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Von der Folter in die Flammen
Hexenprozesse in Deutschland

Von Jürgen Lotz

Es war gegen Ende des 16. Jahrhunderts, als ein Priester über das Ausmaß der Hexenprozesse, die die Stadt Bonn wie eine Pest heimsuchten, klagte: "Es geht gewiß die halbe Stadt drauf. Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris, Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre Fürstlichen Gnaden haben siebzig Alumnos (Zöglinge des Priesterseminars), welche folgends Pastores werden sollten. . ., gestern eingelegt; zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen. Der Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen (7. September) ist eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, daß sie die schönste und züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen. Kinder von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). Studenten und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, zwölf, dreizehn, vierzehn Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, daß man nicht weiß, mit was Leuten man conversieren und umgehen soll."

In der Tat. Die Hexenverfolgungen breiteten sich in Deutschland seit dem Ende des 16. Jahrhunderts, scheinbar durch nichts aufzuhalten, wie eine Epidemie aus. Was Wunder, daß sich die Menschen von ihren Ängsten und Phantasien treiben ließen und das Groteske zur Wahrheit erklärten, wenn in einer weit verbreiteten Heidelberger Publikation von 1585 quasi verbindlich bestimmt wurde, daß "das ganze Universum, inwendig und auswendig, Wasser und Luft, überall voller Teufel, böser und unsichtbarer Geister" sei.

In der Praxis sah das beispielsweise so aus: In der Stadt Buchen im Kurmainzischen habe in einer Sommernacht zwischen elf und zwölf Uhr ein Torwächter ein geisterhaftes Tanzen und Springen, begleitet von "rumorenden" Geräuschen, entdeckt, während sich sein Kollege in einem anderen Stadtteil umhersprengender Reiter erinnerte, Pfeifen und Trommeln vernahm, und ein später Heimkehrer teuflischer Gesellen in Menschengestalt bei ihren Vergnügungen ansichtig wurde. Dem Rat der Stadt war dieser nächtliche Umtrieb eine Eingabe an den Kurfürsten wert, dem er schrieb, es "wolle die liebe, von Gott eingesetzte und von Gott mit dem scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer verordnen". Als die "mit dem scharfen Verstande begabte Obrigkeit" die Eingabe als "Allfanserei" abtat, wuchs in der aufgeschreckten Bevölkerung das Spannungspotential der Verleumdungen und Anschuldigungen bedenklich. Rädelsführer erteilten sich das Wort, erklärten zwei mißliebige Frauen zu Hexen und forderten deren Flammentod. Zwar machte der Kurfürst dem Spuk dadurch ein Ende, daß er die Wortführer ins Gefängnis werfen ließ. Doch nicht immer zügelten Einsicht und Vernunft die archaische Blutgier, die nach Opfern rief, wenn es galt, der eigenen Ängste Herr zu werden. Erschreckend ist zu beobachten, in welch explosivem Ausmaße der Haß - mit der Angst korrespondierend - das Zusammenleben bestimmte.

Immer dann, wenn sich die menschliche Urerfahrung der Angst zu einem kollektiven Syndrom zusammenballt, wenn Ratlosigkeit dominiert, wenn - wie man heute sagt - die Perspektive fehlt, dann vermag die latente Kampfbereitschaft, die dieser Angst innewohnt, in Aggression umzuschlagen. In den Endzeitvisionen der Jahrtausendwende und in den Heimsuchungen der großen Pestepidemien spiegeln sich solche Ängste ebenso wie im Orkan der Glaubenskämpfe nach den stürmischen Jahren der Reformation. Stets wußte die Aggression ihr Feindbild zu zeichnen, ihr Opfer zu nennen - so, als stünde zu hoffen, mit diesem Opfer die Angst zu bannen. Opfer gab es genug: Juden waren es, zu Sündenböcken für das Unerklärliche gestempelt; christliche Ketzer nicht minder, nicht nur im Mittelalter, als der päpstliche Bannstrahl keine Gnade verhieß, sondern auch und gerade jetzt, als die Neuzeit den unversöhnlichen Kampf zwischen Katholizismus und Protestantismus einläutete und jeder jeden einen Ketzer hieß. Und dort, wo man keinen äußeren Feind auszumachen vermochte, richtete sich die Wut der Angst gegen einen selbst, etwa in den mittelalterlichen Geißlerzügen, jenen Prozessionen der Marter und Qual gegen den eigenen Körper.

Aufgeheizte Zeiten kennen keine Logik, sie leben vom Vorurteil, der Schwester der Willkür, die das Gesetz dreht und wendet und mit ihm spielt. Einer jungen Frau, deren Bruder ein vornehmer Domherr war, wurde dies zum Verhängnis. Obwohl alle Grade der Folter es nicht vermocht hatten, sie durch ein Geständnis als Hexe zu überführen, wurde sie zum Feuer verurteilt. Nahe Freunde wagten einen letzten Rettungsversuch und engagierten einen kaiserlichen Notar, der in einem förmlichen Protestschreiben Verwahrung gegen das Willkürverfahren einlegte. Als er der Verurteilten, bereits auf dem Gang zum Richtplatz, die Verwahrungsurkunde zur Unterschrift reichte und sie nur mit der linken Hand unterzeichnen konnte, erklärten dies die begleitenden Jesuiten dem gaffenden Volk als weiteren Beweis für die Rechtmäßigkeit des Urteils, das eine Hexe den Flammen übergebe. Da riß die geschundene Frau ihre Verbände herunter und zeigte, ihre Unschuld beteuernd, der Menge ihre durch die Folter verstümmelte rechte Hand. Mitleid begann sich zu regen, Unmut machte sich breit. Doch die Jesuiten waren Herr der Situation. Laut übertönten ihre Psalmengesänge die Proteste und Zweifel, und ungehindert bewegte sich der Todeszug seiner Bestimmung entgegen. So geschehen in Köln anno 1627.

Nur wenn man sich vergegenwärtigt, welche existentielle Bedrohung die Vernichtung von Ernten und Nutztieren für die frühneuzeitliche Agrargesellschaft bedeutete, wird die tiefe Verunsicherung begreifbar, die sich in einer wütend-pathologischen Suche nach Sündenböcken ein Ventil schuf. Was dem Mittelalter seine Judenpogrome waren, wurden der Neuzeit ihre Hexenverfolgungen.

Greifen wir aus der Vielzahl von Beispielen wahllos eines heraus. Sommer 1570: Eine Elisabeth Schmidt aus Altheim liegt in Ketten, denn Zeugen sagen aus, sie habe in jeder Walpurgisnacht das Vieh auf der Weide verhext und zu Tode gebracht. Auch seien "den Leuten, so die Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach und krank geworden." Dem Gemeindehirten seien während eines Gewitters die Kühe nur deshalb davongelaufen, weil sich in der Nähe die Beklagte aufgehalten habe. Ein anderer Fall: 1657 legten die Bürger von Amorbach einen Entwurf vor, der vorsah, alle diejenigen zu verbrennen, die Fröste gemacht und dadurch die Weinernte vernichtet hätten. Der Mainzer Kurfürst freilich, der offensichtlich die wirtschaftlichen Sorgen seiner Untertanen nicht zum Maßstab seines Handelns machte, winkte ab.

Ohne eine exakte Analyse vorweisen zu können, steht doch zu vermuten, daß auch der Dreißigjährige Krieg den Hexenverfolgungen förderlich war. Seuchen, Hungersnöte, die Willkür einer marodierenden Soldateska verdichteten sich zu einem Angstsyndrom, das durch die Umwälzungen der Konfessionsverhältnisse noch gesteigert wurde. Hier der Versuch des kaiserlichen Restitutionsedikts von 1629, dem Katholizismus die von den Protestanten seit 1552 eingezogenen geistlichen Güter zurückzugewinnen; dort seit 1630 der Vormarsch der Lutherischen, der "Ketzer", durch das Eingreifen Schwedens; und gleichzeitig eine überbordende Welle der Hexenverfolgungen. Wie sich diese Ereignisse miteinander verzahnen, in welchem Maße die religionspolitische Entwicklung das Krisenbewußtsein der Menschen steigerte, so daß sich ihre Ohnmacht in einem Kampf gegen den Nächsten entlud, das kann nur erahnt werden. Sicher scheint zu sein, daß die von außen einwirkenden Krisen, die die Ängste stimulierten, als Nährboden der Hexenverfolgungen nicht ausreichten. Denn wann je in der Geschichte gab es keine bedrohenden Krisen, wann keine Umbruchzeiten, die verunsichern? Es muß ein Weiteres hinzugekommen sein. Während die Angst aus der Abwehr heraus in Aggression umschlägt, ist der Haß apriori auf den Angriff, auf den Willen zur Schädigung bis hin zur Vernichtung gerichtet. Diese Komponenten zusammengenommen erzeugten ein geistiges Klima, in dessen vergifteter Atmosphäre der religiös motivierte Wahn sein tödliches Werk vollenden konnte.

Sehen wir einen Augsburger Urteilsspruch vom 18. April 1654 ein. In dem heißt es: "Der verhaßten Anna Schäfflerin von Erlingen sollen ihrer bekannten Hexerei halber und daß sie nicht allein der allerheiligsten Dreifaltigkeit, der Mutter Gottes Maria und allen lieben Heiligen abgesagt, selbe geschändet, geschmäht und gelästert, wie nicht weniger das hochheilige Sakrament des Altars zum zweiten Mal mit Füßen getreten und grausamlich verunehrt, sondern auch mit dem bösen Geist Unzucht getrieben und sich demselben mit Leib und Seele auf ewig ergeben, auch die verstorbene Maria Pihlerin von Haustätten durch Gifteingebung gewalttätig ermordet und also selbe ums Leben gebracht, mit glühenden Zangen zween Griffe in ihren Leib gegeben, folgens sie mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet und der Körper zu Asche verbrannt werden soll." Ein landläufiges Urteil, das zwei einander bedingende Tatmotive unterstellt: fluchwürdige Schändung der von Gott gelenkten Welt und fluchwürdiger sexueller Umtrieb in der satanischen Gegenwelt, daraus resultierend der gesellschaftliche Haß, der sich im Todesurteil entlädt.

