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20. Januar 2006

Scheinehen und Vielweiberei
Für Ausländer gelten deutsche Gesetze nicht

Nach geltendem Recht sind Scheinehen kriminell. Es werden aber immer mehr, und der Grund ist immer der gleiche: Durch die Eheschließung mit einem deutschen Partner wollen sich Ausländer das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland erschleichen. Inzwischen gibt es dafür einen regelrechten Markt. Für ehewillige deutsche Partner werden zwischen 6000 und 10.000 Euro geboten.

Jedes Jahr werden in Deutschland bereits rund 60.000 binationale Ehen geschlossen. Etwa fünf Prozent davon, also rund 3000, so die Faustregel bei den Innenministerien und Verwaltungsgerichten, sind Scheinehen, die auffliegen, weil entweder der Altersunterschied zwischen den angeblichen "Ehepartnern" zu groß ist oder das Paar beim Standesbeamten unterschiedliche Angaben macht und sich in Widersprüche verwickelt. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs.

Selbst unter Rot-Grün waren Scheinehen kein offizieller Asylgrund. Gleichzeitig aber wurde ihnen der Weg geebnet. Der Online-Ratgeber "www.schutzehe.de" enthält präzise Ratschläge, wie Trauwillige ermittelnde Beamte überlisten können. Ausgerechnet der Staat hat mitgeholfen, diesen Leitfaden zu erstellen. Er entstand bei einem Projekt von 16 Bremer Kulturorganisationen im Rahmen der Ausstellung "Niemand ist eine Insel" - die mit Steuergeldern des Senats und der Kulturstiftung des Bundes finanziert wurde.

Es ist immer das gleiche jämmerliche Spiel: Für die Mißstände, die Vertreter der etablierten Parteien meist viel zu spät anprangern, sind sie selbst verantwortlich. Kein Wunder, daß die Probleme dann nur halbherzig angegangen werden. Das gilt auch für die Vielweiberei ("Polygamie"), die in Deutschland offiziell verboten ist, hier aber zunehmend toleriert wird - freilich nur, wenn Ausländer sie praktizieren. Ohne gesetzliche Grundlage sind bundesdeutsche Behörden dazu übergegangen, den Zweit-, Dritt- und Viertfrauen hier lebender Ausländer die gleichen Rechte zuzugestehen wie der anerkannten (ersten) Ehefrau. Das gilt insbesondere für Aufenthalts-, Sozial- und Rentenansprüche.

Unzählige Ausländerfamilien mit vielen Kindern und mehreren Ehefrauen sind, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt einräumt, bei gesetzlichen Krankenkassen unter dem Namen des Ehemanns beitragsfrei (!) mitversichert. "Polygame Ehen sind anzuerkennen, wenn sie dem Heimatrecht der in Betracht kommenden Personen entsprechen", heißt es in einer Stellungnahme, die das Bundessozialministerium bereits im Juli 2004 abgab. Von der Großen Koalition ist nicht bekannt, daß sie dies ändern will. Eine Anerkennung polygamer Ehen in der Rentenversicherung sei "gewollt", schrieb SPD-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk vor einem Jahr an den Bundestagsausschuß für Gesundheit und soziale Sicherung.

Ein EU-Beitritt der Türkei würde dem Thema neue Brisanz verschaffen. Der Verband türkischer Unternehmer weist darauf hin, daß in der Türkei "heute etwa eine Million Menschen in polygamen Beziehungen leben. Im südöstlichen Anatolien hält sich diese Tradition und widersteht hartnäckig ihrer Abschaffung". Dies gilt nicht minder für große Teile Afrikas.

Der Islam erlaubt die Mehrehe mit maximal vier Frauen. Anstatt den Übergriff der Polygamie auf Deutschland zu verhindern, üben sich die verantwortlichen Politiker in "Toleranz". Man müsse akzeptieren, daß mit der Einwanderung "fremde Wertvorstellungen" zu uns kommen. Dem entgegenstehende Gesetze werden zunehmend ignoriert. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies bereits vor anderthalb Jahren die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen an, der Zweitfrau eines in Deutschland lebenden Irakers eine dauerhafte Aufenthaltsbefugnis zu gewähren. Die Richter wußten dafür keinen Paragraphen heranzuziehen, sondern bestanden auf einer "humanitären Geste".


Quelle: Nation & Europa

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