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2. Dezember
2005
Vor 60 Jahren begann
der Nürnberger Prozeß:
Vae
victis!*
Von Dr. Fritz Stenzel
Wegen ihres Kampfes gegen die
Todesstrafe erhielt die Usbekin Tamara Chikunova im
September 2005 den Internationalen Menschenrechtspreis der
Stadt Nürnberg. Oberbürgermeister Ulrich Maly
(SPD) betonte bei dieser Gelegenheit - wieder einmal - die
"unrühmliche Vergangenheit" Nürnbergs als Stadt
der NS-Reichsparteitage und der antisemitischen
Rassegesetze. Auch Bundesinnenminister Otto Schily war zum
Festakt erschienen und rief in seiner Rede zur weltweiten
Ächtung von Folter und Todesstrafe auf.
Es ist gewiß keine
NS-Verharmlosung, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen,
daß auf den braunen Parteitagen in der
fränkischen Metropole weder gefoltert noch die
Todesstrafe vollstreckt wurde. Auch die berüchtigten
Nürnberger Gesetze aus dem Jahr 1935 gaben nichts
Derartiges her. Hätten Maly und Schily eine zutreffende
Verbindung zu Folter und Todesstrafe
herstellen wollen, wäre eine andere zeitgeschichtliche
Ableitung richtiger gewesen: In Nürnberg begann vor 60
Jahren - am 20. November 1945 - das Siegertribunal gegen
deutsche Politiker und Militärs. Den Schlußpunkt
setzte ein Jahr später der Henker, nachdem Angeklagte
und auch Zeugen mißhandelt worden waren. Daran
stört sich heutige Moral freilich nicht. Ihre
Ausrichtung gegen Todesstrafe und Folter ist eine selektive;
sie kommt allein Opfern zugute, die ins herrschende
politische Weltbild passen.
Den Zug ins Heuchlerische zeigen
auch die Jubiläumsartikel und -sendungen. Kein Wort der
Kritik an jener unsäglichen Justizfarce, bei der sich
die Sieger in der Doppelrolle als Ankläger und Richter
gefielen, rückwirkende "Straftatbestände"
konstruierten und damit alle Grundsätze zivilisierten
Prozeßrechts auf den Kopf stellten. Die Urteile
standen praktisch schon vorher fest. Auf der alliierten
Konferenz von Teheran im November 1943 hatte Stalin
gefordert, 50.000 deutsche Offiziere kurzerhand zu
erschießen (wie es von den Sowjets drei Jahre zuvor an
polnischen Gefangenen in Katyn praktiziert worden war). Auch
Churchill setzte sich zunächst für summarische
Hinrichtungen ein, hielt nur die vom Kremlherrscher
vorgeschlagene Opferzahl für zu hoch. Schließlich
einigten sich die Alliierten auf die Durchführung eines
Schauprozesses. Er sollte den Rachegelüsten einen
juristischen Tarnanstrich geben und zugleich den Besiegten
alle Kriegsschuld aufbürden.
Am 8. August 1945 unterzeichneten
die Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und
Frankreich ein "Abkommen über die Verfolgung der
Hauptkriegsverbrecher" und erließen das Statut
für einen Internationalen Militärgerichtshof
(IMT). Schon die Bezeichnung war ein Schwindel. Die
"Internationalität" beschränkte sich auf den Kreis
der Signatarstaaten. Unabhängige Juristen aus neutralen
Ländern waren unerwünscht. Sie hätten sich
womöglich um Wahrheit und Gerechtigkeit bemüht.
Vor allem wollten die Sieger keine ausgewogenen
Erörterungen über die Vorgeschichte des Krieges
(Polen war 1939 von Deutschen und Sowjets gemeinsam geteilt
und besetzt worden). Auch durften alliierte Kriegsverbrechen
in Nürnberg nicht zur Sprache kommen.
Die deutsche Justiz blieb bei alldem
außen vor. Während des Krieges hatten Wehrmachts-
und SS-Gerichte Verbrechen durchaus geahndet. Tausende von
Verfahren lassen sich nachweisen. Für die
Konzentrationslager wurde 1943 eigens eine
"Untersuchungskommission gegen Humanitätsverbrechen und
Korruption" gebildet. Wie der Chef des Obersten SS- und
Polizeigerichts, Dr. jur. Günther Reinecke, als Zeuge
in Nürnberg aussagte, seien allein in seinem
Zuständigkeitsbereich rund 800 Fälle untersucht
worden, von denen etwa 200 durch ein Gerichtsurteil endeten.
