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Vorwort Dieses in seiner Einseitigkeit verzerrte
Geschichtsbild wenigstens auf einem Teilgebiet zu
korrigieren und im Dienste der geschichtlichen
Wahrheit bisher weitgehend Verschwiegenes der
Öffentlichkeit bekanntzumachen, ist Aufgabe
dieser Dokumentation. Sie befaßt sich
aufgrund von Erlebnisberichten mit einem der
größten Verbrechen der Menschheit
während und nach dem Ende des Zweiten
Weltkrieges: mit der Ausrottung einer Volksgruppe,
mit den Grausamkeiten, Bestialitäten und
Massenmorden der Tito-Partisanen an schuld- und
wehrlosen Menschen, vor allem Frauen, Kindern und
gefangenen Soldaten. Als Grundlage für diese Dokumentation
dienten vor allem: Für die Kapitel I bis V:
"Ein Volk - ausgelöscht" von Leopold
Rohrbacher. Dieses Buch fußt auf eigenem
Erleben des ehemaligen deutschen
Skupstina-Abgeordneten und
Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Wilhelm
Neuner und auf Erlebnisberichten seiner
Schicksalsgenossen. Für das Kapitel VI: "Titostern über
Kärnten 1942 -1945" von Ingomar Pust. Für
das Kapitel VII: "Die deutschen Kriegsgefangenen in
Jugoslawien 1941 - 1949" von Dr. Erich Maschke,
eine halbamtliche wissenschaftliche
Dokumentation. Für die hilfreiche Unterstützung
der Arbeit an diesem Buch sei vor allem der
Österreichischen
Historiker-Arbeitsgemeinschaft für
Kärnten und Steiermark und insbesondere den
Herren Benno von Gagern, Dr. Maximilian von
Czesany, Erich von Kiwisch, Josef Ehrgott und Franz
Stourac herzlich gedankt! --Walter Neuner 1.
Einleitung Bei den Deutschen in Jugoslawien handelte es
sich vor allem um die heute vielfach als
"Donauschwaben" bekannten Nachkommen der noch von
der österreichischen Monarchie angesiedelten
deutschen Kolonisten, die vor zwei Jahrhunderten in
der pannonischen Tiefebene am Mittelauf der Donau
in den zwischen Donau, Theiß, Drau, Save und
Marosch liegenden und nach der Vertreibung der
Türken damals verwüstet und
entvölkert zurückgebliebenen Gebieten
sich niederließen. Dazu kamen die Deutsch-Untersteirer, Nachkommen
der im 9. Jahrhundert aus Bayern und Franken
eingewanderten Kolonisten, die das von den Awaren
entvölkert zurückgelassene Gebiet zum
Teil besiedelten, die Gottscheer, Nachkommen
fränkischer, schwäbischer, tiroler und
kärntner Bauern, die im 12. Jahrhundert
angesiedelt wurden, und schließlich zerstreut
- vor allem in den Städten lebenden -
Volksdeutschen in Kroatien und Slowenien. Die Donauschwaben stammten vorwiegend aus den
habsburgischen Erblanden Elsaß und Lothringen
und der Pfalz, zum Teil aber auch aus
Österreich und anderen, namentlich
südwestlichen Ländern Deutschlands. Mit
der Aufstückelung der
österreichisch-ungarischen Monarchie waren die
von den Donauschwaben besiedelten Gebiete an die
Nachfolgestaaten Ungarn, Rumänien und
Jugoslawien aufgeteilt worden, wobei etwa 600.000
von ihnen an Jugoslawien fielen. Ihre
Hauptsiedlungsgebiete waren in Jugoslawien die
Batschka, wo allein ein Drittel davon lebte, dann
der Jugoslawien zugesprochene Teil des Banates,
Syrmien, Slawonien und Baranja. Die Untersteiermark
wurde nach dem Ersten Weltkrieg entgegen dem
Selbstbestimmungsrecht von der Steiermark
abgetrennt und Jugoslawien einverleibt. Obwohl die anfangs entsprechend dem
Minderheitenstatus des Völkerbundes den
Volksdeutschen großzügig gewährten
Minderheitenrechte in späteren Jahren
gedrosselt wurden, blieb das friedliche und
einträchtige Zusammenleben der Deutschen mit
den übrigen Nationalitäten dieser Gebiete
über alle Strömungen, zeitgeistigen
Erscheinungen und politischen Geschehnissen hinweg
unberührt bestehen, bis diese Gebiete wieder
in den Strudel eines neuen Weltenbrandes
hineingerissen wurden. Während des Zweiten Weltkrieges war ganz
Jugoslawien von den Truppen Deutschlands und seiner
Verbündeten besetzt. Als die deutschen und die
ihnen verbündeten Truppen die jugoslawischen
Gebiete zu räumen begannen, wurde ein Teil der
deutschen Bevölkerung evakuiert. Etwa die
Hälfte der Deutschen, die durch Jahrhundeue
mit der slawischen Bevölkerung ihres
Siedlungsgebietes immer sehr gut ausgekommen und
durch Jahrhunderte auf allen Gebieten der
Wirtschaft ihre Lehrmeister geworden waren, entzog
sich jedoch vielfach auf Anraten der slawischen
Bevölkerung den Evakuierungsmaßnahmen
und blieb in der alten Heimat. Anfang Oktober 1944 erreichten die ersten
russischen Truppen jugoslawische Gebiete und
besetzten in wenigen Tagen zuerst das Banat, dann
die Batschka und hatten bis zum Kriegsende auch die
Besetzung Syrmiens und Slawoniens abgeschlossen. In
den von den russischen Truppen besetzten Gebieten
wurde immer gleich auch die Militärverwaltung
der serbischen Partisanen eingeführt, die
schon am 3. März des nächsten Jahres
wieder aufgehoben wurde. Versuche slawischer
Bevölkerungskreise, königstreue,
serbische Befreiungskomitees zu bilden und die
Ausübung der staatlichen Machtbefugnisse in
die Hände zu nehmen, wurden in diesen Tagen
von der Militärverwaltung der
Partisanen-Truppen im Keime erstickt. Schon gleich nach ihrer Einführung ergriff
die Militärverwaltung der Partisanen Titos
Maßnahmen, die auf die Absicht
schließen ließen, die im Lande
verbliebenen Reste der deutschen Bevölkerung
auszurotten. Es wurde mit ihnen verfahren, als ob
sie Freiwild geworden wären, an dem jeder
seinen Blutrausch befriedigen und seinen Sadismus
austoben konnte. Was im einzelnen in dieser Zeit und auch
später noch mit deutschen Menschen - aber auch
nichtkommunistischen Jugoslawen - in Jugoslawien,
in Südkärnten und im steirischen
Grenzgebiet geschehen ist, soll Gegenstand dieser
Schrift sein. Es muß jedoch vorausgeschickt
werden, daß diese Darstellung den Anspruch
auf erschöpfende und umfassende Behandlung der
überaus grausamen Vorkommnisse nicht erheben
will. Es würde Bände füllen, wollte
man das alles verzeichnen, was an Grausamkeiten an
schuldlosen Menschen nach dem Ende der
Kampfhandlungen im letzten Jahr des Zweiten
Weltkrieges und bis vier Jahre danach verübt
wurde. Der noch im Lande verbliebene Rest an
Volksdeutschen ist zum größten Teil in
