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5. Juni 2009

"Holocaust"-Diskussion immer gefährlicher:
Hetzjagd auf Ungläubige

Von Michael Brückner

Angeblich wird der "Westen" durch gemeinsame Wertvorstellungen zusammengehalten: demokratisch, pluralistisch, tolerant. Hinsichtlich der Meinungsfreiheit eine Täuschung. Während es beispielsweise in den USA und Großbritannien jedermann freisteht, zur Geschichtsschreibung diese oder jene Auffassung zu vertreten, werden in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern die Bürger zur Anerkennung sogenannter "Offenkundigkeiten" gezwungen. Wer sich nicht fügt, wird bestraft, und zwar drakonisch.

Der Jurist Horst Mahler, der nicht alle Behauptungen zur NS-Judenverfolgung glauben mag, erhielt jetzt wegen "Volksverhetzung" in München eine Haftstrafe von sechs Jahren sowie in Potsdam weitere fünf Jahre und zwei Monate. Ein solches Strafmaß erfahren normalerweise nur Schwerverbrecher. Selbst Tötungsdelikte werden oft weitaus milder geahndet. Mahler ist 73 Jahre alt und hat in gleicher Sache schon geraume Zeit in deutschen Gefängnissen verbracht. Da er nicht von seiner Überzeugung lassen will, muß er damit rechnen, immer und immer wieder verurteilt zu werden, so daß am Ende ein summiertes "Lebenslänglich" steht - mit anschließender Sicherungsverwahrung. Und das nur, weil er eine unerwünschte Meinung vertritt, eine Meinung, die in 179 Staaten - also nahezu überall auf der Welt - zulässig ist.

Schockierende Begründung

Der Clou dabei: Erst durch die Mahler-Urteile hat das deutsche Volk von seiner "Verhetzung" erfahren. Justiz und Medien sorgen zuverlässig dafür, daß die verbotenen Meinungen nicht etwa im stillen Kämmerlein wirkungslos verhallen, sondern weit hinaus ins Land getragen werden. Die Störung des "öffentlichen Friedens", die man verhindern und gegebenenfalls Bischof Williamsonahnden will, verwirklicht sich in der Gesetzesanwendung: Je mehr "Holocaust-Leugner" verurteilt werden, desto häufiger erfährt die Allgemeinheit von Zweifeln am amtlichen Geschichtsbild.

Dieser Effekt verstärkt sich durch die Weigerung der Justiz, die von ihr postulierten "Offenkundigkeiten" zu verhandeln. Im Fall des deutsch-kanadischen Revisionisten Ernst Zündel, der 2007 in Mannheim zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, zeigte sich sogar die linke "taz" verblüfft: "Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge (der Verteidigung) mit der lapidaren - und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, daß es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht" (taz, 9.2.07).

Aber so ist es prinzipiell: Richter entscheiden nach Gesetzeslage. Ob ein Paragraph sinnig oder unsinnig ist, spielt dabei keine Rolle. Als "wahr" gilt, was der Gesetzgeber vorschreibt. Dieselbe Justiz, die gestern etwa einen Homosexuellen ins Gefängnis schickte, weil dessen Unsittlichkeit "offenkundig" war, tut heute gleiches mit jemandem, der einen Homosexuellen diskriminiert. Näherer Begründung bedarf es weder im einen noch im anderen Fall. In der Türkei wird bestraft, wer einen Holocaust an den Armeniern behauptet, in Frankreich, wer selbigen in Abrede stellt. Morgen ist es vielleicht umgekehrt. Juristen da wie dort vollstrecken jeden Paragraphen.

Lediglich beim Strafmaß macht sich zuweilen "richterliche Unabhängigkeit" bemerkbar. Karrierebewußte Juristen verlieren freilich auch dabei die politischen Erwartungen nicht aus dem Auge. Und passen sich sprachlich an. Der über Mahler urteilende Gerichtsvorsitzende bezeichnete die Ausführungen des Angeklagten als "völkisches Gequake". Eine sachliche Wertung hört sich anders an, auch wenn sie ablehnend ausfällt. Frösche quaken, Menschen nicht. Und völkisch zu denken, ist nicht strafbar. Aber die zitierte Formulierung paßt nahtlos in die Tierwelt-Rhetorik des "Kampfes gegen Rechts" (wobei ignoriert wird, daß Mahler ausweislich seines Lebenslaufes keinem Lager verläßlich angehört, sondern als politisch Suchender mal hier, mal dort Station macht und in erster Linie er selbst ist).

