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19. April 2005

Vor 90 Jahren begann Armenier-Verfolgung:
Holocaust-Leugner in EU?

Von Hanns Amhoff

Als der Dresdener "Holocaust"-Streit zwischen dem Altparteienkartell und der oppositionellen NPD wie ein medialer Tsunami über die Deutschen hereinbrach, ging eine andere Nachricht fast unter, obwohl sie ebenfalls einen "Holocaust" betraf - jenen an den Armeniern 1915/16 in der Türkei. Dieser erste Völkermord des 20. Jahrhunderts war bislang in den Schulen des Bundeslandes Brandenburg Gegenstand des Rahmenlehrplans für den Geschichtsunterricht der Klassen 9 und 10. Auf türkischen Druck (Brandenburgs SPD-Ministerpräsident Platzeck hatte am 12. Januar mit Aydin Durusoy, Generalkonsul der Türkei, gespeist) strich das märkische Bildungsministerium den Armenier-Holocaust aus dem Lehrplan.

Allerdings war das Echo alles andere als positiv. Die "taz" sprach von einem "feigen wie servilen Akt der Selbstzensur". Vor allem die armenische Seite protestierte scharf, so daß die Streichung nach einigen aufgeregten Presseartikeln wieder aufgehoben wurde.

Vertreibung aus der Heimat

Ein kurzer geschichtlicher Rückblick: Seit dem 19. Jahrhundert setzten die christlichen Armenier auf Rußland als Bundesgenossen im Kampf um ihre nationale Freiheit gegen den türkischen Sultan. Vom russischen Zaren erhofften sie ähnliche militärische Hilfe, wie sie die christlichen Balkanvölker 1877/78 erfahren hatten. Die Türkei zählte im Ersten Weltkrieg zu den Mittelmächten, war mit Deutschland, Österreich-Ungarn und Bulgarien verbündet. Britische und französische Truppen berannten das Osmanische Reich, um eine Landverbindung zum verbündeten Rußland herzustellen.

Darauf eskalierte die ohnehin angespannte Lage zwischen Türken und Armeniern. Kriegsminister General Enver Pascha fürchtete Sabotage und befahl die Vertreibung der Armenier aus ihrem frontnahen Siedlungsgebiet. Mit Fußmärschen über viele Hunderte von Kilometern wurden sie samt Frauen und Kindern gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Hunger, Seuchen, Vergewaltigungen und Massenexekutionen begleiteten die Elendsmärsche. Viele der Unglücklichen verdursteten in der Gluthitze der syrischen Wüste, tausend Kilometer von ihrem Zuhause entfernt.

Der Schriftsteller Franz Werfel hat in seinem Werk "Die vierzig Tage des Musa Dagh" die türkische Vertreibungspolitik eindrucksvoll geschildert. 1914 zählte das Volk der Armenier etwa 3,5 Millionen Menschen, aufgeteilt zwischen dem zaristischen und dem Osmanischen Reich. Dem Genozid 1915/16, an dem auf türkischer Seite hauptsächlich kurdische Hilfstruppen teilnahmen, fielen nach Schätzungen westlicher Historiker rund 1,4 Millionen Armenier zum Opfer.

Der deutsche diplomatische Dienst bei den türkischen Verbündeten berichtete dem Auswärtigen Amt in Berlin über die Deportationen. Der deutsche Botschafter wurde angewiesen, auf die Türken mäßigend einzuwirken. In Berlin befürchtete man zurecht, die Alliierten würden die Greuel an den Armeniern zur Kriegspropaganda gegen die Mittelmächte insgesamt benutzen. Zum aktiven Eingreifen war das deutsche Asienkorps, das die türkische Armee gegen Engländer, Franzosen und Araber zwischen Dardanellen, Bagdad und Suezkanal unterstütze, personell zu schwach. Außerdem lag es weit entfernt von den Tatorten. Die Konstruktion einer kaiserlich-deutschen Mitschuld, wie sie seit einigen Jahren von notorischen Antideutschen betrieben wird, ist nach historischer Faktenlage völlig abwegig.

Völker- oder "nur" Massenmord?

Dennoch erschien dieser Tage bei Kiepenheuer & Witsch ein neues Buch (Rolf Hosfeld: Operation Nemesis / Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern), das in der Behauptung mündet, "daß der Völkermord an den Armeniern ohne die schützende Hand des Deutschen Reiches während des Waffenbündnisses mit der Türkei im Ersten Weltkrieg kaum möglich gewesen wäre". Mit großer Gewißheit wird sich dieser Tenor in den deutschen Medien fortschreiben. Auch über entsprechende Wiedergutmachungsforderungen dürfte man sich kaum wundern. Wie unsinnig das alles ist, läßt sich allein schon daran erkennen, daß es in der Türkei bereits 1895/96 blutige Pogrome an den Armeniern gab - ohne Kriegsbündnis mit Deutschland.

