen" mache, war ein durch die Bibel legitimierter
Glaube, so verkündet im Matthäus-Evangelium, als
Christus zwei Besessene heilt, indem er die bösen
Geister in eine Herde Säue fahren läßt; und
bei Markus heißt es in Christi Abschied von seinen
Jüngern: "Die Zeichen aber, die da folgen werden denen,
die da glauben, sind die: in meinem Namen werden sie
böse Geister austreiben, in neuen Zungen reden . . ."
Der Exorzismus, die Teufelsaustreibung, ist nicht nur ein im
Christentum bis heute gültiges Verfahren, im
Katholizismus durch ein Reglement festgeschrieben, sondern
auch in anderen Religionen verbreitet. Exorzismus als
heilsamer Ritus zur Abwendung von Unheil konnte eine
psychologisch durchaus positive Rolle spielen.
Eine neue Qualität bekam das
Bündnis des Menschen mit dem Teufel, als es die
scholastische Philosophie zum maleficium, zu einern
besonders schweren Verbrechen, erklärte und mit dem
Begriff der Hexerei belegte. Auch ein Thomas von Aquin
unterstützte die Lehre vom Teufelsbündnis; einem
Bündnis, das den Glauben verriet, dem Menschen
satanisch-übernatürliche Kräfte verlieh und
alle Spielarten sexueller Ausschweifungen einschloß.
Als Hoch-Zeit dieser Vereinigung galt die Walpurgisnacht vom
30. April auf den 1. Mai, etwa auf dem Blocksberg oder
Brocken - ein Fest extremer Zügellosigkeit, in das der
Gläubige voll Abscheu all die geheimen sexuellen
Phantasien projizieren konnte, die ihm selbst verwehrt
waren. Goethe ließ dazu in seinem Teufelspakt-Drama
"Faust" seinen Hexenchor singen: "Die Hexen zu dem Brocken
ziehn, / Die Stoppel ist gelb, die Saat ist grün. /
Dort sammelt sich der große Hauf, / Herr Urian sitzt
oben auf. / So geht es über Stein und Stock, / Es furzt
die Hexe, es stinkt der Bock."
Stets setzte die römische
Kirche alle ihre Mittel ein, um mit harter Hand gegen die
Ketzer vorzugehen, seien es die Waldenser, die Albingenser,
die Katharer, später die Hussiten, denn Ketzer galten
als Abtrünnige vom rechten Glauben, waren also
Verräter an Gott, und nur das reinigende Feuer
vermochte ihre Seelen zu retten. Sinnbild hierfür
wurden die spanischen Autodafés der
Inquisitionsprozesse. Wenn aber Ketzer, die ja auf ihrer
Suche nach Gott nur von den Pfaden der päpstlichen
Lehre abirrten, als Verbrecher den Feuertod verdienten,
wieviel mehr verdienten ihn die Hexen, die Gott leugneten
und als Agenten des Satans ihre Mitmenschen schädigten
und zu verführen suchten. Die Verfolgung und gerechte
Bestrafung dieser Schwerverbrecher war also ein
gottgefälliges Werk. Mehr noch: Sie galten als
heilsnotwendig im Endkampf zwischen Gut und Böse. Jedem
Gebildeten war die augusteische Weltreichstheologie
geläufig. So lange das vierte und letzte Weltreich, das
Römische Reich, bestehe, so lange sei die Menschheit
vor ihrem Untergang bewahrt. Von diesem Ansatz her wird
verständlich, warum das christliche Mittelalter sich
als Fortsetzung der römischen Antike begriff und sich
als "Heiliges Römisches Reich" definierte (der Zusatz
"Deutscher Nation" entstammt erst dem 15. Jahrhundert). Doch
war es noch möglich, die Menetekel des Untergangs zu
übersehen? In den Glaubensauseinandersetzungen empfand
man den Gegner als Handlanger des Antichrist. Vor allem aber
wurde der Antichrist sichtbar in dem unaufhaltsamen
Vordringen der Türken nach Europa. Jeder, der ihm bei
seinem zerstörerischen Werk half, war ein Todfeind der
christlichen Ordnung, denn er förderte den
Weltuntergang.
Die Saat dieser Lehre ging auf und
wuchs sich zu einer Massenpsychose aus, die große
Teile Europas epidemisch zu überschwemmen begann. Papst
Innozenz VIII. gab 1484 mit seiner Bulle "Summis
desiderantes" gleichsam offiziell die Jagd frei. Und bereits
drei Jahre später legte der Dominikanermönch
Heinrich Institoris (um 1430-1505) eine systematische
Abhandlung vor: den berühmt-berüchtigten
"Hexenhammer" ("Malleus Maleficarum"); ein in drei
große Abschnitte unterteiltes Werk von 777 Seiten in
moderner Ausgabe (was der Autor sicher als heiliges Symbol
seiner eifernden Bemühungen gedeutet hätte). Im
"Hexenhammer" - er brachte es zwischen 1487 und 1669 auf
stattliche 28 Auflagen - verbanden sich die Darstellungen
von der Natur des Hexenwesens und von den verschiedenen
Arten und Wirkungen der Hexerei mit einem ausführlichen
Kriminalkodex, der den Rahmen für eine juristisch
praktikable Prozeßordnung abgab und Empfehlungen zur
Strafgesetzgebung aussprach. Um seinem Werk eine akademische
Verbindlichkeit zu geben, nannte Institoris seinen
Ordensbruder Jakob Sprenger (um 1435-1495), einen
Kölner Universitätsprofessor, als Hauptverfasser
und krönte den Text mit einem Gutachten der
theologischen Fakultät von Köln.
Doch nicht nur der "Hexenhammer",
das wohl bedeutendste Zeugnis zur Legitimierung dieser
Ausrottungspolitik, zeichnete sich durch eine hohe
Gelehrsamkeit aus, auch all die nachfolgenden
Handbücher argumentierten mit dialektisch geschultem
Scharfsinn. Die theologische und juristische Intelligenz sah
sich aufgefordert, die Hexenlehre zu systematisieren und die
prozessualen Folgerungen zu kodifizieren. Der so
konstruierte geistige Überbau sollte sich als eine
lebensbedrohende "Verbindung von abstraktem Denken und
Irrationalität" (Schormann) erweisen. Daß
Menschen ihr hochentwickeltes geistiges Potential nicht nur
in den Dienst einer Idee stellen, sondern diese Idee
geradezu manisch verfolgen und alle Außenwirkungen mit
Scheuklappen abschotten, das war und ist wie oft
Voraussetzung für die Höchstleistungen unserer
Zivilisation; daß dieses Denkmuster auch eine
pervertierte Kehrseite mit tödlicher Konsequenz hat,
das ist vielleicht erst dem darin so erfahrenen 20.
Jahrhundert recht bewußt geworden, aber es ist weder
ein Spezifikum dieses Jahrhunderts noch eines der
frühen Neuzeit, sondern, ebenso wie die positive Seite,
eine geschichtliche Erfahrung seit Anbeginn. Nur die
äußeren Bedingungen haben sich im Wandel der
Zeiten verändert. Das Instrumentarium wurde verfeinert,
raffinierter, dem geistigen "Höhenflug" angepaßt.