So wurde gegen SS-Angehörige der KZs Auschwitz,
Buchenwald, Dachau, Herzogenbosch, Krakau-Plaszow, Lublin,
Oranienburg und anderer Lager juristisch vorgegangen.
Betroffen waren auch fünf KZ-Kommandanten. Gegen zwei
von ihnen konnte das Verfahren noch vor Kriegsende
abgeschlossen werden - mit der Todesstrafe. Einer der beiden
wegen Häftlingsmordes Hingerichteten war
Buchenwald-Kommandant Karl Koch.
Reinecke bestätigte in
Nürnberg, daß es in manchen KZs
"fürchterliche Gewalttaten" gegeben habe und fügte
hinzu: "Wenn das Gerichtswesen der SS und Polizei in der
Lage gewesen ist, gegen solche Zustände einzuschreiten,
so nur deshalb, weil es sich hier eben nicht um eine
konsequente Politik der SS handelte, sondern um
verbrecherische Taten einzelner Personen und kleinerer
Gruppen und einzelner höchstgestellter Vorgesetzten,
nicht aber um die Taten der SS als Organisation. Um gegen
diese Verbrechen anzukämpfen und um die SS von diesen
verbrecherischen Elementen zu reinigen, ist das
Gerichtswesen tätig geworden."
Alle ausnahmslos schuldig?
Mit differenzierten Aussagen, die
Schuld nicht kollektiv, sondern individuell zuordneten,
konnten die alliierten Richter in Nürnberg aber nichts
anfangen. Ihnen stand der Sinn nach Pauschalurteilen. So
wurde schließlich die gesamte SS zur "verbrecherischen
Organisation" erklärt (mit Ausnahme der Reiter-SS, weil
in ihr auch Prinz Bernhard, der Gemahl der
niederländischen Königin Juliana, gedient hatte).
Bundesdeutsche Gerichte und Behörden machten sich
später das Nürnberger Kollektivurteil nicht zu
eigen. In den NS-Prozessen ging es stets um persönliche
Verantwortung. Ehemalige SS-Angehörige, die keine
Verbrechen begangen hatten, wurden zu Stützen des
staatlichen und wirtschaftlichen Wiederaufbaus. Ohne sie
wäre die deutsche Nachkriegsdemokratie kaum auf die
Beine gekommen.
US-Präsident Truman hatte am 3.
Mai 1945 den US-Bundesrichter Robert H. Jackson zum
Organisator des IMT ernannt. Rund 1000 Mitarbeiter wurden
rekrutiert, darunter zahlreiche Emigranten, die aus
rassischen oder politischen Gründen Deutschland vor
1945 verlassen hatten und begreiflicherweise auf Abrechnung
sannen. Ein auch nur halbwegs faires Verfahren konnte unter
solchen Umständen nicht stattfinden. Der sowjetische
Chefankläger, Generalmajor Iona T. Nikitschenko,
Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs der UdSSR und
eine Schlüsselfigur schon bei den stalinistischen
Schauprozessen der 1930er Jahre, brachte es auf den Punkt:
"Daß die Naziführer Verbrecher sind, ist bereits
eine feststehende Tatsache. Die Aufgabe des Gerichtshofes
besteht lediglich darin, das Schuldmaß jedes Einzelnen
festzustellen und die erforderliche Strafe zuzumessen."
Die westlichen Richter widersprachen
der kommunistischen Rechtsphilosophie keineswegs. Auch
Jackson, dem Ambitionen auf das Amt des US-Präsidenten
nachgesagt wurden, wollte die ihm verhaßten
Angeklagten unbedingt einer Verurteilung zuführen.
Schuld oder Unschuld - das war gleichgültig. Sir
Geoffrey Lawrence, Lordrichter seiner britischen
Majestät, entblödete sich auch Jahre später
nicht, die "Fähigkeit und Unparteilichkeit" seiner
sowjetischen Kollegen zu lobpreisen, obwohl diese allen
Ernstes versucht hatten, eigene Verbrechen - wie den
Massenmord von Katyn - den Deutschen in die Schuhe zu
schieben.