den 50er Jahren - vor allem in die Bundesrepublik
Deutschland - ausgewandert. Es gibt
schätzungsweise noch ein paar tausend
Volksdeutsche in Jugoslawien, aber sie leben so
zerstreut (und fern von ihren Heimatorten),
daß von einer deutschen Volksgruppe keine
Rede mehr sein kann. Es ist auch keine Angabe
über ihre Zahl möglich, weil sie
statistisch nicht mehr erfaßt werden. Sie
sind auch keine staatsrechtlich anerkannte
Minderbeit wie z.B. Magyaren, Albaner, Slowaken und
Rumänen. Fazit: Es gibt kein Deutschtum mehr
in Jugoslawien. Über die Zahl der Jugoslawien-Deutschen,
die durch Massenerschießungen, sonstige
Ermordungsarten, Hunger und Seuchen in den Lagern
usw. ums Leben kamen, meldet das Bundesamt für
Statistik in Wiesbaden: "Zusammenfassend ist
festzustellen, daß die Gesamtverluste der
jugoslawien-deutschen Bevölkerung durch Krieg
und Nachkriegsereignisse demnach 175.000 Personen
betragen, 32,7% des Bevölkerungsstandes von
1939. Davon entfallen auf
Wehrmachtssterbefälle etwa 40.000 Mann (7,5%),
so daß die Zivilverluste rund 135.800
Personen (25,3%) ausmachen. Die größten
Verluste unter der Zivilbevölkerung entstanden
unmittelbar nach der militärischen Besetzung
der deutschen Siedlungsgebiete durch die Rote Armee
bzw. durch die Errichtung der Partisanenverwaltung,
und zwar durch Massenerschießungen sowie
durch sonstige willkürliche und
planmäßige
Liquidierungsmaßnahmen. Die offiziell festgestellte Zahl der in
Jugoslawien ums Leben gekommenen Kriegsgefangenen
der Deutschen Wehrmacht beträgt 80.000. In dem
Buch "Donauschwäbische Zeitgeschichte aus
erster Hand" schreibt der Verfasser Josef Beer: "Anklagen statt verteidigen - Es sind in der
Nachkriegszeit in Jugoslawien viele Bücher
über die Kampfzeit der Partisanen und
über angebliche Verbrechen der Deutschen
(Wehrmacht und Volksdeutsche) veröffentlicht
worden; auch wurden und werden laufend in
Zeitungsbeiträgen Berichte darüber
gebracht. - Bei dieser jugoslawischen
Nachkriegsliteratur handelt es sich um mehr als nur
Geschichtsfälschung: Man will damit die
eigenen Verbrechen überspielen, den Widerstand
der überwiegenden Mehrzahl der
Bevölkerung gegen die Partisanen vergessen
machen und zwecks Entlastung der früheren
Gegner uns Donauschwaben Schuld zuweisen.
Darüber hinaus hat man mit solchen
Anschuldigungen gegen uns Forderungen nach
Entschädigung begründen wollen. Man ist
dabei in Belgrad von der sicher in vielem
zutreffenden Annahme ausgegangen, daß man in
Bonn über die Geschehnisse in Jugoslawien
während der Kriegszeit nicht viel wisse, daher
dort leicht mit einem Entgegenkommen durch eine
solche Greuelpropaganda rechnen könne. Der Hauptzweck unserer Dokumentation darf es
nicht sein, uns nur mit den erhobenen
Anschuldigungen auseinanderzusetzen und uns nur zu
verteidigen, sondern wir müssen vielmehr
unsere Stimme zur Anklage erheben. Wir klagen das
neue jugoslawische Regime unter der seinerzeitigen
Führung von Tito folgender von Staats wegen
angeordneter Verfolgungs- und
Vernichtungsmaßnahmen gegen die deutsche
Bevölkerung an. Es sind dies: 2. die überall planmäßig
durchgeführten Massenerschießungen
von Männern, 3. die Verschleppung von arbeitsfähigen
jüngeren Frauen und Männern nach
Rußland, 4. die Internierung aller nach den vielen
Ermordungen und Verschleppungen am Leben
gebliebenen Deutschen in Konzentrationslagern,
wo sie massenweise an Unterernährung, an
Seuchen usw. gestorben sind, 5. die für aus der Internierung
entlassene Deutsche angeordnete dreijährige
Zwangsarbeit, 6. die Verbringung elternlos gemachter oder
den Eltern geraubter Kinder zwangsweise in
Kinderheime, wo sie ihrem Volkstum entfremdet zu
kommunistischen Janitscharen erzogen wurden. Gleichzeitig klagen wir an einzelne Partisanen
oder Nichtpartisanen, die an unseren unschuldigen
Menschen Verbrechen begangen, sie getötet,
gemartert oder mißhandelt haben. Wir wissen
zwar, daß es zur Tatzeit kein Verbrechen war,
einen Deutschen zu töten oder zu
mißhandeln, denn der Staat hat ja mit seinen
Gesetzen Straffreiheit für solche Fälle
garantiert. Deutsche durften ja kein Gericht oder
staatliche Institutionen zu ihrem persönlichen
oder rechtlichen Schutz anrufen. Eine solche Tat
bleibt trotzdem ein Verbrechen, auch wenn kein
Gesetz dies verboten hatte und kein Gericht sich
daher damit befaßt hat. Wir sind uns dessen bewußt, daß
viele, die solche Morde befohlen oder selbst solche
Morde ausgeführt haben, heute nicht mehr am
Leben sind. Unabhängig davon wäre es
sinnlos, an Jugoslawien mit der Forderung
heranzutreten, eine Kommission zur Untersuchung
dieser Vorgänge einzusetzen. Es bedürfte
auch keiner solchen Untersuchung mehr, denn in
unseren Händen oder von anderen gesammelt
liegt so viel belastendes Material vor, das zu
Anklagen und zum Beweis voll und ganz ausreichen
würde; es finden sich lediglich keine Gerichte
und keine Richter dafür. Würde man uns das Recht zubilligen,
Anklagen wegen Mordes an nächsten
Angehörigen zu erheben, so hätte sicher
jede einzelne donauschwäbische Familie aus
Jugoslawien mehrere solche Klagen vorzubringen. Ich
persönlich habe den Tod meiner Eltern, meines
sehr alten Großvaters und Tanten in Lagern
und die Erschießung meines Bruders nach
Kriegsende als deutscher Offizier zu beklagen. Da haben es die Juden leichter. Ihre in aller
Welt tätigen Vertreter brauchen nur einen
Schuldigen ausfindig zu machen und schnell hat er
ein Verfahren am Hals und wird vom Ausland
ausgeliefert. So ist es aber auch bei allen anderen
NS-Verbrechen. Niemand findet sich jedoch
zuständig, wenn es sich um gegen Deutsche
begangene Verbrechen handelt. An dieser Doppelmoral
hat sich seit Kriegsende nichts geändert! Vom Partisanenregime sind aber nicht nur
Verbrechen an Deutschen verübt worden, sondern
an allen anderen früheren Gegnern. Es war der
Verdienst der einzelnen Emigrantengruppen, solche
Verbrechen, vor allem Massenmorde aufgedeckt zu
haben. Zigtausende Kroaten, Serben und Muselmanen
wurden in gleicher Weise scheußlich
getötet. Diese Emigranten klagen aber auch die
Engländer an, die trotz Protesten diese
Menschen an die Partisanen ausgeliefert haben." 2.