Der Kern des Konflikts aber, daß sich der Mensch in
eine Idee (Ideologie) verrennen kann bis hin zu einer Art
Bewußtseinsspaltung, dieser Kern legt ein nicht
lösbares Urproblem frei. Um dies für unser Thema
zu konkretisieren, genügt es, auf Jean Bodin
(1529-1596), eine Leuchte seiner Zeit, zu verweisen. Bodin,
der große Staatstheoretiker und Philosoph des 16.
Jahrhunderts, war der große Wortführer der
politischen und religiösen Tolenz und gleichzeitig ein
erbarmungslos wütender Verfechter der Hexenlehre. Nicht
minder schizophren wirkt der Gedanke, daß sich das
Zeitalter des Humanismus und das der Hexenverfolgungen
teilweise deckten. Aber vielleicht relativiert sich dies
durch den Hinweis Stefan Zweigs, der meinte, der Humanismus
habe nur ein "platonisches Menschheitsreich gebaut."
Freilich, es ergäbe ein
verzerrtes Bild, wollte man den geistigen Widerstand gegen
die intellektuellen Eiferer, der sich von Anbeginn regte,
unerwähnt lassen. Zumal dieser Widerstand keineswegs
immer auf taube Ohren bei der Obrigkeit stieß. So
dürfte es weniger der höheren Weisheit des Herzogs
von Kleve-Jülich-Berg als dem Einfluß seines
Leibarztes Johann Weyer (1515/16-1588) zu danken gewesen
sein, daß dieses Herzogtum von Hexenprozessen
weitgehend verschont blieb. Weyer tat in seiner
Streitschrift "Von den Blendwerken der Dämonen sowie
von Bezauberungen und Vergiftungen" Teufel und Hexen
keineswegs als Hirngespinste ab, er anerkannte die Macht der
Unterwelt, aber Hexen waren ihm erbarmungswürdige Wesen
mit übersteigerter Einbildungskraft, im wahrsten Sinne
verhext und dadurch hilflos. Da alles Unglück allein
vom Satan ausginge, hätten sie als unschuldig zu
gelten.
Für den Trierer Theologen
Cornelius Loos (1546-1595) hatte Weyers Traktat eine
unbeabsichtigte Wirkung. Als im Kurfürstentum die
Scheiterhaufen brannten, wurde Loos von seinem Weihbischof
Binsfeld aufgefordert, gegen Weyers Streitschrift anzugehen
und die Prozesse zu rechtfertigen. Doch unter dem
Einfluß der gegnerischen Lektüre bekehrte sich
Loos
vom Saulus zum Paulus und schrieb gegen seinen Auftraggeber.
An der Zensur vorbei ließ er seine Auffassung drucken,
die Missetaten des Satans seien der Phantasie entsprungen,
die Geständnisse der Folter abgepreßt. Bevor das
Gift des Widerspruchs seine Leser erreichte, wurde die Sache
entdeckt, der Autor zum Widerruf gezwungen und des Landes
verwiesen.
Es wären neben anderen noch
Balthasar Bekker (1634-1698) zu nennen, der den Hexenglauben
als heidnische Ausgeburt verwarf, oder auch Christian
Thomasius (1655-1728), der leugnete, daß es zwischen
dem Satan und einem Menschen überhaupt einen Pakt,
geschweige denn eine Vereinigung geben könne, und der
maßgebliche Wirkung auf die Abschaffung der
Hexenprozesse in Preußen ausübte.
Vor allem aber zeigte die schon
zitierte "Cautio criminalis" des Friedrich von Spee
nachhaltigen Einfluß. Der Jesuitenpater wußte
nur zu gut, wie oft es den gelehrten Herren in ihrer
intellektuellen Eigenliebe eher um die Kunst ihrer
scholastischen Spiegelfechtereien ging als um den Gegenstand
der Untersuchung selbst. Diesen Worten, die töteten,
setzte er desto leidenschaftlicher seine Worte der
christlichen Nächstenliebe entgegen. Er war sich
gewiß: "Soviel die Fürsten auch noch verbrennen
mögen, sie werden es doch nicht ausbrennen, sofern sie
nicht alles verbrennen. Sie verwüsten ihre Länder
mehr als jemals ein Krieg es tun könnte, und richten
doch nicht das allergeringste damit aus: Es ist, um blutige
Tränen darüber zu vergießen!" Und er warnte:
"Das Seelenheil aller Obrigkeiten und Fürsten ist in
großer Gefahr, wenn sie nicht sehr aufmerksam sein
wollen." Aus alledem war zu folgern, daß nicht nur die
Hexenprozesse eingestellt, sondern auch die Folter beseitigt
werden müsse.
Als der Jesuitenpater 1631 sein Werk
erstmals - anonym - erscheinen ließ, standen nicht nur
die Scheiterhaufen des Verfolgungswahns in hellen Flammen.
Nicht minder gnadenlos wütete die Kriegsfurie, die mit
einer Grausamkeit und Unerbittlichkeit Deutschland
verwüstete, wie sie Grimmelshausen in seinem
"Simplicius Simplicissimus" und Callot in seinen Radierungen
über die Schrecken des Krieges nur ahnen lassen. Nimmt
man beides zusammen, die äußere Kriegseinwirkung
und den Vernichtungswillen gegenüber dem Nächsten,
so kämpfte jeder gegen jeden. In einer solch
vernichtungswütigen Zeit der Vernunft und der
Nächstenliebe das Wort zu reden, konnte für den
Bekenner zur tödlichen Bedrohung werden. Spees
Anonymität war demnach ein wirksamer und notwendiger
Selbstschutz. Erst Jahrzehnte später - lange nach
seinem Tod, den er sich 44jährig bei der Pflege von
Pestkranken 1635 in Trier holte - wurde sein Name bekannt.
Der Wirkung seiner Anklage gegen den Hexenwahn tat diese
Anonymität keinen Abbruch. Er leitete eine
allmähliche Besinnung ein, einen
Umdenkungsprozeß, der später, als die Prozesse
bereits im Abklingen waren, von Thomasius weiter
befördert wurde. Im literarischen Widerstand spielte
Spee wohl die bedeutendste Rolle. Daß bereits 1649
Bremen und Verden ihre Hexengerichte auflösten, war
eine Genugtuung seiner Wirkungsmacht, die er leider nicht
mehr erleben durfte.
Eine bündige Definition, wer
denn nun als Hexe zu gelten habe, lieferte ein Jurist des
17. Jahrhunderts, der von Menschen sprach, die, "vom
christlichen Glauben abfallend, Vertrag und Gemeinschaft mit
dem Teufel haben." Unerwähnt ließ er allerdings
die Tatsache, daß weitaus mehr Frauen als Männer
zum Richtplatz geführt wurden. Über dieses
Mißverhältnis hat es viele Spekulationen gegeben,
ja es gründet sich, recht besehen, auf das irisierende
Feindbild der Frau, das im Gewande der Wissenschaft seine
Opfer forderte. Den gelehrten Unsinnswust, den scholastische
Theoretiker über das Wesen des Weiblichen verbreiteten,
könnte man amüsiert als ausgeschwitzte Phantasien
unbefriedigter Zölibatäre abtun, wäre da
nicht die tödliche Konsequenz, mit der der
"Hexenhammer" seine Verfolgungen legitimiert: "... Also
schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben
zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die
Grundlage für Hexerei ist." Oder: "Alles geschieht aus
fleischlicher Begierde, die bei ihnen unersättlich ist.
