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5. Juni
2009
"Holocaust"-Diskussion
immer gefährlicher:
Hetzjagd auf
Ungläubige
Von Michael Brückner
Angeblich wird der "Westen" durch
gemeinsame Wertvorstellungen zusammengehalten: demokratisch,
pluralistisch, tolerant. Hinsichtlich der Meinungsfreiheit
eine Täuschung. Während es beispielsweise in den
USA und Großbritannien jedermann freisteht, zur
Geschichtsschreibung diese oder jene Auffassung zu
vertreten, werden in Deutschland und einigen anderen
europäischen Ländern die Bürger zur
Anerkennung sogenannter "Offenkundigkeiten" gezwungen. Wer
sich nicht fügt, wird bestraft, und zwar drakonisch.
Der Jurist Horst Mahler, der nicht
alle Behauptungen zur NS-Judenverfolgung glauben mag,
erhielt jetzt wegen "Volksverhetzung" in München eine
Haftstrafe von sechs Jahren sowie in Potsdam weitere
fünf Jahre und zwei Monate. Ein solches Strafmaß
erfahren normalerweise nur Schwerverbrecher. Selbst
Tötungsdelikte werden oft weitaus milder geahndet.
Mahler ist 73 Jahre alt und hat in gleicher Sache schon
geraume Zeit in deutschen Gefängnissen verbracht. Da er
nicht von seiner Überzeugung lassen will, muß er
damit rechnen, immer und immer wieder verurteilt zu werden,
so daß am Ende ein summiertes "Lebenslänglich"
steht - mit anschließender Sicherungsverwahrung. Und
das nur, weil er eine unerwünschte Meinung vertritt,
eine Meinung, die in 179 Staaten - also nahezu überall
auf der Welt - zulässig ist.
Schockierende Begründung
Der Clou dabei: Erst durch die
Mahler-Urteile hat das deutsche Volk von seiner "Verhetzung"
erfahren. Justiz und Medien sorgen zuverlässig
dafür, daß die verbotenen Meinungen nicht etwa im
stillen Kämmerlein wirkungslos verhallen, sondern weit
hinaus ins Land getragen werden. Die Störung des
"öffentlichen Friedens", die man verhindern und
gegebenenfalls ahnden
will, verwirklicht sich in der Gesetzesanwendung: Je mehr
"Holocaust-Leugner" verurteilt werden, desto häufiger
erfährt die Allgemeinheit von Zweifeln am amtlichen
Geschichtsbild.
Dieser Effekt verstärkt sich
durch die Weigerung der Justiz, die von ihr postulierten
"Offenkundigkeiten" zu verhandeln. Im Fall des
deutsch-kanadischen Revisionisten Ernst Zündel, der
2007 in Mannheim zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde,
zeigte sich sogar die linke "taz" verblüfft: "Zuletzt
lehnte das Gericht alle Anträge (der Verteidigung) mit
der lapidaren - und für einige Antifaschisten im
Publikum schockierenden - Begründung ab, daß es
völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden
habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter
Strafe. Und nur das zähle vor Gericht" (taz, 9.2.07).
Aber so ist es prinzipiell: Richter
entscheiden nach Gesetzeslage. Ob ein Paragraph sinnig oder
unsinnig ist, spielt dabei keine Rolle. Als "wahr" gilt, was
der Gesetzgeber vorschreibt. Dieselbe Justiz, die gestern
etwa einen Homosexuellen ins Gefängnis schickte, weil
dessen Unsittlichkeit "offenkundig" war, tut heute gleiches
mit jemandem, der einen Homosexuellen diskriminiert.
Näherer Begründung bedarf es weder im einen noch
im anderen Fall. In der Türkei wird bestraft, wer einen
Holocaust an den Armeniern behauptet, in Frankreich, wer
selbigen in Abrede stellt. Morgen ist es vielleicht
umgekehrt. Juristen da wie dort vollstrecken jeden
Paragraphen.
Lediglich beim Strafmaß macht
sich zuweilen "richterliche Unabhängigkeit" bemerkbar.
Karrierebewußte Juristen verlieren freilich auch dabei
die politischen Erwartungen nicht aus dem Auge. Und passen
sich sprachlich an. Der über Mahler urteilende
Gerichtsvorsitzende bezeichnete die Ausführungen des
Angeklagten als "völkisches Gequake". Eine sachliche
Wertung hört sich anders an, auch wenn sie ablehnend
ausfällt. Frösche quaken, Menschen nicht. Und
völkisch zu denken, ist nicht strafbar. Aber die
zitierte Formulierung paßt nahtlos in die
Tierwelt-Rhetorik des "Kampfes gegen Rechts" (wobei
ignoriert wird, daß Mahler ausweislich seines
Lebenslaufes keinem Lager verläßlich
angehört, sondern als politisch Suchender mal hier, mal
dort Station macht und in erster Linie er selbst ist).