Systematische Ausrottung der deutschen
Volksgruppe Nicht so war es bei den Maßnahmen, die
seit Oktober 1944 gegen Angehörige der
deutschen Minderheit in Jugoslawien ergriffen
wurden. Nicht nur, daß sie nicht verboten
waren oder daß die verantwortlichen Stellen
keinerlei Maßnahmen zu ihrer Abstellung
ergriffen, sie geduldet und gebilligt haben, sie
scheinen sogar von der obersten
Partisanenführung angeordnet worden zu sein.
Die Einheitlichkeit und Gleichartigkeit sowohl des
Vorgehens als auch die fast immer vollkommen gleich
gewählten Umstände, lassen eindeutig auf
das Bestehen zentraler Weisungen schließen.
Vor allem ist es der AVNOJ (Antifasisticko Vece
Narodnog Oslobodjenja Jugolavije -
Antifaschistischer Rat der Nationalen Befreiung
Jugoslawiens) am 21. November 1944 gefaßte
Beschluß ein deutlicher Hinweis dafür,
daß auch die Maßnahmen vor diesem Datum
von der obersten Partisanenführung gewollt und
befohlen waren. Mit diesem Beschluß wurden
die vor diesem Tage getroffenen Maßnahmen
nicht nur sanktioniert und bestätigt, sondern
die Stellung der deutschen Minderheit in
Jugoslawien in einer Weise geregelt, daß sie
fortgesetzt und intensiviert werden konnten und
mußten. Dieser AVNOJ-Beschluß wurde von
der später gewählten jugoslawischen
Nationalversammlung am 31. Juli 1946 (mit
rückwirkender Kraft) zum Gesetz erhoben. Es enthielt folgende Bestimmungen: 2. Der gesamte Besitz aller Personen
deutscher Abstammung - sowohl der bewegliche als
auch der unbewegliche - hat als vom Staate
beschlagnahmt zu gelten und übergeht
automatisch in dessen Eigentum. 3. Personen deutscher Abstammung können
weder irgendwelche bürgerlichen oder
staatsbürgerlichen Rechte beanspruchen und
ausüben noch Gerichte oder staatliche
Institutionen zu ihrem persönlichen oder
rechtlichen Schutze anrufen. Mit diesem Gesetze wurden 250.000 Menschen nicht
nur jeglichen Besitzes beraubt und für
vogelfrei erklärt, es wurden mit ihm auch alle
bisherigen Vorkommnisse sanktioniert und für
deren Fortsetzung alle Voraussetzungen geschaffen.
Damit und mit diesem Tage hat die Regierung Titos
für alles, was vor diesem Tage an
Angehörigen der deutschen Minderheit und
Menschen deutscher Abstammung verübt und in
den nächsten Monaten und Jahren mit noch
umfassenderen Maßnamen fortgesetzt wurden,
alle Verantwortung übernommen. Der vollen Tragweite dieses Gesetzes wird man
sich jedoch erst bewußt, wenn man sich vor
Augen hält, was es an Rechten fortan für
deutsche Menschen in Jugoslawien nicht mehr
gab. Mit der Beschlagnahmung des gesamten Besitzes
wurde die deutsche Bevölkerung, die bisher in
der jugoslawischen Wirtschaft, namentlich aber in
der Erzeugung landwirtschaftlicher
Exportgüter, eine hervorragende Rolle gespielt
hat, aus der Wirtschaft des neuen Staates
eliminiert und ausgeschaltet. Alles, was Deutsche
an diesem Tage in Jugoslawien besaßen, war
Eigentum des Staates geworden. Eigentum des Staates
waren nicht nur Haus und Feld, es waren dies auch
alle in ihrem Besitz befindlichen Lebensmittel,
Gebrauchsgegenstände, ja selbst die auf ihrem
Leibe befindlichen Kleidungsstücke. Was ihnen
nicht gleich weggenommen und in die
Verfügungsgewalt des Staates genommen wurde,
blieb nur "als vom Staate an sie ausgeliehen" in
ihrem Gebrauch, konnte zu jeder Zeit weggenommen
oder - wie es Zehntausenden dann auch
tatsächlich geschehen ist - mit Schlechterem
ersetzt werden. Selbst der deutsche Mensch und sein Leben waren
Staatseigentum. Während ihm letzteres zu jeder
Zeit genommen werden konnte, war er selbst Objekt
staatlicher Ausbeutung geworden, das bestenfalls
noch als Träger begehrenswerter Arbeitskraft
einigen Wert hatte und vom Staate beliebig
eingesetzt und verwendet, aber auch zerstört
werden konnte. Er und seine Arbeitskraft konnten
vom Staate auch Privaten verpachtet werden. Auch
das wurde volle drei Jahre lang mit
Hunderttausenden von Menschen gemacht. Er konnte
auch anderen Staaten als Arbeitskraft geliefert
werden. Er hatte kein Recht auf Zusammenleben mit
seiner Familie, kein Recht auf seine eigenen Kinder
- sie wurden ihm in tausenden von Fällen auch
tatsächlich weggenommen - kein Recht, etwas zu
tun und etwas nicht zu tun, kein Recht, hier zu
bleiben oder dorthin zu gehen. Er war
buchstäblich zu einer rechtlosen Sache
geworden, über die der Staat und seine Organe
zu jeder Zeit wie etwa über Nutzvieh
verfügen konnten. Seit der Abschaffung der Sklaverei und des
Sklavenhandels kennt die Geschichte der Menschheit
keinen ähnlichen Fall, der sich von diesem
Tage an mit der Rechtslage der Angehörigen der
deutschen Minderheit vergleichen ließe. Nie
hat es derzeit irgendwo Menschen gegeben, die
nichts, aber auch rein gar nichts besitzen durften,
die nichts erwerben und nichts an andere
übertragen konnten, die keine Geschenke
annehmen und keine machen durften, denen selbst
hinsichtlich des Genusses der zum Leben
nötigen Lebensmittel selbst soviel nicht
zugebilligt wurde, daß es zur Erhaltung der
physischen Kräfte und des nackten Lebens
gereicht hätte, die auch geschenkte
Nahrungsmittel und Kleidungsstücke nicht
annehmen durften, denen selbst mit
Familienangehörigen, geschweige mit anderen,
zu sprechen strengstens und oft auch unter
Todesstrafe verboten war. Die auf restlose Vernichtung noch offenkundiger
schließen lassende Tendenz beinhaltete aber
noch die dritte Bestimmung des Gesetzes, die jedem
