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Gibt es eine
Kollektivschuld der Deutschen? Von Ingmar Knop Es ist so etwas wie der Pawlowsche Reflex deutscher Gegenwartspolitik: Wer sich anschickt, dem Tun und Lassen des Staates Israel und seiner in aller Welt verstreuten Repräsentanten nicht ausnahmslos mit Lobpreis zu begegnen, der erntet geradezu augenblicklich einen kollektiven Aufschrei Berliner Entsetzens. Das Glöckchen, das einst den Hund des russischen Forschers Pawlow in Erwartung auf Futter versetzte und prompt dessen Speicheldrüsen aktivierte, ist in unseren Tagen jedes Wort der Kritik an dem mitunter sogar völkerrechtswidrigen Gebaren der jüdisch-israelischen Staatslenker. Der Berliner Speichelfluß folgt auf dem Fuße in Form heftigster Schelte des Kritikers und eifrigster Bekundungen deutscher Verantwortung gegenüber dem Judenvolk, verbunden mit dem Bekenntnis fortwährender Schuld, tiefster Scham, ewiger Verbundenheit und diversen Steigerungsformen - einschließlich der Öffnung deutscher Steuerkassen für jüdische Militärprojekte. In verschiedenen Schattierungen durchzieht dieser Evergreen deutscher Psychopathologie bereits seit Jahrzehnten das politische Berlin. Das jüngste Beispiel gab Bundeskanzlerin Merkel im vergangenen Monat höchstselbst angesichts der Israel-kritischen Äußerungen des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad. Der hatte Anfang Dezember im saudischen Mekka Kritik an der vor allem in Deutschland gängigen Praxis geäußert, den Holocaust durch Androhung von Freiheitsstrafe einer wissenschaftlichen Überprüfung zu entziehen. Ahmadinedschad wörtlich: "Einige europäische Länder beharren darauf, Hitler habe Millionen von unschuldigen Juden in Krematorien töten lassen. Diese Behauptung wird von diesen Ländern auch dann aufrecht erhalten, wenn Leute das Gegenteil beweisen. Die Menschen, die das Gegenteil beweisen, werden einfach in die Gefängnisse geworfen". Auch wenn der Holocaust in Europa für ein tatsächliches Geschehen gehalten werde, so der iranische Präsident weiter, dürfe dies nicht dazu führen, daß die Europäer sich zu Unterstützern der Israelis "als Besatzer über Palästina" aufschwingen. Sprach's und sah sich prompt dem Pawlowschen Reflex der Pfarrerstochter und Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber, die "im Bewußtsein unserer historischen Verantwortung ... Ahmadinedschads Kommentare in schärfster Form" zurückwies. Auch der französische Staatspräsident Chirac, der sich in der Nähe von Berlin der Presse stellte, stimmte nach eigenem Bekunden mit Merkel "völlig überein". Gut ein halbes Jahr im Amt, kann Irans Präsident Ahmadinedschad damit bereits auf eine erstaunliche Resonanz auf der politischen Bühne zurückblicken. Zugleich aber stellt sich die Frage, welche Verantwortung es denn eigentlich sein soll, die das bundesrepublikanische Gegenwartsdeutschland gegenüber dem heutigen Staat Israel auch noch 60 Jahre nach der militärischen Kapitulation des Dritten Reiches zu übernehmen verpflichtet ist. Angela Merkel jedenfalls betonte Ende November sogar in ihrer Regierungserklärung: "Deutschland steht zu Israel in einer ganz besonderen Verantwortung." Gegenüber dem von ihr regierten deutschen Volk indes war von einer derartigen Verantwortung leider nicht die Rede. Dies jedoch entspricht guter bundeskanzlerischer Tradition, da das laut Grundgesetz verpflichtende "Wohl des deutschen Volkes" in der Realpolitik der letzten Jahrzehnte ohnehin kaum zur Maxime gedient haben dürfte. Statt dessen lesen sich einige Höhepunkte der neudeutschen Schuld- und Sühnereligion wie folgt: "Deutschlands Beziehungen zum jüdischen Staat gründen auf unserer Verantwortung für die Schoah" (Hildegard Müller, CDU, Mai 2005), "Aus der historischen Schuld ist eine bleibende Verantwortung der Deutschen erwachsen" (Heinricht August Winkler, Historiker, "Stern" vom 27.1.2005), Deutsche sollten "die immer noch bestehende Verantwortung ihres Landes anerkennen und den Schaden reparieren" (Daniel Jonah Goldhagen, Historiker, "Stern" vom 27.1.2005). Joschka Fischer, ohnehin bußezerfurchter Vorreiter der deutschen "Scham und Spende"-Bewegung, hält Auschwitz gar für den Gründungsmythos der neuen Berliner Republik. Sind all diese stereotypen Bekundungen - ungeachtet ihrer Notwendigkeit auf der Karriereleiter - wirklich sach- und interessengerecht? Sind Schuld und Verantwortung tatsächlich die Brennpunkte einer Ellipse, innerhalb derer auch heute noch