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15. August 2008

Warum sich die katholische Kirche bei Hitler bedankte:
75 Jahre Reichskonkordat

Von Dr. Fritz Stenzel

Kürzlich beging die deutsche Arbeiterbewegung ein Jubiläum: 75 Jahre ist es her, daß der 1. Mai zum arbeitsfreien Feiertag erklärt wurde. Größere Hinweise darauf gab es nicht, weil sich das geschichtliche Datum einem Gesetz der Hitler-Regierung verdankt. Ähnlich schamhaft wird man wohl auch mit dem 75. Jahrestag des "Reichskonkordats" umgehen: Am 20. Juli 1933 unterzeichneten Vatikan und Reichsregierung einen Vertrag über Rechte und Pflichten der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Er ist - wie der arbeitsfreie 1. Mai - auch heute noch gültig.

Mit dem Reichskonkordat erlangte die Papst-Kirche in Deutschland einen gesicherten Rechtsstatus. Frühere Vereinbarungen hatten durch den Zusammenbruch des Hohenzollern-Staates und die Gründung der Weimarer Republik ihre Geltung verloren. Der Apostolische Nuntius im Deutschen Reich, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., konnte zunächst nur auf Länderebene Konkordate mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932) schließen. Längere Verhandlungen auf Reichsebene waren praktisch nicht möglich, weil die Regierungen in Berlin zu schnell wechselten. Außerdem gab es in den Reichstagsfraktionen beträchtlichen Widerstand gegen die rechtlichen und finanziellen Forderungen der Kurie. Erst Hitler durchschlug den gordischen Knoten.

Bekenntnis zum Christentum

Schon in seiner Reichstagsrede am 23. März 1933 hatte der neue Kanzler die beiden christlichen Konfessionen als "die wichtigsten Faktoren zur Erhaltung unseres Volkstums" hervorgehoben. "Die Sorge der Regierung gilt dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen Kirche und Staat; der Kampf gegen eine materialistische Weltanschauung, für eine wirkliche Volksgemeinschaft dient ebenso den Interessen der deutschen Nation wie dem Wohl unseres christlichen Glaubens."

"Unser" christlicher Glaube: Dieses identifikatorische Bekenntnis war um so bemerkenswerter, als insbesondere die katholische Zentrumspartei den Nationalsozialismus als antichristlich und kirchenfeindlich zu brandmarken pflegte. Dabei hieß es in Punkt 24 des für unabänderlich erklärten NSDAP-Programms: "Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden." Ähnlich war es in Hitlers "Mein Kampf" zu lesen. Folgerichtig bezeichnete die Reichsregierung in einem Aufruf am 1. Februar 1933 "das Christentum als Basis unserer gesamten Moral".

Kirchen als Verbündete

Allerdings gab es in der NSDAP aufgrund ihrer volksparteilichen Binnenpluralität auch kirchenkritische Stimmen. Doch Hitler zeigte sich pragmatisch: "Die Vorteile personal-politischer Art, die sich aus Kompromissen mit atheistischen Organisationen ergeben mögen, wiegen nicht annähernd die Folgen auf, die in der Zerstörung allgemeiner sittlicherUnterzeichnung des Reichskonkordats Grundwerte sichtbar werden", rief er den Reichstagsabgeordneten zu. In den Kirchen sah er partielle Verbündete zur Aufrechterhaltung des traditionellen Wertegerüstes - ohne Befugnisse für das politische Tagesgeschäft. Eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten schien ihm geboten.

Schon bald nach Regierungsantritt schickte Hitler seinen Vizekanzler Franz von Papen nach Rom, um über den Abschluß eines Reichskonkordats zu verhandeln. Zur deutschen Delegation zählte auch Ludwig Kaas, der Vorsitzende der Zentrumspartei. Daß man sich innerhalb weniger Wochen einig wurde, hatte mit dem Ermächtigungsgesetz zu tun: Die Regierung konnte eigenverantwortlich handeln. Zum anderen war man im Vatikan über die neuen Berliner Machthaber nicht unglücklich. Von Papen berichtete nach dem Krieg über seinen Empfang in Rom: "Seine Heiligkeit begrüßte meine Frau und mich voll väterlicher Güte und mit den Worten, wie beglückt er sei, in Hitler eine Persönlichkeit an der Spitze der neuen Regierung zu sehen, die den kompromißlosen Kampf gegen Kommunismus und Nihilismus auf ihre Fahnen geschrieben habe."