deutschen Menschen in Jugoslawien das Recht
absprach, sich zu seinem persönlichen Schutze
der Gerichte oder staatlichen Behörden und
Institutionen zu bedienen. Nicht nur, daß
Deutsche selbst gegen niemand anderen Klage oder
Beschwerde haben erheben können, sie konnten
auch keinerlei Dokumente mehr bekommen, und selbst
Taufscheine auszustellen, wurde unter Androhung
härtester Strafen den kirchlichen
Behörden verboten. Nicht einmal besitzen
durfte ein Deutscher dergleichen, und wo Dokumente
oder Ausweise in seinem Besitze vorgefunden wurden,
wurden sie abgenommen und vernichtet. Aber auch bei
Gerichten geklagt oder Behörden angezeigt
konnte und brauchte er nicht zu werden. Da ihm
selbst das Recht abgesprochen wurde, sich zu seinem
Schutze der Gerichte oder staatlichen Behörden
zu bedienen, war es jedem freigestellt, sich ihm
gegenüber nicht nur als Richter, sondern auch
als Scharfrichter aufzuspielen. Bei der allgemeinen
Tendenz und der durch tausenderlei Maßnahmen
ausdrücklichst und
unmißverständlich bekundeten Absicht,
die Zahl der deutschen Minderheiten selbst durch
Mord und Totschlag auf ein je geringeres
Ausmaß herabzudrücken, war es kein
Wunder, daß von diesem Recht auch ausgiebig
Gebrauch gemacht wurde. Wer immer deutsche Menschen
quälen, zu Tode foltern, abschlachten oder
sonstwie töten wollte, konnte es in dem
Bewußtsein tun, ein verdienstvolles Werk und
eine nationale Tat vollbracht zu haben. Kein
Wunder, daß sich namentlich solche an
deutschen Menschen vergriffen, die es in den Jahren
und Monaten, als es gegen die deutsche
Besatzungsmacht zu kämpfen galt, versäumt
hatten, sich ihrer nationalen Verpflichtung zu
besinnen und jetzt schnell die Gelegenheit
ergriffen, ihre patriotische und kommunistische
Gesinnung durch Niedermetzelung und unmenschliche
Behandlung deutscher Menschen unter Beweis zu
stellen. Diesem Gesetz aber waren nicht nur
Männer oder Frauen unterworfen, sondern
einfach alle, die deutsche Menschen zu Eltern
hatten: Greise, Greisinnen, unschuldige Kinder und
Säuglinge, ja selbst die ungeborenen Kinder
und alle, die noch geboren werden sollten. Soweit der mit den AVNOJ-Beschlüssen
geschaffene Grundlage zur Vernichtung der deutschen
Minderheit in Jugoslawien mit den Vorkommnissen und
Schwabenpogromen vor dem 21. November 1944 nicht
bereits weitestgehend vorgegriffen war, kann von
diesem Tage an von einer in der modemen Geschichte
fast beispiellosen Systematik der Ausrottung eines
Volkes gesprochen werden. Im großen und
ganzen wird von drei Methoden zu sprechen sein: 2. Massendeportierungen 3. Massenausrottung durch Hunger und
Zwangsarbeit in den Konzentrations- und
Zwangsarbeitslagern. Alle diese drei Methoden
wurden zwar schon vor dem 21. November
angewendet, doch wurden ihnen nicht alle
Deutschen des Landes, sondern nur Teile
derselben unterworfen. Von jetzt an aber sollten
mit diesen drei Methoden, namentlich aber mit
der letzteren, alle Personen deutscher
Abstammung erreicht und ausgelöscht
werden. 3.
Deutsche Menschen wurden in Massen liquidiert Die Art, wie Massen deutscher Menschen vor dem
21. November 1944 liquidiert wurden, wurde auch
nach diesem Datum fortgesetzt. Warum auch nicht?
Waren doch gerade mit diesem Gesetze die
Vorbedingungen dafür geschaffen worden,
daß sie straflos auch aus individuellen
persönlichen Motiven all derer fortgesetzt
oder ausgeführt werden konnten, die dazu Lust
verspürten, deutsches Blut in Strömen
fließen zu lassen oder sich in sadistischen
Bestialitäten an Einzelnen oder Massen zu
ergehen. Einer objektiven und sachlichen Darstellung
zuliebe wird jedoch zugegeben werden müssen,
daß die Zahl der bei einzelnen Liquidierungen
nach dem Jänner 1945 getöteten Personen
in der Regel geringer war als früher,
daß Liquidierungen größerer Massen
seltener, dafür aber Massakrierungen einzelner
häufiger geworden waren. Die Auslöschung der deutschen Volksgruppe
schien schon allzu sicher festzustehen, als
daß es noch für nötig befunden
worden wäre, über sein eigenes
persönliches Bedürfnis an sadistischen
Befriedigungen hinaus noch weiterhin deutsche
Menschen durch Massenmorde zu töten. Man
begnügte sich damit, seinen Blutrausch und
Sadismus mehr an Einzelpersonen zu befriedigen. Über eine besondere Methode der
Massenliquidierung berichtet Dr. Nikolaus von
Preradovich im "Deutschen Anzeiger" vom 26. 0ktober
1984: 4.
Deutsche Männer und Frauen wurden massenweise
in die Sowjetunion verschleppt In allen Orten der Batschka und des Banates
mußten sich an diesem Tage alle deutschen
Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren und alle
Frauen im Alter von 18 bis 30 Jahren an einem
bestimmten Sammelplatz einfinden, wo sie auf ihre
gesundheitliche Verfassung und
Arbeitsfähigkeit von einer russischen
Kommission geprüft, anschließend in
Viehwaggons verfrachtet und in unbekannter Richtung
abtransportiert wurden. Nur schwangere Frauen und
Frauen mit ganz kleinen Kindern wurden nicht
mitgenommen. Mit dem zahlenmäßigen Ergebnis
anscheinend unzufrieden, wurde Anfang Jänner
eine zweite Aushebung durchgeführt, wobei das
Alter bei Frauen auf 35 Jahre hinaufgesetzt und
manchenorts auch Frauen mit Säuglingen
genommen wurden. Zur Zeit der Durchführung
dieser Deportierungen hielten die Partisanen Titos
auch einige ungarische Gebiete besetzt und
führten auch dort diese Maßnahme durch.