Die Nürnberger Anklage basierte
auf folgenden Kernpunkten: Verschwörung zur
Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vor allem der erste
Punkt war eine Absurdität, zumal das Gericht den Beginn
jener angeblichen Verschwörung auf den 30. Januar 1933
datierte, jenen Tag, an dem Hitler Reichskanzler wurde. Mit
gleicher Berechtigung könnte man heute die gesamte
US-Regierung des George W. Bush als Verschwörer zur
Führung eines Angriffskrieges - gegen den Irak - auf
die Anklagebank setzen. Auch Tony Blair und seine englischen
Kabinettskollegen wären nach Nürnberger Logik
für den Strick reif.
In der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts verurteilte das Völkerrecht den Krieg
keineswegs als prinzipielles Verbrechen. Er war ein allseits
gehandhabtes Mittel staatlicher Machtpolitik - weshalb
Engländer und Franzosen am 3. September 1939 nicht
zögerten, Deutschland den Krieg zu erklären. Der
angebliche Beistand für Polen war propagandistischer
Vorwand; sonst hätte man auch den in Ostpolen
einmarschierenden Sowjets den Fehdehandschuh hinwerfen
müssen. Doch die Westmächte fanden nichts dabei,
sich bald darauf mit Stalin, Hitlers antipolnischem
"Mitverschwörer", zu verbünden. Kein Wunder also,
daß in Nürnberg sehr viel Wert darauf gelegt
wurde, die zeitgeschichtlichen Hintergründe zu
verschleiern. Man wollte sich unter keinen Umständen
selber belasten.
"Man spuckte mir in den Mund"
Den Angeklagten wurde übel
mitgespielt. Julius Streicher, als Ex-Herausgeber des
antisemitischen "Stürmers" einem Teil der Bewacher
besonders verhaßt, gab an, man habe ihn vier Tage lang
nackt in seiner Zelle liegen lassen. "Man hat mich
gezwungen, Negern die Füße zu küssen. Man
hat mich gepeitscht. Man gab mir Speichel zu trinken. Man
öffnete mir den Mund gewaltsam mit einem Stück
Holz und spuckte mir in den Mund. Als ich ein Glas Wasser zu
trinken begehrte, führte man mich zur Latrine und
sagte, trinke!"
Man täte sich womöglich
schwer, solche Bekundungen zu glauben, hätte man nicht
die Bilder aus dem irakischen Abu Ghraib und anderen
US-Gefangenenlagern aktuell vor Augen. Vor 60 Jahren war man
gewiß nicht zimperlicher, mußte auch keine
kritischen Medien fürchten. "Nazis" galten als
vogelfrei. Um das heute nachzuvollziehen, muß man
nicht einmal zu revisionistischer Literatur greifen. Richard
Overy, Professor für Zeitgeschichte am Londoner King's
College, ist politisch völlig unverdächtig. Im
Jahr 2002 erschien sein Buch "Verhöre" (Originaltitel:
"Interrogations") bei Ullstein. Untertitel: "Die NS-Elite in
den Händen der Alliierten".
Overy läßt an den
Angeklagten kein gutes Haar, beschreibt diese aber auch als
Opfer alliierter Willkür: "Eine von Jacksons ersten
Aufgaben als Chefankläger bestand in der Anweisung an
das War Department, den als Kriegsverbrecher
verdächtigten Deutschen ungeachtet ihres Rangs all die
Privilegien zu verweigern, die Kriegsgefangenen
üblicherweise zustanden."
Deutsche = Dreck
Das US-Internierungslager
Mondorf-les-Bains in Luxemburg, wo Gefangene und Zeugen
für den Nürnberger Prozeß präpariert
wurden, trug den bezeichnenden Codenamen "Ashcan"
(amerikanisch für "Mülleimer"). Gleiches
Behältnis heißt bei den Engländern "Dustbin"
- und so benannten sie denn auch ihr Lager in Kransberg bei
Frankfurt am Main. Die Deutschen galten als Dreck, als
Abfall, und so wurden sie behandelt. Overy über
Mondorf: "Die Gefangenen schliefen in nackten Räumen,
die mit nichts als zwei Armeepritschen, Strohmatratzen (die
zur Strafe für Fehlverhalten entzogen wurden), einem
kleinen Tisch und einem einfachen Stuhl ausgestattet waren.
Kopfkissen waren nur für kranke Gefangene vorgesehen."
