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15. August
2008
Warum sich die
katholische Kirche bei Hitler
bedankte:
75 Jahre
Reichskonkordat
Von Dr. Fritz Stenzel
Kürzlich beging die deutsche
Arbeiterbewegung ein Jubiläum: 75 Jahre ist es her,
daß der 1. Mai zum arbeitsfreien Feiertag erklärt
wurde. Größere Hinweise darauf gab es nicht, weil
sich das geschichtliche Datum einem Gesetz der
Hitler-Regierung verdankt. Ähnlich schamhaft wird man
wohl auch mit dem 75. Jahrestag des "Reichskonkordats"
umgehen: Am 20. Juli 1933 unterzeichneten Vatikan und
Reichsregierung einen Vertrag über Rechte und Pflichten
der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Er ist
- wie der arbeitsfreie 1. Mai - auch heute noch gültig.
Mit dem Reichskonkordat erlangte die
Papst-Kirche in Deutschland einen gesicherten Rechtsstatus.
Frühere Vereinbarungen hatten durch den Zusammenbruch
des Hohenzollern-Staates und die Gründung der Weimarer
Republik ihre Geltung verloren. Der Apostolische Nuntius im
Deutschen Reich, Eugenio Pacelli, der spätere Papst
Pius XII., konnte zunächst nur auf Länderebene
Konkordate mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden
(1932) schließen. Längere Verhandlungen auf
Reichsebene waren praktisch nicht möglich, weil die
Regierungen in Berlin zu schnell wechselten. Außerdem
gab es in den Reichstagsfraktionen beträchtlichen
Widerstand gegen die rechtlichen und finanziellen
Forderungen der Kurie. Erst Hitler durchschlug den
gordischen Knoten.
Bekenntnis zum Christentum
Schon in seiner Reichstagsrede am
23. März 1933 hatte der neue Kanzler die beiden
christlichen Konfessionen als "die wichtigsten Faktoren zur
Erhaltung unseres Volkstums" hervorgehoben. "Die Sorge der
Regierung gilt dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen
Kirche und Staat; der Kampf gegen eine materialistische
Weltanschauung, für eine wirkliche Volksgemeinschaft
dient ebenso den Interessen der deutschen Nation wie dem
Wohl unseres christlichen Glaubens."
"Unser" christlicher Glaube: Dieses
identifikatorische Bekenntnis war um so bemerkenswerter, als
insbesondere die katholische Zentrumspartei den
Nationalsozialismus als antichristlich und kirchenfeindlich
zu brandmarken pflegte. Dabei hieß es in Punkt 24 des
für unabänderlich erklärten NSDAP-Programms:
"Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines
positiven Christentums, ohne sich konfessionell an ein
bestimmtes Bekenntnis zu binden." Ähnlich war es in
Hitlers "Mein Kampf" zu lesen. Folgerichtig bezeichnete die
Reichsregierung in einem Aufruf am 1. Februar 1933 "das
Christentum als Basis unserer gesamten Moral".
Kirchen als
Verbündete
Allerdings gab es in der NSDAP
aufgrund ihrer volksparteilichen Binnenpluralität auch
kirchenkritische Stimmen. Doch Hitler zeigte sich
pragmatisch: "Die Vorteile personal-politischer Art, die
sich aus Kompromissen mit atheistischen Organisationen
ergeben mögen, wiegen nicht annähernd die Folgen
auf, die in der Zerstörung allgemeiner
sittlicher
Grundwerte sichtbar werden", rief er den
Reichstagsabgeordneten zu. In den Kirchen sah er partielle
Verbündete zur Aufrechterhaltung des traditionellen
Wertegerüstes - ohne Befugnisse für das politische
Tagesgeschäft. Eine klare Abgrenzung der
Zuständigkeiten schien ihm geboten.
Schon bald nach Regierungsantritt
schickte Hitler seinen Vizekanzler Franz von Papen nach Rom,
um über den Abschluß eines Reichskonkordats zu
verhandeln. Zur deutschen Delegation zählte auch Ludwig
Kaas, der Vorsitzende der Zentrumspartei. Daß man sich
innerhalb weniger Wochen einig wurde, hatte mit dem
Ermächtigungsgesetz zu tun: Die Regierung konnte
eigenverantwortlich handeln. Zum anderen war man im Vatikan
über die neuen Berliner Machthaber nicht
unglücklich. Von Papen berichtete nach dem Krieg
über seinen Empfang in Rom: "Seine Heiligkeit
begrüßte meine Frau und mich voll
väterlicher Güte und mit den Worten, wie
beglückt er sei, in Hitler eine Persönlichkeit an
der Spitze der neuen Regierung zu sehen, die den
kompromißlosen Kampf gegen Kommunismus und Nihilismus
auf ihre Fahnen geschrieben habe."