. . Darum haben sie auch mit den Dämonen zu schaffen,
um ihre Begierden zu stillen. . . Daher ist auch
folgerichtig die Ketzerei nicht zu nennen die der Hexer,
sondern der Hexen, damit man die Sache von der Hauptsache
her bezeichne.. ."
Vier Tatbestände machten eine
Hexe aus: Teufelspakt, Eheschließung, Schadenzauber,
Hexensabbat. Teufelspakt: Ein Mensch, zumeist eine Frau,
schließt mit dem Teufel einen Pakt und schwört
Gott ab. Eheschließung: Sie legitimiert den Pakt durch
den Vollzug des Geschlechtsverkehrs mit dem Teufel.
Schadenzauber: Die Hexe schädigt bzw. vernichtet
Menschen und Tiere sowie die materiellen Grundlagen des
Lebens (Ernten, den finanziellen Ertrag, Grundbesitz).
Hexensabbat: Die Hexe nimmt an den üblichen
Zusammenkünften mit dem Teufel und ihren "Kolleginnen"
teil. Waren diese vier Tatbestände als gegeben erkannt,
so trat die weltliche Obrigkeit als Vollstrecker des
göttlichen Willens in Aktion.
Das wahrhaft Teuflische ergab sich
aus dem Hexensabbat, denn er verwandelte in aller Regel
einen Individualprozeß in einen Massenprozeß.
Durch die Teilnahme an dieser Zusammenkunft - so
unterstellte der Richter der Beklagten - kenne sie zahllose
Komplizen, deren Namen er ihr abzupressen versuchte. Eine
Kettenreaktion kam in Gang - spätestens unter der
Folter. Ergänzt wurde die Anklage, die sogenannte
Besagung, dadurch, daß jedermann die Möglichkeit
erhielt, vor Gericht Beschuldigungen zu erheben, ohne die
Beweislast tragen und selbst in Erscheinung treten zu
müssen. Jedes Gerücht war gut genug, seine
prozessualen Dienste zu leisten. Und doch schienen die
Juristen der Phantasiewelt des Volkes nur mäßig
zu trauen. Oder auch: Ihr logisch geschultes Denken machte
selbst für Gerüchte, jetzt als Indizien
verkleidet, Ordnungskategorien notwendig, schon um einer
befriedigenden Systematik willen. Schormann hat in seiner
Studie eine solche Indizienliste von 1629
veröffentlicht, die es den Gerichten von Nassau-Siegen
ermöglichen sollte, den Hexen auf die Spur zu kommen.
Da dieses Dokument einen sehr praxisnahen Bezug zur
Gerichtsbarkeit jener Zeit vermittelt, sei es trotz seiner
Ausführlichkeit und nicht leichten Lesbarkeit hier
wiedergegeben:
"1. Erstlich ist fleißige
Obacht zu nehmen, ob eine solche verwegene und leichtfertige
Person vorhanden, von bösem Leumut und Gerüchte,
so der Zauberey halber, von redlichen und ohnparteyischen
Leuten verdächtig gehalten werde?
2. Vor das ander, ob jemand sich
anerboten, anderen selbige Kunst des Zeuberns zu lernen?
3. Zum dritten, ob einer oder
ander zu finden, welcher anderen gedreut oder sich
berühmet, anderen Leib, Viehe oder Güteren Schaden
zuzufügen, und daß dem Bedrauten auch alsbald
solches widerfahren sey?
4. Ob jemand mit der Zauberey
verdächtigen Personen gegessen oder trunken und
plötzlich in Krankheit geraten oder gestorben und der
Beschädigter aus etlichen Ursachen eidlich beteuert
oder auch darauf gestorben sei, daß er die
verdächtigte Person solcher Missetat bezichtigt habe?
5. Ob jemand mit solchen
verdächtigen Dingen, Gebärden, Wörtern und
Wesen umgehe als Wahrsagen, Segnerey, Kristallsehen und
Nachweisen oder dergleichen Sachen, weichere Zauberei auf
sich tragen?
6. Ob jemand gesehen, daß
einer oder ander Staub oder andere Materie in die Luft
geworfen und dadurch ein groß Ohngewetter anzurichten
sich bemühet habe, auch solches also erfolget sei?
7. Ob in jemands Behausung
Schmerpötte oder Töpfe mit verdächtiger
Materie oder auch zaubersche Büchere befunden sein
wurden oder noch erfunden werden?
8. Ob jemand in oder
außerhalb Landes mit Zeuberern oder Zeuberschen stedes
große Gemeinschaft, besondere Freund- und Kundschaft
lange Zeit her gehalten habe?
9. Ob jemand in eines anderen
Behausunge oder Stallunge sich ohne erhebliche Ursache bei
dessen Pferden oder anderem Viehe finden lassen und etwas
dahin gelegt oder dieselbe geschmieret oder begriffen habe,
daß solche Pferd oder Viehe, sonderlich die
Melkkühe, urplötzlich Mangel bekommen oder eylends
gestorben sein?
10. Ob jemand ohnversehens und
gegen guten Willen auf die teuflische Nachtdänze
geraten sei und wohlbekannte Personen befunden, sie
gesprochen und daselbsten tanzen oder sonsten ohnziembliche
Sachen verrichten gesehen habe, so eigentlich Zauberey auf
sich tragen?
11. Ob einer oder ander der
Zauberey halber sei flüchtig worden? Oder sich
geschreckt oder verborgen, wie gehört, daß die
Hexen gefänglich angegriffen werden sollen?
12. Ob einer oder ander vorhanden
sei, welcher die Zauberey- oder Hexereykunst verteidigen
oder dieselbe für Phantasey oder Traumwerk halten und
daß selbige Kunst ohnbestrafet zu gestatten sein
sollen, nicht allein vermeinen, sondern auch ernstlich dabei
bestehen sollen?
13. Ob jemand wissentlich die
Zeuberer oder Zeuberschen aufgenommen, dieselben aufgehalten
oder heimlich verborgen oder Hülf, Rat und Tat zu
entrinnen ihnen geleistet oder auch denselben wirklich
weggeholfen habe?
14. Schließlich ob nach
einem Wolfe oder anderer Kreatur geschossen oder gestochen
und derselbiger wegkommen, aber eine der Zauberey
verdächtige Person an solchem Glied, da der Wolf oder
Kreatur getroffen, alsbald verwundet oder verletzet zu sein
befunden werden möchte?"
Wohlgemerkt, es handelt sich bei
diesem Gerüchtekatalog nur um ein Angebot zur
Indizienfindung, es handelt sich nicht um die
rechtsverbindliche Auflistung von Tatbestandsmerkmalen, die
andere Tatbestände ausgrenzten. Von geringerer
Beweiskraft, als gemeinhin angenommen wird, waren die
sogenannten Hexenproben, die sich mehrheitlich von den
mittelalterlichen Gottesurteilen herleiten. Juristisch nicht
unumstritten war die Wasserprobe, wobei die Beklagten,
gefesselt oder ungefesselt, aufs Wasser gelegt wurden und
als schuldig galten, wenn sie nicht sanken. Die Nadelprobe
wurde bei solchen Delinquenten angewandt, auf deren Haut
Unebenheiten, Narben und große Flecken sichtbar waren.