Nicht minder gefährlich als der Haß, der seine Kräfte aus der Sündenbockmentalität bezog, war der, der sich von Mißgunst und Geldgier nährte. So etwa dokumentiert im Auftreten des Oynhausischen Justitiars Geiß, der aus persönlicher Habsucht die Zahl der Hexenprozesse steigerte, um sich als Hexenrichter bereichern zu können. So etwa belegt durch den Fall der Anna Maria Hoffmann, einer reichen Bürgersfrau aus Offenburg, deren Vermögen Anlaß genug war, sie ins Gerede der Zauberei zu bringen. Im Bambergischen nahmen die Gelderpressungen zeitweise solche Dimensionen an, daß nicht nur die Angeklagten ihres Vermögens beraubt wurden, sondern noch deren Hinterbliebene. "Man raubte", heißt es lapidar, "solange noch etwas da war."

Daß die Hexenprozesse auch dafür herhalten mußten, persönliche Rechnungen zwischen unversöhnlichen Gegnern zu begleichen, versteht sich aus dem bisher Gesagten fast von selbst.

Rache in zweierlei Form: Man entledigte sich des Feindes, indem man ihn durch Gerüchte auf die Anklagebank brachte und gegen ihn als Zeuge auftrat; der Angeklagte benannte seine Feinde als Helfershelfer des Satans und riß sie so mit in den Abgrund.

Gravierender erscheint, daß selbst familiärer Zwist und Hader nicht selten zu mörderischen Beschuldigungen führten. Ein allgemeines Bild entwarf 1608 der Präsident des Kammergerichts in Speyer: "Bosheit und Gemeinheit feiern Orgien. Der Schwiegersohn beschuldigt die Schwiegermutter, die Frau und die Schwägerin der Hexerei, die Mutter den eigenen Sohn der Blutschande mit ihr und Zauberei, eine Frau ihren Mann, um die Scheidungsklage wirksam zu unterstützen . . ." Vor dem Amt Herborn zeigte eine Mutter ihre Tochter der Zauberei an, woraufhin diese erklärte, ihr seien die Künste von der Mutter gelehrt worden. 1631 mußte die Anna Scherer aus Breitscheid den Flammentod sterben, nachdem der Ehemann, jahrelang von ihrer Stieftochter gegen sie aufgehetzt, auf dem Totenbett sie vor Zeugen der Hexerei beschuldigt hatte. Und selbst in höchsten Kreisen ging die tödliche Anklage um. Als der stark verschuldete Herzog Heinrich von Wolfenbüttel seine Bilanzen in Ordnung bringen wollte, verdingte er sich dem spanischen König Philipp II. Das hieß: Er mußte zum Katholizismus konvertieren. Seine Ehe mit der Herzogin Sidonie kann nicht glücklich gewesen sein, denn er nahm diesen Glaubenswechsel zum Anlaß, seine Gemahlin des Mordversuchs zu zeihen. Um seinen Abfall vom Protestantismus zu rächen, habe sie, mit dem Teufel im Bund, vier Frauen engagiert, die ihn durch Zauberkünste aus diesem Leben befördern sollten. Nur durch die Flucht konnte sich die Herzogin der tödlichen Bedrohung entziehen. Für die vier "Zauberinnen" indessen gab es kein Entrinnen. Sie starben einen barbarischen Tod.

Daß auch das Absurde noch steigerungsfähig war, beweist u. a. ein Prozeß in Halberstadt. Durch Folterung und Einflößen eines Hexentranks, eines "Arcanum des Scharfrichters", gelang es einem blindwütigen Hexenrichter, einer Angeklagten das Geständnis abzupressen, daß sie "ihrem Ehemann eine Schar Teufel in den Bart gezaubert habe, die von anderen Hexen wieder hinausgewiesen werden mußten." Auf dem Scheiterhaufen vollendete sich die Tragödie.

Angst und Haß, diese emotionalen Grundpfeiler der Hexenverfolgungen, wurden in den Prozessen von einem Hauptindiz gespeist: dem Gerücht. Der Jesuitenpater Friedrich von Spee (1591-1635), der mit seiner Streitschrift "Cautio criminalis" leidenschaftlich gegen die Massenhysterie zu Felde zog, hat sich ausführlich mit dem Gerücht und seinen Folgewirkungen auseinandergesetzt. Eine Darstellung, in der sich das vergiftete Klima im Zusammenleben der Menschen deutlich widerspiegelt: "Die meisten Gerüchte haben heute ihren Ursprung in Zank, Streit, Verleumdung, Ehrabschneidung, falscher Verdächtigung, unüberlegtem Urteilen, Wahrsagerei, kindischem Gespött und ähnlichen Anlässen und werden aus unglaublicher Schwatzhaftigkeit und Mißgunst, denen keine Strafdrohung Schranken setzt, überall verbreitet. Die gesunde Vernunft gebietet deshalb, einem Gerücht keine Bedeutung beizumessen, weil es auf schlechter Grundlage steht. Mich packt immer wieder das Staunen, wenn ich bedenke, in was für verdorbene Zeiten wir geraten sind. Alles ringsum ist erfüllt von Ehrabschneidung und Verleumdung. Begegnet uns irgendein Unheil, dann haben wir stets diese oder jene Person im Sinn, die uns behext hat. Man läuft zu Wahrsagern, verdächtigt die anständigsten Leute. Überall wird das Gift des leichtfertigen Aburteilens ausgestreut, und das ist jedenfalls um so schändlicher und verbrecherischer, je heimlicher und ungestrafter es geschieht, während die Obrigkeit schläft. Die Zischeleien schleichen durch Häuser und Städte, eine gesellt sich zur anderen, bis sie allmählich stark genug geworden sind, als ein offenes Gerücht aufzutreten, von dem dann aber keiner weiß, wer seine Urheber waren. Und nicht einmal dann wacht die Obrigkeit auf, um nachzuforschen, wer den Pesthauch verbreitet hat. . . Von Rechts wegen sollte man gegen die giftigen Zungen zu allererst mit der Inquisition vorgehen, man sollte sie den Ehrabschneidern und Verleumdern ausreißen und an den Schandpfahl nageln lassen."

So weit Spees geharnischte Philippika. Tat die "Cautio criminalis" ihre Wirkung? Langfristig sicher, leitet sich doch von Spees flammender Anklage ein Umdenkungsprozeß her, der für den allmählichen Abbau des Hexenwahns Voraussetzung war. Zunächst aber triumphierte die Besessenheit weiter. Die Statistik liest sich als Hauptbuch des Massenmordes, regional säuberlich aufgelistet: 1590 starben in Ellwangen 71 Hexen den Flammentod, in Trier und Umgebung waren es zwischen 1587 und 1693 306 Menschen, in Hallstadt 1617/18 102, Offenburg meldete zwischen 1627 und 1631 60 Todesurteile, Büdingen 1633/34 114, in Salzburg waren es 1678 97, das berüchtigte Bamberg druckte 1659 eine Broschüre, die 600 Hexenverbrennungen auswies - und so weiter und so weiter. Ein gespenstischer Katalog, der über das regionale Ausmaß der Verfolgungen Auskunft gibt, wenn man die Todeszahlen zur Zahl der Einwohner in Beziehung setzt. Das oberhessische Wohra wurde mit dem Schandmal eines "Hexendorfes" belegt, weil nur drei Einwohner als "hexenfrei" galten.

Doch trotz Kenntnis eines umfangreichen Zahlenmaterials bleibt eine Schätzung der Gesamtzahl der Opfer problematisch. Längst noch nicht ist alles Quellenmaterial ausgewertet, vieles gilt als verschollen. Die Näherungswerte entbehren nicht einer gewissen Willkür, wenn gegen Ende des 19. Jahrhunderts noch von Millionen Opfern gesprochen wurde, in späteren Publikationen von einigen Hunderttausend die Rede ist, die moderne Forschung hingegen die Obergrenze von 100 000 Toten nicht überschreiten will - dies, wohlgemerkt, auf Deutschland bezogen. Warum sich Deutschland, Frankreich, die Niederlande, die Schweiz, Norditalien und Schottland zu Kernländern der Hexenverfolgungen entwickelten, Böhmen, Polen, Ungarn, England, Irland und Skandinavien hingegen nur peripher und Süditalien, die iberische Halbinsel, von wenigen Sonderfällen abgesehen, überhaupt nicht berührt wurden, warum zudem die meisten Opfer wahrscheinlich in Deutschland zu beklagen waren - das sind Fragen, bei deren Beantwortung man bislang über Mutmaßungen nicht hinausgekommen ist. Selbst wenn wir dieses düstere Kapitel europäischer Menschheitsgeschichte auf Deutschland eingrenzen, erschreckt die Tatsache, daß eine reiche Fülle an Detailwissen bisher nicht dazu geführt hat, ein Gesamttableau zu erstellen. Die Mosaiksteine, über die die Forschung verfügt, lassen zwar Bildteile erkennen, aber kein Bild. Anders gesagt: Es lassen sich sehr wohl regionale Darstellungen der Hexenverfolgungen nachzeichnen, doch reichen sie nicht für eine präzise Aussage aus, die die Summe aus allen Einzelfaktoren zu ziehen vermag und definitive Gültigkeit für Deutschland (oder gar Europa) in Anspruch nehmen kann.