US-Gefängniskommandant Burton
C. Andrus, später von Mondorf nach Nürnberg
versetzt, lief mit einer Reitgerte herum. "Er wußte,
wie man die 'Arschlöcher' auf Vordermann hält",
zitiert Overy ein amerikanisches Ermittlerteam, "und er
sorgte dafür, daß sie uns die Antworten gaben,
die wir hören wollten". Im Juni 1945 besuchte der
britische Diplomat Ivone
Kirkpatrick das US-Lager - und fand die schikanöse
Behandlung der Gefangenen gut: "Es würde uns jede Menge
Ärger ersparen", schrieb er an seinen
Außenminister Anthony Eden, "wenn alle
'Ashcan'-Insassen Massenselbstmord begingen".
Overy teilt seinen Lesern
beschwichtigend mit, die Häftlinge seien nur "selten"
körperlich mißhandelt worden - heißt: sie
wurden. Zudem setzte man sie unter starken psychologischen
Druck. "Zu Beginn seiner Gefangenschaft bekam Fritz Sauckel
wiederholt von seinen Vernehmern zu hören, wenn er
ihnen nicht sagte, was sie von ihm wissen wollten,
würden sie ihn den Russen ausliefern."
Irreführende Bilder
Die unter solchen Umständen
protokollierten Aussagen dienten dann der Verurteilung und
gelten unkritischen Historikern noch heute als
glaubwürdige Quellen. Insgeheim wurden die Inhaftierten
abgehört, ihre Gespräche tontechnisch
aufgezeichnet und zu Papier gebracht. Daß es unter
solchen Umständen kein Gleichgewicht zwischen Anklage
und Verteidigung geben konnte, bedarf keiner weiteren
Begründung, ist aber auch egal, weil das Gericht
ohnehin nicht ausgewogen und ergebnisoffen verhandeln
wollte.
Einen Nebeneffekt der
Drangsalierungen beschreibt Overy so: "Nach Wochen der Haft
war es leicht, die müden, schlecht gekleideten
Gefangenen als Geschöpfe zu betrachten, die ihr
Schicksal verdienten." Noch heute wirkt dieses Bild nach.
Journalisten und Historiker beschreiben die Angeklagten
rückblickend als Jammergestalten, bei deren Anblick man
überhaupt nicht begreifen könne, wieso sie in
Führungspositionen gelangt seien.
Dazu passen allerdings nicht die
Ergebnisse eines Intelligenztestes, den der
US-Gefängnispsychologe Dr. Gustave Gilbert mit den
Angeklagten in Nürnberg durchführte. Der
durchschnittliche Intelligenzquotient liegt bekanntlich bei
100. Hjalmar Schacht und Arthur Seyß-Inquart
erreichten mit je 143 einen Wert, der sie zu Genies
stempelte. Hermann Göring und Karl Dönitz lagen
mit jeweils 138 nur knapp dahinter. Dem Historiker Professor
Werner Maser verdankt sich der ergänzende Hinweis:
"Daß Adolf Hitler in einem solchen Test zumindest
ebenso abgeschnitten hätte, muß infolge der
inzwischen wissenschaftlich belegten Fakten als sicher
gelten."
Hans Frank schaffte in Gilberts
Untersuchungen 130. Wilhelm Keitel und Joachim von
Ribbentrop: 129. Albert Speer: 128. Alfred Jodl: 127.
Konstantin von Neurath: 125. Walter Funk: 124. Und sogar der
als dumpf geltende Julius Streicher brachte es noch auf 106.
Die Hirnleistung der Ankläger und Richter blieb
ungetestet.
Eröffnet wurde der Prozeß
am 20. November 1945 im Saal 600 des Nürnberger
Justizpalastes. Rundherum zeugten Trümmerberge von dem
alliierten Bombenterror gegen die deutsche
Zivilbevölkerung. Die gesamte Weltpresse war vertreten,
aber ihre Darstellungen lasen sich, als seien sie fast
ausnahmslos aus der Anklageschrift kopiert worden. Nahezu
allen Beobachtern erschien es geraten, sich der Sichtweise
der Sieger anzuschließen. Niemand wollte auch nur
publizistisch in die Nähe der Besiegten geraten. Die
"deutschen" Blätter und Sender, die sich aus
Nürnberg meldeten, waren Lizenzorgane der Besatzer,
keine freien Stimmen, die es sich hätten leisten
können, von den Erwartungen der neuen Herren auch nur
um ein Jota abzuweichen.