Unterschiedliche Maßstäbe

Hiesige Politiker und Journalisten sind typische Glashaus-Moralisten: Sie werfen Steine auf Länder wie China, Rußland und die Türkei, weil dort die Meinungsfreiheit nicht gewährleistet sei, und freuen sich zugleich über jedes bundesdeutsche Urteil gegen "Volksverhetzer". Auf die Doppelmoral angesprochen, erklären sie mißliebige Meinungen kurzerhand zu "Verbrechen" - und die seien selbstverständlich nicht vom Grundgesetz geschützt. Eine simple, aber wirksame Methode. Und keineswegs neu. "Was siehest du aber den Splitter in deines Bruders Auge und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge?", fragte schon Jesus in seiner Bergpredigt.

Die in einigen westlichen Ländern um sich greifende Gesinnungsjustiz bringt es außerdem fertig, gleiche Taten ungleich zu behandeln. Es kommt auf die politische Feldpostnummer der Täter an. Der deutsche Volksverhetzungsparagraph (§ 130 StGB) richtet sich nach seinem Wortlaut nicht nur gegen das Äußern unerwünschter Meinungen, sondern gleichermaßen gegen deren "Verbreitung". Nicht nur der Meinungsinhaber soll bestraft werden, sondern auch derjenige, der - etwa als Verleger oder Redakteur - die verbotenen Äußerungen weiterträgt. Das ist in Frankreich ähnlich. Dort wurde kürzlich der Europaabgeordnete Jean-Marie Le Pen wegen "Leugnung von Verbrechen gegen die Menschheit" zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung und 10 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Oppositionspolitiker hatte in einem Zeitschrifteninterview die deutsche Besatzung Frankreichs während des Zweiten Weltkriegs als "nicht besonders unmenschlich" bezeichnet. Neben Le Pen wurden auch die Verlegerin und ein Journalist des Blattes zu Geldstrafen verurteilt, weil sie das Interview veröffentlicht hatten. Es handelt sich um die Zeitschrift "Rivarol", sie hat keine sonderlich hohe Auflage, gilt aber als "rechts" - und damit als strafwürdig.

Manche sind privilegiert

Keine Sanktionen muß dagegen das schwedische Fernsehen (SVT 1) fürchten. Es hatte zu Beginn dieses Jahres das Interview ausgestraht, in dem der katholisch-traditionalistische Bischof Richard Williamson Zweifel an gewissen "Holocaust"-Darstellungen äußert. Zugleich stellten die schwedischen TV-Redakteure das Gespräch ins Internet und machten es damit weltweit zugänglich. Parallel veröffentlichte hierzulande der "Spiegel" (Nr. 4/09) die wesentlichen Passagen. Kein Staatsanwalt kam auf die Idee, die verantwortlichen Journalisten zur Rechenschaft zu ziehen, obwohl erst durch sie die kriminalisierten Auffassungen an die Öffentlichkeit gerieten. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg, wo das Interview aufgenommen wurde, ermittelt ausschließlich gegen Williamson. Die Verbreiter bleiben außen vor.

Justitia ist keineswegs so blind, wie sie immer dargestellt wird. Sie schaut ganz genau hin, wer vor ihr steht. Hätte ein rechtes Blatt oder ein rechter Sender das Williamson-Interview veröffentlicht, wären die beteiligten Journalisten unnachsichtig bestraft worden. Denn "Rechts" ist von Haus aus verdächtig und muß bekämpft werden - wenigstens solange die Linke herrscht. Umgekehrte Machtverhältnisse würde Justitia genauso zuverlässig berücksichtigen. Natürlich wissen die Richter, daß das schwedische Fernsehen und der "Spiegel" in Hamburg zum Medienbetrieb der Herrschenden zählen. Prompt verwandelt sich die "Volksverhetzung" in einen Aufklärungsbeitrag: Die Menschen sollen erfahren, was Männer wie Williamson oder Le Pen denken. Pointiert ausgedrückt: "Volksverhetzung" darf verbreitet werden, aber nicht von jedem. Die es dürfen, berufen sich auf die sogenannte "Sozialadäquanz"ein Privileg, das die Obrigkeit und ihre Medien davor bewahrt, sich in den Schlingen der eigenen Gesetze zu verfangen.