Das Dilemma wird in der Formulierung Gerhard Schormanns deutlich, dessen präziser Studie dieser Aufsatz wichtige Impulse verdankt: "Hexenprozesse haben in Deutschland die nach den Judenverfolgungen größte nicht kriegsbedingte Massentötung von Menschen durch Menschen bewirkt - und doch gibt es bis heute keine schlüssige und allgemein akzeptierte Erklärung dafür." Daraus ergibt sich: Auch unsere heraus präparierten Aussagen über Angst und Haß treffen nur Glieder einer Motivationskette, nicht aber die Kette als Ganzes.

Am 30. Juni 1718 schrieb die berühmte Liselotte von der Pfalz, eine Frau, die sich ihre Glaubensstärke nicht von Wahnvorstellungen vernebeln ließ, in ihrem kernigen Deutsch: Der Hagel "hatt 7 dörffer in Lottringen ruiniert undt alles zerschlagen, sollen noch in andern ortten auch geweßen sein und schloßen von 2 pfundt schwer gefallen sein. In Lottringen, wie mein dochter mir schreibt, contribuiren sie es den hexen. Daß ist eine alberne Meinung, daß sich weiber undt maner in den wolcken verstecken können undt hageln, umb alles zu verderben." Zu diesem Zeitpunkt war Leibniz (1649-1716), Liselottes großer Brieffreund, schon zwei Jahre tot, das Morgenlicht der Aufklärung zeigte sich am Horizont. Trotzdem züngelten immer noch die Flammen der Scheiterhaufen: so 1749 in Würzburg, 1775 in Kempten und in Posen gar noch 1793, als in Westeuropa die Französische Revolution Furcht und Hoffnung verbreitete. Spannen wir vom Ende her den Bogen zum Anfang des Hexenwahns, so stoßen wir auf das Jahr 1239, als in Südfrankreich eine Frau gestand, ein weiblicher Dämon habe mit ihrem Mann geschlechtlich verkehrt, während sie vom Teufel zu den ketzerischen Katharern entführt worden sei. Daß der Teufel vom Menschen Besitz ergreifen könne, daß er ihn "besessen" mache, war ein durch die Bibel legitimierter Glaube, so verkündet im Matthäus-Evangelium, als Christus zwei Besessene heilt, indem er die bösen Geister in eine Herde Säue fahren läßt; und bei Markus heißt es in Christi Abschied von seinen Jüngern: "Die Zeichen aber, die da folgen werden denen, die da glauben, sind die: in meinem Namen werden sie böse Geister austreiben, in neuen Zungen reden . . ." Der Exorzismus, die Teufelsaustreibung, ist nicht nur ein im Christentum bis heute gültiges Verfahren, im Katholizismus durch ein Reglement festgeschrieben, sondern auch in anderen Religionen verbreitet. Exorzismus als heilsamer Ritus zur Abwendung von Unheil konnte eine psychologisch durchaus positive Rolle spielen.

Eine neue Qualität bekam das Bündnis des Menschen mit dem Teufel, als es die scholastische Philosophie zum maleficium, zu einern besonders schweren Verbrechen, erklärte und mit dem Begriff der Hexerei belegte. Auch ein Thomas von Aquin unterstützte die Lehre vom Teufelsbündnis; einem Bündnis, das den Glauben verriet, dem Menschen satanisch-übernatürliche Kräfte verlieh und alle Spielarten sexueller Ausschweifungen einschloß. Als Hoch-Zeit dieser Vereinigung galt die Walpurgisnacht vom 30. April auf den 1. Mai, etwa auf dem Blocksberg oder Brocken - ein Fest extremer Zügellosigkeit, in das der Gläubige voll Abscheu all die geheimen sexuellen Phantasien projizieren konnte, die ihm selbst verwehrt waren. Goethe ließ dazu in seinem Teufelspakt-Drama "Faust" seinen Hexenchor singen: "Die Hexen zu dem Brocken ziehn, / Die Stoppel ist gelb, die Saat ist grün. / Dort sammelt sich der große Hauf, / Herr Urian sitzt oben auf. / So geht es über Stein und Stock, / Es furzt die Hexe, es stinkt der Bock."

Stets setzte die römische Kirche alle ihre Mittel ein, um mit harter Hand gegen die Ketzer vorzugehen, seien es die Waldenser, die Albingenser, die Katharer, später die Hussiten, denn Ketzer galten als Abtrünnige vom rechten Glauben, waren also Verräter an Gott, und nur das reinigende Feuer vermochte ihre Seelen zu retten. Sinnbild hierfür wurden die spanischen Autodafés der Inquisitionsprozesse. Wenn aber Ketzer, die ja auf ihrer Suche nach Gott nur von den Pfaden der päpstlichen Lehre abirrten, als Verbrecher den Feuertod verdienten, wieviel mehr verdienten ihn die Hexen, die Gott leugneten und als Agenten des Satans ihre Mitmenschen schädigten und zu verführen suchten. Die Verfolgung und gerechte Bestrafung dieser Schwerverbrecher war also ein gottgefälliges Werk. Mehr noch: Sie galten als heilsnotwendig im Endkampf zwischen Gut und Böse. Jedem Gebildeten war die augusteische Weltreichstheologie geläufig. So lange das vierte und letzte Weltreich, das Römische Reich, bestehe, so lange sei die Menschheit vor ihrem Untergang bewahrt. Von diesem Ansatz her wird verständlich, warum das christliche Mittelalter sich als Fortsetzung der römischen Antike begriff und sich als "Heiliges Römisches Reich" definierte (der Zusatz "Deutscher Nation" entstammt erst dem 15. Jahrhundert). Doch war es noch möglich, die Menetekel des Untergangs zu übersehen? In den Glaubensauseinandersetzungen empfand man den Gegner als Handlanger des Antichrist. Vor allem aber wurde der Antichrist sichtbar in dem unaufhaltsamen Vordringen der Türken nach Europa. Jeder, der ihm bei seinem zerstörerischen Werk half, war ein Todfeind der christlichen Ordnung, denn er förderte den Weltuntergang.

Die Saat dieser Lehre ging auf und wuchs sich zu einer Massenpsychose aus, die große Teile Europas epidemisch zu überschwemmen begann. Papst Innozenz VIII. gab 1484 mit seiner Bulle "Summis desiderantes" gleichsam offiziell die Jagd frei. Und bereits drei Jahre später legte der Dominikanermönch Heinrich Institoris (um 1430-1505) eine systematische Abhandlung vor: den berühmt-berüchtigten "Hexenhammer" ("Malleus Maleficarum"); ein in drei große Abschnitte unterteiltes Werk von 777 Seiten in moderner Ausgabe (was der Autor sicher als heiliges Symbol seiner eifernden Bemühungen gedeutet hätte). Im "Hexenhammer" - er brachte es zwischen 1487 und 1669 auf stattliche 28 Auflagen - verbanden sich die Darstellungen von der Natur des Hexenwesens und von den verschiedenen Arten und Wirkungen der Hexerei mit einem ausführlichen Kriminalkodex, der den Rahmen für eine juristisch praktikable Prozeßordnung abgab und Empfehlungen zur Strafgesetzgebung aussprach. Um seinem Werk eine akademische Verbindlichkeit zu geben, nannte Institoris seinen Ordensbruder Jakob Sprenger (um 1435-1495), einen Kölner Universitätsprofessor, als Hauptverfasser und krönte den Text mit einem Gutachten der theologischen Fakultät von Köln.

Doch nicht nur der "Hexenhammer", das wohl bedeutendste Zeugnis zur Legitimierung dieser Ausrottungspolitik, zeichnete sich durch eine hohe Gelehrsamkeit aus, auch all die nachfolgenden Handbücher argumentierten mit dialektisch geschultem Scharfsinn. Die theologische und juristische Intelligenz sah sich aufgefordert, die Hexenlehre zu systematisieren und die prozessualen Folgerungen zu kodifizieren. Der so konstruierte geistige Überbau sollte sich als eine lebensbedrohende "Verbindung von abstraktem Denken und Irrationalität" (Schormann) erweisen. Daß Menschen ihr hochentwickeltes geistiges Potential nicht nur in den Dienst einer Idee stellen, sondern diese Idee geradezu manisch verfolgen und alle Außenwirkungen mit Scheuklappen abschotten, das war und ist wie oft Voraussetzung für die Höchstleistungen unserer Zivilisation; daß dieses Denkmuster auch eine pervertierte Kehrseite mit tödlicher Konsequenz hat, das ist vielleicht erst dem darin so erfahrenen 20. Jahrhundert recht bewußt geworden, aber es ist weder ein Spezifikum dieses Jahrhunderts noch eines der frühen Neuzeit, sondern, ebenso wie die positive Seite, eine geschichtliche Erfahrung seit Anbeginn. Nur die äußeren Bedingungen haben sich im Wandel der Zeiten verändert. Das Instrumentarium wurde verfeinert, raffinierter, dem geistigen "Höhenflug" angepaßt. Der Kern des Konflikts aber, daß sich der Mensch in eine Idee (Ideologie) verrennen kann bis hin zu einer Art Bewußtseinsspaltung, dieser Kern legt ein nicht lösbares Urproblem frei. Um dies für unser Thema zu konkretisieren, genügt es, auf Jean Bodin (1529-1596), eine Leuchte seiner Zeit, zu verweisen. Bodin, der große Staatstheoretiker und Philosoph des 16. Jahrhunderts, war der große Wortführer der politischen und religiösen Tolenz und gleichzeitig ein erbarmungslos wütender Verfechter der Hexenlehre. Nicht minder schizophren wirkt der Gedanke, daß sich das Zeitalter des Humanismus und das der Hexenverfolgungen teilweise deckten. Aber vielleicht relativiert sich dies durch den Hinweis Stefan Zweigs, der meinte, der Humanismus habe nur ein "platonisches Menschheitsreich gebaut."

