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25. November 2005

Saddam Hussein vor Gericht:
Siegerjustiz in Bagdad

Von Klaus Hansen

Zweieinhalb Jahre nach der angloamerikanischen Invasion hat am 19. Oktober in Bagdad der Prozeß gegen den irakischen Präsidenten Saddam Hussein und sieben seiner hochrangigen Mitarbeiter begonnen. Ihnen droht die Todesstrafe. Alle Angeklagten erklärten sich für nicht schuldig. Obwohl von der Haft (und möglicher Folter?) gezeichnet, beharrt Saddam Hussein weiterhin auf seiner Stellung als Staatsoberhaupt. Der von den Alliierten gewaltsam herbeigeführte "Regimewechsel" habe nichts an der Rechtslage geändert. Auch das Gericht sei illegitim. "Was auf Unrecht gegründet ist, bleibt Unrecht", erklärte der 68jährige und widerlegte damit Vermutungen, er würde sich dem Tribunal als gebrochener Mann schuldzerknirscht anzubiedern versuchen.

Saddam Hussein sieht in dem Verfahren eine Schaubühne der Siegerjustiz. Dafür hat er gute Gründe. Von der fünfköpfigen Gerichtsjury ist so gut wie nichts bekannt. Die Fernsehkameras zeigen alle Angeklagten und ihre Verteidiger, von den Richtern aber nur den Vorsitzenden, von dem zu lesen ist, er sei Kurde. Sein Name liegt in mehreren Schreibweisen vor - eine Version lautet: Rizgar Mohammed Amin. "Wer sind Sie? Was sind Sie?", wurde er von Saddam Hussein gefragt. "Haben Sie früher je als Richter gearbeitet?" Keine Antwort.

Verteidiger ermordet

Die Geheimnistuerei wird mit Sicherheitsbedürfnissen begründet. Gegenüber den Verteidigern ist man weniger zimperlich. Sie werden in den Medien vorgeführt, massiv bedroht, und der erste von ihnen, Sadun Sughair al-Dschanabi, wurde bereits zwei Tage nach Beginn des Prozesses verschleppt und ermordet. Der Präsident der irakischen Anwaltskammer, Dhia al-Saadi, sprach von einer "bedenklichen Entwicklung". Seine Kollegen würden künftig zögern, "Menschen zu verteidigen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind". Badie Issat Aref, juristischer Beistand des irakischen Vize-Ministerpräsidenten Tarik Asis, fügte hinzu: "Wenn nicht einmal die Sicherheit der Anwälte gewährleistet ist, wie sollen wir dann unsere Mandanten schützen?" Auch Entlastungszeugen würden unter diesen Umständen kaum noch auszusagen wagen.

Das Sondertribunal wurde von der US-Regierung eingesetzt. Seine Mitglieder sind in den letzten Monaten von amerikanischen Trainern auf ihre Aufgabe vorbereitet worden. Kosten: 75 Millionen Dollar. Der Gerichtsvorsitzende, heißt es, sei auf Vorschlag des Kollaborationspräsidenten Dschalal Talabani berufen worden. Talabani, ebenfalls ein Kurde, legt Wert auf sein Amt und sagt deshalb, Saddam gehöre "nicht einmal, sondern zwanzigmal täglich hingerichtet".

Die Partei des angeklagten Staatspräsidenten wurde gleich nach dem Einmarsch der Alliierten verboten - als Beweis dafür, wie man sich die neue "Demokratie" im Irak vorstellt. Es finden zwar Wahlgänge statt, aber nur mit Gruppierungen und Kandidaten, die den Amerikanern und ihren einheimischen Handlangern halbwegs genehm sind. Dabei steht Deutschland Pate: Hier hatten die Alliierten 1945 ebenfalls die Regierungspartei und deren Unterorganisationen verboten, so daß siegerfreundliche Kräfte unbehindert in das politische Vakuum strömen konnten.

