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14. April
2006
Düsseldorfer
Sozialrichter wundern sich:
Aus
Holocaust-Opfern werden Holocaust-Leugner
Von Klaus Hansen
Die neuerdings auch von hochrangigen
Politikern außerhalb Deutschlands erhobene Forderung,
Art und Umfang des sogenannten "Holocaust" von
unabhängigen Wissenschaftlern überprüfen zu
lassen, wird hierzulande regelmäßig
abgeschmettert. Begründung: Es gebe nichts mehr zu
untersuchen; die Fakten seien "offenkundig". Hunderte, ja
Tausende von Zeugenaussagen lägen vor. Wer dennoch
Zweifel hegt, wird strafrechtlich verfolgt - oder muß
in Staaten emigrieren, in denen die Meinungs- und
Wissenschaftsfreiheit einen höheren Rang genießt.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine
Nachricht aus Düsseldorf besondere Brisanz. Sie wurde
am 17. Februar 2006 von der Deutschen Presse-Agentur (dpa)
verbreitet und von nahezu keinem Medium veröffentlicht.
Eine der wenigen Ausnahmen bildete die "Berliner Zeitung".
43 000 Rentenanträge aus
Israel
Zum Sachverhalt: Mitte 2002 trat das
Gesetz zur "Zahlbarmachung von Renten aus
Beschäftigungen in einem Ghetto" in Kraft. Damit wurden
Urteile des Bundessozialgerichts umgesetzt, wonach eine
während des Zweiten Weltkriegs im Ghetto aufgenommene
Tätigkeit als Beitragszeit in der gesetzlichen
Rentenversicherung anerkannt werden kann. Präzedenzfall
war eine Beschäftigung im Ghetto von Lodz (bis 1945:
Litzmannstadt). Dort unterhielten deutsche Firmen im Krieg
Produktionsstätten, in denen die Ortsansässigen
arbeiten konnten - gegen Lohn und freiwillig. Solche Jobs
wurden laut Bundessozialgericht durch den an der
Ghetto-Spitze stehenden Judenrat vermittelt, "der einer
eigenen Stadtverwaltung mit umfangreicher
Verwaltungsbürokratie entsprach" (5 RJ 66/95).
Bis spätestens 30. Juni 2003,
so das Gesetz, mußten Rentenanträge aus
derartigen Beschäftigungsverhältnissen bei den
deutschen Behörden eingehen. Innerhalb weniger Monate
stellten mehr als 43 000 ehemalige Ghetto-Bewohner und
Hinterbliebene Anträge auf Rentenzahlung. Wer damit
nicht gleich durchdrang, wurde an das Düsseldorfer
Sozialgericht verwiesen. Es hat die bundesweite
Zuständigkeit für Antragsteller aus Israel.
Das Erstaunliche: Von den inzwischen
mehreren tausend Klagen wurden mehr als 95 Prozent
abgewiesen. Zwar habe das Gesetz "zu großer Euphorie
und Hoffnungen in Israel geführt", zitiert dpa den
Düsseldorfer Sozialgerichtspräsidenten Peter
Elling. Aber der Justiz fiel an den meisten Anträgen
ein grundsätzlicher Makel auf: Sie deckten sich nicht
mit den bisherigen Erzählungen, in denen es
regelmäßig geheißen hatte, man sei von den
Deutschen zu unentgeltlicher Sklavenarbeit gezwungen worden.
Auf dieser Grundlage kam es nach 1945 zu erheblichen
Wiedergutmachungszahlungen. Und auch die
Geschichtsschreibung folgte solchen Darstellungen.
Das im Jahr 2002 erlassene Gesetz
über Ghetto-Beschäftigungen knüpft jedoch die
Rentenansprüche an freiwillige Arbeit gegen Entgelt.
"Diese Vorgaben verführten die Betroffenen sogar dazu,
den Holocaust zu beschönigen oder zu leugnen, um einen
Rentenanspruch durchzusetzen", verlautbarten die
Düsseldorfer Richter gegenüber dpa. "Während
Betroffene in den 50er Jahren über Gewalt, Zwangsarbeit
und die drohende Deportation nach Auschwitz berichtet
hätten, läsen sich die Angaben zu ihrer damaligen
Lebenssituation in einigen Klageschriften nun deutlich
anders."