Freilich, es ergäbe ein verzerrtes Bild, wollte man den geistigen Widerstand gegen die intellektuellen Eiferer, der sich von Anbeginn regte, unerwähnt lassen. Zumal dieser Widerstand keineswegs immer auf taube Ohren bei der Obrigkeit stieß. So dürfte es weniger der höheren Weisheit des Herzogs von Kleve-Jülich-Berg als dem Einfluß seines Leibarztes Johann Weyer (1515/16-1588) zu danken gewesen sein, daß dieses Herzogtum von Hexenprozessen weitgehend verschont blieb. Weyer tat in seiner Streitschrift "Von den Blendwerken der Dämonen sowie von Bezauberungen und Vergiftungen" Teufel und Hexen keineswegs als Hirngespinste ab, er anerkannte die Macht der Unterwelt, aber Hexen waren ihm erbarmungswürdige Wesen mit übersteigerter Einbildungskraft, im wahrsten Sinne verhext und dadurch hilflos. Da alles Unglück allein vom Satan ausginge, hätten sie als unschuldig zu gelten.

Für den Trierer Theologen Cornelius Loos (1546-1595) hatte Weyers Traktat eine unbeabsichtigte Wirkung. Als im Kurfürstentum die Scheiterhaufen brannten, wurde Loos von seinem Weihbischof Binsfeld aufgefordert, gegen Weyers Streitschrift anzugehen und die Prozesse zu rechtfertigen. Doch unter dem Einfluß der gegnerischen Lektüre bekehrte sich Loos vom Saulus zum Paulus und schrieb gegen seinen Auftraggeber. An der Zensur vorbei ließ er seine Auffassung drucken, die Missetaten des Satans seien der Phantasie entsprungen, die Geständnisse der Folter abgepreßt. Bevor das Gift des Widerspruchs seine Leser erreichte, wurde die Sache entdeckt, der Autor zum Widerruf gezwungen und des Landes verwiesen.

Es wären neben anderen noch Balthasar Bekker (1634-1698) zu nennen, der den Hexenglauben als heidnische Ausgeburt verwarf, oder auch Christian Thomasius (1655-1728), der leugnete, daß es zwischen dem Satan und einem Menschen überhaupt einen Pakt, geschweige denn eine Vereinigung geben könne, und der maßgebliche Wirkung auf die Abschaffung der Hexenprozesse in Preußen ausübte.

Vor allem aber zeigte die schon zitierte "Cautio criminalis" des Friedrich von Spee nachhaltigen Einfluß. Der Jesuitenpater wußte nur zu gut, wie oft es den gelehrten Herren in ihrer intellektuellen Eigenliebe eher um die Kunst ihrer scholastischen Spiegelfechtereien ging als um den Gegenstand der Untersuchung selbst. Diesen Worten, die töteten, setzte er desto leidenschaftlicher seine Worte der christlichen Nächstenliebe entgegen. Er war sich gewiß: "Soviel die Fürsten auch noch verbrennen mögen, sie werden es doch nicht ausbrennen, sofern sie nicht alles verbrennen. Sie verwüsten ihre Länder mehr als jemals ein Krieg es tun könnte, und richten doch nicht das allergeringste damit aus: Es ist, um blutige Tränen darüber zu vergießen!" Und er warnte: "Das Seelenheil aller Obrigkeiten und Fürsten ist in großer Gefahr, wenn sie nicht sehr aufmerksam sein wollen." Aus alledem war zu folgern, daß nicht nur die Hexenprozesse eingestellt, sondern auch die Folter beseitigt werden müsse.

Als der Jesuitenpater 1631 sein Werk erstmals - anonym - erscheinen ließ, standen nicht nur die Scheiterhaufen des Verfolgungswahns in hellen Flammen. Nicht minder gnadenlos wütete die Kriegsfurie, die mit einer Grausamkeit und Unerbittlichkeit Deutschland verwüstete, wie sie Grimmelshausen in seinem "Simplicius Simplicissimus" und Callot in seinen Radierungen über die Schrecken des Krieges nur ahnen lassen. Nimmt man beides zusammen, die äußere Kriegseinwirkung und den Vernichtungswillen gegenüber dem Nächsten, so kämpfte jeder gegen jeden. In einer solch vernichtungswütigen Zeit der Vernunft und der Nächstenliebe das Wort zu reden, konnte für den Bekenner zur tödlichen Bedrohung werden. Spees Anonymität war demnach ein wirksamer und notwendiger Selbstschutz. Erst Jahrzehnte später - lange nach seinem Tod, den er sich 44jährig bei der Pflege von Pestkranken 1635 in Trier holte - wurde sein Name bekannt. Der Wirkung seiner Anklage gegen den Hexenwahn tat diese Anonymität keinen Abbruch. Er leitete eine allmähliche Besinnung ein, einen Umdenkungsprozeß, der später, als die Prozesse bereits im Abklingen waren, von Thomasius weiter befördert wurde. Im literarischen Widerstand spielte Spee wohl die bedeutendste Rolle. Daß bereits 1649 Bremen und Verden ihre Hexengerichte auflösten, war eine Genugtuung seiner Wirkungsmacht, die er leider nicht mehr erleben durfte.

Eine bündige Definition, wer denn nun als Hexe zu gelten habe, lieferte ein Jurist des 17. Jahrhunderts, der von Menschen sprach, die, "vom christlichen Glauben abfallend, Vertrag und Gemeinschaft mit dem Teufel haben." Unerwähnt ließ er allerdings die Tatsache, daß weitaus mehr Frauen als Männer zum Richtplatz geführt wurden. Über dieses Mißverhältnis hat es viele Spekulationen gegeben, ja es gründet sich, recht besehen, auf das irisierende Feindbild der Frau, das im Gewande der Wissenschaft seine Opfer forderte. Den gelehrten Unsinnswust, den scholastische Theoretiker über das Wesen des Weiblichen verbreiteten, könnte man amüsiert als ausgeschwitzte Phantasien unbefriedigter Zölibatäre abtun, wäre da nicht die tödliche Konsequenz, mit der der "Hexenhammer" seine Verfolgungen legitimiert: "... Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für Hexerei ist." Oder: "Alles geschieht aus fleischlicher Begierde, die bei ihnen unersättlich ist. . . Darum haben sie auch mit den Dämonen zu schaffen, um ihre Begierden zu stillen. . . Daher ist auch folgerichtig die Ketzerei nicht zu nennen die der Hexer, sondern der Hexen, damit man die Sache von der Hauptsache her bezeichne.. ."

Vier Tatbestände machten eine Hexe aus: Teufelspakt, Eheschließung, Schadenzauber, Hexensabbat. Teufelspakt: Ein Mensch, zumeist eine Frau, schließt mit dem Teufel einen Pakt und schwört Gott ab. Eheschließung: Sie legitimiert den Pakt durch den Vollzug des Geschlechtsverkehrs mit dem Teufel. Schadenzauber: Die Hexe schädigt bzw. vernichtet Menschen und Tiere sowie die materiellen Grundlagen des Lebens (Ernten, den finanziellen Ertrag, Grundbesitz). Hexensabbat: Die Hexe nimmt an den üblichen Zusammenkünften mit dem Teufel und ihren "Kolleginnen" teil. Waren diese vier Tatbestände als gegeben erkannt, so trat die weltliche Obrigkeit als Vollstrecker des göttlichen Willens in Aktion.

Das wahrhaft Teuflische ergab sich aus dem Hexensabbat, denn er verwandelte in aller Regel einen Individualprozeß in einen Massenprozeß. Durch die Teilnahme an dieser Zusammenkunft - so unterstellte der Richter der Beklagten - kenne sie zahllose Komplizen, deren Namen er ihr abzupressen versuchte. Eine Kettenreaktion kam in Gang - spätestens unter der Folter. Ergänzt wurde die Anklage, die sogenannte Besagung, dadurch, daß jedermann die Möglichkeit erhielt, vor Gericht Beschuldigungen zu erheben, ohne die Beweislast tragen und selbst in Erscheinung treten zu müssen. Jedes Gerücht war gut genug, seine prozessualen Dienste zu leisten. Und doch schienen die Juristen der Phantasiewelt des Volkes nur mäßig zu trauen. Oder auch: Ihr logisch geschultes Denken machte selbst für Gerüchte, jetzt als Indizien verkleidet, Ordnungskategorien notwendig, schon um einer befriedigenden Systematik willen. Schormann hat in seiner Studie eine solche Indizienliste von 1629 veröffentlicht, die es den Gerichten von Nassau-Siegen ermöglichen sollte, den Hexen auf die Spur zu kommen. Da dieses Dokument einen sehr praxisnahen Bezug zur Gerichtsbarkeit jener Zeit vermittelt, sei es trotz seiner Ausführlichkeit und nicht leichten Lesbarkeit hier wiedergegeben:

"1. Erstlich ist fleißige Obacht zu nehmen, ob eine solche verwegene und leichtfertige Person vorhanden, von bösem Leumut und Gerüchte, so der Zauberey halber, von redlichen und ohnparteyischen Leuten verdächtig gehalten werde?