Das Reichskonkordat enthält 34 Artikel. Ein Zusatzprotokoll gibt Erläuterungen. In einem Anhang wird die Befreiung der Kleriker vom Militärdienst für den Fall einer allgemeinen Wehrpflicht geregelt (was zunächst geheim blieb, weil der Versailler Vertrag dem Reich eine solche Wehrpflicht verboten hatte). Zu den für die Kirche erfreulichsten Bestimmungen zählte die Bekenntnisfreiheit, die Anerkennung der Landeskonkordate, die freie Korrespondenz zwischen dem Heiligen Stuhl und allen deutschen Katholiken, das Beichtgeheimnis, der Schutz der Geistlichen vor Zwangsvollstreckungen ins Amtseinkommen, die Erhebung von Kirchensteuern, die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen, die Garantie theologischer Fakultäten und der Militärseelsorge, das Recht der Kirche auf freie Besetzung ihrer Ämter, Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach. Ganz wichtig auch: Staatsleistungen an die Kirche können nur im "freundschaftlichen Einvernehmen" abgeschafft werden (Artikel 18).

Gebete für das Wohlergehen des Reiches

Im Gegenzug ist der Klerus verpflichtet, "für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes" zu beten (Artikel 30). Bei Amtsantritt schwören die Bischöfe nicht nur Treue dem Deutschen Reich, sondern auch, "die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen" (Artikel 16). Daraus erklärt sich, weshalb die katholische Kirche seit 75 Jahren jede politische Wende mitmacht und keiner Regierung den geistlichen Beistand verweigert. Die Nationalsozialisten verbuchten es nach den negativen Erfahrungen mit der Zentrumspartei als Erfolg, daß Geistlichen keine Mitgliedschaft mehr in politischen Parteien erlaubt ist und daß sich die kathotischen Vereinigungen auf religiöse, kulturelle und karitative Aufgaben zu beschränken haben.

Vom "Antichristen" begünstigt

Sofort nach Konkordatsabschluß verfügte Hitler die Beendigung aller Zwangsmaßnahmen gegen katholische Geistliche und Verbandsführer. Die Auflösung katholischer Organisationen wurde rückgängig gemacht. "Eine Wiederholung solcher Maßnahmen ist für die Zukunft unzulässig und wird nach Maßgabe der bestehenden Gesetze bestraft."

Der heutigen Geschichtsdeutung ist das Reichskonkordat eher peinlich. Die katholische Kirche will nicht daran erinnert werden, daß sie ihre rechtliche Absicherung in Deutschland ausgerechnet Hitler verdankt, ihm, der nach 1945 zum leibhaftigen Antichristen gestempelt wurde. Außerdem steht der Vorwurf im Raum, mit dem Konkordat habe der Vatikan als erste auswärtige Macht das Tor zur internationalen Anerkennung des NS-Regimes aufgestoßen. Zugleich sei es deutschen Katholiken schwergemacht worden, Hitler die Loyalität zu verweigern. Dagegen verteidigt sich Rom mit der These, ohne das Konkordat wäre die Lage der Kirche und ihrer Anhänger in Deutschland angesichts des nationalsozialistischen Totalitätsanspruches unbequem geworden.

Bei einer unbefangenen Abwägung des Vertragsinhaltes schneidet die katholische Kirche deutlich besser ab als der deutsche Staat. Dieser machte eine Vielzahl konkreter Zugeständnisse, während es "Rom" bei Gebeten und frommen Wünschen beließ. Die Trennung von Staat und Kirche wurde unterlaufen - nicht zuletzt bei den Finanzen. Deutschland ist fast der einzige Staat, in dem der Fiskus die Kirchensteuer einzieht. Zudem wurde schon in den Landeskonkordaten festgelegt, daß die Bischöfe und andere geistliche Würdenträger vom Staat zu besolden sind.