Die plötzlich ausgebrochene
Einheitsmeinung machte alles noch gespenstischer: Hatte es
zuvor überhaupt eine Konfrontation unterschiedlicher
Auffassungen und Zielsetzungen gegeben? Waren die Deutschen,
die noch wenige Monate zuvor erbittert gegen ihre
"Befreiung" gekämpft hatten, nur Sinnestäuschungen
gewesen? Im Unterschied zu 1918, als die Sieger weitgehend
außer Landes geblieben waren, sorgte nun ein rigides
Besatzungsregime für stromlinienförmige Anpassung.
Kritik an der alliierten Willkürjustiz konnte sich nur
hinter vorgehaltener Hand artikulieren; offene
Solidarität mit den Angeklagten wagte niemand. In
Verordnung Nr. 40 hatte der Alliierte Kontrollrat "die
Verbreitung von Artikeln verboten, die eine
mißtrauische und feindliche Einstellung des deutschen
Volkes gegenüber einer Besatzungsmacht hervorrufen".
Noch im Sterben gequält
Als fast ein Jahr nach
Prozeßbeginn die Urteile ergingen - man schrieb den 1.
Oktober 1946 -, klagten deutsche Kommentatoren nicht etwa
über die in 12 Fällen ausgesprochene Todesstrafe,
sondern äußerten sich "empört" über die
drei Freisprüche (von Papen, Fritzsche, Schacht). Auch
die langjährigen Haftstrafen seien viel zu milde
ausgefallen. Eine besonders üble Rolle spielte der von
den Amerikanern eingesetzte bayerische
Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD). Er wohnte,
zwei Wochen später, den Hinrichtungen als freiwilliger
Zeuge bei, genüßlich rauchend. "Zigarette weg,
German!", empörte sich ein US-Soldat. Dabei hatte sich
der amerikanische Henker Woods alle Mühe gegeben, die
Delinquenten auch noch beim Sterben zu quälen. Der
Galgen war eine Fehlkonstruktion mit zu niedriger
Fallhöhe. Den Todeskandidaten wurde nicht das Genick
gebrochen, sondern minutenlanges Ersticken zugefügt.
Photos von den Leichen zeigen blutverschmierte Köpfe,
die auf den Rand der zu kleinen Falltür geschlagen
waren.
Kein Grab für die Toten
Zwei der zum Tode Verurteilten
hatten sich der Prozedur entziehen können: Martin
Bormanns war man gar nicht erst habhaft geworden, und
Hermann Göring verabschiedete sich mittels einer
Zyankalikapsel von dieser Welt - was seine Bewacher nicht
daran hinderte, den toten Reichsmarschall dekorativ unter
den Galgen zu legen. Fast alle der
zehn
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"In Nürnberg hatten die
Siegermächte beschlossen, einen Angriffskrieg
als Verbrechen zu bezeichnen. Für
Internationales Recht jedoch ist Kriegführen,
auch bei einem Aggressionskrieg, kein Verbrechen,
und es besteht keine Möglichkeit, jemanden
anzuklagen, weil er an einem Krieg beteiligt
war."
--Richard Goldstone,
Generalankläger des Internationalen
Strafgerichtshofs der UN in Den Haag, laut "Le
Monde", 2.2.1996
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Hingerichteten bekannten sich in ihren letzten Worten
zu Deutschland. Die Leichen wurden ins KZ Dachau geschafft
und dort verbrannt. Die Asche verschüttete man heimlich
im Münchner Conwentzbach; man gönnte den Toten
kein Grab. Ihr Blut mußte in Nürnberg von den
Mitverurteilten eigenhändig weggeschrubbt werden.