Man muß vorstehende Passage
fast zweimal lesen, um ihre ganze Tragweite zu erfassen.
Sodann drängen sich Fragen auf: Was ist von Zeitzeugen
zu halten, die mal diese, mal jene Erinnerung zum besten
geben? Vor allem: Welche Version ist die richtige? Jede war
und ist mit materiellen Überlegungen verknüpft.
Zunächst ging es um Entschädigungen für
Zwangsarbeit; dazu war es nötig, das eigene
Verfolgungsschicksal in düstersten Farben zu malen.
Jetzt erstrebt man zusätzliche Rentenzahlungen mit der
Begründung, man habe sich damals doch freiwillig auf
die deutschen Lohnlisten setzen lassen.
Würde es sich um
Einzelfälle handeln, könnte man abwinken:
Betrügereien gibt es überall. Doch das von dpa
zitierte Gericht hat in Tausenden von Fällen
unauflösbare Widersprüche festgestellt. Angesichts
solcher Zahlen darf man von "System" sprechen. System ist es
leider auch, daß solche Erkenntnisse von den Medien
fast gänzlich verschwiegen oder nur am Rande notiert
werden. Nirgendwo regt sich Empörung. Eigentlich
müßte nach den Düsseldorfer Irritationen ein
Gutachterausschuß eingerichtet werden, der den
Unstimmigkeiten geschichtswissenschaftlich auf den Grund
geht. Zumal die Lebenserfahrung dafür spricht,
daß sich betrügerische Absicht keineswegs nur auf
dem Feld der Ghetto-Renten austobt.
Holocaust-Leugnung auch in
Israel verfolgen?
Und dann noch die delikate Frage,
wie mit der von den Sozialrichtern festgestellten
"Holocaust-Leugnung" der jüdischen Antragsteller weiter
umgegangen wird? Greift hier nicht der
Volksverhetzungsparagraph? Gerade erst hat eine israelische
Lobbyisten-Gruppe namens "The Civil Coalition" den
iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad
wegen seiner kritischen Anmerkungen zur westlichen
Zeitgeschichtsdogmatik bei der deutschen
Generalbundesanwaltschaft angezeigt: Nach dem
"Völkerstrafrecht" sei Deutschland befugt,
"Holocaust-Leugnung" weltweit zu verfolgen. - Auch in
Israel?
Wie immer man die Vorgänge
bewerten mag, es fällt auf, daß die mediale
Empörung über Ahmadinedschad um ein Vielfaches
größer war als die Reaktion auf die
Düsseldorfer Gerichtsverlautbarungen. Letztere wurden
überhaupt nicht kommentiert. Auch kein Politiker
äußerte sich dazu - weder hierzulande noch in
Israel. Darüber darf man sich wundern, ist doch der von
deutschen Richtern erhobene Vorwurf, ganze Opferscharen des
Holocaust würden selbigen verharmlosen oder sogar
leugnen, um an deutsche Renten heranzukommen, von einer
bislang nicht erreichten Originalität.
Zur Erinnerung: 1999 brachten
deutsche Wirtschaft und deutscher Staat zusammen zehn
Milliarden Mark (plus 500 Millionen Mark Spesen) auf, um
jüdischen und osteuropäischen Arbeitern, die
während des Krieges in deutschen Diensten standen,
nachträglich die Löhne aufzustocken. Man nannte es
"Zwangsarbeiter-Entschädigung". Daß ein Teil der
Begünstigten nun nicht mehr zwangsweise, sondern
freiwillig für Deutschland gearbeitet haben will,
spricht einmal mehr für die Notwendigkeit
revisionistischer Forschung. Vielleicht sollten die
Düsseldorfer Sozialrichter ihren Kollegen von der
politischen Justiz einen entsprechenden Tipp geben. Nicht
jeder liest die "Berliner Zeitung" oder "Nation &
Europa".
Quelle: Nation &
Europa
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