Das Reichskonkordat enthält 34
Artikel. Ein Zusatzprotokoll gibt Erläuterungen. In
einem Anhang wird die Befreiung der Kleriker vom
Militärdienst für den Fall einer allgemeinen
Wehrpflicht geregelt (was zunächst geheim blieb, weil
der Versailler Vertrag dem Reich eine solche Wehrpflicht
verboten hatte). Zu den für die Kirche erfreulichsten
Bestimmungen zählte die Bekenntnisfreiheit, die
Anerkennung der Landeskonkordate, die freie Korrespondenz
zwischen dem Heiligen Stuhl und allen deutschen Katholiken,
das Beichtgeheimnis, der Schutz der Geistlichen vor
Zwangsvollstreckungen ins Amtseinkommen, die Erhebung von
Kirchensteuern, die Beibehaltung und Neueinrichtung
katholischer Bekenntnisschulen, die Garantie theologischer
Fakultäten und der Militärseelsorge, das Recht der
Kirche auf freie Besetzung ihrer Ämter,
Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach. Ganz wichtig
auch: Staatsleistungen an die Kirche können nur im
"freundschaftlichen Einvernehmen" abgeschafft werden
(Artikel 18).
Gebete für das
Wohlergehen des Reiches
Im Gegenzug ist der Klerus
verpflichtet, "für das Wohlergehen des Deutschen
Reiches und Volkes" zu beten (Artikel 30). Bei Amtsantritt
schwören die Bischöfe nicht nur Treue dem
Deutschen Reich, sondern auch, "die
verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten
und von meinem Klerus achten zu lassen" (Artikel 16). Daraus
erklärt sich, weshalb die katholische Kirche seit 75
Jahren jede politische Wende mitmacht und keiner Regierung
den geistlichen Beistand verweigert. Die Nationalsozialisten
verbuchten es nach den negativen Erfahrungen mit der
Zentrumspartei als Erfolg, daß Geistlichen keine
Mitgliedschaft mehr in politischen Parteien erlaubt ist und
daß sich die kathotischen Vereinigungen auf
religiöse, kulturelle und karitative Aufgaben zu
beschränken haben.
Vom "Antichristen"
begünstigt
Sofort nach Konkordatsabschluß
verfügte Hitler die Beendigung aller
Zwangsmaßnahmen gegen katholische Geistliche und
Verbandsführer. Die Auflösung katholischer
Organisationen wurde rückgängig gemacht. "Eine
Wiederholung solcher Maßnahmen ist für die
Zukunft unzulässig und wird nach Maßgabe der
bestehenden Gesetze bestraft."
Der heutigen Geschichtsdeutung ist
das Reichskonkordat eher peinlich. Die katholische Kirche
will nicht daran erinnert werden, daß sie ihre
rechtliche Absicherung in Deutschland ausgerechnet Hitler
verdankt, ihm, der nach 1945 zum leibhaftigen Antichristen
gestempelt wurde. Außerdem steht der Vorwurf im Raum,
mit dem Konkordat habe der Vatikan als erste auswärtige
Macht das Tor zur internationalen Anerkennung des NS-Regimes
aufgestoßen. Zugleich sei es deutschen Katholiken
schwergemacht worden, Hitler die Loyalität zu
verweigern. Dagegen verteidigt sich Rom mit der These, ohne
das Konkordat wäre die Lage der Kirche und ihrer
Anhänger in Deutschland angesichts des
nationalsozialistischen Totalitätsanspruches unbequem
geworden.
Bei einer unbefangenen Abwägung
des Vertragsinhaltes schneidet die katholische Kirche
deutlich besser ab als der deutsche Staat. Dieser machte
eine Vielzahl konkreter Zugeständnisse, während es
"Rom" bei Gebeten und frommen Wünschen beließ.
Die Trennung von Staat und Kirche wurde unterlaufen - nicht
zuletzt bei den Finanzen. Deutschland ist fast der einzige
Staat, in dem der Fiskus die Kirchensteuer einzieht. Zudem
wurde schon in den Landeskonkordaten festgelegt, daß
die Bischöfe und andere geistliche
Würdenträger vom Staat zu besolden sind.