Erwies sich die Person als unempfindlich, wenn der
Folterknecht mit einer Nadel in eine solche Stelle
hineinstach, so galt sie als ein Hexenstigma, das der Teufel
zum Zeichen seines Besitzanspruchs eingekerbt hatte. Brachen
die Beschuldigten während der Folter nicht in
Tränen aus, so konnte auch dies, als Tränenprobe
deklariert, zum Indiz werden. Ja selbst noch die durch die
Tortur ausgelöste Bewußtlosigkeit fand ihre
juristische Rechtfertigung. Sie konnte als Hexenschlaf,
quasi als Beihilfe des Teufels, gewertet werden.
Doch entscheidender als diese
Hexenproben waren für einen Prozeß die Indizien
des Gerüchtekatalogs. Daß man sich dank einer
solch hilfreichen Unterstützung bequem seiner Feinde
und Widersacher entledigen konnte, daß dadurch dort,
wo Neid und Mißgunst regierten, unendlich viel Leid
über die Menschen gebracht wurde, das liegt auf der
Hand.
Und doch steht zu vermuten,
daß der Motor der Hexenprozesse vor allem von der
Angst angetrieben wurde. Denn bei den abgepreßten
Besagungen wurde davon ausgegangen, daß der
Hexensabbat die Kenntnis weiterer Komplizen garantierte.
Zu welchen Folgerungen dies
führte, hat Friedrich von Spee genau beschrieben: "Die
Gewalt der Folterqualen schafft Hexen, die es gar nicht
sind, weil sie es gleichwohl sein müssen. Sie
müssen auch ihre Lehrmeisterinnen, Schülerinnen
und Gefährten angeben, die sie doch nicht haben. Weil
ihnen das Gewissensqualen bereitet, leisten sie solange
Widerstand, bis sie durch die Folter oder die bloße
Furcht vor ihr gezwungen werden. Da sie den Schmerzen nicht
gewachsen sind, nennen sie schließlich solche
Personen, bei denen es glaubwürdig erscheint und wo sie
so wenig Schaden wie möglich anrichten: Sie nennen,
sage ich, solche, die bereits verstorben, als Hexen
verbrannt worden sind. Drängt man sie weiter, so nennen
sie noch am Leben befindliche Personen, und zwar
zunächst solche, von denen sie früher gehört
haben, daß sie verschrien, auch von andern denunziert
oder irgend wann einmal wegen Hexerei festgenommen worden
seien." Doch eben nur "zunächst". Schließlich, im
Stadium der Todesangst, verlor sich alle kalkulierende
Besinnung im wahllosen Herausschreien irgendwelcher Namen.
Die Kettenreaktion, die diese
Besagungen auslösten, führte Spee an anderer
Stelle gedanklich zu Ende und kam zu dem Ergebnis: "Darum
bleibt den Richtern selbst gar nichts anderes übrig,
als die Prozesse abzubrechen und ihr eigenes Verfahren zu
verurteilen, sonst müssen sie schließlich auch
ihre eigenen Angehörigen, sich selbst und alle Welt
verbrennen lassen. Denn zuletzt werden die falschen
Denunziationen jeden erreichen, und wenn ihnen nur die
Tortur nachfolgt, dann wird sie ihn als Missetäter
erweisen."
Auch die Tortur war als integraler
Bestandteil eines ordentlichen Gerichtsverfahrens einem
Reglement unterworfen. Zunächst führte der
Scharfrichter dem Beschuldigten seine Gerätschaften vor
und erläuterte nachdrücklich deren Wirkung - eine
Besichtigung, die allein schon vielen Bedrohten die Zunge
löste. Im zweiten Grad wurden dem Delinquenten die
Folterwerkzeuge angelegt, aber nicht angewendet. Wenn auch
das nichts half, schritt der Henker zur Tat und setzte seine
Marterinstrumente in Bewegung - der dritte und entscheidende
Grad des Folterrituals. Zwar gab es so etwas wie eine
Standardausrüstung an Werkzeugen wie Bein- und
Daumenschrauben, den Bock, Nadelbretter oder schwere
Gewichte, die dem an Stricken hochgezogenen und am
Rücken gefesselten Opfer an die Beine geschnallt
wurden. Doch schlossen diese Verfahren regionale
Besonderheiten abartiger Erfindergeister nicht aus. Wenn
eine Angeklagte ihr Geständnis widerrief, ging die
Prozedur von vorne los - mit der Begründung, der Teufel
sei aufs neue in sie gefahren.
Um die Rechtsverbindlichkeit
abzusichern, ließen viele Gerichte ihre Todesurteile
von juristischen Fakultäten bestätigen. Nicht
selten wurde die sadistische Quälerei der Folterkammern
noch auf der Richtstätte weitergeführt. Zu welch
bestialischen Exzessen, an denen das Wort versagen
muß, sich Menschen haben hinreißen lassen, das
berichten Soldan/Heppe in ihrer Sammlung von Fallbeispielen,
als am 17. September 1604 an dem Braunschweiger
Stadtkommandanten und Rechtsgelehrten Hennig Brabant das
Urteil wegen Hexerei vollzogen wurde: "Auf der
Richtstätte. . . wurden Brabant, durch die Tortur
ohnehin schon 'bejammernswert gerissen' erst zwei Finger der
rechten Hand abgehauen. Dann wurde er mit glühenden
Zangen an den Armen und an der Brust gezwickt, hierauf nackt
auf einen Schlachttisch gelegt und entmannt. Damit er nicht
durch Ohnmacht dem vollen Schmerz aller Peinigungen entgehe,
hielt man ihm Kraftwasser vor. Der Henker zerschlug ihm dann
langsam die Brust mit einem hölzernen Hammer, ritzte
den Leib auf, riß das Herz heraus und schlug es dem
Sterbenden ins Gesicht. Sein Körper, in fünf Teile
zerstückelt, wurde an den fünf Toren der Stadt
aufgehängt." Ein Pandämonium des irdischen
Vernichtungswillens, der sich der Hölle bediente, die
man so leidenschaftlich bekämpfte. Da mußte es in
der Tat fast schon als Gnade erscheinen, wenn es 1666 in
einem Münchner Urteil gegen einen Greisen, dem
Hostienschändung und jahrzehntelanger Umgang mit dem
Teufel nachgesagt wurden, hieß: "Wiewohl er einer
härteren Strafe würdig gewesen wäre,
ließ Se. Kurf. Durchlaucht ihm noch Gnade widerfahren,
indem er ihn auf beiden Armen und an der rechten Brust mit
glühenden Zangen zwicken, an einen Pfahl binden und auf
dem Scheiterhaufen verbrennen ließ. Starb dem Ansehen
nach mit bußfertigem Herzen und Bereuung seiner
Missetaten."
Zu welchen apokalyptischen
Ausgeburten der Hexenglaube imstande war, unterstreichen
solche Gerichtsverhandlungen, bei denen Kinder ihre eigenen
Eltern denunzierten und den Flammen auslieferten. Oder auch:
Schwangere Verurteilte, gegen Kaution freigelassen,
mußten nach der Niederkunft auf die Richtstätte.
