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19. April
2005
Vor 90 Jahren begann
Armenier-Verfolgung:
Holocaust-Leugner
in EU?
Von Hanns Amhoff
Als der Dresdener "Holocaust"-Streit
zwischen dem Altparteienkartell und der oppositionellen NPD
wie ein medialer Tsunami über die Deutschen
hereinbrach, ging eine andere Nachricht fast unter, obwohl
sie ebenfalls einen "Holocaust" betraf - jenen an den
Armeniern 1915/16 in der Türkei. Dieser erste
Völkermord des 20. Jahrhunderts war bislang in den
Schulen des Bundeslandes Brandenburg Gegenstand des
Rahmenlehrplans für den Geschichtsunterricht der
Klassen 9 und 10. Auf türkischen Druck (Brandenburgs
SPD-Ministerpräsident Platzeck hatte am 12. Januar mit
Aydin Durusoy, Generalkonsul der Türkei, gespeist)
strich das märkische Bildungsministerium den
Armenier-Holocaust aus dem Lehrplan.
Allerdings war das Echo alles andere
als positiv. Die "taz" sprach von einem "feigen wie servilen
Akt der Selbstzensur". Vor allem die armenische Seite
protestierte scharf, so daß die Streichung nach
einigen aufgeregten Presseartikeln wieder aufgehoben wurde.
Vertreibung aus der Heimat
Ein kurzer geschichtlicher
Rückblick: Seit dem 19. Jahrhundert setzten die
christlichen Armenier auf Rußland als Bundesgenossen
im Kampf um ihre nationale Freiheit gegen den
türkischen Sultan. Vom russischen Zaren erhofften sie
ähnliche militärische Hilfe, wie sie die
christlichen Balkanvölker 1877/78 erfahren hatten. Die
Türkei zählte im Ersten Weltkrieg zu den
Mittelmächten, war mit Deutschland,
Österreich-Ungarn und Bulgarien verbündet.
Britische und französische Truppen berannten das
Osmanische Reich, um eine Landverbindung zum
verbündeten Rußland herzustellen.
Darauf eskalierte die ohnehin
angespannte Lage zwischen Türken und Armeniern.
Kriegsminister General Enver Pascha fürchtete Sabotage
und befahl die Vertreibung der Armenier aus ihrem frontnahen
Siedlungsgebiet. Mit Fußmärschen über viele
Hunderte von Kilometern wurden sie samt Frauen und Kindern
gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Hunger, Seuchen,
Vergewaltigungen und Massenexekutionen begleiteten die
Elendsmärsche. Viele der Unglücklichen
verdursteten in der Gluthitze der syrischen Wüste,
tausend Kilometer von ihrem Zuhause entfernt.
Der Schriftsteller Franz Werfel hat
in seinem Werk "Die vierzig Tage des Musa Dagh" die
türkische Vertreibungspolitik eindrucksvoll
geschildert. 1914 zählte das Volk der Armenier etwa 3,5
Millionen Menschen, aufgeteilt zwischen dem zaristischen und
dem Osmanischen Reich. Dem Genozid 1915/16, an dem auf
türkischer Seite hauptsächlich kurdische
Hilfstruppen teilnahmen, fielen nach Schätzungen
westlicher Historiker rund 1,4 Millionen Armenier zum Opfer.
Der deutsche diplomatische Dienst
bei den türkischen Verbündeten berichtete dem
Auswärtigen Amt in Berlin über die Deportationen.
Der deutsche Botschafter wurde angewiesen, auf die
Türken mäßigend einzuwirken. In Berlin
befürchtete man zurecht, die Alliierten würden die
Greuel an den Armeniern zur Kriegspropaganda gegen die
Mittelmächte insgesamt benutzen. Zum aktiven Eingreifen
war das deutsche Asienkorps, das die türkische Armee
gegen Engländer, Franzosen und Araber zwischen
Dardanellen, Bagdad und Suezkanal unterstütze,
personell zu schwach. Außerdem lag es weit entfernt
von den Tatorten. Die Konstruktion einer
kaiserlich-deutschen Mitschuld, wie sie seit einigen Jahren
von notorischen Antideutschen betrieben wird, ist nach
historischer Faktenlage völlig abwegig.
Völker- oder "nur"
Massenmord?
Dennoch erschien dieser Tage bei
Kiepenheuer & Witsch ein neues Buch (Rolf Hosfeld:
Operation Nemesis / Die Türkei, Deutschland und der
Völkermord an den Armeniern), das in der Behauptung
mündet, "daß der Völkermord an den Armeniern
ohne die schützende Hand des Deutschen Reiches
während des Waffenbündnisses mit der Türkei
im Ersten Weltkrieg kaum möglich gewesen wäre".
Mit großer Gewißheit wird sich dieser Tenor in
den deutschen Medien fortschreiben. Auch über
entsprechende Wiedergutmachungsforderungen dürfte man
sich kaum wundern. Wie unsinnig das alles ist,
läßt sich allein schon daran erkennen, daß
es in der Türkei bereits 1895/96 blutige Pogrome an den
Armeniern gab - ohne Kriegsbündnis mit Deutschland.
Ein Hinweis am Rande: Deutscher
Konsul in der Hafenstadt Trapezunt am Schwarzen Meer war
1915 Dr. Max Erwin von Scheubner-Richter. Er berichtete
über die Armenier-Verfolgung ungeschminkt nach Berlin.