deutsche Politik, deutsche Kultur, ja deutsche Identität sich aufzuhalten haben? Zur Verdeutlichung der Brisanz dieser Frage sei auf drei weitere Beispiele "historischer Schuld" hingewiesen: einerseits den millionenfachen Mord an unschuldigen Frauen, den die christliche Kirche wegen religiöser Mißliebigkeit vermeintlicher Hexen anordnen und auf Scheiterhaufen vollstrecken ließ, andererseits die weitgehende Ausrottung der Ureinwohner Amerikas durch dem "american way of life" huldigende Siedler und schließlich die Hinschlachtung einer Millionenzahl von armenischen Christen durch islamische Türken zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ist es angesichts dessen ein Gebot der Verantwortung, daß auch die christlichen Kirchen in ewiger Demut zu Heidentum und Frauenbewegung aufschauen und diese durch fortwährende Millionen- und Milliardengeschenke unterstützen? Ist auch von den USA zu fordern, abertausende Denk- und Mahnmale zu errichten und zu betreiben, die an die Auslöschung der Indianer im Namen der auch heute noch von US-Präsident Bush als Kriegs- und Mordmotiv bemühten Freiheit erinnern? Und ist schließlich gegen die Türkei der Vorwurf der Verantwortungslosigkeit zu erheben, da Nachfahren der von Türken einst hingemetzelten armenischen Christen bis heute auf Entschädigung, ja überhaupt auf Anerkennung des seinerzeitigen Unrechts warten? Es sind vor allem Religion und Rechtswissenschaft, die sich in besonderer Weise mit den Kategorien Schuld und Verantwortung beschäftigen, die das Zusammenleben der Menschen unter Prinzipien zu stellen sich bemühen und Regeln eines geordneten Miteinander formulieren. Eines Miteinander, das die Vergebung von Schuld ebenso kennt wie die Bestrafung, die Übernahme von Verantwortung ebenso wie ihre rechtliche Verjährung. Aus einer Erhellung dieser in Jahrhunderten und Jahrtausenden gewachsenen Vorstellungen wird im folgenden zutage treten, daß allein der alttestamentlich-jüdische Schuldbegriff, nicht aber der neuzeitlich-rechtswissenschaftliche es gestattet, auch spätere Generationen eines Geschehens für schuldig zu befinden, das von ihnen weder mittelbar noch unmittelbar verursacht worden ist. Der rechtswissenschaftliche Schuldbegriff ist streng an der persönlichen Vorwerfbarkeit eines Handelns orientiert. Die strafrechtliche Schuld knüpft dabei an den Vorgang der Willensbildung an und geht mithin von der Willens- und Entscheidungsfreiheit des Menschen aus. Der strafrechtlichen Schuldlehre liegt folglich die Annahme zugrunde, daß die Bestimmbarkeit des Handelns auf der Fähigkeit des Menschen beruht, die auf ihn einwirkenden Antriebe und Impulse zu kontrollieren und seine Entscheidung nach Sinngehalten, Werten und Normen auszurichten. Das Gewissen wird demnach als Quelle des Rechts- und Unrechtsbewußtseins mit der Folge betrachtet, daß ein strafrechtlicher Schuldvorwurf nur denjenigen treffen kann, dem nach seiner geistig-seelischen Verfassung zuzumuten ist, die Qualität seines Handelns zu erkennen und in den Kontext der ihn umgebenden Lebens- und Kulturgemeinschaft einzuordnen. Zwingend folgt bereits hieraus, daß von Schuld im juristischen Sinne dann nicht zu sprechen ist, wenn eine Handlung einer Person überhaupt nicht zugerechnet werden kann. Dies ist aber sowohl bei denjenigen Taten der Fall, in deren Begehungszeitpunkt die betreffende Person noch nicht einmal geboren war, als auch bei Taten, deren Begehung sich erkennbar nicht in der räumlich-kausalen Peripherie der betreffenden Person abgespielt hat. Damit liegt auf der Hand, daß eine wie auch immer eingekleidete Pauschalbehauptung, "die" Deutschen seien mitschuldig am Holocaust jedenfalls in rechtlicher Hinsicht zutiefst unsachlich und daher zurückzuweisen ist. Demgegenüber entstammt es jüdisch-alttestamentlicher Vorstellungswelt, den Menschen als von Gott getrenntes und daher mit Erbsünde belastetes Geschöpf zu verstehen. Stiftungsakt dieser ewigen Gemeinschaftsschuld ist der sogenannte Sündenfall im Paradies, die Nichtbefolgung des göttlichen Verbotes, vom Baum der Erkenntnis zu essen (1. Mose 3). Gemäß dieser Doktrin der Erbsünde kommt der Mensch seit dem Genuß des verbotenen Apfels im Paradies bereits als vor Gott schuldiges Geschöpf zur Welt und erlangt Vergebung allein durch die Gnade Gottes. Mithin ist eine konkrete Handlung im Sinne einer erst zur Schuldigkeit führenden Tat nach alttestamentlichem Glauben überhaupt nicht erforderlich, um den Menschen mit Schuld