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11. September 2004

So nicht, Herr Bundeskanzler!

Tief verbeugte sich Gerhard Schröder am Ehrenmal für die polnischen Gefallenen des Warschauer Aufstandes 1944. Daran ist nichts auszusetzen. Daß der Kanzler zugleich aber den deutschen Gefallenen jede ehrende Geste verweigerte, markiert den Tiefpunkt nationaler Würdelosigkeit. Abfällig sprach Schröder von "Nazi-Truppen" - was zu der Frage führt, ob heutige Bundeswehr-Soldaten als "Sozi-Truppen" richtig beschrieben sind. Mit seinem Auftritt in Warschau ("diesem Ort des polnischen Stolzes und der deutschen Schande") ermunterte der Bundeskanzler polnische Politiker zu neuen Reparationsforderungen. Allein für die Schäden des Aufstandes macht der Warschauer Bürgermeister Lech Kaczynski 31,5 Milliarden Dollar geltend. Daß sich Polen 1945 fast ein Drittel des deutschen Reichsgebietes einverleibt hat - der Gesamtwert geht in die Billionen -, bleibt bei solchen Rechnungen außen vor.

Schröder wies die polnischen Forderungen nicht zurück. Statt dessen erklärte er, seine Regierung werde Entschädigungsansprüchen deutscher Heimatvertriebener "international entgegentreten". Dieser Bruch politischer und rechtlicher Fürsorgepflicht ist einzigartig. Deutsche Verbrechensopfer werden nicht nur im Stich gelassen, sondern von der eigenen Regierung zusätzlich geschädigt. Als Begründung muß die "Kriegsschuld" herhalten. Doch Vertreibung und Landraub verbietet das Völkerrecht prinzipiell - dem Sieger wie dem Besiegten, dem "Schuldigen" wie dem "Unschuldigen". Und kein Kriegsverbrechen rechtfertigt sich durch ein anderes Kriegsverbrechen. Politiker, die das nicht begreifen wollen, können noch so häufig Kränze niederlegen - sie haben aus der Geschichte nichts gelernt.


Quelle: Nation & Europa

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