Auf die drei Freigesprochenen
wartete ein Spießrutenlauf. Politiker wie Hoegner
führten sich alliierter auf als die Alliierten und
sorgten für neue Haftbefehle. Das war selbst den
Amerikanern zu viel; sie unterbanden den Übereifer
ihrer Kollaborateure. Auch den Verteidigern wollten deutsche
"Vergangenheitsbewältiger" ans Leder, worauf der
Alliierte Kontrollrat die Anwälte ausdrücklich
unter seinen Schutz stellte. Schon damals offenbarte sich
eine Form neudeutscher Würdelosigkeit, die sogar im
Lager der Sieger auf Befremden stieß. Gewiß: Man
wollte jeden Rest eines möglichen Widerstandswillens
brechen und die Deutschen im Zuge eines ausgeklügelten
"Reeducation"-Programms umerziehen. Aber ein solches
Maß an bereitwilliger Unterwerfung hatte man nicht
erwartet (fast 60 Jahre später sollte daraus
US-Präsident Bush den Trugschluß ziehen, auch die
Iraker würden sich innerhalb kürzester Zeit der
angloamerikanischen Besatzungsmacht widerstandslos beugen).
Was ist von "Nürnberg"
geblieben? Gibt es seitdem weniger Kriege und weniger
Verbrechen? Leider nicht. Denn natürlich wissen alle,
daß es bei militärischen Konflikten zwischen
Staaten in erster Linie darauf ankommt, wer am Ende die
Oberhand behält. Noch nie haben Besiegte oder auch nur
Neutrale über Sieger zu Gericht sitzen können. Dem
Völkerrecht fehlt die bewaffnete Macht. Deshalb wird
sich auch die Vision eines allseits anerkannten
Internationalen Strafgerichtshofes nicht erfüllen.
Insbesondere die Amerikaner denken keineswegs daran, sich
fremder Jurisdiktion zu unterwerfen. Sie haben aus der
Geschichte vor allem eines gelernt: Kriege darf man
führen, nur nicht verlieren. Das ist die Botschaft aus
Nürnberg.
Die in Nürnberg
Angeklagten und Ihre Urteile
Karl Dönitz,
Reichspräsident und Großadmiral 10 Jahre
Haft
Hermann Göring, Reichsmarschall und Luftfahrtminister
Todesstrafe
Rudolf Heß, Stellvertreter des Führers
lebenslänglich
Joachim von Ribbentrop, Reichsaußenminister
Todesstrafe
Dr. Hjalmar Schacht, Reichsbankpräsident
Freispruch
Walther Funk, Reichswirtschaftsminister
lebenslänglich
Dr. Wilhelm Frick, Reichsinnenminister
Todesstrafe
Albert Speer, Rüstungsminister 20 Jahre Haft
Alfred Rosenberg, Reichsminister für die besetzten
Ostgebiete Todesstrafe
Dr. Ernst Kaltenbrunner, Chef des
Reichssicherheitshauptamtes Todesstrafe
Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den
Arbeitseinsatz Todesstrafe
Wilhelm Keitel, Generalfeldmarschall, Chef des OKW
Todesstrafe
Alfred Jodl, Generaloberst, Chef des
Wehrmachtsführungsstabes Todesstrafe
Erich Raeder, Großadmiral, Oberbefehlshaber der
Kriegsmarine lebenslänglich
Dr. Hans Frank, Reichsminister, Generalgouverneur von Polen
Todesstrafe
Arthur Seyß-lnquart, Reichskommissar der Niederlande
Todesstrafe
Konstantin Freiherr von Neurath, Reichsprotektor von
Böhmen und Mähren 15 Jahre Haft
Baldur von Schirach, Reichsjugendführer, Gauleiter von
Wien 20 Jahre Haft
Julius Streicher, Gauleiter von Franken, Herausgeber des
"Stürmer" Todesstrafe
Franz von Papen, Reichskanzler 1932, Vizekanzler 1933/1934
Freispruch
Hans Fritzsche, Rundfunkkommentator Freispruch
Martin Bormann, Chef der Reichskanzlei Todesstrafe (in
Abwesenheit)
*
Im Jahr 387 v. Chr. eroberten die Kelten Rom. Mit einer
hohen Lösegeldzahlung, so berichtet der Historiker
Livius, erkauften die Römer den Abzug des Feindes. Als
die in Gold zu zahlende Summe abgewogen wurde, protestierten
die Besiegten gegen die falschen Gewichte der Sieger.
Daraufhin warf der keltische Heerführer Brennus mit den
Worten "Vae victis!" ("Wehe den Besiegten!") auch noch sein
Schwert auf die Waagschale. Der höhnische Ruf wurde
schon bald sprichwörtlich und kennzeichnet seitdem die
auch 1945 bewiesene Willkür des Siegers.
Quelle: Nation
& Europa
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