Kaum kann es verwundern, daß so manches Opfer an seine
eigene Besessenheit glaubte und, wie es im gerade zitierten
Urteil hieß, "mit bußfertigem Herzen und
Bereuung seiner Missetaten" starb. Andere flüchteten in
den Wahnsinn.
Eine grobe Periodisierung datiert in
Deutschland die Hexenprozesse ins 16. und 17. Jahrhundert.
Bei näherer Untersuchung der regionalen
Verhältnisse werden präzisere Daten erkennbar. Aus
dem Kurfürstentum Mainz werden zwar schon Ende des 15.
Jahrhunderts Verbrennungen gemeldet, doch die konsequenten
Verfolgungen beginnen erst 1590. Unter der Herrschaft des
Kurfürst-Bischofs Johann von Baden bleibt Trier trotz
päpstlicher Ermahnung von Prozessen frei; das erste
Verfahren wird 1572 bekannt - ein Vorspiel zu den Exzessen
unter Johann VI. (1581-1599). Auch in Köln beginnt die
Jagd in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Nach
ersten Ansätzen 1578 wüten in Bayern die besonders
frommen Herrscher Wilhelm V. (1548-1626) und Maximilian I.
(1573-1651). In Hamburg beginnt man so recht erst 1603.
Ohne daß es erforderlich
wäre, diese Aufzählung weiter fortzusetzen,
läßt sich festhalten, daß die Hoch-Zeit der
deutschen Hexenverfolgungen in etwa von den Eckdaten 1590
und 1670 eingegrenzt wird - wobei zu beachten ist, daß
innerhalb dieser Periode wiederum die Intensität der
Verfolgungen regional sehr unterschiedlich war. Vielerorts
ist zu beobachten, daß die Prozesse in Wellen
erfolgten, beginnend um 1585 bis 1595, sich fortsetzend in
der Zeit um 1630 und lange ausklingend zwischen 1650 und
1670. Nur regional ist auch die Frage zu beantworten,
inwieweit die Impulse zur Prozeßeröffnung von der
Obrigkeit oder von den Untertanen ausgingen. Oft gingen,
wenn auch aus völlig unterschiedlichen Motiven,
Obrigkeit und Untertanen eine unheilige Allianz ein, so etwa
1627, als die Bürgerschaft von Dieburg mit allem
Nachdruck bei Kurfürst Georg Friedrich vorstellig wurde
und im Mainzerischen eine Prozeßwelle auslöste.
Gut dreißig Jahre später nutzte den Einwohnern
von Amorbach, die nach einer Erntevernichtung Opfer
forderten, aller Protest nichts, daß der Mainzer
Kurfürst Johann Philipp von Schönborn (1605-1673)
die bereits Verhafteten wieder freiließ. Spielte bei
den aufgewiegelten Bürgern materielle Existenznot und
Zukunftsangst eine erhebliche Rolle, die Scheiterhaufen
brennen zu sehen, so war bei den Landesherren hierfür
nicht selten die hohe Politik der Vater des Gedankens. So
nahm etwa der Fürstabt von Fulda, Balthasar von
Dernbach, die Hexenprozesse zum Anlaß, sich der
Protestanten zu entledigen, und auch Fürstbischof
Julius Echter von Mespelbrunn (1545-1617) im Stifte
Würzburg ließ eifrig brennen, weil er sich so der
verhaßten lutherischen Glaubensketzer bequem zu
entledigen wußte. Daß es teilweise zu einer Art
Volksjustiz kam, belegen um 1590 die Eigenmächtigkeiten
der Untertanen im Kurfürstentum Trier, denen nach
Mißernten und Hungersnot die Gerichte zu
umständlich arbeiteten.
Doch nicht nur persönliche
Rachsucht, die Angst vor materieller Schädigung,
religiöser Eifer und das Kalkül der hohen Politik
hielten die Prozesse in Gang. Es waren auch ganz handfeste
finanzielle Interessen, die hinter alledem standen. Richter
und Denunzianten erhielten Kopfgelder, auch die
Scharfrichter und Folterknechte hatten ihr geregeltes
Einkommen. Allerdings dürfte dieses finanzielle
Interesse nur für die direkt am Prozeß
Beteiligten zutreffen. Zwar konnte der Landesherr das
Vermögen der Verurteilten konfiszieren, doch da diese
mehrheitlich der unterbäuerlichen Schicht
angehörten, war der Gewinn gering. In aller Regel
dürfte er - in der Gesamtrechnung der Verfahren -
gerade die Kosten gedeckt haben. Ja, man darf annehmen,
daß der Vermögenseinzug reicher Opfer dazu
herhalten mußte, für die Prozeßkosten der
Armen aufzukommen. Inwieweit die Praxis des
berüchtigten Hexenrichters Balthasar Roß, die
Angeklagten auszuplündern, auch in anderen Gerichten
angewandt wurde, kann nicht entschieden werden. Roß
trieb es im Fuldaer Land über drei Jahre hin derart
toll, daß die Flammen nicht mehr verlöschten. Als
sein Protektor, der Fürstabt Balthasar von Dernbach,
starb, ging es endlich auch mit seiner Macht zu Ende. Eine
Untersuchung brachte umfangreiche Betrügereien an den
Tag. 5393 Gulden soll er "verdient" haben. Nach dreizehn
Jahren schwerer Haft wurde Roß 1618 enthauptet.
Es wurde schon darauf verwiesen,
daß zur Geschichte der Hexenprozesse in Deutschland
bislang nur ein Teil der Quellen ausgewertet worden ist. Was
diesem Material gemeinsam ist, ist seine Einseitigkeit, denn
all das, woraus wir unsere Kenntnis beziehen - Verordnungen,
Prozeßakten vor allem - entstammt den Archiven der
Gewalthaber. Was die Opfer fühlten und dachten, wie sie
im Bewußtsein ihrer Unschuld reagierten,
läßt sich zumeist nur indirekt erschließen;
zum einen, weil viele Verurteilte des Lesens und Schreibens
unkundig waren, zum anderen, weil den Gebildeten nur selten
die Gunst des Zufalls Gelegenheit gab, sich über ihren
Prozeß schriftlich zu äußern. Angesichts
dieses gravierenden Ungleichgewichts in der
Überlieferung kommt einem Dokument vom 24. Juli 1628
besondere Bedeutung zu. Geschrieben hat es der Bamberger
Bürgermeister Johannes Junius, der bereits durch einen
Hexenprozeß seine Frau verloren hatte und der nun
seinerseits, als Hexer verurteilt, von seiner Tochter
Abschied nahm. Der Brief wurde als Kassiber aus dem
Gefängnis geschmuggelt - eine Tat, die den bestochenen
Wärter selbst in Lebensgefahr brachte. Zur leichteren
Lesbarkeit wurde das sperrige Deutsch des Originals in den
nachfolgenden Auszügen der heutigen Sprachform
angepaßt.
Ausführlich schildert Junius
die Zeugenbefragung: "Als ich das erste Mal verhört
wurde, waren Dr. Braun, Dr. Kötzendörffer und zwei
mir fremde Doktoren anwesend. Da fragte mich Dr. Braun:
'Schwager, wie kommt Ihr hierher?' Ich antwortete: 'Durch
Falschheit und Unglück.'
