|
20. Januar
2006
Scheinehen und
Vielweiberei
Für
Ausländer gelten deutsche Gesetze nicht
Nach geltendem Recht sind Scheinehen
kriminell. Es werden aber immer mehr, und der Grund ist
immer der gleiche: Durch die Eheschließung mit einem
deutschen Partner wollen sich Ausländer das
Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland
erschleichen. Inzwischen gibt es dafür einen
regelrechten Markt. Für ehewillige deutsche Partner
werden zwischen 6000 und 10.000 Euro geboten.
Jedes Jahr werden in Deutschland
bereits rund 60.000 binationale Ehen geschlossen. Etwa
fünf Prozent davon, also rund 3000, so die Faustregel
bei den Innenministerien und Verwaltungsgerichten, sind
Scheinehen, die auffliegen, weil entweder der
Altersunterschied zwischen den angeblichen "Ehepartnern" zu
groß ist oder das Paar beim Standesbeamten
unterschiedliche Angaben macht und sich in Widersprüche
verwickelt. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs.
Selbst unter Rot-Grün waren
Scheinehen kein offizieller Asylgrund. Gleichzeitig aber
wurde ihnen der Weg geebnet. Der Online-Ratgeber
"www.schutzehe.de" enthält präzise
Ratschläge, wie Trauwillige ermittelnde Beamte
überlisten können. Ausgerechnet der Staat hat
mitgeholfen, diesen Leitfaden zu erstellen. Er entstand bei
einem Projekt von 16 Bremer Kulturorganisationen im Rahmen
der Ausstellung "Niemand ist eine Insel" - die mit
Steuergeldern des Senats und der Kulturstiftung des Bundes
finanziert wurde.
Es ist immer das gleiche
jämmerliche Spiel: Für die Mißstände,
die Vertreter der etablierten Parteien meist viel zu
spät anprangern, sind sie selbst verantwortlich. Kein
Wunder, daß die Probleme dann nur halbherzig
angegangen werden. Das gilt auch für die Vielweiberei
("Polygamie"), die in Deutschland offiziell verboten ist,
hier aber zunehmend toleriert wird - freilich nur, wenn
Ausländer sie praktizieren. Ohne gesetzliche Grundlage
sind bundesdeutsche Behörden dazu übergegangen,
den Zweit-, Dritt- und Viertfrauen hier lebender
Ausländer die gleichen Rechte zuzugestehen wie der
anerkannten (ersten) Ehefrau. Das gilt insbesondere für
Aufenthalts-, Sozial- und Rentenansprüche.
Unzählige
Ausländerfamilien mit vielen Kindern und mehreren
Ehefrauen sind, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
einräumt, bei gesetzlichen Krankenkassen unter dem
Namen des Ehemanns beitragsfrei (!) mitversichert. "Polygame
Ehen sind anzuerkennen, wenn sie dem Heimatrecht der in
Betracht kommenden Personen entsprechen", heißt es in
einer Stellungnahme, die das Bundessozialministerium bereits
im Juli 2004 abgab. Von der Großen Koalition ist nicht
bekannt, daß sie dies ändern will. Eine
Anerkennung polygamer Ehen in der Rentenversicherung sei
"gewollt", schrieb SPD-Staatssekretärin Marion
Caspers-Merk vor einem Jahr an den Bundestagsausschuß
für Gesundheit und soziale Sicherung.
Ein EU-Beitritt der Türkei
würde dem Thema neue Brisanz verschaffen. Der Verband
türkischer Unternehmer weist darauf hin, daß in
der Türkei "heute etwa eine Million Menschen in
polygamen Beziehungen leben. Im südöstlichen
Anatolien hält sich diese Tradition und widersteht
hartnäckig ihrer Abschaffung". Dies gilt nicht minder
für große Teile Afrikas.
Der Islam erlaubt die Mehrehe mit
maximal vier Frauen. Anstatt den Übergriff der
Polygamie auf Deutschland zu verhindern, üben sich die
verantwortlichen Politiker in "Toleranz". Man müsse
akzeptieren, daß mit der Einwanderung "fremde
Wertvorstellungen" zu uns kommen. Dem entgegenstehende
Gesetze werden zunehmend ignoriert. Das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies bereits vor
anderthalb Jahren die Ausländerbehörde der Stadt
Ludwigshafen an, der Zweitfrau eines in Deutschland lebenden
Irakers eine dauerhafte Aufenthaltsbefugnis zu
gewähren. Die Richter wußten dafür keinen
Paragraphen heranzuziehen, sondern bestanden auf einer
"humanitären Geste".
Quelle: Nation &
Europa
|