Ein Hinweis am Rande: Deutscher Konsul in der Hafenstadt Trapezunt am Schwarzen Meer war 1915 Dr. Max Erwin von Scheubner-Richter. Er berichtete über die Armenier-Verfolgung ungeschminkt nach Berlin. Nach Kriegsende 1918 lebte von Scheubner-Richter in München. Dort trat er früh der NSDAP bei und wurde zu Hitlers außenpolitischem Mentor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat Hitler durch den Ex-Konsul eingehende Kenntnis über die türkische Deportationspolitik erhalten. Möglicherweise prägte ihn dies für den späteren Umgang mit den Juden. Von Scheubner-Richter war einer der 16 Nationalsozialisten, die beim Marsch auf die Feldherrnhalle in München am 9. November 1923 in den Salven der bayerischen Landespolizei fielen. Hitler wird die Äußerung zugeschrieben, von den Toten jenes Tages sei sein Freund Scheubner-Richter am wenigsten ersetzbar.

Die Armenier, die nach dem Ersten Weltkrieg in der Sowjetunion eine eigene Republik bildeten, gedenken in diesen Wochen des 90. Jahrestages ihrer Verfolgung. Am 24. April 1915 hatte in Konstantinopel die Verhaftung armenischer Intellektueller begonnen.

In der Türkei tut man sich mit diesem Geschichtskapitel noch heute schwer. Man leugnet die damalige Verfolgung der Armenier nicht, wertet sie in Art und Umfang allerdings nicht als Völkermord. Es habe sich um kriegsbedingte Härten und Ausschreitungen gehandelt, bei denen nicht verschwiegen werden dürfe, daß von armenischen Aufständischen auch rund zehn- bis zwanzigtausend Türken umgebracht worden seien.

Nationale Ehre auf dem Spiel

Nach Paragraph 305 des türkischen Strafgesetzbuches kann die Behauptung eines "Holocaust" an den Armeniern als staatsfeindliche Propaganda bestraft werden. Dies ist auch Gegenstand der Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Türkei. Von europäischer Seite möchte man erreichen, daß sich die Türken gewissermaßen "deutsch" verhalten, sprich: keine Einwände gegen die Völkermord-Bezichtigung erheben. Viele Türken fühlen sich dadurch in ihrer nationalen Ehre gekränkt. Außerdem, so ihr Einwand, dürfe man Geschichtsschreibung nicht nur aus Opfer- oder Siegersicht betreiben. Alle Seiten müßten mit ihren Argumenten gehört werden. Eine türkisch-armenische Historikerkommission soll nun die widerstreitenden Meinungen auf ihren Tatsachengehalt abklopfen und ein möglichst ausgewogenes Urteil finden. So jedenfalls haben es oppositionelle Politiker in Ankara angeregt.

Nach heutigem Diskussionsstand und Sprachgebrauch könnte man sagen, daß die Europäische Union mit "Holocaust-Leugnern" Beitrittsverhandlungen führt. Ausgerechnet die deutsche Bundesregierung, die jedes Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer Verbrechen mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen läßt, ist Hauptanwalt des türkischen EU-Beitritts. Das Verhältnis zwischen Kanzler Schröder und seinem türkischen Kollegen Erdogan ist, wie die Bilder gegenseitiger Besuche zeigen, ausgesprochen herzlich. In Berlin würde man es zwar begrüßen, wenn Ankara baldmöglichst ein historisches Schuldbekenntnis ablegt. Aber man will sich von den armenischen Opfern keineswegs die politische Laune verderben lassen.

Unausgesprochen kommt noch ein anderer Gedanke hinzu: Insbesondere in Deutschland wurde bislang die "Einzigartigkeit" (Singularität) der NS-Judenverfolgung behauptet. Auch schrecklichste Siegerverbrechen wie etwa die millionenfache Vertreibung oder der Bombenterror gegen die deutsche Zivilbevölkerung werden mit Hinweisen auf braune Untaten zumindest "relativiert", wenn nicht unverblümt gerechtfertigt ("No tears for Krauts"). Eine allzu breite Debatte über das Schicksal der Armenier droht der Singularitätsthese endgültig den Garaus zu machen, zumal die 1,4 Millionen armenischen Todesopfer, gemessen an der damaligen Gesamtzahl der Armenier in der Türkei (1,8 bis zwei Millionen), quantitativ eine beispiellose "Rekordquote" erfüllen.

Doppelte Staatsangehörigkeit = doppelte Schuld?

Besonders berührt ist auch das nationale Bewußtsein türkischer Einwanderer in Deutschland. Sie geraten zwischen zwei historische Mühlsteine. Einerseits sollen sie bei Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft in die Kollektivhaftung für Auschwitz eintreten; andererseits erwartet man von ihnen ein nationales Schuldbekenntnis zum Armenier-Holocaust. Für Deutschtürken oder Türkendeutsche eine schier unerträgliche Doppelbelastung - jedenfalls dann, wenn man "Vergangenheitsbewältigung" nicht nur als triviale Pflichtübung politischer Korrektheit betrachtet. Damit verbindet sich schließlich eine grundsätzliche Frage: Paßt nationalgeschichtliche "Kollektivverantwortung", wie sie in Deutschland seit 60 Jahren gepredigt wird, überhaupt noch in ein multiethnisches Umfeld?


Quelle: Nation & Europa

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