Und das nicht zu knapp.
Beispielsweise bringt es Münchens Erzbischof Reinhard
Marx auf monatlich 10 664 Euro Grundgehalt - wofür auch
nichtchristliche Steuerzahler herangezogen werden. Die
Vorstellung, daß die Kurie lediglich von
Kirchensteuern und Kollekten lebt, ist weit verbreitet, aber
falsch. Allein der Freistaat Bayern zahlt jährlich fast
110 Millionen Euro an die beiden christlichen
Großkirchen. Auf gesamtdeutscher Ebene kommen pro anno
Milliarden zusammen.
"Ehrliche Freude"
In späteren Gesprächen
zeigte sich Hitler über den finanziellen Aderlaß
wenig erfreut. Zunächst aber stand für ihn der
Prestigegewinn im Vordergrund. Kritik wollte er gar nicht
erst aufkommen lassen. Im Sitzungsprotokoll der
Reichsregierung wurde festgehalten: "Der Reichskanzler
lehnte eine Debatte über Einzelheiten des Konkordats
ab. Er vertrat die Auffassung, daß man hierbei nur den
großen Erfolg sehen dürfte." Etwaige Mängel
könnten später, bei besserer
außenpolitischer Lage, abgestellt werden. Bis heute
hat sich aber am Vertrag nichts geändert.
Ex-Reichsfinanzminister Lutz Graf
Schwerin von Krosigk schrieb nach dem Krieg: "lch erinnere
mich genau an die ehrliche Freude, mit der Hitler den Erfolg
der ganz geheim geführten Konkordatsverhandlungen im
Kabinett bekanntgab, und an die verkniffenen Gesichter
einiger Kabinettsmitglieder. Den Zorn Fricks, daß er
ausgeschaltet worden war, wischte Hitler mit der Bemerkung
vom Tisch, das Konkordat sei ein großer Erfolg Papens,
für den ihm das Kabinett Dank schuldig sei."
Auch nach dem Krieg
erfolgreich
Frick als Reichsinnenminister
fühlte sich übergangen. Der aus der Zentrumspartei
stammende von Papen aber erhielt für seine Verdienste
die Ehrenmitgliedschaft der NSDAP und das Goldene
Parteiabzeichen. Nach seiner Demission als Vizekanzler im
August 1934 ging er als deutscher Botschafter zunächst
nach Wien, dann nach Ankara. Von den Alliierten im
Nürnberger Prozeß als "Hauptkriegsverbrecher"
angeklagt, wurde er überraschend freigesprochen.
1959 ernannte ihn der Vatikan zum
Päpstlichen Geheimkämmerer, eine Auszeichnung,
für die es keine öffentliche Begründung gab,
die sich aber wohl als später Dank für die
Konkordats-Einfädelung verstand. Zwei Jahre zuvor,
1957, hatte das Bundesverfassungsgericht den Fortbestand des
Reichskonkordats auch für die Bundesrepublik
festgestellt.
"Staatsmännischer
Weitblick"
Rom konnte - und kann - zufrieden
sein. Allerdings verbietet es die politische
Opportunität, kirchlicherseits zu wiederholen, was der
Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz, Adolf Kardinal
Bertram, im Namen seiner Amtsbrüder vor 75 Jahren an
Hitler telegraphierte:
"Hochzuverehrender Herr
Reichskanzler! Anerkennung und Dank aus Anlaß des
Abschlusses des Reichskonkordats... Der Episkopat aller
Diözesen Deutschlands hat, wie die öffentlichen
Kundgebungen erweisen, sogleich die aufrichtige und
freudige Bereitwilligkeit ausgesprochen, nach bestem
Können zusammenzuarbeiten mit der jetzt waltenden
Regierung, die die Gewährleistung von christlicher
Volkserziehung, die Abwehr von Gottlosigkeit und
Unsittlichkeit, den Opfersinn für das Gemeinwohl und
den Schutz der Rechte der Kirche als Leitstern ihres
Wirkens aufgestellt hat. Daß die harmonische
Zusammenarbeit von Kirche und Staat zur Erreichung dieses
hohen Zieles im Reichskonkordat einen feierlichen
Ausdruck und feste, klare Grundlinien gefunden hat, ist
insbesondere, nächst der Weisheit des Heiligen
Stuhles, dem staatsmännischen Weitblick und der
Tatkraft der Reichsregierung zu verdanken."
Quelle: Nation &
Europa
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