Unterschiedliche
Maßstäbe
Hiesige Politiker und Journalisten
sind typische Glashaus-Moralisten: Sie werfen Steine auf
Länder wie China, Rußland und die Türkei,
weil dort die Meinungsfreiheit nicht gewährleistet sei,
und freuen sich zugleich über jedes bundesdeutsche
Urteil gegen "Volksverhetzer". Auf die Doppelmoral
angesprochen, erklären sie mißliebige Meinungen
kurzerhand zu "Verbrechen" - und die seien
selbstverständlich nicht vom Grundgesetz
geschützt. Eine simple, aber wirksame Methode. Und
keineswegs neu. "Was siehest du aber den Splitter in deines
Bruders Auge und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem
Auge?", fragte schon Jesus in seiner Bergpredigt.
Die in einigen westlichen
Ländern um sich greifende Gesinnungsjustiz bringt es
außerdem fertig, gleiche Taten ungleich zu behandeln.
Es kommt auf die politische Feldpostnummer der Täter
an. Der deutsche Volksverhetzungsparagraph (§ 130 StGB)
richtet sich nach seinem Wortlaut nicht nur gegen das
Äußern unerwünschter Meinungen, sondern
gleichermaßen gegen deren "Verbreitung". Nicht nur der
Meinungsinhaber soll bestraft werden, sondern auch
derjenige, der - etwa als Verleger oder Redakteur - die
verbotenen Äußerungen weiterträgt. Das ist
in Frankreich ähnlich. Dort wurde kürzlich der
Europaabgeordnete Jean-Marie Le Pen wegen "Leugnung von
Verbrechen gegen die Menschheit" zu einer dreimonatigen
Haftstrafe auf Bewährung und 10 000 Euro Geldstrafe
verurteilt. Der Oppositionspolitiker hatte in einem
Zeitschrifteninterview die deutsche Besatzung Frankreichs
während des Zweiten Weltkriegs als "nicht besonders
unmenschlich" bezeichnet. Neben Le Pen wurden auch die
Verlegerin und ein Journalist des Blattes zu Geldstrafen
verurteilt, weil sie das Interview veröffentlicht
hatten. Es handelt sich um die Zeitschrift "Rivarol", sie
hat keine sonderlich hohe Auflage, gilt aber als "rechts" -
und damit als strafwürdig.
Manche sind privilegiert
Keine Sanktionen muß dagegen
das schwedische Fernsehen (SVT 1) fürchten. Es hatte zu
Beginn dieses Jahres das Interview ausgestraht, in dem der
katholisch-traditionalistische Bischof Richard Williamson
Zweifel an gewissen "Holocaust"-Darstellungen
äußert. Zugleich stellten die schwedischen
TV-Redakteure das Gespräch ins Internet und machten es
damit weltweit zugänglich. Parallel
veröffentlichte hierzulande der "Spiegel" (Nr. 4/09)
die wesentlichen Passagen. Kein Staatsanwalt kam auf die
Idee, die verantwortlichen Journalisten zur Rechenschaft zu
ziehen, obwohl erst durch sie die kriminalisierten
Auffassungen an die Öffentlichkeit gerieten. Die
Staatsanwaltschaft in Regensburg, wo das Interview
aufgenommen wurde, ermittelt ausschließlich gegen
Williamson. Die Verbreiter bleiben außen vor.
Justitia ist keineswegs so blind,
wie sie immer dargestellt wird. Sie schaut ganz genau hin,
wer vor ihr steht. Hätte ein rechtes Blatt oder ein
rechter Sender das Williamson-Interview veröffentlicht,
wären die beteiligten Journalisten unnachsichtig
bestraft worden. Denn "Rechts" ist von Haus aus
verdächtig und muß bekämpft werden -
wenigstens solange die Linke herrscht. Umgekehrte
Machtverhältnisse würde Justitia genauso
zuverlässig berücksichtigen. Natürlich wissen
die Richter, daß das schwedische Fernsehen und der
"Spiegel" in Hamburg zum Medienbetrieb der Herrschenden
zählen. Prompt verwandelt sich die "Volksverhetzung" in
einen Aufklärungsbeitrag: Die Menschen sollen erfahren,
was Männer wie Williamson oder Le Pen denken. Pointiert
ausgedrückt: "Volksverhetzung" darf verbreitet werden,
aber nicht von jedem. Die es dürfen, berufen sich auf
die sogenannte "Sozialadäquanz"ein Privileg, das die
Obrigkeit und ihre Medien davor bewahrt, sich in den
Schlingen der eigenen Gesetze zu verfangen.
