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Wird Deutschland
zweites Israel? Geleitet von dem Wunsch, möglichst vielen Fremden die Chance auf legale Einreise zu ermöglichen, wies Joseph Martin Fischer vor vier Jahren seinen Staatsminister Volmer an, das Visumverfahren bei den Auslandsvertretungen zu "reformieren". Volmers Erlass vom 3. März 2000 öffnete Schleusern und Kriminellen das Tor nach Deutschland und in die Schengen-Staaten. Über di e deutsche Botschaft in Kiew sind zwischen 2000 und 2003 mehr als eine Million Menschen aus- bzw. eingereist. Im Prozess gegen einen Schleuser vor der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln bezeichnete der Richter Ulrich Höppner die geübte Praxis als kalten Putsch der politischen Führung gegen die bestehende Gesetzeslage (die National-Zeitung berichtete). Mutig ist die Bewertung des Richters allemal. Es dürfte seine letzte dieser Art in einem Prozess als Strafrichter gewesen sein. Demnächst wird er mit Zivilverfahren befasst sein. Ohne Rücksicht auf das Recht Gegen die Einschleusung von 200 000 GUS-Juden ohne gesetzliche Grundlage als angebliche Kontingentflüchtlinge hat noch keine Staatsanwaltschaft und noch kein Gericht einzuschreiten gewagt. Der im Auftrag der Bundesregierung erstellte Migrationsbericht Januar 2004 der Integrationsbeauftragten teilt mit, dass jüdische Emigranten bereits Verwandte und Bekannte in Deutschland haben, so dass Migrantennetzwerke eine immer größere Rolle spielen und die Entscheidung zur Auswanderung nach Deutschland erleichtern. Kurz gesagt, es kommen immer mehr GUS-Juden, kaskadenartig. In der National-Zeitung hat die Umsiedlungsaktion seit Jahren als Akt beispielloser Unverfrorenheit von Kohl und Konsorten eine angemessene Würdigung erfahren. Nachdem die Aktion am 15. Februar 1991 gestartet worden war, lief sie zunächst jahrelang unter weitgehender Geheimhaltung ab. Das hat sich inzwischen geändert. Einblicke in die Motive der Betreiber gibt ein von einem DAAD-Stipendiaten erstelltes Papier, Jonathan Laurence: (Re)constructing Community in Berlin vom Oktober 1999. Auf das Papier wurde im Werk von David Korn: Das Netz, FZ-Verlag 2003, verwiesen. Die richtige Internet-Adresse lautet: http://skyl-la.wz-berlin.de/pdf/1999/iii99-102.pdf. Mehr oder weniger bekannte Apologeten aus dem Lager der Achtundsechziger kommen zu Wort. Aufhänger des jungen
offensichtlich amerikanischen Autors ist ein Vergleich der
jüdischen und türkischen Parallelgesellschaften,
um die unbegrenzte Übernahme der GUS-Juden mit einer
für einen Amerikaner nicht
Die "Wiener Zeitung"
berichtet: Kohls Werk Zum Schreien ist die Darstellung, die der Ami zum Coup Kohls gibt, das Kontingentflüchtlingsgesetz auf sowjetische Juden zu beziehen. Der Autor erklimmt Gipfel des Irrtums, indem er zunächst einen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Gesetz und der Judenmigration herstellt, da er das Gesetz auf das Jahr 1991 datiert. In Wahrheit erging das Gesetz in 1980, seine Anwendung auf Personen mit einer Vorgeschichte, wie sie sowjetische Juden aufweisen, war und ist kategorisch ausgeschlossen. Der Autor behauptet, das Gesetz erlaube früheren Sowjetbürgern jüdischer Abstammung die Einforderung des vollen Flüchtlingsstatus. Das haben vor ihm noch nicht einmal Kohl und Schäuble getan. In Wahrheit genießen GUS-Juden aufgrund des Coups Kohls und nicht auf Grund des Gesetzes die Privilegien. Bei solch fundamentaler Unkenntnis verwundert es nicht, dass der Autor sich in einem Interview mit Bubis zum Narren halten ließ. Dieser erzählte dem Ami, er habe die Entscheidung Kohls Mitte 1990 bei Verhandlungen, an denen Galinski und Schäuble teilnahmen, durch zwei Argumente herbeigeführt. Es hätten einst 600 000 Juden in Deutschland gelebt, derzeit seien es 28 000. Kürzlich seien 30 000 vietnamesische Bootsflüchtlinge aufgenommen worden, die keinerlei Beziehungen zu Deutschland hätten. Ein zweites Argument solle Deutschland als wichtig erachten. Wenn Juden in Deutschland zu leben wünschen, so sollten die heutigen Deutschen das als Vertrauen der Juden in die deutsche Demokratie schätzen. Absurd wäre es zu vermuten, Kohl und mehr noch der mit allen Wassern gewaschene Schäuble seien erst durch solche Argumente zur rechtsmissbräuchlichen Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes auf Juden veranlasst worden. Als