In Slawonien und Syrmien hingegen wurde diese
Maßnahme nur in wenigen Orten
durchgeführt. Die Zahl der auf diese Weise
Verschleppten dürfte mit ungefähr 40.000
veranschlagt werden können, zumal aus der
Gemeinde Apatin allein über 2.400 Personen
deportiert wurden. Viele Monate herrschte vollkommene
Ungewißheit darüber, wo diese Menschen
hingekommen sind. Erst in den Sommermonaten des
Jahres 1945 sickerte es nach und nach durch,
daß sie nach Rußland verbracht worden
sein sollen. Nur selten gab es Familien, die in
diesen Tagen nicht nur eines ihrer Lieben verloren
haben. Was aber zurückblieb, waren Kinder und
alte Leute, und nur selten gab es Kinder, die in
diesen Tagen nicht beide Eltern verloren haben. Sie
waren in den günstigsten Fällen ihren
alten Großeltern, meistens aber nur ihren
älteren Geschwistern oder entfernten
Verwandten überlassen. Nicht selten gab es
auch Häuser, in denen nur kleine Kinder
zurückgeblieben waren. Ein alter Mann aus
Filipovo sammelte an diesem Tage allein 28
Enkelkinder in seinem Hause, die alle Kinder seiner
nach Rußland verschleppten Söhne und
Töchter waren. 5. Was
waren die Gründe für die Ausrottung der
Deutschen? Daß sich die deutsche Minderheit
Jugoslawiens zum Nationalsozialismus bekannt hat,
wurde selbst von der jugoslawischen Regierung noch
niemals behauptet und auch nicht als Grund für
ihre Maßnahmen gegen das Deutschtum
angeführt. Sie hätte schon in dem
jugoslawischen Volke für diese Behauptung
keinen Glauben gefunden. Sie wußte nur zu
gut, wie die mit dem Deutschtum des Landes im
gemeinsamen Raume lebenden Teile des jugoslawischen
Volkes genauestens wußten, daß die
überwiegende Mehrheit der Deutschen nie etwas
mit dem Nationalsozialismus zu tun gehabt hat. Auch mit dem Vorgehen der deutschen
Besatzungsmacht dem jugoslawischen Volke
gegenüber können die Maßnahmen
Jugoslawiens nicht begründet werden. Nicht
nur, daß die deutsche Minderheit Jugoslawiens
auf diese Dinge nie einen Einfluß gehabt hat,
es haben deutsche Männer in tausenden
Fällen mit Kopf und Besitz dafür
gebürgt, daß sich zu Unrecht verfolgte
Serben loyal verhalten werden. Nicht selten sind
auch Fälle, wo sich die deutsche
Bevölkerung eines Ortes offen auf die Seite
der Serben gestellt und sich mit ihnen gegen
Übergriffe zu Wehr gesetzt hat. Das alles
wußte und weiß man auch in Belgrad, und
die Regierung Titos hat ihre Maßnahmen auch
nur selten mit dem Verhalten der deutschen
Bevölkerung während der deutschen
Okkupationszeit begründet. Wie wenig diese
Begründung selbst von den Behörden des
neuen Jugoslawien ernst gemeint war, zeigt allein
schon die Tatsache, daß kein einziger,
über den die Maßnahmen der Regierung
verhängt wurden, auch wirklich danach
geprüft wurde, wie er sich in der
Besatzungszeit verhalten hat. Zweifellos
befürchtete man, eher gar keinen als nur
wenige zu finden, die wirklich hätten schuldig
befunden werden müssen. Am häufigsten ist
noch davon die Rede gewesen, es sollten die
Anhänger des "Schwäbisch-Deutschen
Kulturbundes" (kulturbundovci) gemaßregelt
werden. Abgesehen davon, daß diese
Organisation eine rein kulturelle Einrichtung war,
daß sie nur gegen den Widerstand der von den
Mitgliedern selbst gewählten Leitung
während des Krieges durch Eingriffe
nationalsozialistischer Stellen gleichgeschaltet
und die zur Gleichschaltung eingesetzte Leitung
selbst von der jugoslawischen Regierung schon vor
der Besetzung Jugoslawiens in Form von
Ordensverleihungen anerkannt wurde, war die
Zugehörigkeit zum Kulturbund kein
maßgeblicher Grund für die
Verfolgung. Es wurden den Ausrottungsmaßnahmen einfach
alle deutschen Menschen, gleichgültig ob sie
Mitglieder waren oder nicht, unterworfen. Nicht nur
die ungeborenen Kinder, selbst die Gegner des
Kulturbundes mußten das gleiche Schicksal
über sich ergehen lassen. Nicht nur, daß
auch solche Deutsche ausgerottet wurden, die gar
nicht Staatsbürger Jugoslawiens waren, es
wurden sogar alle deutschstämmigen und oft
schon seit Generationen mit dem Ungarntum oder
Slawentum assimilierten Familien den gleichen
Ausrottungsmaßnahmen unterworfen. Ja, selbst
die wenigen deutschen Anhänger des Kommunismus
bildeten keine Ausnahme. Die Maßnahmen der
jugoslawischen Regierung Titos waren im
buchstäblichsten Sinne des Wortes solche zur
Ausrottung einer ganzen Rasse. Sie waren brutaler,
bestialischer und sadistischer als die
Ausrottungsmaßnahmen des Dritten Reiches
gegen das Judentum. Das jugoslawische Volk hat die über das
Deutschtum des Landes verhängten
Maßnahmen nie gebilligt. Es war wie auf allen
anderen Gebieten der jugoslawischen
Staatsführung allerdings machtlos.
Interventionen und Vorsprachen angesehenster Serben
und Kroaten konnten bei den verantwortlichen
Stellen ebenso wenig erreichen, wie solche von
einsichtigen Partisanen. Die Ausrottung des
Deutschtums war schon im Sommer 1945 eine so
unumstößliche und unabänderlich
festgelegte Zielsetzung, daß auch eine von
einsichtigen Partisanen angeführte Delegation
auf eine Fürsprache zugunsten der Deutschen
nur die Antwort bekam, ob denn die Schwaben noch
immer nicht alle krepiert seien. Wie wenig aber die breiten Massen der
jugoslawischen Bevölkerung mit den
Liquidierungsmaßnahmen der Partisanen zu tun
hatten, geht vor allem aus den Tatsachen hervor,
daß in unzähligen Fällen nicht nur
Frauen, sondern auch Männer bei dem Anblick
der ständig im ganzen Lande umhergepeitschten
Elendskolonnen in Weinkrämpfe ausbrachen,
obwohl sie nur selten einen der Menschen
persönlich kannten, deren brutale und
unmenschliche Behandlung sie mitansehen
mußten. Daß sich immerhin noch 20.000
bis 25.000 gegen ganz unerschwingliche
Kopfprämien das Leben retten konnten,
daß sich weiter 15.000 bis 20.000 durch
Flucht das nackte Leben retten konnten, ist nur der
Hilfe der jugoslawischen Bevölkerung aller