Und das nicht zu knapp. Beispielsweise bringt es Münchens Erzbischof Reinhard Marx auf monatlich 10 664 Euro Grundgehalt - wofür auch nichtchristliche Steuerzahler herangezogen werden. Die Vorstellung, daß die Kurie lediglich von Kirchensteuern und Kollekten lebt, ist weit verbreitet, aber falsch. Allein der Freistaat Bayern zahlt jährlich fast 110 Millionen Euro an die beiden christlichen Großkirchen. Auf gesamtdeutscher Ebene kommen pro anno Milliarden zusammen.

"Ehrliche Freude"

In späteren Gesprächen zeigte sich Hitler über den finanziellen Aderlaß wenig erfreut. Zunächst aber stand für ihn der Prestigegewinn im Vordergrund. Kritik wollte er gar nicht erst aufkommen lassen. Im Sitzungsprotokoll der Reichsregierung wurde festgehalten: "Der Reichskanzler lehnte eine Debatte über Einzelheiten des Konkordats ab. Er vertrat die Auffassung, daß man hierbei nur den großen Erfolg sehen dürfte." Etwaige Mängel könnten später, bei besserer außenpolitischer Lage, abgestellt werden. Bis heute hat sich aber am Vertrag nichts geändert.

Ex-Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk schrieb nach dem Krieg: "lch erinnere mich genau an die ehrliche Freude, mit der Hitler den Erfolg der ganz geheim geführten Konkordatsverhandlungen im Kabinett bekanntgab, und an die verkniffenen Gesichter einiger Kabinettsmitglieder. Den Zorn Fricks, daß er ausgeschaltet worden war, wischte Hitler mit der Bemerkung vom Tisch, das Konkordat sei ein großer Erfolg Papens, für den ihm das Kabinett Dank schuldig sei."

Auch nach dem Krieg erfolgreich

Frick als Reichsinnenminister fühlte sich übergangen. Der aus der Zentrumspartei stammende von Papen aber erhielt für seine Verdienste die Ehrenmitgliedschaft der NSDAP und das Goldene Parteiabzeichen. Nach seiner Demission als Vizekanzler im August 1934 ging er als deutscher Botschafter zunächst nach Wien, dann nach Ankara. Von den Alliierten im Nürnberger Prozeß als "Hauptkriegsverbrecher" angeklagt, wurde er überraschend freigesprochen.

1959 ernannte ihn der Vatikan zum Päpstlichen Geheimkämmerer, eine Auszeichnung, für die es keine öffentliche Begründung gab, die sich aber wohl als später Dank für die Konkordats-Einfädelung verstand. Zwei Jahre zuvor, 1957, hatte das Bundesverfassungsgericht den Fortbestand des Reichskonkordats auch für die Bundesrepublik festgestellt.

"Staatsmännischer Weitblick"

Rom konnte - und kann - zufrieden sein. Allerdings verbietet es die politische Opportunität, kirchlicherseits zu wiederholen, was der Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz, Adolf Kardinal Bertram, im Namen seiner Amtsbrüder vor 75 Jahren an Hitler telegraphierte:

"Hochzuverehrender Herr Reichskanzler! Anerkennung und Dank aus Anlaß des Abschlusses des Reichskonkordats... Der Episkopat aller Diözesen Deutschlands hat, wie die öffentlichen Kundgebungen erweisen, sogleich die aufrichtige und freudige Bereitwilligkeit ausgesprochen, nach bestem Können zusammenzuarbeiten mit der jetzt waltenden Regierung, die die Gewährleistung von christlicher Volkserziehung, die Abwehr von Gottlosigkeit und Unsittlichkeit, den Opfersinn für das Gemeinwohl und den Schutz der Rechte der Kirche als Leitstern ihres Wirkens aufgestellt hat. Daß die harmonische Zusammenarbeit von Kirche und Staat zur Erreichung dieses hohen Zieles im Reichskonkordat einen feierlichen Ausdruck und feste, klare Grundlinien gefunden hat, ist insbesondere, nächst der Weisheit des Heiligen Stuhles, dem staatsmännischen Weitblick und der Tatkraft der Reichsregierung zu verdanken."


Quelle: Nation & Europa

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