'Hört', sagte er. 'Ihr seid ein
Hexer. Wenn Ihr nicht gutwillig gestehen wollt, so wird man
Euch Zeugen gegenüberstellen und den Henker zur Seite.'
Ich sagte: 'Ich bin kein Hexer. Ich habe gegenüber der
Anklage ein reines Gewissen. Und wenn tausend Zeugen mir
gegenübergestellt würden, so bin ich doch guten
Gewissens. Doch ich will die Zeugen gerne
anhören.'
Nun wurde mir des Kanzlers Sohn, Dr.
Haan, gegenübergestellt. Ich fragte ihn: 'Herr Doktor,
was wißt Ihr über mich? Ich habe zeitlebens mit
Euch weder im Guten noch im Bösen zu tun gehabt.' Er
gab zur Antwort: 'Herr Kollege, wegen des Landgerichts. . .
In der Hofhaltung habe ich Euch gesehen.'
'Ja, wie aber?' - Er wußte es
nicht.
So bat ich die beiden Kommissare,
ihn zu vereidigen und genau zu befragen. Da erklärte
der Dr. Braun: 'Dies wird nicht geschehen. Es reicht aus,
daß er Euch gesehen hat.' Ich sagte: 'Was ist das
für ein Zeuge? Wenn auf diese Weise verfahren wird, so
seid Ihr genauso wenig sicher wie ich oder sonst ein
ehrlicher Mann.'
Man schenkte mir kein Gehör.
Dann erscheint der Kanzler und sagt
aus wie sein Sohn. Auch er hätte mich gesehen, ich
hätte aber nicht auf meinen Füßen gestanden.
Dann erschien die Hopfen-Else (eine ebenfalls angeklagte
Taglöhnerin). Sie hätte mich im Hauptmoor tanzen
sehen. Ich fragte noch, auf welche Art, aber das wußte
sie nicht.
Ich bat die Herren um Gottes Willen,
es wäre doch ersichtlich, daß lauter falsche
Zeugen gegen mich aufträten. Man müsse sie
vereidigen und genau befragen. Das wurde aber abgelehnt und
ich ermahnt, ich solle freiwillig gestehen. Wenn nicht, so
würde mich der Henker dazu zwingen. Ich antwortete:
'Ich habe Gott niemals verleugnet, und ich werde es auch
heute nicht tun. Gott soll mich gnädig davor
bewahren.'"
Im folgenden schildert Junius seine
Folterung, wobei er die beiden ersten Grade des Verfahrens
beiseite läßt und sogleich auf den dritten Grad
zu sprechen kommt: "Da erschien der Henker und legte mir
Daumenschrauben an. Beide Hände waren zusammengebunden,
so daß das Blut aus den Nägeln schoß, und
ich die Hände, wie Du an meiner Schrift sehen kannst,
seit vier Wochen nicht richtig benutzen kann. So habe ich
mich Gott in seinen heiligen fünf Wunden anbefohlen und
gesagt: 'Um Gottes Ehre und Namen willen, den ich nicht
verleugnet habe, will ich meine Unschuld und meine Qualen in
seine fünf Wunden legen. Er wird meinen Schmerz
lindern, damit ich diese Tortur überstehen
kann.'
Dann hat man mich ausgezogen, die
Hände auf den Rücken gebunden und mich in die
Höhe gezogen. Da dachte ich, Himmel und Erde gingen
unter. Achtmal haben sie mich hinaufgezogen und wieder
fallengelassen, was mir unsägliche Schmerzen bereitete.
. .
Da mir unser Herrgott beigestanden
hatte zu überleben, sagte ich: 'Gott möge Euch
verzeihen, daß Ihr einen ehrlichen Mann unschuldig
quält. Ihr wollt ihn nicht nur um Leib und Leben
bringen, sondern auch um Hab und Gut.' Dr. Braun sagte: 'Du
bist ein Verbrecher.' Ich sagte: 'Ich bin kein Verbrecher.
Ich bin genauso ehrlich wie Ihr. Doch da solche Willkür
möglich ist, wird in Bamberg kein ehrlicher Mann mehr
sicher sein. Ihr so wenig wie ich oder andere.'
Da erklärte Dr. Braun, er
wäre nicht vom Teufel verführt. Ich sagte: 'Ich
auch nicht, aber Eure falschen Zeugen, das sind die Teufel
wie auch Eure grausame Folter. Ihr entlaßt keinen aus
Eurer Gewalt, selbst wenn er die Folter übersteht.' . .
.
Als mich der Henker wieder ins
Gefängnis brachte, sagte er: 'Herr, ich bitte Euch um
Gottes Willen, gesteht irgendetwas, einerlei, ob es wahr ist
oder nicht. Denkt Euch etwas aus, denn Ihr werdet die Folter
nicht überleben, die man für Euch ersinnt. Und
selbst wenn Ihr sie überstehen solltet, Ihr werdet doch
nicht freikommen, selbst wenn Ihr ein Graf wäret.
Vielmehr wird eine Folter der anderen folgen, bis Ihr
gesteht, daß Ihr ein Hexer seid. Denn eher
läßt man nicht von Euch ab.'"
Junius bat um den Beistand eines
Priesters, was verwehrt wurde, und um einen Tag Bedenkzeit,
die gestattet wurde. Dann - "damit ich der großen
Marter und Tortur entging, die mir unmöglich
länger zu ertragen gewesen wäre" - fabulierte er
ein Geständnis zusammen: "Ich sagte aus, ich sei ganz
bekümmert auf mein Feld bei Friedrichsbrunnen gegangen.
Als ich mich niedersetzte, sei ein großes Mädchen
erschienen und habe gesagt: 'Herr, warum seid Ihr so
traurig?' Als ich keine Antwort wußte, setzte sie sich
zu mir. Als sie das tat, wurde sie zu einem Geißbock
und sagte: 'Jetzt weißt Du, mit wem Du es zu tun
hast.' Sie griff mir an die Gurgel und sagte: 'Entweder
wirst Du mein oder ich bringe Dich um.' - 'Davor bewahre
mich Gott', antwortete ich.
Der Bock verschwand und kam mit zwei
Frauen und drei Männern zurück. Ich schwor, was
ich in Wirklichkeit gar nicht getan habe, Gott und den
himmlischen Heerscharen ab. Drauf wurde ich (in Teufels
Namen) getauft, wobei die beiden Frauen die Paten abgaben.
Als ich glaubte, das Ärgste
dieser Lügerei sei vorrüber, stellte man mir den
Henker zur Seite und fragte, wo ich zum Hexentanz gewesen
sei, worauf ich nicht ein noch aus wußte. Da besann
ich mich, daß der Kanzler und sein Sohn und die
Hopfen-Else die alte Hofhaltung, die Ratsstube und das
Hauptmoor in ihren Aussagen genannt hatten, und so tat ich
es ebenso.
Dann sollte ich berichten, welche
Leute ich beim Hexensabbat gesehen hätte. Ich
hätte niemand gesehen, erklärte ich. 'Du alter
Verbrecher, ich muß Dir den Henker auf den Hals
schicken. Ist der Kanzler nicht dagewesen?' Ich sagte ja.