Zum Vergleich: Bei Buchhändlern, die indizierte Bücher verkaufen und deshalb bestraft werden, spielt es keine Rolle, ob sie sich mit dem Inhalt identifizieren oder nicht. Auch ein vom Händler angebrachter Buchaufkleber "Ich distanziere mich und bin empört" hätte keine strafbefreiende Wirkung. Hier wird das Verbreitungsverbot mißliebiger Meinungen restriktiv ausgelegt.

Revisionismus, der erlaubt ist

In der ungleichen Rechtsanwendung kommt die eigentliche Zielsetzung des Volksverhetzungsparagraphen zum Ausdruck. Er wurde nicht zum Schutz eines Rechtsgutes geschaffen, sondern zur Kriminalisierung unerwünschter Opposition. Die herrschende Politik hat sich der Geschichtsschreibung bemächtigt, um sich aus ihr zu legitimieren. Je grauenhafter die Vergangenheit, desto paradiesischer erscheint die Gegenwart. Und um so leichter lassen sich Entscheidungen durchsetzen, die ohne kollektive Schuldneurose auf Widerstand stoßen würden. Deshalb ist eine freie Geschichtsdiskussion unerwünscht - es sei denn, sie würde zu Ergebnissen führen, die noch mehr schaudern lassen.

Niemand wird bestraft, der die bestehenden "Offenkundigkeiten" dadurch anzweifelt, daß er bisher behauptete Opferzahlen verdoppelt oder verdreifacht. Revisionismus ist erlaubt, sofern jeweils die erwünschten Richtungen eingehalten werden. So greift kein Staatsanwalt ein, wenn etwa die Opferzahl des alliierten Bombenangriffs auf Dresden auf einen Bruchteil dessen

Zensur gegen Volkes Stimme
"Noch jede der jüngsten Medienkampagnen vergrößerte den Graben zwischen der veröffentlichten Meinung und dem Volk. Mit jeder neuen Kampagne verlieren Politik und Medien abermals an letzten Vertrauensresten. Die 'Welt' ließ auf dem Höhepunkt der Hetze gegen Benedikt eine Online-Umfrage zu: 'Der Papst hat mit seinen jüngsten Entscheidungen viel Kritik hervorgerufen. Wie beurteilen Sie seine Arbeit?', fragte die 'Welt'. Die überwältigende Mehrheit von 64 Prozent der etwa 25 000 Teilnehmer der Abstimmung antwortete: 'Sehr gut, er zieht seine Linie durch und macht alles richtig.' Kommentatoren in Online-Foren wurden wie während der vorangegangenen Medien-Kampagnen in Massen zensiert und gelöscht oder in dieser Frage gar nicht erst zugelassen. Die ob der Medien-Hatz empörten Leserbriefe, so sickerte aus den Redaktionen durch, gingen erneut in jedem Zeitungshaus in die Tausende. Und doch herrscht ein geradezu gespenstisches sowjetisches Medien-Einheitsbild."
--André F. Lichtschlag, Verleger der liberalen Zeitschrift "eigentümlich frei"

reduziert wird, was bislang in den Akten und Büchern stand. Man kann die Zertrümmerung Dresdens sogar ganz leugnen, ohne im geringsten belangt zu werden. Denn die in diesem Zusammenhang betroffenen Opfer und deren Nachkommen gelten als schmerzunempfindlich und keiner Beleidigung zugänglich. Bewußt hat man im deutschen Volksverhetzungsparagraphen allein die Leugnung oder Verharmlosung von NS-Verbrechen unter Strafe gestellt. Da ist man in Frankreich und der Schweiz noch ein bißchen gründlicher: Dort dürfen laut Gesetz auch andere "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" nicht kontrovers diskutiert werden. Das wirkt ein wenig ausgewogener, beschneidet die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit aber noch stärker.

In England hat Bischof Williamson nichts zu befürchten - jedenfalls nichts Strafrechtliches. Die Vorstellung, jemanden wegen einer bloßen Geschichtsmeinung einzukerkern, und das womöglich noch jahrelang, ist den Briten völlig fremd. Sie hatten es erst vor einigen Monaten abgelehnt, den über London gereisten australischen Historiker Dr. Frederick Töben an die deutsche Justiz auszuliefern. Nachdenkliche Beobachter fragen sich schon seit längerem, wie ein EU-Rechtsraum zusammenwachsen soll, wenn nicht einmal bei grundlegenden Menschenrechten wie Meinungs-, Forschungs-, Presse- und Informationsfreiheit Einigkeit besteht. Und was erst, wenn die Türkei hinzutritt? Dort werden Äußerungen bestraft, die in einigen EU-Ländern nicht nur nicht verboten sind, sondern als strafrechtlich geschützte Wahrheiten gelten. Diese Unterschiede zeigen, auf welchen Abwegen sich die politische Justiz in Teilen Europas bewegt.