2. Vor das ander, ob jemand sich anerboten, anderen selbige Kunst des Zeuberns zu lernen?

3. Zum dritten, ob einer oder ander zu finden, welcher anderen gedreut oder sich berühmet, anderen Leib, Viehe oder Güteren Schaden zuzufügen, und daß dem Bedrauten auch alsbald solches widerfahren sey?

4. Ob jemand mit der Zauberey verdächtigen Personen gegessen oder trunken und plötzlich in Krankheit geraten oder gestorben und der Beschädigter aus etlichen Ursachen eidlich beteuert oder auch darauf gestorben sei, daß er die verdächtigte Person solcher Missetat bezichtigt habe?

5. Ob jemand mit solchen verdächtigen Dingen, Gebärden, Wörtern und Wesen umgehe als Wahrsagen, Segnerey, Kristallsehen und Nachweisen oder dergleichen Sachen, weichere Zauberei auf sich tragen?

6. Ob jemand gesehen, daß einer oder ander Staub oder andere Materie in die Luft geworfen und dadurch ein groß Ohngewetter anzurichten sich bemühet habe, auch solches also erfolget sei?

7. Ob in jemands Behausung Schmerpötte oder Töpfe mit verdächtiger Materie oder auch zaubersche Büchere befunden sein wurden oder noch erfunden werden?

8. Ob jemand in oder außerhalb Landes mit Zeuberern oder Zeuberschen stedes große Gemeinschaft, besondere Freund- und Kundschaft lange Zeit her gehalten habe?

9. Ob jemand in eines anderen Behausunge oder Stallunge sich ohne erhebliche Ursache bei dessen Pferden oder anderem Viehe finden lassen und etwas dahin gelegt oder dieselbe geschmieret oder begriffen habe, daß solche Pferd oder Viehe, sonderlich die Melkkühe, urplötzlich Mangel bekommen oder eylends gestorben sein?

10. Ob jemand ohnversehens und gegen guten Willen auf die teuflische Nachtdänze geraten sei und wohlbekannte Personen befunden, sie gesprochen und daselbsten tanzen oder sonsten ohnziembliche Sachen verrichten gesehen habe, so eigentlich Zauberey auf sich tragen?

11. Ob einer oder ander der Zauberey halber sei flüchtig worden? Oder sich geschreckt oder verborgen, wie gehört, daß die Hexen gefänglich angegriffen werden sollen?

12. Ob einer oder ander vorhanden sei, welcher die Zauberey- oder Hexereykunst verteidigen oder dieselbe für Phantasey oder Traumwerk halten und daß selbige Kunst ohnbestrafet zu gestatten sein sollen, nicht allein vermeinen, sondern auch ernstlich dabei bestehen sollen?

13. Ob jemand wissentlich die Zeuberer oder Zeuberschen aufgenommen, dieselben aufgehalten oder heimlich verborgen oder Hülf, Rat und Tat zu entrinnen ihnen geleistet oder auch denselben wirklich weggeholfen habe?

14. Schließlich ob nach einem Wolfe oder anderer Kreatur geschossen oder gestochen und derselbiger wegkommen, aber eine der Zauberey verdächtige Person an solchem Glied, da der Wolf oder Kreatur getroffen, alsbald verwundet oder verletzet zu sein befunden werden möchte?"

Wohlgemerkt, es handelt sich bei diesem Gerüchtekatalog nur um ein Angebot zur Indizienfindung, es handelt sich nicht um die rechtsverbindliche Auflistung von Tatbestandsmerkmalen, die andere Tatbestände ausgrenzten. Von geringerer Beweiskraft, als gemeinhin angenommen wird, waren die sogenannten Hexenproben, die sich mehrheitlich von den mittelalterlichen Gottesurteilen herleiten. Juristisch nicht unumstritten war die Wasserprobe, wobei die Beklagten, gefesselt oder ungefesselt, aufs Wasser gelegt wurden und als schuldig galten, wenn sie nicht sanken. Die Nadelprobe wurde bei solchen Delinquenten angewandt, auf deren Haut Unebenheiten, Narben und große Flecken sichtbar waren. Erwies sich die Person als unempfindlich, wenn der Folterknecht mit einer Nadel in eine solche Stelle hineinstach, so galt sie als ein Hexenstigma, das der Teufel zum Zeichen seines Besitzanspruchs eingekerbt hatte. Brachen die Beschuldigten während der Folter nicht in Tränen aus, so konnte auch dies, als Tränenprobe deklariert, zum Indiz werden. Ja selbst noch die durch die Tortur ausgelöste Bewußtlosigkeit fand ihre juristische Rechtfertigung. Sie konnte als Hexenschlaf, quasi als Beihilfe des Teufels, gewertet werden.

Doch entscheidender als diese Hexenproben waren für einen Prozeß die Indizien des Gerüchtekatalogs. Daß man sich dank einer solch hilfreichen Unterstützung bequem seiner Feinde und Widersacher entledigen konnte, daß dadurch dort, wo Neid und Mißgunst regierten, unendlich viel Leid über die Menschen gebracht wurde, das liegt auf der Hand.

Und doch steht zu vermuten, daß der Motor der Hexenprozesse vor allem von der Angst angetrieben wurde. Denn bei den abgepreßten Besagungen wurde davon ausgegangen, daß der Hexensabbat die Kenntnis weiterer Komplizen garantierte.

Zu welchen Folgerungen dies führte, hat Friedrich von Spee genau beschrieben: "Die Gewalt der Folterqualen schafft Hexen, die es gar nicht sind, weil sie es gleichwohl sein müssen. Sie müssen auch ihre Lehrmeisterinnen, Schülerinnen und Gefährten angeben, die sie doch nicht haben. Weil ihnen das Gewissensqualen bereitet, leisten sie solange Widerstand, bis sie durch die Folter oder die bloße Furcht vor ihr gezwungen werden. Da sie den Schmerzen nicht gewachsen sind, nennen sie schließlich solche Personen, bei denen es glaubwürdig erscheint und wo sie so wenig Schaden wie möglich anrichten: Sie nennen, sage ich, solche, die bereits verstorben, als Hexen verbrannt worden sind. Drängt man sie weiter, so nennen sie noch am Leben befindliche Personen, und zwar zunächst solche, von denen sie früher gehört haben, daß sie verschrien, auch von andern denunziert oder irgend wann einmal wegen Hexerei festgenommen worden seien." Doch eben nur "zunächst". Schließlich, im Stadium der Todesangst, verlor sich alle kalkulierende Besinnung im wahllosen Herausschreien irgendwelcher Namen.

Die Kettenreaktion, die diese Besagungen auslösten, führte Spee an anderer Stelle gedanklich zu Ende und kam zu dem Ergebnis: "Darum bleibt den Richtern selbst gar nichts anderes übrig, als die Prozesse abzubrechen und ihr eigenes Verfahren zu verurteilen, sonst müssen sie schließlich auch ihre eigenen Angehörigen, sich selbst und alle Welt verbrennen lassen. Denn zuletzt werden die falschen Denunziationen jeden erreichen, und wenn ihnen nur die Tortur nachfolgt, dann wird sie ihn als Missetäter erweisen."

Auch die Tortur war als integraler Bestandteil eines ordentlichen Gerichtsverfahrens einem Reglement unterworfen. Zunächst führte der Scharfrichter dem Beschuldigten seine Gerätschaften vor und erläuterte nachdrücklich deren Wirkung - eine Besichtigung, die allein schon vielen Bedrohten die Zunge löste. Im zweiten Grad wurden dem Delinquenten die Folterwerkzeuge angelegt, aber nicht angewendet. Wenn auch das nichts half, schritt der Henker zur Tat und setzte seine Marterinstrumente in Bewegung - der dritte und entscheidende Grad des Folterrituals. Zwar gab es so etwas wie eine Standardausrüstung an Werkzeugen wie Bein- und Daumenschrauben, den Bock, Nadelbretter oder schwere Gewichte, die dem an Stricken hochgezogenen und am Rücken gefesselten Opfer an die Beine geschnallt wurden. Doch schlossen diese Verfahren regionale Besonderheiten abartiger Erfindergeister nicht aus. Wenn eine Angeklagte ihr Geständnis widerrief, ging die Prozedur von vorne los - mit der Begründung, der Teufel sei aufs neue in sie gefahren.

Um die Rechtsverbindlichkeit abzusichern, ließen viele Gerichte ihre Todesurteile von juristischen Fakultäten bestätigen. Nicht selten wurde die sadistische Quälerei der Folterkammern noch auf der Richtstätte weitergeführt. Zu welch bestialischen Exzessen, an denen das Wort versagen muß, sich Menschen haben hinreißen lassen, das berichten Soldan/Heppe in ihrer Sammlung von Fallbeispielen, als am 17. September 1604 an dem Braunschweiger Stadtkommandanten und Rechtsgelehrten Hennig Brabant das Urteil wegen Hexerei vollzogen wurde: "Auf der Richtstätte. . . wurden Brabant, durch die Tortur ohnehin schon 'bejammernswert gerissen' erst zwei Finger der rechten Hand abgehauen. Dann wurde er mit glühenden Zangen an den Armen und an der Brust gezwickt, hierauf nackt auf einen Schlachttisch gelegt und entmannt. Damit er nicht durch Ohnmacht dem vollen Schmerz aller Peinigungen entgehe, hielt man ihm Kraftwasser vor. Der Henker zerschlug ihm dann langsam die Brust mit einem hölzernen Hammer, ritzte den Leib auf, riß das Herz heraus und schlug es dem Sterbenden ins Gesicht. Sein Körper, in fünf Teile zerstückelt, wurde an den fünf Toren der Stadt aufgehängt." Ein Pandämonium des irdischen Vernichtungswillens, der sich der Hölle bediente, die man so leidenschaftlich bekämpfte. Da mußte es in der Tat fast schon als Gnade erscheinen, wenn es 1666 in einem Münchner Urteil gegen einen Greisen, dem Hostienschändung und jahrzehntelanger Umgang mit dem Teufel nachgesagt wurden, hieß: "Wiewohl er einer härteren Strafe würdig gewesen wäre, ließ Se. Kurf. Durchlaucht ihm noch Gnade widerfahren, indem er ihn auf beiden Armen und an der rechten Brust mit glühenden Zangen zwicken, an einen Pfahl binden und auf dem Scheiterhaufen verbrennen ließ. Starb dem Ansehen nach mit bußfertigem Herzen und Bereuung seiner Missetaten."