Nach Kriegsende 1918 lebte von Scheubner-Richter in
München. Dort trat er früh der NSDAP bei und wurde
zu Hitlers außenpolitischem Mentor. Mit hoher
Wahrscheinlichkeit hat Hitler durch den Ex-Konsul eingehende
Kenntnis über die türkische Deportationspolitik
erhalten. Möglicherweise prägte ihn dies für
den späteren Umgang mit den Juden. Von
Scheubner-Richter war einer der 16 Nationalsozialisten, die
beim Marsch auf die Feldherrnhalle in München am 9.
November 1923 in den Salven der bayerischen Landespolizei
fielen. Hitler wird die Äußerung zugeschrieben,
von den Toten jenes Tages sei sein Freund Scheubner-Richter
am wenigsten ersetzbar.
Die Armenier, die nach dem Ersten
Weltkrieg in der Sowjetunion eine eigene Republik bildeten,
gedenken in diesen Wochen des 90. Jahrestages ihrer
Verfolgung. Am 24. April 1915 hatte in Konstantinopel die
Verhaftung armenischer Intellektueller begonnen.
In der Türkei tut man sich mit
diesem Geschichtskapitel noch heute schwer. Man leugnet die
damalige Verfolgung der Armenier nicht, wertet sie in Art
und Umfang allerdings nicht als Völkermord. Es habe
sich um kriegsbedingte Härten und Ausschreitungen
gehandelt, bei denen nicht verschwiegen werden dürfe,
daß von armenischen Aufständischen auch rund
zehn- bis zwanzigtausend Türken umgebracht worden
seien.
Nationale Ehre auf dem Spiel
Nach Paragraph 305 des
türkischen Strafgesetzbuches kann die Behauptung eines
"Holocaust" an den Armeniern als staatsfeindliche Propaganda
bestraft werden. Dies ist auch Gegenstand der Verhandlungen
über einen EU-Beitritt der Türkei. Von
europäischer Seite möchte man erreichen, daß
sich die Türken gewissermaßen "deutsch"
verhalten, sprich: keine Einwände gegen die
Völkermord-Bezichtigung erheben. Viele Türken
fühlen sich dadurch in ihrer nationalen Ehre
gekränkt. Außerdem, so ihr Einwand, dürfe
man Geschichtsschreibung nicht nur aus Opfer- oder
Siegersicht betreiben. Alle Seiten müßten mit
ihren Argumenten gehört werden. Eine
türkisch-armenische Historikerkommission soll nun die
widerstreitenden Meinungen auf ihren Tatsachengehalt
abklopfen und ein möglichst ausgewogenes Urteil finden.
So jedenfalls haben es oppositionelle Politiker in Ankara
angeregt.
Nach heutigem Diskussionsstand und
Sprachgebrauch könnte man sagen, daß die
Europäische Union mit "Holocaust-Leugnern"
Beitrittsverhandlungen führt. Ausgerechnet die deutsche
Bundesregierung, die jedes Leugnen oder Verharmlosen
nationalsozialistischer Verbrechen mit bis zu fünf
Jahren Haft bestrafen läßt, ist Hauptanwalt des
türkischen EU-Beitritts. Das Verhältnis zwischen
Kanzler Schröder und seinem türkischen Kollegen
Erdogan ist, wie die Bilder gegenseitiger Besuche zeigen,
ausgesprochen herzlich. In Berlin würde man es zwar
begrüßen, wenn Ankara baldmöglichst ein
historisches Schuldbekenntnis ablegt. Aber man will sich von
den armenischen Opfern keineswegs die politische Laune
verderben lassen.
Unausgesprochen kommt noch ein
anderer Gedanke hinzu: Insbesondere in Deutschland wurde
bislang die "Einzigartigkeit" (Singularität) der
NS-Judenverfolgung behauptet. Auch schrecklichste
Siegerverbrechen wie etwa die millionenfache Vertreibung
oder der Bombenterror gegen die deutsche
Zivilbevölkerung werden mit Hinweisen auf braune
Untaten zumindest "relativiert", wenn nicht unverblümt
gerechtfertigt ("No tears for Krauts"). Eine allzu breite
Debatte über das Schicksal der Armenier droht der
Singularitätsthese endgültig den Garaus zu machen,
zumal die 1,4 Millionen armenischen Todesopfer, gemessen an
der damaligen Gesamtzahl der Armenier in der Türkei
(1,8 bis zwei Millionen), quantitativ eine beispiellose
"Rekordquote" erfüllen.
Doppelte
Staatsangehörigkeit = doppelte Schuld?
Besonders berührt ist auch das
nationale Bewußtsein türkischer Einwanderer in
Deutschland. Sie geraten zwischen zwei historische
Mühlsteine. Einerseits sollen sie bei Erhalt der
deutschen Staatsbürgerschaft in die Kollektivhaftung
für Auschwitz eintreten; andererseits erwartet man von
ihnen ein nationales Schuldbekenntnis zum
Armenier-Holocaust. Für Deutschtürken oder
Türkendeutsche eine schier unerträgliche
Doppelbelastung - jedenfalls dann, wenn man
"Vergangenheitsbewältigung" nicht nur als triviale
Pflichtübung politischer Korrektheit betrachtet. Damit
verbindet sich schließlich eine grundsätzliche
Frage: Paßt nationalgeschichtliche
"Kollektivverantwortung", wie sie in Deutschland seit 60
Jahren gepredigt wird, überhaupt noch in ein
multiethnisches Umfeld?
Quelle: Nation &
Europa
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