1990, als die DDR zusammenbrach, war man toleranter. Die alte Staatspartei konnte fast ungestört weitermachen, wechselte lediglich den Namen, sitzt als viertgrößte Fraktion im Bundestag und übt bereits auf Länderebene für den Einzug in die Bundesregierung. Was immer man von der zur "Linkspartei" mutierten SED halten mag: Daß sie nicht verboten wurde, dürfte nicht nur ihren vier Millionen Wählern weitaus demokratischer dünken als das irakische Modell.

Die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" ist unverdächtig. Erstens residiert sie in den USA, und zweitens hat sie das Regime von Saddam Hussein stets kritisch beäugt. Um so mehr fällt ins Gewicht, was der Leiter der Rechtsabteilung von "Human Rights Watch", der amerikanische Jurist Richard Dicker, vorsichtig andeutet: "Es ist ungewiß, ob dieses Gericht tatsächlich zur Führung eines fairen und unparteiischen Prozesses in der Lage sein wird."

Die Regeln, nach denen das Tribunal in Bagdad arbeite, stimmten in wichtigen Punkten nicht mit internationalen Standards überein. Den Angeklagten sei es nach ihrer Verhaftung zunächst nicht möglich gewesen, Anwälte zu kontaktieren. Man habe sie wochenlang ohne juristischen Beistand verhört und wolle nun die unstatthaft eingeholten Aussagen zur Grundlage einer Verurteilung machen.

Verurteilung trotz unzureichender Beweislage

Ein weiterer Punkt, der Dicker Sorge bereitet: Das Tribunal darf die Weigerung von Angeklagten, auf Richterfragen zu antworten, als Schuldbeweis werten. Nach internationaler Norm steht einem Angeklagten dagegen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Er kann nicht verpflichtet werden, sich mit seinen Aussagen selbst zu belasten oder überhaupt nur Angaben zu machen. Schweigen darf nicht zu seinen Lasten interpretiert werden.

Als besonders unannehmbar empfindet es Dicker, daß sich die Richter in Bagdad bei einer Verurteilung der Angeklagten mit "befriedigenden" Beweisen begnügen wollen: "In einem fairen Verfahren reicht dies für eine Verurteilung nicht aus. Nach internationalen Standards sind höhere Maßstäbe an den Wert von Beweisen anzulegen. Die Überzeugung der Richter von der Schuld des Angeklagten muß begründet sein, das heißt, ein Verbrechen muß in allen Einzelheiten und über jeden Zweifel hinaus beweisbar sein."

Diese kritischen Anmerkungen der amerikanischen Menschenrechtsorganisation wiegen schwer genug, sind aber einem grundsätzlicheren Einwand nachgeordnet: Niemand hat die diplomatische Immunität des irakischen Staatspräsidenten aufgehoben. Er wurde weder abgewählt noch sonstwie vom irakischen Volk aus seinem Amt verstoßen. Landfremde Besatzer haben ihn kurzerhand für abgesetzt erklärt und einem "Gericht" zugeführt, dessen Legitimität allein aus den alliierten Gewehrläufen rührt. Und noch etwas ist unakzeptabel: Eigens für das Tribunal wurden aus irakischem und amerikanischem Recht neue Gesetze gebastelt, die zum Zeitpunkt der behaupteten Taten noch nicht in Kraft waren. Rückwirkende Gesetze sind aber nach internationalem Recht verboten. Man kann nur für Strafbares bestraft werden.

Auch wenn man berücksichtigt, daß hier wieder einmal juristisches Neuland betreten wird (wie allerdings schon die Entschuldigung beim Nürnberger Prozeß 1945 lautete), kann man die Justizfarce von Bagdad nur abscheulich finden. Jeder weiß, daß dieses Gericht weder unabhängig noch neutral agiert. Es urteilen Sieger über Besiegte, Streitbeteiligte über andere Streitbeteiligte. Wenn man militärische Auseinandersetzungen unbedingt juristisch fortschreiben will, dann sollte man wenigstens Richter aus Staaten heranziehen, die nicht involviert sind. Sie müßten in ihren Entscheidungen absolut frei sein, müßten Sieger und Besiegte gleichermaßen zur Rechenschaft ziehen dürfen.