Zu welchen apokalyptischen Ausgeburten der Hexenglaube imstande war, unterstreichen solche Gerichtsverhandlungen, bei denen Kinder ihre eigenen Eltern denunzierten und den Flammen auslieferten. Oder auch: Schwangere Verurteilte, gegen Kaution freigelassen, mußten nach der Niederkunft auf die Richtstätte. Kaum kann es verwundern, daß so manches Opfer an seine eigene Besessenheit glaubte und, wie es im gerade zitierten Urteil hieß, "mit bußfertigem Herzen und Bereuung seiner Missetaten" starb. Andere flüchteten in den Wahnsinn.

Eine grobe Periodisierung datiert in Deutschland die Hexenprozesse ins 16. und 17. Jahrhundert. Bei näherer Untersuchung der regionalen Verhältnisse werden präzisere Daten erkennbar. Aus dem Kurfürstentum Mainz werden zwar schon Ende des 15. Jahrhunderts Verbrennungen gemeldet, doch die konsequenten Verfolgungen beginnen erst 1590. Unter der Herrschaft des Kurfürst-Bischofs Johann von Baden bleibt Trier trotz päpstlicher Ermahnung von Prozessen frei; das erste Verfahren wird 1572 bekannt - ein Vorspiel zu den Exzessen unter Johann VI. (1581-1599). Auch in Köln beginnt die Jagd in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Nach ersten Ansätzen 1578 wüten in Bayern die besonders frommen Herrscher Wilhelm V. (1548-1626) und Maximilian I. (1573-1651). In Hamburg beginnt man so recht erst 1603.

Ohne daß es erforderlich wäre, diese Aufzählung weiter fortzusetzen, läßt sich festhalten, daß die Hoch-Zeit der deutschen Hexenverfolgungen in etwa von den Eckdaten 1590 und 1670 eingegrenzt wird - wobei zu beachten ist, daß innerhalb dieser Periode wiederum die Intensität der Verfolgungen regional sehr unterschiedlich war. Vielerorts ist zu beobachten, daß die Prozesse in Wellen erfolgten, beginnend um 1585 bis 1595, sich fortsetzend in der Zeit um 1630 und lange ausklingend zwischen 1650 und 1670. Nur regional ist auch die Frage zu beantworten, inwieweit die Impulse zur Prozeßeröffnung von der Obrigkeit oder von den Untertanen ausgingen. Oft gingen, wenn auch aus völlig unterschiedlichen Motiven, Obrigkeit und Untertanen eine unheilige Allianz ein, so etwa 1627, als die Bürgerschaft von Dieburg mit allem Nachdruck bei Kurfürst Georg Friedrich vorstellig wurde und im Mainzerischen eine Prozeßwelle auslöste. Gut dreißig Jahre später nutzte den Einwohnern von Amorbach, die nach einer Erntevernichtung Opfer forderten, aller Protest nichts, daß der Mainzer Kurfürst Johann Philipp von Schönborn (1605-1673) die bereits Verhafteten wieder freiließ. Spielte bei den aufgewiegelten Bürgern materielle Existenznot und Zukunftsangst eine erhebliche Rolle, die Scheiterhaufen brennen zu sehen, so war bei den Landesherren hierfür nicht selten die hohe Politik der Vater des Gedankens. So nahm etwa der Fürstabt von Fulda, Balthasar von Dernbach, die Hexenprozesse zum Anlaß, sich der Protestanten zu entledigen, und auch Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1545-1617) im Stifte Würzburg ließ eifrig brennen, weil er sich so der verhaßten lutherischen Glaubensketzer bequem zu entledigen wußte. Daß es teilweise zu einer Art Volksjustiz kam, belegen um 1590 die Eigenmächtigkeiten der Untertanen im Kurfürstentum Trier, denen nach Mißernten und Hungersnot die Gerichte zu umständlich arbeiteten.

Doch nicht nur persönliche Rachsucht, die Angst vor materieller Schädigung, religiöser Eifer und das Kalkül der hohen Politik hielten die Prozesse in Gang. Es waren auch ganz handfeste finanzielle Interessen, die hinter alledem standen. Richter und Denunzianten erhielten Kopfgelder, auch die Scharfrichter und Folterknechte hatten ihr geregeltes Einkommen. Allerdings dürfte dieses finanzielle Interesse nur für die direkt am Prozeß Beteiligten zutreffen. Zwar konnte der Landesherr das Vermögen der Verurteilten konfiszieren, doch da diese mehrheitlich der unterbäuerlichen Schicht angehörten, war der Gewinn gering. In aller Regel dürfte er - in der Gesamtrechnung der Verfahren - gerade die Kosten gedeckt haben. Ja, man darf annehmen, daß der Vermögenseinzug reicher Opfer dazu herhalten mußte, für die Prozeßkosten der Armen aufzukommen. Inwieweit die Praxis des berüchtigten Hexenrichters Balthasar Roß, die Angeklagten auszuplündern, auch in anderen Gerichten angewandt wurde, kann nicht entschieden werden. Roß trieb es im Fuldaer Land über drei Jahre hin derart toll, daß die Flammen nicht mehr verlöschten. Als sein Protektor, der Fürstabt Balthasar von Dernbach, starb, ging es endlich auch mit seiner Macht zu Ende. Eine Untersuchung brachte umfangreiche Betrügereien an den Tag. 5393 Gulden soll er "verdient" haben. Nach dreizehn Jahren schwerer Haft wurde Roß 1618 enthauptet.

Es wurde schon darauf verwiesen, daß zur Geschichte der Hexenprozesse in Deutschland bislang nur ein Teil der Quellen ausgewertet worden ist. Was diesem Material gemeinsam ist, ist seine Einseitigkeit, denn all das, woraus wir unsere Kenntnis beziehen - Verordnungen, Prozeßakten vor allem - entstammt den Archiven der Gewalthaber. Was die Opfer fühlten und dachten, wie sie im Bewußtsein ihrer Unschuld reagierten, läßt sich zumeist nur indirekt erschließen; zum einen, weil viele Verurteilte des Lesens und Schreibens unkundig waren, zum anderen, weil den Gebildeten nur selten die Gunst des Zufalls Gelegenheit gab, sich über ihren Prozeß schriftlich zu äußern. Angesichts dieses gravierenden Ungleichgewichts in der Überlieferung kommt einem Dokument vom 24. Juli 1628 besondere Bedeutung zu. Geschrieben hat es der Bamberger Bürgermeister Johannes Junius, der bereits durch einen Hexenprozeß seine Frau verloren hatte und der nun seinerseits, als Hexer verurteilt, von seiner Tochter Abschied nahm. Der Brief wurde als Kassiber aus dem Gefängnis geschmuggelt - eine Tat, die den bestochenen Wärter selbst in Lebensgefahr brachte. Zur leichteren Lesbarkeit wurde das sperrige Deutsch des Originals in den nachfolgenden Auszügen der heutigen Sprachform angepaßt.

Ausführlich schildert Junius die Zeugenbefragung: "Als ich das erste Mal verhört wurde, waren Dr. Braun, Dr. Kötzendörffer und zwei mir fremde Doktoren anwesend. Da fragte mich Dr. Braun: 'Schwager, wie kommt Ihr hierher?' Ich antwortete: 'Durch Falschheit und Unglück.'

'Hört', sagte er. 'Ihr seid ein Hexer. Wenn Ihr nicht gutwillig gestehen wollt, so wird man Euch Zeugen gegenüberstellen und den Henker zur Seite.' Ich sagte: 'Ich bin kein Hexer. Ich habe gegenüber der Anklage ein reines Gewissen. Und wenn tausend Zeugen mir gegenübergestellt würden, so bin ich doch guten Gewissens. Doch ich will die Zeugen gerne anhören.'

Nun wurde mir des Kanzlers Sohn, Dr. Haan, gegenübergestellt. Ich fragte ihn: 'Herr Doktor, was wißt Ihr über mich? Ich habe zeitlebens mit Euch weder im Guten noch im Bösen zu tun gehabt.' Er gab zur Antwort: 'Herr Kollege, wegen des Landgerichts. . . In der Hofhaltung habe ich Euch gesehen.'

'Ja, wie aber?' - Er wußte es nicht.

So bat ich die beiden Kommissare, ihn zu vereidigen und genau zu befragen. Da erklärte der Dr. Braun: 'Dies wird nicht geschehen. Es reicht aus, daß er Euch gesehen hat.' Ich sagte: 'Was ist das für ein Zeuge? Wenn auf diese Weise verfahren wird, so seid Ihr genauso wenig sicher wie ich oder sonst ein ehrlicher Mann.'

Man schenkte mir kein Gehör.

