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11. September
2004
So nicht, Herr
Bundeskanzler!
Tief verbeugte sich Gerhard
Schröder am Ehrenmal für die polnischen Gefallenen
des Warschauer Aufstandes 1944. Daran ist nichts
auszusetzen. Daß der Kanzler zugleich aber den
deutschen Gefallenen jede ehrende Geste verweigerte,
markiert den Tiefpunkt nationaler Würdelosigkeit.
Abfällig sprach Schröder von "Nazi-Truppen" -
was
zu der Frage führt, ob heutige Bundeswehr-Soldaten als
"Sozi-Truppen" richtig beschrieben sind. Mit seinem Auftritt
in Warschau ("diesem Ort des polnischen Stolzes und der
deutschen Schande") ermunterte der Bundeskanzler polnische
Politiker zu neuen Reparationsforderungen. Allein für
die Schäden des Aufstandes macht der Warschauer
Bürgermeister Lech Kaczynski 31,5 Milliarden Dollar
geltend. Daß sich Polen 1945 fast ein Drittel des
deutschen Reichsgebietes einverleibt hat - der Gesamtwert
geht in die Billionen -, bleibt bei solchen Rechnungen
außen vor.
Schröder wies die polnischen
Forderungen nicht zurück. Statt dessen erklärte
er, seine Regierung werde Entschädigungsansprüchen
deutscher Heimatvertriebener "international entgegentreten".
Dieser Bruch politischer und rechtlicher
Fürsorgepflicht ist einzigartig. Deutsche
Verbrechensopfer werden nicht nur im Stich gelassen, sondern
von der eigenen Regierung zusätzlich geschädigt.
Als Begründung muß die "Kriegsschuld" herhalten.
Doch Vertreibung und Landraub verbietet das Völkerrecht
prinzipiell - dem Sieger wie dem Besiegten, dem "Schuldigen"
wie dem "Unschuldigen". Und kein Kriegsverbrechen
rechtfertigt sich durch ein anderes Kriegsverbrechen.
Politiker, die das nicht begreifen wollen, können noch
so häufig Kränze niederlegen - sie haben aus der
Geschichte nichts gelernt.
Quelle: Nation &
Europa
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