gesichert kann es nunmehr jedoch angesehen werden, dass der auf der Innenministerkonferenz vom 14./15. Dezember 1990 vorgebrachte Vorschlag, verteilt auf 5 Jahre insgesamt 3000 Juden als Kontingentflüchtlinge aufzunehmen, das Kontingentflüchtlingsgesetz also widerwillig, da rechtswidrig, überhaupt auf sowjetische Juden anzuwenden, nicht aus dem Kreis der Innenminister der Länder gekommen ist. Schönbohms-Schwindel Die Historikerin Erica Burgauer bezeichnete in ihrem Werk: Zwischen Erinnerung und Verdrängung - Juden in Deutschland nach 1945, rowohlts enzyklopädie 1993, diesen Vorschlag als Kontingentregelung. Der Autor Laurence verschwendet keinen Gedanken an eine Erklärung, worin denn nun das Kontingent des Kontingentflüchtlingsgesetzes besteht. Gemeinhin wird unter einem Kontingent etwas Endliches verstanden. Im Protokoll der Besprechung Kohls mit den Regierungschefs der Länder vom 9. Januar 1991 heißt es jedoch, dass die Aufnahme der Juden zahlenmäßig und zeitlich unbegrenzt ermöglicht werden solle. Nachfragende betroffene Juden sollen mit der Antwort beschieden worden sein, sie seien im Kontingent. Die um den Kontingentbegriff aufgeführten Eiertänze lassen vermuten, dass sich folgende Auffassung gebildet hat: Das Kontingent besteht aus allen im Gebiet der ehemaligen Sowjetunion vorhandenen Juden. Es ist praktisch unerschöpflich, theoretisch ist es ausgeschöpft, nachdem der letzte Jude aus der ehemaligen Sowjetunion übernommen worden ist. Was die angebliche Verfolgung der GUS-Juden anbelangt - eine notwendige Voraussetzung für die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz im besonderen - so wird eingeräumt, dass sie fiktiv, nicht existent ist. Der heutige brandenburgische Innenminister Schönbohm (CDU) erfand den Schwindel, durch die Aufnahme würden die Juden vor Verfolgung geschützt, der sie in irgendeinem anderen Land ausgesetzt sein könnten und bezeichnet keinerlei Beziehung zu Deutschland aufweisende jüdische Migranten als "wiederzurückgekehrt". Nach dem Anlaufen der Übernahmeaktion mussten sich sowjetische Juden in einem deutschen Konsulat oder in einer deutschen Botschaft um die Aufnahme bewerben. Juden, die außerhalb des so genannten geordneten Aufnahmeverfahrens von den Bundesländern übernommen worden waren, wurde ebenfalls der Status von Kontingentflüchtlingen erteilt. Laurence bestätigt, dass nach dem Start des Verfahrens weiter jüdische Migranten mit Touristenvisen oder ohne Visum kamen. In Berlin veranlasste die Jüdische Gemeinde den Senat, Juden, die Verwandte in Berlin hatten, als Kontingentflüchtlinge zu übernehmen. Ob jemals ein Jude zurückgewiesen wurde, ist nicht bekannt, aber es kann vermutet werden, dass es keinen solchen Fall gegeben hat. In Berlin lebten einmal 170 000 Juden. Diese Zahl wird in einer Quelle zum wieder zu erreichenden Ziel erklärt. Vor diesem Hintergrund wird eine Angabe der "Süddeutschen Zeitung" aus dem Jahr 2000 glaubhaft, nach der zwischen Kohl und Galinski eine auf das Bundesgebiet bezogene jährliche Quote von 80 000 jüdischen Migranten für die Dauer von 20 Jahren vorgesehen wurde. Der Inhalt der Verhandlung wurde seinerzeit als "Dritten nicht zugänglich" erklärt. Ein Abteilungsleiter der Senatsverwaltung für Inneres fordert, den Blick über die Verantwortlichkeit für Juden hinaus zu erstrecken, ohne Rücksicht auf die Kosten die größtmögliche Zahl von Ausländern aufzunehmen und die Entwicklung einer multikulturellen Gesellschaft zuzulassen. Ein anderer erklärt, die Behandlung der jüdischen Gemeinde sei eine Form der Dankbarkeit dafür, dass diese das Angebot gnädig annimmt. Es wird eine Äquivalenz zwischen jüdischen Migranten und volksdeutschen Spätaussiedlern behauptet. Warum die einen angeworben, die anderen abgeschreckt werden, wird nicht gesagt. Juden werden durch entsprechende Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes nicht kontingentiert. Bei Volksdeutschen ist es umgekehrt. Milliarden Euro zahlt der deutsche Steuerzahler Jahr um Jahr für die von Kohl initiierte Einwanderung von GUS-Juden, die mit dem deutschen Volk, der deutschen Kultur und der deutschen Sprache absolut nichts zu tun haben. Gleichzeitig aber verlangen maßgebliche überprivilegierte wie überbezahlte Politiker in der Bundesrepublik vom deutschen Volk, "den Gürtel enger zu schnallen".
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