Dann erscheint der Kanzler und sagt aus wie sein Sohn. Auch er hätte mich gesehen, ich hätte aber nicht auf meinen Füßen gestanden. Dann erschien die Hopfen-Else (eine ebenfalls angeklagte Taglöhnerin). Sie hätte mich im Hauptmoor tanzen sehen. Ich fragte noch, auf welche Art, aber das wußte sie nicht.

Ich bat die Herren um Gottes Willen, es wäre doch ersichtlich, daß lauter falsche Zeugen gegen mich aufträten. Man müsse sie vereidigen und genau befragen. Das wurde aber abgelehnt und ich ermahnt, ich solle freiwillig gestehen. Wenn nicht, so würde mich der Henker dazu zwingen. Ich antwortete: 'Ich habe Gott niemals verleugnet, und ich werde es auch heute nicht tun. Gott soll mich gnädig davor bewahren.'"

Im folgenden schildert Junius seine Folterung, wobei er die beiden ersten Grade des Verfahrens beiseite läßt und sogleich auf den dritten Grad zu sprechen kommt: "Da erschien der Henker und legte mir Daumenschrauben an. Beide Hände waren zusammengebunden, so daß das Blut aus den Nägeln schoß, und ich die Hände, wie Du an meiner Schrift sehen kannst, seit vier Wochen nicht richtig benutzen kann. So habe ich mich Gott in seinen heiligen fünf Wunden anbefohlen und gesagt: 'Um Gottes Ehre und Namen willen, den ich nicht verleugnet habe, will ich meine Unschuld und meine Qualen in seine fünf Wunden legen. Er wird meinen Schmerz lindern, damit ich diese Tortur überstehen kann.'

Dann hat man mich ausgezogen, die Hände auf den Rücken gebunden und mich in die Höhe gezogen. Da dachte ich, Himmel und Erde gingen unter. Achtmal haben sie mich hinaufgezogen und wieder fallengelassen, was mir unsägliche Schmerzen bereitete. . .

Da mir unser Herrgott beigestanden hatte zu überleben, sagte ich: 'Gott möge Euch verzeihen, daß Ihr einen ehrlichen Mann unschuldig quält. Ihr wollt ihn nicht nur um Leib und Leben bringen, sondern auch um Hab und Gut.' Dr. Braun sagte: 'Du bist ein Verbrecher.' Ich sagte: 'Ich bin kein Verbrecher. Ich bin genauso ehrlich wie Ihr. Doch da solche Willkür möglich ist, wird in Bamberg kein ehrlicher Mann mehr sicher sein. Ihr so wenig wie ich oder andere.'

Da erklärte Dr. Braun, er wäre nicht vom Teufel verführt. Ich sagte: 'Ich auch nicht, aber Eure falschen Zeugen, das sind die Teufel wie auch Eure grausame Folter. Ihr entlaßt keinen aus Eurer Gewalt, selbst wenn er die Folter übersteht.' . . .

Als mich der Henker wieder ins Gefängnis brachte, sagte er: 'Herr, ich bitte Euch um Gottes Willen, gesteht irgendetwas, einerlei, ob es wahr ist oder nicht. Denkt Euch etwas aus, denn Ihr werdet die Folter nicht überleben, die man für Euch ersinnt. Und selbst wenn Ihr sie überstehen solltet, Ihr werdet doch nicht freikommen, selbst wenn Ihr ein Graf wäret. Vielmehr wird eine Folter der anderen folgen, bis Ihr gesteht, daß Ihr ein Hexer seid. Denn eher läßt man nicht von Euch ab.'"

Junius bat um den Beistand eines Priesters, was verwehrt wurde, und um einen Tag Bedenkzeit, die gestattet wurde. Dann - "damit ich der großen Marter und Tortur entging, die mir unmöglich länger zu ertragen gewesen wäre" - fabulierte er ein Geständnis zusammen: "Ich sagte aus, ich sei ganz bekümmert auf mein Feld bei Friedrichsbrunnen gegangen. Als ich mich niedersetzte, sei ein großes Mädchen erschienen und habe gesagt: 'Herr, warum seid Ihr so traurig?' Als ich keine Antwort wußte, setzte sie sich zu mir. Als sie das tat, wurde sie zu einem Geißbock und sagte: 'Jetzt weißt Du, mit wem Du es zu tun hast.' Sie griff mir an die Gurgel und sagte: 'Entweder wirst Du mein oder ich bringe Dich um.' - 'Davor bewahre mich Gott', antwortete ich.

Der Bock verschwand und kam mit zwei Frauen und drei Männern zurück. Ich schwor, was ich in Wirklichkeit gar nicht getan habe, Gott und den himmlischen Heerscharen ab. Drauf wurde ich (in Teufels Namen) getauft, wobei die beiden Frauen die Paten abgaben.

Als ich glaubte, das Ärgste dieser Lügerei sei vorrüber, stellte man mir den Henker zur Seite und fragte, wo ich zum Hexentanz gewesen sei, worauf ich nicht ein noch aus wußte. Da besann ich mich, daß der Kanzler und sein Sohn und die Hopfen-Else die alte Hofhaltung, die Ratsstube und das Hauptmoor in ihren Aussagen genannt hatten, und so tat ich es ebenso.

Dann sollte ich berichten, welche Leute ich beim Hexensabbat gesehen hätte. Ich hätte niemand gesehen, erklärte ich. 'Du alter Verbrecher, ich muß Dir den Henker auf den Hals schicken. Ist der Kanzler nicht dagewesen?' Ich sagte ja. 'Wer noch?' Ich wußte niemanden. Da befahl er, ich solle jede Gasse Bambergs nach Komplizen absuchen."

Acht Namen wurden dem Angeklagten auf diese Weise abgepreßt, darunter auch der des Kanzlers, der noch kurz zuvor als Zeuge gegen Junius ausgesagt hatte. "Unter Androhung der Folter erklärte ich, ich hätte (in Teufels Namen) meine Kinder töten sollen, hätte aber nur ein Pferd umgebracht. Es half nichts. Ich hätte eine Hostie gestohlen und eingegraben. Nach dieser Aussage ließ man mich in Ruhe."

Schließlich beteuerte der geschundene Johannes Junius noch einmal seiner Tochter: "Die Geständnisse, die mir den Tod bringen werden, sind erdichtet und erlogen, so wahr mir Gott helfe. Alles habe ich aus Furcht vor den angedrohten Martern und im Bewußtsein der überstandenen Qualen ausgesagt. . . Es kann einer noch so fromm sein, er wird trotzdem als Hexer verschrien. Selbst ein Graf käme hier nicht frei. Und wenn Gott kein Mittel schickt, das die Wahrheit aufdeckt, so wird die ganze Schwägerschaft verbrannt werden. Dann muß jeder Dinge gestehen, die er selbst nicht weiß, so wie ich es tun mußte."

Schließlich gab der gebrochene Mann seiner Tochter noch den Ratschlag, sie solle für ein halbes Jahr auf Wallfahrt gehen, und schloß mit den Zeilen: "Ich habe etliche Tage an diesem Brief geschrieben; meine Hände sind lahm, ich bin sehr übel zugerichtet. Um des Jüngsten Gerichtes willen halte diesen Brief gut unter Verschluß und bete für mich als einen rechten Märtyrer. . . Du kannst mutig dafür einstehen, daß ich kein Hexer bin, sondern ein Märtyrer. Ich sterbe gefaßt. Lebe wohl. Dein Vater Johannes Junius sieht Dich niemals wieder."

Der Hexenglaube war keine "Erfindung" der frühen Neuzeit. Er läßt sich bereits im Alten Testament nachweisen, er fand Eingang in die persische Geschichte und hinterließ seine Spuren im Mythos der griechischen und römischen Antike. Er paßte sich stets den Gegebenheiten des jeweiligen Kulturkreises an, und er war nachgerade prädestiniert, in einer hierarchisch streng strukturierten Ordnung wie der des Christentums seine Wirkung zu entfalten. Gefördert wurde dies durch den Kirchenvater Augustinus (354-430), einen hellsichtigen Psychologen. Als er den Windmühlenkampf erkannte, zu dem ein Feldzug gegen die alten Heidengötter geraten mußte, verfiel er auf einen genialen Trick Er bejahte die Existenz dieser alten Götter, gliederte sie aber in das Heer der Hexen und Dämonen, in das Reich des Bösen, ein. Himmel und Hölle, Engel und Dämonen als Antagonismen, deren Klammern die Welt zusammenhielten - das war die Grundstruktur einer Weltsicht, die das mittelalterliche Leben bis weit in die Neuzeit hinein bestimmte und die sich von Augustins Lehre vom Reich des Guten (civitas dei) und vom Reich des Bösen (civitas diaboli) herleitete. Die Dämonen als "gefallene Engel", die Hexen als von Luzifer verführte Menschen - daraus rekrutierte sich ein Geisterheer der Hölle, das nur ein Ziel kannte: die Vernichtung der Menschheit. Die gescheitesten Köpfe ihrer Zeit dachten darüber nach, wie man diese Unterwelt wissenschaftlich in den Griff bekommen und wirkungsvolle Abwehrstrategien konstruieren könne. Lange vor der Hexenlehre entwickelte sich, maßgeblich durch Thomas von Aquin geprägt, eine Dämonenlehre, wobei unverkennbar diese auf jene nachhaltig eingewirkt hat.