zu beladen. Nach den Schriften des Alten Testaments, wie sie sich im wesentlichen auch in der Heiligen Schrift der Juden, dem "Tanach", wiederfinden, ist der Mensch per se schuldig und bedarf ungeachtet seines irdischen Wandels unablässig göttlicher Vergebung. Neben diesem Grundsatz der Erbsünde ist es vor allem auch das sogenannte "Thalionsprinzip", das der Rechts- und Geisteskultur des alttestamentlichen Volkes Israel zueigen ist. Es findet seinen Niederschlag in 3. Mose 24, 10 ff., wo es u.a. heißt: "Und der Herr redete mit Mose und sprach: Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß die ganze Gemeinde ihn steinigen und sage zu den Israeliten: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Schuld tragen. Wer des Herrn Namen lästert, der soll des Todes sterben. (...) Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn." Dieses "Auge um Auge", also der Grundsatz: "Vergeltung statt Vergebung", ist eine zentrale Botschaft des Alten Testamentes, die erst durch das Auftreten Jesu eine radikale Umkehr erfährt. Denn Jesus selbst ist es, der die alttestamentlich-jüdischen Gesetze in ihrem unbedingten Geltungsanspruch erschüttert und ihnen erstmals eine völlig neue Kategorie überordnet: die Nächstenliebe. Und so zieht sich eines durch das überlieferte Auftreten des Nazareners immerfort hindurch: die Aufhebung des jüdischen Gesetzesautomatismus. Mit den immer wiederkehrenden Worten "Geschrieben steht, ... wahrlich, ich aber sage euch ..." vollzieht Jesus jene Abkehr von den Grundsätzen des Judentums, die ihn letztlich am Kreuz das Leben kostet. Jüdischer Gesetzespositivismus und römische Exekutivgewalt setzten dem irdischen Dasein des Nazareners ein Ende, um sich selbst am Leben zu halten. Nach christlichem Glauben ist es aber gerade der Kreuzestod des Messias, der die Erbsünde überwindet und dem Menschen gestattet, wieder in der Nähe Gottes zu leben. Ungeachtet der sehr variationsreich vertretenen theologischen Begründung für diesen Zusammenhang (Kreuzestod Jesu - Erlösung des Menschen von der Erbsünde) tritt hier klar hervor, daß es der christlichen Lehre sehr viel mehr als dem Judentum um ein persönliches Verhältnis der Gläubigen zu dem von ihnen geglaubten Gott geht. Maßstab der Sündhaftigkeit des Menschen ist weniger die Erbsünde - die ja in keinem persönlichen Verhältnis des Menschen zum "Ursündenfall" im Paradies steht - sondern der persönliche Vollzug seines individuellen Lebens. Damit hat der Mensch (wieder) eine Chance, jenseits des Ursündenfalls von Gott wahrgenommen zu werden. Mit Jesus von Nazareth vollzieht sich der bedeutende Schritt von der Erbschuld zur persönlichen Schuld, ein Schritt, der für die Herausbildung des Schuldbegriffes der neuzeitlichen Rechtswissenschaft von ausschlaggebender Bedeutung war, ja der die Anknüpfung von Schuld an die persönliche Vorwerfbarkeit eines Handelns erst ermöglicht. Vor diesem Hintergrund - der neuzeitlichen europäischen Rechtswissenschaft und ihrem geistig-ethischen Fundament, der neutestamentlich-christlichen Lehre des Jesus von Nazareth - tritt endlich zutage, daß die Diskussion um die fortwährende Verantwortung jedenfalls der nach 1945 geborenen Deutschen für die Ereignisse von Auschwitz weder aus rechtlichen Kategorien erwächst, noch der jesuanischen Moralvorstellung verpflichtet ist, sondern in erster Linie dem alttestamentlich-jüdischen Denkmuster folgt: Die Sündenfall-Logik führt zu einer moralischen Verurteilung aller, die - gleich in welcher Generation - blutsmäßig mit seinen Verursachern in Verbindung stehen. Schuld und Verantwortung werden mithin nicht als Funktion persönlichen Verhaltens betrachtet, sondern als rasse- und blutsmäßig erworbene Kainsmale. Dies indes steht entscheidenden Werten des neuzeitlich-abendländischen Denkens und nicht zuletzt des deutschen Grundgesetzes diametral gegenüber: dem Wert der Persönlichkeit und der Individualität menschlichen Daseins, die allesamt Schuld und Verantwortlichkeit aus dem Gemenge tradierter Lasten auf die Ebene autonomen Handelns heben und damit ins Verhältnis zu konkretem persönlichem Verhalten setzen. Der gebotene wüdervolle Umgang mit sämtlichen Opfern von Gewalt- und Willkürherrschaft sollte es uns wert sein, Schuldige und Verantwortliche ebenso beim Namen zu nennen, wie diejenigen, die durch Ritualisierung vererbbarer Kollektivschuld die dringend notwendige Sachlichkeit vermissen lassen.
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