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Wird Deutschland
zweites Israel? Grundlos versetzten sich der Zentralrat der Juden und andere jüdische Instanzen in Erregung wegen der Befürchtung, durch das In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes zum 01. Januar 2005 könne der Zustrom jüdischer Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion radikal gedrosselt werden. Ausgelöst wurde die Unruhe jüdischer Kreise durch Gerüchte, die Bundesregierung beabsichtige, den unbeschränkten Zuzug zu begrenzen, wenngleich nicht sofort, sondern zum 01. Januar 2006. Unbeirrt durch die reichlich bemessene Zeitspanne brachten die Gerüchte jüdische Funktionäre zum Ausrasten. Einige der Neuregelungen seien völlig inakzeptabel, befand ZR-Präsident Spiegel. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten eine Arbeitsgruppe von "Experten" aufgeboten, die folgende Vorschläge erdacht haben sollen. Kriterien für den Zuzug sollen werden: Deutschkenntnisse, Vorliegen einer Einladung durch eine jüdische Gemeinde, Lebensalter höchstens 45 Jahre, Glaubhaftmachung der Absicht, nicht auf Dauer von Sozialhilfe leben zu wollen. Hysterisch gesteigert wurden diese Vorgaben zu der Darstellung, die Juden müssten die deutsche Sprache beherrschen und dürften keine Sozialhilfe beziehen, kurz: Reiche Juden dürfen kommen (Süddeutsche Zeitung). Kohls Werk Hat es die Bundesregierung versäumt, den Zentralrat der Juden in seiner Eigenschaft als Nebenregierung um Zustimmung zu ersuchen, bevor sie die "Experten" ansetzte? Nachträglich gab Altachtundsechziger Innenminister Schily Entwarnung: "In einem sehr freundschaftlichen Gespräch habe ich heute (am 23. Dezember 2004, Red.) dem Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, nochmals versichert, dass es eine Neuregelung nur im Einvernehmen mit dem Zentralrat geben wird. Das hatte ich dem Zentralrat auch in der Vergangenheit bereits mehrfach zugesagt. Von einem Streit zwischen dem Zentralrat und mir kann also keine Rede sein." Die Berichte der Medien über die Judenmigration sprechen neuralgische Punkte erneut an. Die "Berliner Zeitung" berichtete, die Aufnahmebedingungen der Juden seien ursprünglich (1990/91, Red.) zwischen dem damaligen ZR-Vorsitzenden Galinski und Bundeskanzler Kohl ausgehandelt worden. Zuwanderungsberechtigt seien Personen, die nach staatlichen Personenstandsurkunden selbst jüdischer Nationalität sind oder von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen. Das Ergebnis der Verhandlung Kohl/Galinski ist bis heute weder veröffentlicht noch ist es sonstwie vollständig bekannt geworden. In 2000 berichtete die "Süddeutsche Zeitung", verantwortlicher Redakteur Hans Herbert Holzamer: "Grundlage dieser Kontingentpolitik waren Gespräche zwischen dem damaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Heinz Galinski und dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl, die in einen Beschluss vom 9. Januar 1991 mündeten. Die konkreten Inhalte sind "Dritten nicht zugänglich", so die Auskunft des Innenministeriums. Inoffiziell ist zu hören, es sein ein Kontingent von jährlich 80.000 Menschen über einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt worden". Bisherige Kosten: 1,8 Milliarden Euro im Jahr Worin sollte nun die Rechtsgrundlage für die Einwanderung der immer zahlreicher eintreffenden Juden bestehen? In 1999 erlangte die National-Zeitung Kenntnis des als "Vertraulich" und damit als Staatsgeheimnis gekennzeichneten Protokolls der Besprechung Kohls mit den Regierungschefs der Länder vom 09. Januar 1991. Daraus ergab sich: Es gab für die Übernahme der Juden keine Rechtsgrundlage. Die Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes auf die Juden war rechtswidrig. Nach Angabe der "Berliner Zeitung" müsse die Bundesrepublik jährlich schätzungsweise 1,8 Mrd. Euro aufbringen, um die inzwischen rund 197.000 Juden aus Osteuropa zu unterstützen. Das finanzielle Volumen liegt im Rahmen von Schätzungen auf Grund von Daten, die der National-Zeitung vorliegen. Der für Juden erbrachte Aufwand kann nicht nur geschätzt werden, er ist auch messbar. Er wird aber nicht gemessen. Das Protokoll der Besprechung vom 09. Januar 1991 wurde in keinem Gesetzes- oder Amtsblatt veröffentlicht. Niedersachsen regelte die Aufnahme jüdischer Immigrantinnen und Immigranten aus der ehemaligen UdSSR im Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 07. 06. 2004. Dieser Erlass bezieht sich auf das Protokoll. Damit ergab sich mit Lenin die Frage: Was tun, wenn keine Quelle benannt werden kann? Das Ministerium stellte das Protokoll ins Internet, ohne den es als Staatsgeheimnis kennzeichnenden Vermerk "Vertraulich". Dort stand das Protokoll nun zur Kenntnisnahme (www.mi.niedersachsen.de), bis es wegen des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes entfernt und vergessen wird. Den Inhalt der Vereinbarung Kohl/Galinski wird man wohl lange nicht erfahren. Systematische Irreführung Eine parlamentarische Mehrheit für eine gesetzliche Regelung der Judenmigration wäre immer, so auch in 1991, vorhanden gewesen. Diese Maßnahme hätte vor der Öffentlichkeit durchgeführt werden müssen. Wohl hätte die Übernahme der Juden ohne Beschränkung Widerstand im Parlament und Kritik in der Öffentlichkeit zum Nachteil der Parteien ausgelöst. Die geheime missbräuchliche Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes war für die Betreiber der Umsiedlungsaktion bequemer. Sie ist dann auch im Sinne der Betreiber fünfzehn Jahre erfolgreich durchgeführt worden. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde die Zeit für eine Legalisierung der Judenmigration reif. In gewohnt raffinierter und unverfrorener Weise stützt sie sich auf einen einzigen Satz in § 23 Absatz 2: "Bei besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland kann die Anordnung (einer Aufenthaltserlaubnis, Red.) vorsehen, dass den betroffenen Personen eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird." Die Bundesregierung erläuterte den Satz folgendermaßen: "Die Aufnahme jüdischer Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion seit 1991 erfolgt bislang lediglich in entsprechender Anwendung (verklausuliertes Eingeständnis der Rechtswidrigkeit, Red.) des Kontingentflüchtlingsgesetzes (Ergebnis der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder vom 9. Januar 1991). Die neue Vorschrift schafft für derartige Fälle nunmehr eine sichere Rechtsgrundlage." Dem Generalsekretär des ZR der Juden ist der eine Satz des Zuwanderungsgesetzes als Fundament der Judenmigration zu wenig. Er befürchtet mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes eine rechtliche Grauzone. Immerhin verheilt der offene Rechtsbruch durch missbräuchliche Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes zunächst zu dieser Grauzone, bis zum Erlass von Durchführungsbestimmungen. Unzufrieden äußert sich auch die Vorsitzende des Jüdischen Kulturvereins Berlin. Eventuell müsse dieses Gesetz umgeschrieben oder verbessert werden - eben zu einem Judeneinwanderungsgesetz. Umweg für 50.000 Juden Die "Berliner Zeitung" berichtet, dass sich jüdische Veteranen der Roten Armee regelmäßig treffen. Mord verjährt nicht. Man sollte doch meinen dürfen, dass dadurch Anlass zu investigativen Ermittlungen gegeben ist. Die "Süddeutsche Zeitung" räumt ein, dass es bei einigen Neueinwanderern Bezüge zur organisierten Russen-Kriminalität gegeben habe und ordnet das dem Missbrauch der Einreiseregelung zu. Der jüdische Leiter des Moses-Mendelsohn-Zentrums, Professor Julius Schoeps hält eine Neuregelung der Einreisebestimmungen für notwendig. In diese will er auch "so genannte Volksdeutsche" einbeziehen, denen er keine Sonderrolle mehr zuerkennen will. Unwillig über die Situation, dass jüdische Migranten nach Deutschland streben, den Judenstaat aber als Migrationsziel zunehmend verschmähen, zeigt sich die israelische Regierung. Als Sonderfall berichtete die "Berliner Zeitung" von 50.000 Juden, die nach der Einwanderung nach Israel von dort aus in die GU-Staaten zurückgegangen seien, dort ihre israelischen Pässe weggeworfen hätten und dann als Bürger der Ukraine oder Weißrusslands Ausreiseanträge nach Deutschland gestellt hätten, ins "Land der Mörder", wie die "Süddeutsche Zeitung" Deutschland nennt. Unter dem Druck von verschiedenen Seiten und aus verschiedenen Ursachen scheint die Bundesregierung hin- und hergerissen zu werden. Heikel, schwierig findet sie ihre selbstverschuldete Situation, in der sie sich in ihrer verantwortungsvollen Rolle sensibel zu reagieren veranlasst sieht. Die jüdische Migration soll nun etwas eingeschränkt, jedoch fortgesetzt werden, da es sich um eine "Erfolgsgeschichte" handele, wie ein Sprecher des Innenministeriums erklärte. In Berlin sieht die Erfolgsgeschichte so aus: Von 12.000 Gemeindemitgliedern sind 2.000 fähig, jüdische Gemeindesteuern zu zahlen, der Rest lebt von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Weniger als die Hälfte der Migranten werden Mitglieder der jüdischen Gemeinden. Wie es beim größeren von den Nichtmitgliedern gebildeten Teil der Migranten aussieht, wagt man nicht zu erforschen. Bei der Einschränkung der Migration durch Auswahl soll ein von Schily erfundener oder propagierter geschichtlich begründeter Schutzgedanke leitend sein. Was ist das für ein Gedanke, und wen soll er vor welcher Not schützen? In der ehemaligen Sowjetunion benötigt kein Jude Schutz. Wie hätte sich dort sonst die Konzentration von Volksvermögen in jüdischer Hand vollziehen können? Israel sieht sein Lebensrecht bedroht In Israel mehren sich die Stimmen, die das Lebensrecht des Judenstaates durch die Vorzüge der Einwanderung in Deutschland bedroht sehen. Immer mehr Juden zöge es nach Deutschland und immer weniger nach Israel. Die etablierten Parteien in Berlin brauchen sich also bei der Einschränkung der Juden-Einwanderung nicht zu fürchten, da sie ganz im Sinne Israels handeln. Dass diese Milliarden Euro verschlingende Massenimmigration von Personen, die keinerlei Bezug zum deutschen Volk, der deutschen Kultur oder der deutschen Sprache haben, den Nutzen unseres Vaterlandes nicht mehrt, ist ohnedies klar. Man wundert sich, welche Wege einer absurden "Wiedergutmachung" die in der Bundesrepublik herrschenden Parteien suchen.
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