Zum Vergleich: Bei
Buchhändlern, die indizierte Bücher verkaufen und
deshalb bestraft werden, spielt es keine Rolle, ob sie sich
mit dem Inhalt identifizieren oder nicht. Auch ein vom
Händler angebrachter Buchaufkleber "Ich distanziere
mich und bin empört" hätte keine strafbefreiende
Wirkung. Hier wird das Verbreitungsverbot mißliebiger
Meinungen restriktiv ausgelegt.
Revisionismus, der erlaubt
ist
In der ungleichen Rechtsanwendung
kommt die eigentliche Zielsetzung des
Volksverhetzungsparagraphen zum Ausdruck. Er wurde nicht zum
Schutz eines Rechtsgutes geschaffen, sondern zur
Kriminalisierung unerwünschter Opposition. Die
herrschende Politik hat sich der Geschichtsschreibung
bemächtigt, um sich aus ihr zu legitimieren. Je
grauenhafter die Vergangenheit, desto paradiesischer
erscheint die Gegenwart. Und um so leichter lassen sich
Entscheidungen durchsetzen, die ohne kollektive
Schuldneurose auf Widerstand stoßen würden.
Deshalb ist eine freie Geschichtsdiskussion unerwünscht
- es sei denn, sie würde zu Ergebnissen führen,
die noch mehr schaudern lassen.
Niemand wird bestraft, der die
bestehenden "Offenkundigkeiten" dadurch anzweifelt,
daß er bisher behauptete Opferzahlen verdoppelt oder
verdreifacht. Revisionismus ist erlaubt, sofern jeweils die
erwünschten Richtungen eingehalten werden. So greift
kein Staatsanwalt ein, wenn etwa die Opferzahl des
alliierten Bombenangriffs auf Dresden auf einen Bruchteil
dessen
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Zensur gegen Volkes
Stimme
"Noch jede der jüngsten Medienkampagnen
vergrößerte den Graben zwischen der
veröffentlichten Meinung und dem Volk. Mit
jeder neuen Kampagne verlieren Politik und Medien
abermals an letzten Vertrauensresten. Die 'Welt'
ließ auf dem Höhepunkt der Hetze gegen
Benedikt eine Online-Umfrage zu: 'Der Papst hat mit
seinen jüngsten Entscheidungen viel Kritik
hervorgerufen. Wie beurteilen Sie seine Arbeit?',
fragte die 'Welt'. Die überwältigende
Mehrheit von 64 Prozent der etwa 25 000 Teilnehmer
der Abstimmung antwortete: 'Sehr gut, er zieht
seine Linie durch und macht alles richtig.'
Kommentatoren in Online-Foren wurden wie
während der vorangegangenen Medien-Kampagnen
in Massen zensiert und gelöscht oder in dieser
Frage gar nicht erst zugelassen. Die ob der
Medien-Hatz empörten Leserbriefe, so sickerte
aus den Redaktionen durch, gingen erneut in jedem
Zeitungshaus in die Tausende. Und doch herrscht ein
geradezu gespenstisches sowjetisches
Medien-Einheitsbild."
--André
F. Lichtschlag, Verleger der liberalen Zeitschrift
"eigentümlich frei"
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reduziert wird, was bislang in den Akten und
Büchern stand. Man kann die Zertrümmerung Dresdens
sogar ganz leugnen, ohne im geringsten belangt zu werden.
Denn die in diesem Zusammenhang betroffenen Opfer und deren
Nachkommen gelten als schmerzunempfindlich und keiner
Beleidigung zugänglich. Bewußt hat man im
deutschen Volksverhetzungsparagraphen allein die Leugnung
oder Verharmlosung von NS-Verbrechen unter Strafe gestellt.
Da ist man in Frankreich und der Schweiz noch ein
bißchen gründlicher: Dort dürfen laut Gesetz
auch andere "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" nicht
kontrovers diskutiert werden. Das wirkt ein wenig
ausgewogener, beschneidet die Meinungs- und
Wissenschaftsfreiheit aber noch stärker.
In England hat Bischof Williamson
nichts zu befürchten - jedenfalls nichts
Strafrechtliches. Die Vorstellung, jemanden wegen einer
bloßen Geschichtsmeinung einzukerkern, und das
womöglich noch jahrelang, ist den Briten völlig
fremd. Sie hatten es erst vor einigen Monaten abgelehnt, den
über London gereisten australischen Historiker Dr.
Frederick Töben an die deutsche Justiz auszuliefern.
Nachdenkliche Beobachter fragen sich schon seit
längerem, wie ein EU-Rechtsraum zusammenwachsen soll,
wenn nicht einmal bei grundlegenden Menschenrechten wie
Meinungs-, Forschungs-, Presse- und Informationsfreiheit
Einigkeit besteht. Und was erst, wenn die Türkei
hinzutritt? Dort werden Äußerungen bestraft, die
in einigen EU-Ländern nicht nur nicht verboten sind,
sondern als strafrechtlich geschützte Wahrheiten
gelten. Diese Unterschiede zeigen, auf welchen Abwegen sich
die politische Justiz in Teilen Europas bewegt.
