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26. August 2005

Plünderung der Rentenkasse
Renten runter - noch mehr Geld für Fremde

Von Bruno Wetzel

Hinlänglich bekannt ist es, dass die Massenarbeitslosigkeit mit dem damit verbundenen enormen Beitragsausfall zu den Hauptursachen der Pleite der deutschen Rentenkasse zählt. Dabei ist allerdings ein anderes Übel aus dem Blickfeld geraten: die Ausplünderung der Rentenkasse durch versicherungsfremde Leistungen. Die jeweils herrschenden Politiker haben über Jahrzehnte die vielfach nicht im deutschen Interesse liegenden Staatsausgaben zum Teil dadurch finanzieren können, dass sie Obliegenheiten, die von der Allgemeinheit zu tragen wären, der Rentenkasse und damit den Beitragszahlern überwälzten.

Die Politiker argumentieren, versicherungsfremde Leistungen seien nur schwer von versicherungskonformen abzugrenzen. Doch die Definition ist recht einfach: versicherungsfremde Leistungen sind solche, deren Anspruch nicht durch Beitragszahlungen erworben wurden. Man unterscheidet zwischen "internen" versicherungsfremden Leistungen, die nur Beitragszahlern gewährt werden, zum Beispiel beitragsfreie Ausbildungs-Anrechnungszeiten, und "externen", die auch solchen Personen zugute kommen, die nicht zum Kreis der Versicherten gehören. Zumindest bei den externen versicherungsfremden Leistungen handelt es sich eindeutig um gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu finanzieren wären.

Kriegsfolgelasten an der Spitze

An der Spitze der versicherungsfremden Leistungen stehen die Kriegsfolgelasten, worin auch der rentenrechtliche Ausgleich von NS-Unrecht enthalten ist. Hier handelt es sich zweifellos um Entschädigungszahlungen, also eine typische Staatsaufgabe. Insbesondere den Empfängerkreis der so genannten Holocaust-Renten hat der Gesetzgeber immer weiter ausgeweitet. So wurden auch Juden aus Osteuropa anspruchsberechtigt, die in Israel und den USA leben.

Unter die Kriegsfolgelasten fällt auch das Fremdrentengesetz, das den Rentenanspruch deutscher Spätaussiedler aus Osteuropa und den GUS-Staaten begründet. Hier ist allerdings anzumerken, dass sich die jüngeren deutschen Spätaussiedler in der Regel rasch in den Arbeitsmarkt eingliedern und als Beitragszahler, aber auch mit ihrem Kinderreichtum das Rentensystem mehr stützen als belasten - im Gegensatz zu den Beziehern von "Holocaust-Renten". Daneben hat Bundeskanzler Kohl nach der Wiedervereinigung die Finanzierung der Aufnahme des Beitrittsgebietes in das bundesdeutsche Rentensystem weitgehend den Beitragszahlern zugewiesen. Da es sich um eine Folge der deutschen Vereinigung handelt, wäre auch dieser Bereich gänzlich aus Steuermitteln zu finanzieren.

Neben den Kriegsfolgelasten ist es eine Vielzahl weiterer versicherungsfremder Leistungen, die aus der Rentenkasse finanziert werden, als da beispielsweise wären: Ersatz- und andere Anrechnungszeiten, Frühverrentungen wegen Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Auffüllbeträge und Rentenzuschläge, Übergangszuschläge, Rente nach Mindesteinkommen, Höherbewertungen durch Berufsausbildung und Wanderungsausgleich. Die meisten dieser Leistungen fallen in den Bereich der eigentlich aus Steuermitteln zu finanzierenden staatlichen Sozialpolitik. Diese Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen, gehören auch nicht zum ursprünglichen Aufgabenbereich der Rentenversicherung.

Unzureichender Bundeszuschuss

Auskünften über den Umfang der versicherungsfremden Leistungen weichen die Rentenanstalten mit dem Hinweis aus, sie seien nicht exakt zu bestimmen. Eine ziemlich verlässliche Berechnung liegt aus dem Jahr 1995 vor. Sie beweist, dass der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung, der versicherungsfremde Leistungen ausgleichen soll, bei weitem nicht ausreicht. So wurden 1995 insgesamt 298 Milliarden DM an Renten ausbezahlt. Auf Kriegsfolgelasten entfielen 23,5 Milliarden DM. Auf rund 102 Milliarden DM, also über 34 Prozent der Auszahlungen, beliefen sich die versicherungsfremden Leistungen insgesamt (inzwischen sollen sie auf über 60 Milliarden Euro, also umgerechnet rund 120 Milliarden DM gestiegen sein). Der Bundeszuschuss von knapp 60 Milliarden DM deckte jedoch nur rund 58 Prozent der versicherungsfremden Leistungen ab.

Würde der Staat die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung vollständig übernehmen, könnten die Sozialversicherungsbeiträge und somit die Lohnnebenkosten sinken. Die Arbeitnehmer hätten mehr Geld für den Konsum in der Tasche, und die Unternehmen hätten Mittel zum Investieren zur Verfügung. Mit positiven Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt wäre zu rechnen. Das würde auch wieder neues Geld in die Staatskasse spülen.

Kinder - Aufgabe für alle

Die Übernahme der versicherungsfremden Leistungen durch den Staatshaushalt würde aber auch dem Gebot der Lastengleichheit aller Bürger entsprechen. Besonders deutlich wird dies an der Rente für Kindererziehungszeiten. Beamte, Selbstständige und Personen mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder aus Vermögen werden nach jetziger Regelung zu diesem Familienausgleich nicht oder nur zum Teil herangezogen, obgleich auch ihre Alterssicherung von einer ausreichend nachwachsenden Generation abhängig ist.

Während im Steuerrecht die Leistungsfähigkeit des Einzelnen durch progressive Tarife berücksichtigt wird, das heißt der Gutverdienende einen höheren Prozentsatz abdrücken muss, unterliegen die Beiträge zur Rentenversicherung einem einheitlichen Satz. Mit anderen Worten: eine Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch die Steuerzahler würde die Lasten gerechter verteilen als die jetzige Praxis, die eine Verteilung von unten nach oben bewirkt.

Anstatt die Umfinanzierung endlich in Angriff zu nehmen, diskutieren die etablierten Politiker lieber über eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 oder gar 70 Jahre. Das ist nicht nur eine Unverschämtheit gegenüber der arbeitenden Bevölkerung, sondern angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt illusorisch und soll offenbar nur als Vorwand für Abschläge bei früherem Renteneintritt dienen. Demgegenüber sind die Politiker, die sich so etwas ausdenken, bereits nach relativ kurzen Amtszeiten mit einer üppigen Altersversorgung aus der Steuerkasse gesegnet.


Quelle: National-Zeitung

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