Nationalitäten zu verdanken. Daß aber
auch noch etwa 42.000 in den Todesmühlen am
Leben geblieben sind und durch volle dreieinhalb
Jahre unmenschlichster Behandlung, bitterster
Entbehrungen und gräßlichster Leiden -
wenn auch als menschliche Wracks - noch das Leben
erhalten haben, ist nur derselben Hilfe vieler
tausender Serben, Kroaten, Ungarn, Schokatzen,
Bunjewatzen, Slowaken und Russinen (ein
ukrainischer Volksstamm) zu verdanken. Zweifellos
hätten diese Menschen keinen Finger
gekrümmt, wenn ihnen je von den Deutschen des
Landes irgend etwas Leids zugefügt worden
wäre. Die kleinste Hilfe, wenn auch zu Unrecht
verfolgten deutschen Menschen angedeihen zu lassen,
barg - einmal entdeckt - lange Zeit für die
ganze Familie des Helfenden die Gefahr, auch selbst
wie die Deutschen behandelt zu werden. Wer will da
noch an das Märchen glauben, daß die
deutsche Minderheit des Landes während der
Okkupationszeit die nichtdeutsche Bevölkerung
des Landes drangsaliert oder sich ihr
gegenüber unbotmäßig verhalten
hätte? Für die Ausrottung des Deutschtums in
Jugoslawien gibt es allerdings neben dem
Rassenhaß einen sehr gewichtigen Grund. So
brutal und bestialisch das Ausrottungsregime schon
selbst war, so offen wurde er von dem offiziellen
Organ der kommunistischen Partei für die
ungarische Minderheit der Wojwodina - dem
vorwiegenden Siedlungsgebiete auch der ungarischen
Minderheit - "Magyar Szo" schon im Jahre 1945
ausgesprochen. Es hieß dort wörtlich:
"Es ist allen Behörden völlig
unverständlich, daß man den Schwaben so
heiße Krokodilstränen nachweint und
viele von ihnen noch mit Lebensmitteln
unterstützt. Es ist unbegreiflich, daß
die Masse der Bevölkerung nur die strengen
Maßnahmen sieht und die Reichtümer nicht
bemerken will, die jetzt dem Volke und dem Staate
zufließen. Man jammert wegen Kleinigkeiten
und sieht nicht das Kapital und die
Vermögenswerte der Schwaben, die wir unbedingt
haben müssen. Es fiel in der Wojwodina in
unsere Hände: 1,800.000 Joch besten
Ackerbodens, 70 Prozent der Gesamtindustrie,
über 80.000 Häuser, 90 Prozent der
Geschäfte usw." Das war also der wahre Grund, dessentwegen die
"Kleinigkeit" einer gräßlichen und
bestialischen Liquidierung eines ganzen Volkes und
Hunderttausender von unschuldigen Frauen, Kindern
und Männern durchgeführt wurde. Wenn es
überhaupt noch eines Beweises bedürfte,
daß die Ausrottung des Donauschwabentums
nichts mit Repressalien gegen eine
Bevölkerung, die sich während der
Besatzungszeit dem jugoslawischen Volke
gegenüber feindselig verhalten hat, zu tun
hat, so ist dieser Beweis in der Liquidierung der
katholischen und evangelischen Priester zu sehen.
Gerade ihnen hätte bestimmt am wenigsten der
Vorwurf gemacht werden können, sich zum
Nationalsozialismus bekannt, die
Besatzungsmächte unterstützt und das
jugoslawische Volk geschädigt zu haben, oder
Angehörige des Kulturbundes gewesen zu
sein. Würden die von Jugoslawien gegen die
deutsche Minderheit des Landes ergriffenen
Maßnahmen den Charakter von
Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien gegen
eine Menschengruppe darstellen, die sich
während des Krieges auf die Seite des Feindes
gestellt hat, hätten zweifellos die Priester
davon ausgenommen werden müssen. Gerade aber
sie waren die begehrtesten Opfer bei Massen- und
Einzelliquidierungen. Bei ihrer Ausrottung hatte
man offenkundig dreierlei vor Augen: sie
gehörten der Rassengruppe an, die
ausgelöscht werden sollte, sie sind die
Exponenten einer mit dem Kommunismus nicht zu
vereinbarenden Religion und Weltanschauung, sie
waren Intellektuelle. So sind zum Beispiel in der Batschka, die kaum
35 deutschsprachige oder mit Deutsch
gemischtsprachige Pfarren hatte, allein 48
katholische Priester der Verfolgung zum Opfer
gefallen: 18 wurden getötet, 4 wurden in die
Sowjetuuion verschleppt, 17 wurden in
Konzentrationslager verbracht und 9 wurden von OZNA
(Odelenje zastitu naroda - Abteilung für den
Schutz des Volkes - Geheime Staatspolizei)
verhaftet und eingesperrt. 6.
Vertreibung und Flucht der Volksdeutschen aus ihrer
Heimat Streit um die Vertreibung der
Jugoslawien-Deutschen. An dieses Zitat schließt Ströhm die
Bemerkungen: Der slowenische Autor hat durch die
Tatsache, daß er die Frage der Kosovo-Albaner
auf die gleiche Stufe mit dem Schicksal der
Jugoslawien-Deutschen im Jahr 1945 stellte, in
Belgrad einen Sturm der Entrüstung
hervorgerufen. Die Belgrader Parteizeitung "Borba"
bezeichnete den slowenischen Autor als
"Lumpenintelligenzler", der es wage, "uns in
unserem eigenen Land mit der Spucke des Dr.
Goebbels zu bespucken". Bemerkenswert ist der Umstand, daß die
Belgrader Medien- und Parteizeitung "Borba" nicht
viel anders als das Nachrichtenmagazin "Nin" - sich
vor allem an der Frage der aus Jugoslawien
vertriebenen Volksdeutschen festbeißen. Weil
die Deutschen "so viele Menschen umbrachten und die
Ausrottung dreier Rassen (Juden, Slawen, Zigeuner)
anstrebten", sei den Volksdeutschen in Jugoslawien
bei ihrer Vertreibung recht geschehen, lautet das
Argument. "Nin" zitiert in diesem Zusammenhang den
makabren Ausspruch des sowjetischen Schriftstellers
llja Ehrenburg: "Für die Deutschen gibt es
keinen Platz unter der Sonne". 7. Alle
zurückgebliebenen Deutschen wurden in Lager
gesteckt a)
Die Zwangsarbeitslager Die kommunalen Verwaltungsorgane, angefangen von
den Forst-, Eisenbahn-, Justiz-, Schul- und
Sanitätsverwaltungen bis zu den
Verwaltungsorganen der Gemeindebehörden,
konnten beliebig viel Zwangsarbeiter von den
Ortskommandanturen der Partisanen verlangen und
bekamen sie geliefert. Das selbe Recht hatten die
kommissarischen Leitungen der in staatliche
Verwaltung übernommenen industriellen und
landwirtschaftlichen Betriebe, die
Sicherheitsorgane und überhaupt alle Stellen,
die von der öffentlichen Hand geleitet wurden.