'Wer noch?' Ich wußte niemanden. Da befahl er, ich
solle jede Gasse Bambergs nach Komplizen absuchen."
Acht Namen wurden dem Angeklagten
auf diese Weise abgepreßt, darunter auch der des
Kanzlers, der noch kurz zuvor als Zeuge gegen Junius
ausgesagt hatte. "Unter Androhung der Folter erklärte
ich, ich hätte (in Teufels Namen) meine Kinder
töten sollen, hätte aber nur ein Pferd umgebracht.
Es half nichts. Ich hätte eine Hostie gestohlen und
eingegraben. Nach dieser Aussage ließ man mich in
Ruhe."
Schließlich beteuerte der
geschundene Johannes Junius noch einmal seiner Tochter: "Die
Geständnisse, die mir den Tod bringen werden, sind
erdichtet und erlogen, so wahr mir Gott helfe. Alles habe
ich aus Furcht vor den angedrohten Martern und im
Bewußtsein der überstandenen Qualen ausgesagt. .
. Es kann einer noch so fromm sein, er wird trotzdem als
Hexer verschrien. Selbst ein Graf käme hier nicht frei.
Und wenn Gott kein Mittel schickt, das die Wahrheit
aufdeckt, so wird die ganze Schwägerschaft verbrannt
werden. Dann muß jeder Dinge gestehen, die er selbst
nicht weiß, so wie ich es tun mußte."
Schließlich gab der gebrochene
Mann seiner Tochter noch den Ratschlag, sie solle für
ein halbes Jahr auf Wallfahrt gehen, und schloß mit
den Zeilen: "Ich habe etliche Tage an diesem Brief
geschrieben; meine Hände sind lahm, ich bin sehr
übel zugerichtet. Um des Jüngsten Gerichtes willen
halte diesen Brief gut unter Verschluß und bete
für mich als einen rechten Märtyrer. . . Du kannst
mutig dafür einstehen, daß ich kein Hexer bin,
sondern ein Märtyrer. Ich sterbe gefaßt. Lebe
wohl. Dein Vater Johannes Junius sieht Dich niemals wieder."
Der Hexenglaube war keine
"Erfindung" der frühen Neuzeit. Er läßt sich
bereits im Alten Testament nachweisen, er fand Eingang in
die persische Geschichte und hinterließ seine Spuren
im Mythos der griechischen und römischen Antike. Er
paßte sich stets den Gegebenheiten des jeweiligen
Kulturkreises an, und er war nachgerade prädestiniert,
in einer hierarchisch streng strukturierten Ordnung wie der
des Christentums seine Wirkung zu entfalten. Gefördert
wurde dies durch den Kirchenvater Augustinus (354-430),
einen hellsichtigen Psychologen. Als er den
Windmühlenkampf erkannte, zu dem ein Feldzug gegen die
alten Heidengötter geraten mußte, verfiel er auf
einen genialen Trick Er bejahte die Existenz dieser alten
Götter, gliederte sie aber in das Heer der Hexen und
Dämonen, in das Reich des Bösen, ein. Himmel und
Hölle, Engel und Dämonen als Antagonismen, deren
Klammern die Welt zusammenhielten - das war die
Grundstruktur einer Weltsicht, die das mittelalterliche
Leben bis weit in die Neuzeit hinein bestimmte und die sich
von Augustins Lehre vom Reich des Guten (civitas dei)
und vom Reich des Bösen (civitas diaboli)
herleitete. Die Dämonen als "gefallene Engel", die
Hexen als von Luzifer verführte Menschen - daraus
rekrutierte sich ein Geisterheer der Hölle, das nur ein
Ziel kannte: die Vernichtung der Menschheit. Die
gescheitesten Köpfe ihrer Zeit dachten darüber
nach, wie man diese Unterwelt wissenschaftlich in den Griff
bekommen und wirkungsvolle Abwehrstrategien konstruieren
könne. Lange vor der Hexenlehre entwickelte sich,
maßgeblich durch Thomas von Aquin geprägt, eine
Dämonenlehre, wobei unverkennbar diese auf jene
nachhaltig eingewirkt hat.
Doch kommen wir - in Kenntnis dieser
Zusammenhänge - der Beantwortung der Frage näher,
warum der Hexenglaube zu Beginn der Neuzeit in einer
mörderischen Hexenverfolgung explodierte? Das
Grundproblem für eine rational begründete, als
allgemeingültig anerkannte Deutung liegt darin - und
darauf wurde schon verwiesen -, daß die Quellenlage
dies nur sehr bedingt zuläßt. So partikular, wie
dieses Heilige Römische Reich Deutscher Nation in
Erzherzogtümer, Herzogtümer, Erzbistümer,
Bistümer, Abteien, Probsteien, Markgrafschaften,
Grafschaften, Herrschaften, ritterschaftliche Gebiete,
Reichsstädte und Reichsdörfer aufgesplittert war,
so partikular aufgesplittert erweist sich der Quellenbefund.
Was sich beispielsweise im Trierischen abspielte,
läßt sich nur oberflächlich mit den
Gegebenheiten in Pommern vergleichen - ungeachtet aller zu
bedenkenden Zeitverschiebungen, die eigene Akzente setzen.
Zentren der Hexenprozesse wie Bamberg oder Würzburg
lassen nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf
andere Städte zu. Kurzum: Die Geschichte der
Hexenprozesse in Deutschland ist Landesgeschichte, mehr
noch: Heimatgeschichte. Daraus ergibt sich der Konflikt in
der Gesamtbeurteilung.
Dies vorausgeschickt, muß
eingestanden werden, daß sich der historische
Kenntnisstand über die rational begründbaren
Ursachen des mörderischen Hexenwahns auf
Erklärungsversuche, auf Thesen reduziert. Die
Hexenlehre wurde mit dem "Hexenhammer" zu einer Waffe
geschmiedet und instrumental zur Ausrottung eingesetzt.
Warum dies so war, dafür gibt es mehrere Ansätze
der Interpretation.
Zum einen werden die Verfolgungen
auf die Minderwertigkeit der Frau in der gesellschaftlichen
Hierarchie zurückgeführt. Sicher läßt
sich eine Traditionskette von der griechischen Antike
über die Kirchenväter und die Scholastik bis hin
zur Frauenfeindlichkeit des "Hexenhammers" knüpfen,
geprägt durch ein Bild der Frau als Giftmischerin und
Zauberin. Vielleicht trifft es partiell zu, daß
Unverheiratete, die sich einer direkten Kontrolle durch
Ehemänner oder Väter entzogen, besonders
verdächtig waren. Doch bietet dieser Ansatz allenfalls
einen Teilaspekt, zumal er die Hinrichtung der Männer
unberücksichtigt läßt.