Für alles verantwortlich?

Saddam Hussein wird in dem jetzt begonnen Prozeß vorgeworfen, irakische Polizeikräfte hätten 1982 in dem Ort Dudschail nahe Bagdad 143 Schiiten willkürlich getötet, nachdem dort ein Attentat auf den Präsidenten versucht worden war. Wenigstens der Tathergang müßte sich beweisen lassen. Eine andere Frage ist es, ob der Präsident unmittelbare Verantwortung trägt oder ob es sich um einen - natürlich strafbaren - Vergeltungsexzeß untergeordneter Stellen handelt. Der Irak hat 24 Millionen Einwohner, ist flächenmäßig weit größer als die Bundesrepublik Deutschland. Nicht alles, was in einem solchen Land passiert, muß zwangsläufig auf einen Befehl des Präsidenten zurückgehen.

Freilich kann man sich auch auf den rigorosen Standpunkt stellen, daß ein Staatsoberhaupt persönlich für alles haftet, was Staatsbedienstete anrichten. Das sollte dann aber ein allgemeiner Grundsatz sein. Für amerikanische Verbrechen im Irak übernehmen weder der US-Präsident noch seine Minister oder Generäle irgendwelche Verantwortung. Lassen sich derartige Vorgänge - man denke nur an die filmisch dokumentierten Folterszenen aus Abu Ghraib - nicht einfach leugnen, heißt es regelmäßig, es handele sich um Verfehlungen weit nachrangiger Offiziere und Soldaten. Die US-Armee kann treiben, was sie will: Entweder findet man nach entdeckten Verbrechen keinen höheren Befehl dazu, oder man spricht die Opfer verharmlosend als "Kollateralschäden" an.

Letzteres gipfelt immer wieder in der Behauptung, man habe zwar eine Rakete in diese oder jene Menschenansammlung geschossen, doch sei es nie Absicht gewesen, außer den dort vermuteten "Terroristen" auch Frauen und Kinder umzubringen. Auf diese Weise ist schon so manche irakische Hochzeitsfeier zum Massenbegräbnis geworden. Und der amerikanische Präsident wäscht seine Hände in Unschuld. Als "wiedergeborener Christ" kennt er das Pilatus-Modell: Jede Besatzungsmacht tut gut daran, sich bei der Durchsetzung ihrer Ziele einheimischer Helfershelfer zu bedienen. Deshalb wurde das Tribunal in Bagdad mit irakischen "Richtern" besetzt, und deshalb auch schiebt man die Schuld an der katastrophalen Sicherheitslage der ortsansässigen Polizei zu, die erst noch "richtig" ausgebildet werden müsse.

Verspätete Moral

In Wirklichkeit resultiert die heutige Situation im Irak einzig und allein aus der angloamerikanischen Invasion. Sie hat bereits 20.000 Zivilisten das Leben gekostet. Noch größer ist die Zahl der Verwundeten und Verstümmelten. Daß dafür niemand die Verantwortung übernimmt, läßt das Tribunal über Geschehnisse, die ein Vierteljahrhundert zurückliegen, um so anachronistischer erscheinen.

Die nachträgliche Empörung über Verbrechen, die unter Saddam Hussein geschehen sein sollen oder tatsächlich geschehen sind, übersieht gern, daß der jetzt Angeklagte lange Zeit von den USA und deren Verbündeten anerkannt, politisch unterstützt und mit Waffen beliefert wurde. Sein 1980 begonnener Krieg gegen den Iran sollte die dortige Mullah-Herrschaft zu Fall bringen und das Land wieder, wie zu Zeiten des Schahs, an die Seite Amerikas führen. Washingtons