Oder will man allen Ernstes
behaupten, daß das Leben für Juden in England
schrecklich ist, weil dort unterschiedliche Auffassungen zum
Holocaust artikuliert werden dürfen? Auch die nicht
unerhebliche jüdische Gemeinde in den USA fühlt
sich trotz der im Land herrschenden Meinungsfreiheit
pudelwohl. Nicht einmal die Juden im Iran sehen sich zur
Emigration veranlaßt, obwohl Staatspräsident
Mahmud Ahmadinedschad an so mancher westlichen
Holocaust-Darstellung zweifelt und in einem Interview
gefragt hat: "Warum sollen die Deutschen nicht das Recht
haben, ihre Meinung frei zu äußern?"
Übrigens erschien jenes Interview im "Spiegel" (22/06)
und nicht in einer "rechten" Zeitschrift. Sonst wären
die beteiligten Journalisten wohl als Verbreitungshelfer vor
dem Kadi gelandet.
Angesichts der hysterische Debatte
der letzten Wochen würde eine nochmalige
Verschärfung des deutschen Volksverhetzungsparagraphen
nicht wundernehmen. Bislang steht "nur" die Billigung,
Leugnung oder Verharmlosung unter Strafe. Aber Politik und
Medien wollen den NS-Holocaust auch nicht mit anderen
Verfolgungsexzessen aus Geschichte und Gegenwart
"vergleichen" lassen. Erst unlängst kam der Augsburger
Bischof Walter Mixa unter Beschuß, weil er in einer
Rede zunächst die jüdischen NS-Opfer beklagt
hatte, ein paar Sätze später aber auch bedauernd
auf die millionenfache Tötung ungeborenen Lebens
eingegangen war. Dazu Josef Schuster, der Präsident der
Israelitischen Kultusgemeinden Bayerns: "So, wie Mixa das
formuliert hat, ist es schlicht infam: zuerst zu sagen,
Piusbruder Richard Williamson sei der Böse, und dann
selbst auf vermeintlich elegantere Weise den Holocaust zu
relativieren."
Zurück ins
Mittelalter?
Bleibt eigentlich nur, auch das
Vergleichen und Relativieren unter Strafe zu stellen. Bis
dahin begnügt sich die "antifaschistische"
Jagdgesellschaft mit medialen Tribunalen. Und je mehr die
Kirche opportunistisch zurückweicht, desto eifriger
rücken die Zensoren nach - jedes Wort auf die Goldwaage
legend, ob sich darin nicht doch ein "antisemitisches"
Körnchen findet. Die wohlfeile Distanzierung von
Williamson verschafft keine Atempause. Denn letztlich geht
es darum, die Kirche überhaupt von ihren
"konservativ-traditionellen" Glaubensinhalten abzubringen
und moralisch zu delegitimieren. Stephan Kramer, der
Generalsekretär des Zentralrats der Juden in
Deutschland, bezichtigt gar die katholische Kirche, sie
befinde sich "auf der Überholspur zurück ins
Mittelalter", und fragt mit Blick auf Bischöfe wie
Mixa: "Wann befreit der Papst seine Kirche von diesen
Extremisten?" Jene "Extremisten" nehmen das widerspruchslos
zur Kenntnis, sind demütig damit beschäftigt,
"Mißverständnisse" aufzuklären, sich
für dieses und jenes zu entschuldigen - inklusive des
erbärmlich wirkenden Hinweises, Gottes Stellvertreter
habe "Kommunikationsprobleme" .
Befremdliches
Mißverhältnis
Und was soll man von der Bekundung
halten, in der Kirche sei kein Platz für
"Holocaust-Leugner"? Hier wird ein Purismus vorgespiegelt,
den man an anderer Stelle nicht aufbringen wollte. Von den
Veranstaltern jener Ereignisse, die heute als Holocaust
bezeichnet werden, ist niemand exkommuniziert worden. Hitler
selber war zeitlebens Katholik, zahlte Kirchensteuer und
schloß mit dem Vatikan das noch heute gültige
Reichskonkordat. Auch deshalb konnte er sich bis zuletzt auf
die Zuneigung der deutschen Bischöfe verlassen.
Für sie waren die auf Hitler verübten Attentate
"verabscheuungswürdige Verbrechen", wie es Kardinal
Faulhaber im Namen seiner Amtsbrüder formulierte. Was
immer man von "Leugnern" des Holocausts halten mag -
durchgeführt haben sie ihn nicht. Verdienen
ausgerechnet sie die härteste Strafe des Kirchenrechts?
Oder sind sie nur die aus der Bibel bekannten
"Sündenböcke"?
Quelle: Nation &
Europa
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