Egon Friedell interpretiert die
Verfolgungen als vermutliche "Massenpsychose aus
verdrängter Sexualität"; eine These, die nur
bedingt zutrifft. Gewiß wurden dem freizügigen
Sexualverhalten mit der Verbreitung der Syphilis seit dem
Ende des 15. Jahrhunderts Fesseln angelegt. Vorbei waren die
Zeiten des Baseler Konzils (1431-1449), als 1800
registrierte Dirnen den gelehrten Würdenträgern zu
Diensten standen. Die Angst vor der unheimlichen Krankheit
gab Anlaß, Bade- und Frauenhäuser zu
schließen und Prüderie zu verordnen. Freilich
bezogen sich diese Maßnahmen auf das städtische
Leben. Ob sie derart restriktiv waren, daß sie auch
die ländliche Bevölkerung nachhaltig in ihrem
Verhalten bestimmten, darf bezweifelt werden. Zudem
läßt diese These die Auflösungserscheinungen
der zwischenmenschlichen Beziehungen, wie sie der
Dreißigjährige Krieg mit sich brachte,
außer acht. Es ist auch von der Unterdrückung
archaischer Kulte die Rede, was bedeutet, Hexenprozesse
seien das Mittel gewesen, um antike Kultformen, die sich
trotz der Suprematie des Christentums erhalten hätten,
endgültig auszulöschen. Selbst wenn für diese
These regionale Bezugspunkte auszumachen wären, so
verböte sich doch jede Generalisierung - ungeachtet der
Tatsache, daß die Kirche alles daransetzte, gerade die
alten Kulte für ihre theologischen Zwecke umzuformen.
Nicht minder ambivalent steht es mit
dem Erklärungsversuch, Hexenprozesse seien als
instrumentales Machtmittel in den Glaubenskämpfen
benutzt worden. Auch hier läßt der regionale
Einzelfall - wie z. B. die Säuberungswelle des
Würzburger Bischofs Julius von Mespelbrunn - keine
Verallgemeinerung zu.
Schließlich: Hexenprozesse als
Vorboten absolutistischer Herrschergewalt im Sinne einer
Sozialdisziplinierung. Dies würde einen
planend-technokratischen Willen voraussetzen. Er ist zwar
denkbar, aber nicht nachweisbar.
Aus den Teilen ergibt sich keine
Summe. Diese Erklärungen bieten Ansätze und
Möglichkeiten, geben Hinweise auf eine kollektive
Angstneurose am Scheidewege zwischen Mittelalter und
Neuzeit. Die Sicherheit einer blind geglaubten Weltordnung
ist ins Wanken geraten. Im Namen des Kreuzes stehen sich
Glaubenskämpfer gegenüber, werden die
überlieferten Autoritäten in Zweifel gezogen,
sittliche, religiöse und rechtliche Bindungen, zuvor
nie in Frage gestellt, lösen sich auf. Der Humanismus
gibt Ausblick auf das Zeitalter der Vernunft. Und hinter
alledem steht der äußere Feind, der
türkische Heide, der das Heilige Römische Reich
mit dem Untergang bedroht. All dies erzeugt eine latente
Spannung und verängstigt bis zur Aggressivität.
Wann je hätte es einen fruchtbareren Nährboden
für Gerüchte gegeben als in diesem Umfeld der
Endzeitvisionen ? Eine bedrohliche Zeit für
Sündenböcke.
Die Obrigkeit, bestärkt durch
die Glaubenssätze der Dämonen - und Hexenlehre,
ist sich der Rechtmäßigkeit ihres Handelns
sicher. Die Richter nehmen ihre Arbeit ernst. Viele Stunden
verbringen sie damit, sorgfältig einen Fragekatalog
auszuarbeiten, und es bedarf schon strengen Überlegens,
hinter welche Frage das Torqueatur, die Aufforderung
zum Foltern zu setzen sei. Dann gehen sie ans Werk, zum
Verhör in die Folterkammer - Männer von Stand,
hochgebildet und gelehrt, sicher auch Karrieristen und
Opportunisten, aber auch geachtete Familienväter und
gläubige Christen in der Gnade des Herrn. Gnadenlos
gehen sie ihrem Geschäft nach. Sie bestimmen die Art
und Schwere der Tortur, begutachten die Verletzungen,
ertragen ungerührt die Schmerzensschreie der
Gequälten, verschonen weder Kinder noch Greise, legen
eine Pause für eine Brotzeit ein, unterhalten sich
über Familientratsch oder die letzten Neuigkeiten vom
fürstlichen Hof, steigen wieder in die Verliese
herunter und setzen ungerührt ihr Marterwerk fort.
Empört würden sie, denen die Liebe ihrer Frau und
die Verehrung ihrer Kinder gehört, es von sich weisen,
als gefühlsroh und unmenschlich zu gelten.
Nicht sie, die Befehlsempfänger
der Obrigkeit, galten als unehrliche Männer; das waren
die Folterknechte, die Henker, denen sie die Befehle zur
Ausführung übermittelten. Als
Geschäftsführer des Todes erklärten sie,
hinter den Burggräben ihrer Ideologie verschanzt, den
Wahn zur Realität, die Perversion zur Normalität.
Und dort, wo sich Mäßigung zeigte, forderte nicht
selten die Bevölkerung den Tribut an Opfern.
Das zeigt sich alles so weit
entfernt, so vergangen, ein letzter blutiger Ausschlag des
ach so "finsteren" Mittelalters - und doch erscheint das
auch alles sehr nah, sehr unmittelbar, so, als habe sich der
Humanismus auch im 20. Jahrhundert nur als "platonisches
Menschheitsreich" erwiesen. In der Tat: Die Wegstrecke zu
einem gelebten und erlebten Humanismus ist noch weit, ja sie
erschien letzthin erst völlig verbaut. Ahnte Edvard
Munch, als er 1893 seine Lithografie "Der Schrei" schuf, wie
sehr sich ihm, Vergangenheit und Zukunft zusammenfassend,
das Kunstwerk zum Sinnbild der gequälten Kreatur
verdichtete? Künstler sublimieren die Wünsche und
Sehnsüchte, die Ängste und Nöte ihrer Zeit,
sind die Seismographen ihrer Gegenwart und die
Kassandrarufer der Zukunft. Sie tasten über die
dünne Haut der Zivilisation und vermerken deren
Brandwunden. In diesem Sinne ist Erich Kästners Satz zu
verstehen, als er 1958 warnte: "Das blutige Rot der
Scheiterhaufen ist immergrün."
LITERATURHINWEISE
1. J. K. Baschwitz: Hexen und Hexenprozesse. München
1963.
2. Biedermann, H.: Hexen. Auf den Spuren eines
Phänomens. Graz 1974.
3. Döbler, H.: Hexenwahn. Geschichte einer Verfolgung.
München 1977.
4. Hammes, M.: Hexenwahn und Hexenprozesse. Frankfurt
1977.
5. Honegger, C. (Hg.): Die Hexen der Neuzeit. Frankfurt
1978.
6. Leutenbauer, S.: Hexerei- und Zauberdelikt in der
Literatur von 1450 bis 1550. Berlin 1972.
7. Schormann, G.: Hexenprozesse in Deutschland.
Göttingen 1981.
8. Soldan-Heppe: Geschichte der Hexenprozesse. Neu
bearbeitet von Max Bauer. 2 Bände. Nachdruck der 3.
Aufl., Hanau o. J.
Jürgen
Lotz, Jahrgang 1944, studierte Geschichte,
Politik und Volkswirtschaft und schloß mit dem
Staatsexamen ab.
Quelle: DAMALS - Das
Geschichtsmagazin
Heft 10/Oktober 1986
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