"Der ganze Prozeß wirkt wie eine Farce. Nichts geht mit rechten Dingen zu. Bis zum 25. September hatten wir keinerlei offizielle Dokumente erhalten. Das ist eine dramatische Verletzung der irakischen Gesetze. De jure ist Saddam immer noch Staatschef. Die amerikanischen Invasoren und Besatzer haben ihn gestürzt und gefangengenommen, nachdem sie den Irak zerstört hatten. Jetzt setzen sie mit dem Recht des Stärkeren ihren Willen durch und treten die irakischen Gesetze mit Füßen. Für mich entbehrt auch die jetzige Regierung jeglicher Legitimität. Erst wenn alle Besatzer den Irak verlassen haben, kann der Irak sich wirklich selbst regieren."
--Chalil al-Duleimi, Saddam-Hussein-Verteidiger

Außenpolitik steht traditionell unter dem Motto: "Er mag zwar ein Schurke sein, aber er ist unser Schurke." Über die Moral des Saddam Hussein begann man sich erst Gedanken zu machen, als er aus dem Ruder lief und einen anderen US-Verbündeten, das Öldepot Kuwait, zu annektieren suchte.

Aber darüber wird man vor dem Tribunal in Bagdad nicht sprechen. Sogar der neue "Justizminister" Abd al-Hussein findet es dekuvrierend, wie amerikanische Zensoren die Ermittlungsakten frisieren: "Es sieht so aus, als gebe es eine Menge Geheimnisse, die sie schützen wollen." Auch in Nürnberg wollte man 1945 nichts mehr davon wissen, daß die dort richtenden Sowjets bei der Aufteilung Polens mit Hitler gemeinsame Sache gemacht hatten. Die Westmächte nehmen daran bis heute keinen Anstoß. Allein die Deutschen sollten büßen.

Angesichts der Machtverhältnisse auf dieser Welt erscheint die Forderung absurd - aber eigentlich müßten George W. Bush und sein Hauptverbündeter Tony Blair auf die Anklagebank. Denn mittlerweile steht unumstritten fest, daß die Begründung für den Überfall auf den Irak falsch war: Saddam Hussein verfügte über keine Massenvernichtungswaffen. Westliche Geheimdienste und Politiker hatten die internationale Öffentlichkeit gezielt irregeführt. Das bedeutet aber auch, daß die auf beiden Seiten angefallenen Opfer auf das Konto von Bush und Blair gehen. Mag es auch sein, daß tote Iraker in Washington und London keine schlaflosen Nächte hervorrufen - aber wie steht es um die amerikanischen und britischen Soldaten, die in dem Glauben gefallen sind, den Erdball vor dem Feuer irakischer Massenvernichtungswaffen schützen zu müssen? Der damalige US-Außenminister Colin Powell hat kürzlich erklärt, rückblickend schäme er sich dafür, vor der UNO "Beweise" präsentiert zu haben, die keine waren. Doch mit solchen Eingeständnissen werden 2000 gefallene GIs nicht wieder lebendig.

Saddam Hussein und den angeklagten Mitgliedern seiner Regierung droht die Todesstrafe. Auch daran läßt sich westliches Pharisäertum ermessen. Rußland wurde erst in den Europarat aufgenommen, als es sich verpflichtet hatte, nicht länger die Todesstrafe anzuwenden. Wäre Saddam Hussein vor den angloamerikanischen Invasoren nach Europa emigriert, müßte das Siegertribunal ohne ihn auskommen. Denn Artikel 11 der "Europäischen Konvention über die Auslieferung" verbietet Überstellungen an Länder mit Todesstrafe. Nicht verboten ist internationale Aufbauhilfe für einen Justizapparat, der die Todesstrafe praktiziert - also helfen bundesdeutsche Juristen ihren irakischen Kollegen. Solche Widersprüchlichkeiten erträgt mühelos, wer moralische Grundsätze für ein lediglich propagandistisches Mittel hält. Wie jene, die jetzt in Bagdad ein Siegertribunal veranstalten.


Quelle: Nation & Europa

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