Doch kommen wir - in Kenntnis dieser Zusammenhänge - der Beantwortung der Frage näher, warum der Hexenglaube zu Beginn der Neuzeit in einer mörderischen Hexenverfolgung explodierte? Das Grundproblem für eine rational begründete, als allgemeingültig anerkannte Deutung liegt darin - und darauf wurde schon verwiesen -, daß die Quellenlage dies nur sehr bedingt zuläßt. So partikular, wie dieses Heilige Römische Reich Deutscher Nation in Erzherzogtümer, Herzogtümer, Erzbistümer, Bistümer, Abteien, Probsteien, Markgrafschaften, Grafschaften, Herrschaften, ritterschaftliche Gebiete, Reichsstädte und Reichsdörfer aufgesplittert war, so partikular aufgesplittert erweist sich der Quellenbefund. Was sich beispielsweise im Trierischen abspielte, läßt sich nur oberflächlich mit den Gegebenheiten in Pommern vergleichen - ungeachtet aller zu bedenkenden Zeitverschiebungen, die eigene Akzente setzen. Zentren der Hexenprozesse wie Bamberg oder Würzburg lassen nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf andere Städte zu. Kurzum: Die Geschichte der Hexenprozesse in Deutschland ist Landesgeschichte, mehr noch: Heimatgeschichte. Daraus ergibt sich der Konflikt in der Gesamtbeurteilung.

Dies vorausgeschickt, muß eingestanden werden, daß sich der historische Kenntnisstand über die rational begründbaren Ursachen des mörderischen Hexenwahns auf Erklärungsversuche, auf Thesen reduziert. Die Hexenlehre wurde mit dem "Hexenhammer" zu einer Waffe geschmiedet und instrumental zur Ausrottung eingesetzt. Warum dies so war, dafür gibt es mehrere Ansätze der Interpretation.

Zum einen werden die Verfolgungen auf die Minderwertigkeit der Frau in der gesellschaftlichen Hierarchie zurückgeführt. Sicher läßt sich eine Traditionskette von der griechischen Antike über die Kirchenväter und die Scholastik bis hin zur Frauenfeindlichkeit des "Hexenhammers" knüpfen, geprägt durch ein Bild der Frau als Giftmischerin und Zauberin. Vielleicht trifft es partiell zu, daß Unverheiratete, die sich einer direkten Kontrolle durch Ehemänner oder Väter entzogen, besonders verdächtig waren. Doch bietet dieser Ansatz allenfalls einen Teilaspekt, zumal er die Hinrichtung der Männer unberücksichtigt läßt.

Egon Friedell interpretiert die Verfolgungen als vermutliche "Massenpsychose aus verdrängter Sexualität"; eine These, die nur bedingt zutrifft. Gewiß wurden dem freizügigen Sexualverhalten mit der Verbreitung der Syphilis seit dem Ende des 15. Jahrhunderts Fesseln angelegt. Vorbei waren die Zeiten des Baseler Konzils (1431-1449), als 1800 registrierte Dirnen den gelehrten Würdenträgern zu Diensten standen. Die Angst vor der unheimlichen Krankheit gab Anlaß, Bade- und Frauenhäuser zu schließen und Prüderie zu verordnen. Freilich bezogen sich diese Maßnahmen auf das städtische Leben. Ob sie derart restriktiv waren, daß sie auch die ländliche Bevölkerung nachhaltig in ihrem Verhalten bestimmten, darf bezweifelt werden. Zudem läßt diese These die Auflösungserscheinungen der zwischenmenschlichen Beziehungen, wie sie der Dreißigjährige Krieg mit sich brachte, außer acht. Es ist auch von der Unterdrückung archaischer Kulte die Rede, was bedeutet, Hexenprozesse seien das Mittel gewesen, um antike Kultformen, die sich trotz der Suprematie des Christentums erhalten hätten, endgültig auszulöschen. Selbst wenn für diese These regionale Bezugspunkte auszumachen wären, so verböte sich doch jede Generalisierung - ungeachtet der Tatsache, daß die Kirche alles daransetzte, gerade die alten Kulte für ihre theologischen Zwecke umzuformen.

Nicht minder ambivalent steht es mit dem Erklärungsversuch, Hexenprozesse seien als instrumentales Machtmittel in den Glaubenskämpfen benutzt worden. Auch hier läßt der regionale Einzelfall - wie z. B. die Säuberungswelle des Würzburger Bischofs Julius von Mespelbrunn - keine Verallgemeinerung zu.

Schließlich: Hexenprozesse als Vorboten absolutistischer Herrschergewalt im Sinne einer Sozialdisziplinierung. Dies würde einen planend-technokratischen Willen voraussetzen. Er ist zwar denkbar, aber nicht nachweisbar.

Aus den Teilen ergibt sich keine Summe. Diese Erklärungen bieten Ansätze und Möglichkeiten, geben Hinweise auf eine kollektive Angstneurose am Scheidewege zwischen Mittelalter und Neuzeit. Die Sicherheit einer blind geglaubten Weltordnung ist ins Wanken geraten. Im Namen des Kreuzes stehen sich Glaubenskämpfer gegenüber, werden die überlieferten Autoritäten in Zweifel gezogen, sittliche, religiöse und rechtliche Bindungen, zuvor nie in Frage gestellt, lösen sich auf. Der Humanismus gibt Ausblick auf das Zeitalter der Vernunft. Und hinter alledem steht der äußere Feind, der türkische Heide, der das Heilige Römische Reich mit dem Untergang bedroht. All dies erzeugt eine latente Spannung und verängstigt bis zur Aggressivität. Wann je hätte es einen fruchtbareren Nährboden für Gerüchte gegeben als in diesem Umfeld der Endzeitvisionen ? Eine bedrohliche Zeit für Sündenböcke.

Die Obrigkeit, bestärkt durch die Glaubenssätze der Dämonen - und Hexenlehre, ist sich der Rechtmäßigkeit ihres Handelns sicher. Die Richter nehmen ihre Arbeit ernst. Viele Stunden verbringen sie damit, sorgfältig einen Fragekatalog auszuarbeiten, und es bedarf schon strengen Überlegens, hinter welche Frage das Torqueatur, die Aufforderung zum Foltern zu setzen sei. Dann gehen sie ans Werk, zum Verhör in die Folterkammer - Männer von Stand, hochgebildet und gelehrt, sicher auch Karrieristen und Opportunisten, aber auch geachtete Familienväter und gläubige Christen in der Gnade des Herrn. Gnadenlos gehen sie ihrem Geschäft nach. Sie bestimmen die Art und Schwere der Tortur, begutachten die Verletzungen, ertragen ungerührt die Schmerzensschreie der Gequälten, verschonen weder Kinder noch Greise, legen eine Pause für eine Brotzeit ein, unterhalten sich über Familientratsch oder die letzten Neuigkeiten vom fürstlichen Hof, steigen wieder in die Verliese herunter und setzen ungerührt ihr Marterwerk fort. Empört würden sie, denen die Liebe ihrer Frau und die Verehrung ihrer Kinder gehört, es von sich weisen, als gefühlsroh und unmenschlich zu gelten.

Nicht sie, die Befehlsempfänger der Obrigkeit, galten als unehrliche Männer; das waren die Folterknechte, die Henker, denen sie die Befehle zur Ausführung übermittelten. Als Geschäftsführer des Todes erklärten sie, hinter den Burggräben ihrer Ideologie verschanzt, den Wahn zur Realität, die Perversion zur Normalität. Und dort, wo sich Mäßigung zeigte, forderte nicht selten die Bevölkerung den Tribut an Opfern.

Das zeigt sich alles so weit entfernt, so vergangen, ein letzter blutiger Ausschlag des ach so "finsteren" Mittelalters - und doch erscheint das auch alles sehr nah, sehr unmittelbar, so, als habe sich der Humanismus auch im 20. Jahrhundert nur als "platonisches Menschheitsreich" erwiesen. In der Tat: Die Wegstrecke zu einem gelebten und erlebten Humanismus ist noch weit, ja sie erschien letzthin erst völlig verbaut. Ahnte Edvard Munch, als er 1893 seine Lithografie "Der Schrei" schuf, wie sehr sich ihm, Vergangenheit und Zukunft zusammenfassend, das Kunstwerk zum Sinnbild der gequälten Kreatur verdichtete? Künstler sublimieren die Wünsche und Sehnsüchte, die Ängste und Nöte ihrer Zeit, sind die Seismographen ihrer Gegenwart und die Kassandrarufer der Zukunft. Sie tasten über die dünne Haut der Zivilisation und vermerken deren Brandwunden. In diesem Sinne ist Erich Kästners Satz zu verstehen, als er 1958 warnte: "Das blutige Rot der Scheiterhaufen ist immergrün."

LITERATURHINWEISE
1. J. K. Baschwitz: Hexen und Hexenprozesse. München 1963.
2. Biedermann, H.: Hexen. Auf den Spuren eines Phänomens. Graz 1974.
3. Döbler, H.: Hexenwahn. Geschichte einer Verfolgung. München 1977.
4. Hammes, M.: Hexenwahn und Hexenprozesse. Frankfurt 1977.
5. Honegger, C. (Hg.): Die Hexen der Neuzeit. Frankfurt 1978.
6. Leutenbauer, S.: Hexerei- und Zauberdelikt in der Literatur von 1450 bis 1550. Berlin 1972.
7. Schormann, G.: Hexenprozesse in Deutschland. Göttingen 1981.
8. Soldan-Heppe: Geschichte der Hexenprozesse. Neu bearbeitet von Max Bauer. 2 Bände. Nachdruck der 3. Aufl., Hanau o. J.

Jürgen Lotz, Jahrgang 1944, studierte Geschichte, Politik und Volkswirtschaft und schloß mit dem Staatsexamen ab.


Quelle: DAMALS - Das Geschichtsmagazin
Heft 10/Oktober 1986

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