So entstanden in jedem Ort ein oder auch mehrere
dieser Zwangsarbeitslager, die in der Regel in
Gaststätten, Schulgebäuden, ehemaligen
deutschen Häusern, entlegenen Gehöften
(Sallaschen), Lagergebäuden von Fabrikanlagen
oder sonstwo untergebracht waren. Die übergeordneten Militärverwaltungen
der Bezirksorte ließen sich aus den Orten des
ganzen Bezirkes Zwangsarbeiter liefern, setzten sie
zu Arbeiten selbst auch ein, versorgten mit ihnen
aber oft auch unterstellte Militärverwaltungen
des Bezirkes. Diese stellten sie oft aber auch
wieder anderen zur Verfügung. Nicht selten
wurden Zwangsarbeiter aber auch gleichgestellten
Militärverwaltungen anderer Bezirke und
anderen Gebieten abgetreten. Es war ein ewiges
Wandern und ein ewiges Marschieren, wobei niemand
wußte, wo er in der nächsten Nacht wird
hingeführt werden. Zu Zwangsarbeiten wurden häufig auch an
sich arbeitsunfähige Personen, sowohl
Männer als auch Frauen, herangezogen. Sie
fristeten in den Lagern ein trauriges Leben:
blieben sie im Lager, waren sie ununterbrochen
allen erdenklichen Schikanen ausgesetzt, wurden
geschlagen und oft auch erschlagen. Viele starben
an den bei Mißhandlungen erlittenen
Verletzungen; gingen sie zur Arbeit, konnten sie
schon oft auf dem Wege zur Arbeitsstätte mit
dem Marschtempo nicht Schritt halten, wurden
verprügelt und dann, schon halb lahm
geschlagen, noch zur Arbeit mit Prügeln
angetrieben. Solche Personen haben in den
Zwangsarbeitslagern nie länger als einige
Wochen gelebt Bei der Heranziehung zu Zwangsarbeiten oder bei
Einweisung in ein Zwangsarbeitslager wurde auf die
Familienmitglieder des Betroffenen keine
Rücksicht genommen. Oft mußten
Mütter ganz kleine Kinder mit älteren
Geschwistern, oft aber auch allein daheim
zurücklassen oder sie zu Bekannten oder
Verwandten geben, ohne je zu wissen, ob sie sie
jemals wieder sehen werden. Wenn dann auch
diejenigen, die sich fremder Kinder angenommen
hatten, in ein Lager eingewiesen wurden, hatten sie
oft nicht nur mit eigenen, sondern auch noch mit
angenommenen fremden Kindern Sorge. Jeglicher
Briefwechsel war für Personen deutscher
Abstammung verboten, so daß einmal von
Kindern getrennte Eltern keine Möglichkeit
mehr hatten, ihre Lieben von ihrem Verbleib oder
Aufenthalt zu benachrichtigen. Schon im Herbst 1944 hatte jeder Bezirk, in dem
früher Deutsche lebten, ein großes
zentrales Zwangsarbeitslager. Als dann am 3.
März 1945 die Militärverwaltungen
aufgelöst wurden, blieben die Lager in den
einzelnen Orten des Bezirkes und bei den
verschiedensten staatlichen Verwaltungsstellen
(Forst-, Eisenbahn-, Justiz-, Schul- und
Sanitätsverwaltungen, Gemeindebehörden,
Gehöften, Industrien und dgl.) bestehen,
wurden aber von dem
Bezirks-Zentral-Zwangsarbeitslager des
zuständigen Bezirkes übernommen. Das Schlimmste bei allen diesen
Zwangsarbeitslagern war aber die Gepflogenheit,
ihren Belegschaften die Opfer für
Massenerschießungen und Einzelliquidierungen
zu entnehmen. Vornehmlich solche, deren Kräfte
schon verbraucht waren und die nicht mehr arbeiten
konnten, waren häufig die Opfer von
Massenerschießungen. Hieß es am Tage
fleißig und mit den letzen Kräften
arbeiten, so war man nie gewiß, ob nicht ein
grausamer Tod der einzige Lohn dafür sein
wird. Als in der Regel nach einigen Monaten der
Partisanenherrschaft die Massenerschießungen
nachließen, war es besonders die Gefahr der
Folterungen Einzelner, die als ständige
Drohung über jedem der Belegschaft schwebte
und auch nie ganz entschwand. Besser war es in den Lagern außerhalb der
Bezirksorte, in den sogenannten Arbeitsplatzlagern.
Nicht nur, daß die Lagerunterkünfte dort
nicht mit Stacheldraht umgeben und trotz
schärfster Verbote und härtester Strafen
in unbewachten Stunden, vor allem an den Abenden
und Nächten, leichter verlassen werden
konnten. Es hatten die Verwalter der Stellen und
Betriebe, bei denen die Zwangsarbeiter eingesetzt
waren, mancherorts auch nicht das Herz, Menschen
dermaßen schwere Arbeit verrichten zu lassen
und ihnen dafür nur soviel an Nahrungsmitteln
zu geben, daß sie gerade noch nicht
verhungern mußten. Wem es nicht gelang, in
eines dieser Arbeitsplatzlager zu kommen, war mit
seinen Kräften bald am Ende und wurde dann in
ein Internierungslager abgeschoben. Die
Arbeitsplatzlager hatten zwar streng
vorgeschriebene Verpflegungssätze, die zwar
unterboten aber niemals überboten werden
durften. Sie waren schon an sich etwas besser als
die in den Bezirks-Zwangsarbeitslagern, da sie aber
Vorräten entnommen wurden, die nicht genau
erfaßt, sondern nur geschätzt und aus
begreiflichen Gründen meist auch sehr
unterschätzt waren, bestand für die
Verwaltungen der Arbeitsplatzlager kein
unüberbrückbares Hindernis, die
Verpflegungssätze auch zusätzlich noch zu
verbessern. Obwohl Verwaltungen auch von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, gab es
aber dennoch reichlich auch solche, die sich aus
Übereifer und Haß gegen alles Deutsche
an die Maximalsätze hielten, zuweilen diese
auch noch von sich aus reduzierten. Solche Lager
waren der sichere Untergang für alle, die dort
angehalten waren und arbeiten mußten. In den
heißen Sommermonaten wären viele dieser
Arbeitsplatzlager vollkommen ausgestorben, wenn die
Belegschaft nicht aus den Beständen der
Bezirks-Zwangsarbeitslager ständig
ergänzt und aufgefrischt worden wäre. In
die Bezirks-Zwangsarbeitslager wurden oft Frauen
zurückgebracht, die vor Schwäche schon
nicht mehr aufrecht sitzen, geschweige stehen
konnten. Einmal vom Hungerödem gezeichnet, gab
es für diese Menschen nur mehr den Tod. Der ständige Einsatz auf immer neuen
Arbeitsplätzen, die häufigen
Umgruppierungen von einem Arbeitsplatzlager zum
anderen und hunderterlei andere Gründe zu
Verschiebungen führten auch noch dazu,
daß die Zwangsarbeiter immer ärmer
wurden. Manch einer hatte sich von den eigenen und
noch von daheim mitgebrachten Kleidungsstücken
noch das eine oder andere bessere Stück retten
oder über Freunde oder sonst wen beschaffen
können. Jedesmal aber, wenn der Arbeitsplatz
gewechselt wurde, wurde alles, was noch irgendwie
einen Wert hatte, weggenommen. Oft aber wurden
versetzte Arbeiterpartien gar nicht mehr in die
bisherige Unterkunft zurückgeführt, so
daß gleich alles dort liegen blieb und
für immer verloren war, was sich einer dort
für den Winter aufzubewahren und zu retten
bemüht hatte. Wurde eine Arbeiterpartie gar in
das Bezirks-Zwangsarbeitslager
zurückgeführt, um von dort ausgetauscht
oder anderswo wieder eingesetzt zu werden, so wurde
ihr sowohl bei der Einlieferung als auch bei dem
neuerlichen Verlassen desselben alles weggenommen,
was irgendwie wegzunehmen war. Im zweiten Winter (1945/46) waren die
Lagerinsassen mit ihrer Bekleidung in der Regel
schon so stark herabgekommen, daß sie nur
mehr Lumpen und Fetzen an sich hatten und die
zusammenzunähen oder auszubessern, sie weder
Zeit noch die nötigen Mittel hatten. Die
Beschaffung der letzteren, die gleich das
Übertreten einer ganzen Reihe von Verboten
darstellte und dementsprechend gefährlich sein
konnte, war eine Sorge, die diese Menschen nie
verließ. Wo immer etwas ergattert werden
konnte, und wenn es nur harte und morsche
Plachenstücke waren, wurden sie gesammelt und
auf die großen Löcher der Kleidung
genäht. Die aufgenähten Flecken waren
zuweilen so farbig und schon zu zahlreich,
daß von dem ursprünglichen
Kleidungsstück nichts oder nur mehr wenig zu
sehen war. Die Zwangsarbeitslager wurden von
Militärposten bewacht und mit jeder
Arbeitergruppe ging ein Posten mit und führte
sie auf den Arbeitsplatz. Überhaupt vollzog
sich jede Bewegung Einzelner oder von Gruppen immer
nur unter Postenbedeckung. Die Wachen hatten das
Verlassen des Lagers zu verhüten, das Betreten
des Lagerkreises von anderen Personen zu verhindern
und jeden Kontakt mit Personen außerhalb des
Lagers zu unterbinden. Diese Aufgaben hatten auch
die Begleitposten der Arbeitergruppen.