Oder will man allen Ernstes behaupten, daß das Leben für Juden in England schrecklich ist, weil dort unterschiedliche Auffassungen zum Holocaust artikuliert werden dürfen? Auch die nicht unerhebliche jüdische Gemeinde in den USA fühlt sich trotz der im Land herrschenden Meinungsfreiheit pudelwohl. Nicht einmal die Juden im Iran sehen sich zur Emigration veranlaßt, obwohl Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschad an so mancher westlichen Holocaust-Darstellung zweifelt und in einem Interview gefragt hat: "Warum sollen die Deutschen nicht das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern?" Übrigens erschien jenes Interview im "Spiegel" (22/06) und nicht in einer "rechten" Zeitschrift. Sonst wären die beteiligten Journalisten wohl als Verbreitungshelfer vor dem Kadi gelandet.

Angesichts der hysterische Debatte der letzten Wochen würde eine nochmalige Verschärfung des deutschen Volksverhetzungsparagraphen nicht wundernehmen. Bislang steht "nur" die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung unter Strafe. Aber Politik und Medien wollen den NS-Holocaust auch nicht mit anderen Verfolgungsexzessen aus Geschichte und Gegenwart "vergleichen" lassen. Erst unlängst kam der Augsburger Bischof Walter Mixa unter Beschuß, weil er in einer Rede zunächst die jüdischen NS-Opfer beklagt hatte, ein paar Sätze später aber auch bedauernd auf die millionenfache Tötung ungeborenen Lebens eingegangen war. Dazu Josef Schuster, der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinden Bayerns: "So, wie Mixa das formuliert hat, ist es schlicht infam: zuerst zu sagen, Piusbruder Richard Williamson sei der Böse, und dann selbst auf vermeintlich elegantere Weise den Holocaust zu relativieren."

Zurück ins Mittelalter?

Bleibt eigentlich nur, auch das Vergleichen und Relativieren unter Strafe zu stellen. Bis dahin begnügt sich die "antifaschistische" Jagdgesellschaft mit medialen Tribunalen. Und je mehr die Kirche opportunistisch zurückweicht, desto eifriger rücken die Zensoren nach - jedes Wort auf die Goldwaage legend, ob sich darin nicht doch ein "antisemitisches" Körnchen findet. Die wohlfeile Distanzierung von Williamson verschafft keine Atempause. Denn letztlich geht es darum, die Kirche überhaupt von ihren "konservativ-traditionellen" Glaubensinhalten abzubringen und moralisch zu delegitimieren. Stephan Kramer, der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, bezichtigt gar die katholische Kirche, sie befinde sich "auf der Überholspur zurück ins Mittelalter", und fragt mit Blick auf Bischöfe wie Mixa: "Wann befreit der Papst seine Kirche von diesen Extremisten?" Jene "Extremisten" nehmen das widerspruchslos zur Kenntnis, sind demütig damit beschäftigt, "Mißverständnisse" aufzuklären, sich für dieses und jenes zu entschuldigen - inklusive des erbärmlich wirkenden Hinweises, Gottes Stellvertreter habe "Kommunikationsprobleme" .

Befremdliches Mißverhältnis

Und was soll man von der Bekundung halten, in der Kirche sei kein Platz für "Holocaust-Leugner"? Hier wird ein Purismus vorgespiegelt, den man an anderer Stelle nicht aufbringen wollte. Von den Veranstaltern jener Ereignisse, die heute als Holocaust bezeichnet werden, ist niemand exkommuniziert worden. Hitler selber war zeitlebens Katholik, zahlte Kirchensteuer und schloß mit dem Vatikan das noch heute gültige Reichskonkordat. Auch deshalb konnte er sich bis zuletzt auf die Zuneigung der deutschen Bischöfe verlassen. Für sie waren die auf Hitler verübten Attentate "verabscheuungswürdige Verbrechen", wie es Kardinal Faulhaber im Namen seiner Amtsbrüder formulierte. Was immer man von "Leugnern" des Holocausts halten mag - durchgeführt haben sie ihn nicht. Verdienen ausgerechnet sie die härteste Strafe des Kirchenrechts? Oder sind sie nur die aus der Bibel bekannten "Sündenböcke"?


Quelle: Nation & Europa

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