Außerdem war der freien Bevölkerung
für jedes Wort, jeden Kontakt oder jeden
Versuch, den Lagerinsassen etwas zu geben, die
gleiche Behandlung und Einbeziehung unter das
Ausrottungsregime angedroht. Nach der Einführung der Zivilverwaltung am
3. März 1945 mußten die Verwaltungen der
Betriebe, die Zwangsarbeiter aus den Lagern
verwendeten, an die Lagerverwaltungen einen
Pachtschilling in Höhe von 50 bis 110 Dinar
pro Tag und Person entrichten und für
Unterkunft und Verpflegung der Arbeiter aufkommen.
Als Unterkünfte dienten leerstehende
Häuser, Gaststätten, Schulräume,
Lagerhäuser, u.dgl.m. Die Verpflegung durfte
die Maximalsätze nicht überschreiten. Aber auch Private konnten sich aus den Lagern
Arbeitssklaven pachten. So sehr auch damit nichts
anderes als die alten Zeiten des Sklavenhandels
zurückgekehrt waren, so war diese Einrichtung
doch eine solche, die vielen deutschen Menschen das
Leben rettete. Die serbische und ungarische
Bevölkerung des Landes machte von dieser
Möglichkeit häufig Gebrauch und mancher
ehemalige Knecht eines deutschen Bauern, ein Haus-
oder Feldnachbar rettete einem deutschen Menschen
das Leben, indem er vorgab, diesen oder jenen
pachten zu wollen, ihn dann zu sich nahm und ihm
eine menschliche Behandlung angedeihen
ließ. b)
Die Konzentrationslager für
Arbeitsunfähige (Internierungslager) Oberster Grundsatz aller dieser Lager war,
daß kein einziger Lagerinsasse das Lager ohne
Veranlassung des Lagerkommandos und nur in
Begleitung eines oder mehrerer bewaffneter Posten
verlassen durfte, daß jeder Kontakt mit der
Zivilbevölkerung unterbunden und verboten war,
daß die Verpflegung und Arbeit solche sein
mußten, daß je mehr an
Erschöpfungen sterben, und daß Versuche,
sich durch Betteln zusätzliche Verpflegung zu
beschaffen, mit dem Tode bestraft wurden. Sie
dienten alle dem stalinistischem Prinzip, daß
es besser ist, hundert Unschuldige zu töten,
als einen Schuldigen laufen zu lassen. Sie wurden
von den Partisanen selbst als "Vernichtungslager"
bezeichnet und waren Todesmühlen im wahrsten
und buchstäblichen Sinne des Wortes. Im Wege systematischer Razzien wurde den
Insassen der Zwangsarbeits- und Konzentrationslager
alles weggenommen, was nicht unbedingt zur
Bedeckung des nackten Körpers nötig war.
Schutz vor Kälte oder dergleichen waren keine
Gesichtspunkte, die dabei Berücksichtigung
gefunden hätten. Geld, Schmuck und alles
Verwert - oder Verwendbare und das für die
Bedeckung der Körperblöße
Entbehrliche wurde weggenommen. Die Verpflegung
selbst war eine solche, mit der zu leben vollkommen
unmöglich war. Die schwache Verköstigung
war keineswegs auf Notverhältnisse des Landes,
sondern ausschließlich auf den absolut
vorherrschenden Willen zurückzuführen,
Tausende und aber Tausende durch Hunger zu
vernichten. Das Land hatte zu diesen Zeiten
reichlichste Vorräte an Lebensmitteln, die
vielfach zu hunderten von Tonnen auch verderben
mußten. Das Land konnte sich angesichts der
reichen Vorräte zu diesen Zeiten sogar die
Rationierung der Lebensmittel ersparen. Die erst
1947 in Jugoslawien eingetretene
Lebensmittelknappheit und die in der gleichen Zeit
erfolgte Einführung der
Lebensmittelrationierung ist ausschließlich
auf die ein Jahr vorher erfolgte Kolchosierung der
Landwirtschaft der Wojwodina und auf die damit
ursächlich zusammenhängenden
Mißernten zurückzuführen. Am besten
wird die Absicht der Tötung durch Hunger durch
das Beispiel des Arbeitsplatzlagers des Somborer
Lagers im Partisanenspital beleuchtet. Dort
mußten die Lagerinsassen täglich
öfter ungeheure Mengen übriggebliebener
Speisen wegschütten und Meterzentner von Brot
verbrennen, während ihnen leere Suppe
ausgefolgt und jedem unter härtester Strafe
verboten war, den Zwangsarbeitern auch nur das
Geringste von den übriggebliebenen Speisen zu
geben. Als Verpflegung gab es täglich zweimal
Suppe, in die Weizen, Maisschrot, Gerste, Bohnen
oder Erbsen eingekocht waren. Oft aber so wenig,
daß die Suppe fast so klar wie Quellwasser
war, monatelang oft aber auch nicht einmal das.
Brot gab es täglich einmal - aber auch nicht
immer - ein Stückchen in der Größe
von zwei Zündholzschachteln. Brot und Suppe
waren meist ohne Salz, die Suppe meist ohne Fett.
Die Sterblichkeit war eine ungeheure. Jeden Tag
wurde ein Loch in der Größe eines
Wohnzimmers ausgehoben, in das die Toten des
nächsten Tages nackt oder in Fetzen
eingenäht hineingeworfen wurden. Manche Mutter
hat alle ihre Kinder in eines dieser Löcher
gefahren, aber noch öfter hat ein Kind seine
Mutter und alle Geschwister in eines dieser
Löcher geworfen, um dann selbst eines Tages
von Bekannten oder Verwandten tot auf die Kleewiese
gefahren zu werden, wo die Toten verscharrt wurden.
Für die gab es weder Friedhof noch
Begräbnis. c) Die
Auflösung der Lager |